Rheinspezie
Fischender Gentleman
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.
Moin,
gemeint ist nat. der amtlich Verpflichtete F.A. ; diese Aufseher stellen neben den Vereinsaufsehern das Gros.
Zu diskutieren gibt es da auch wenig : im Grunde genommen darf der Aufseher lediglich Scheine, Fanggeräte und Fischbehälter kontrollieren;
daneben ist er lediglich berechtigt, Personen bei schweren Verstössen/ Straftat Fischwilderei , bis zum Eintreffen der Polizei, festzuhalten - und das auch nicht ohne Risiko.
Sanktionieren ( außer wegschicken ) darf er überhaupt nicht.
Der F.A. ist somit wenig befugt und auf Amtshilfe angewiesen.
Eigentlich recht tröstlich wenn man bedenkt, welche Knaller teils amtlich daherschlawenzeln.
R.S.
Darüber diskutiere ich mit Ernie gerade per PN. |supergri
Selbst diese Sicherstellung zu Beweiszwecken geht meiner Meinung nicht.
http://www.asv-telgte.de/Downloads/Fischereiaufseher%20Merkblatt.pdf
5.2.3
Wobei ich auch mit dem "staatl. " etwas im sprachgebrauch vorsichtig wäre.
Der Fischereiaufseher ist keine Hilfskraft der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
Sondern nur eine Dienstkraft der Ordnungsbehörde.
Der Fischereibehörde.
Moin,
gemeint ist nat. der amtlich Verpflichtete F.A. ; diese Aufseher stellen neben den Vereinsaufsehern das Gros.
Zu diskutieren gibt es da auch wenig : im Grunde genommen darf der Aufseher lediglich Scheine, Fanggeräte und Fischbehälter kontrollieren;
daneben ist er lediglich berechtigt, Personen bei schweren Verstössen/ Straftat Fischwilderei , bis zum Eintreffen der Polizei, festzuhalten - und das auch nicht ohne Risiko.
Sanktionieren ( außer wegschicken ) darf er überhaupt nicht.
Der F.A. ist somit wenig befugt und auf Amtshilfe angewiesen.
Eigentlich recht tröstlich wenn man bedenkt, welche Knaller teils amtlich daherschlawenzeln.
R.S.