AW: Kontrollen/Geräteeinzug.
Interessanter Thread und auch wenn ich etwas "spät" dran bin, sob bin ich arg erschrocken, was teilweise für Unwissenheit zu sehen ist.
Wie schon so treffend festgestellt wurde, ist ein Verstoß gegen fremdes Fischereirecht eine Straftat gem. 293 StGB.
Hier wird aber in der Praxis unterschieden:
A) Ein Angler übertritt auf seiner legalen Erlaubnisberechtigung die Vorgaben (Fangmengenüberschreitung, mehr Handangeln als erlaubt, etc.!) => Auch hier liegt bereits die Straftat vor, wird aber im praktischen Alltag nur auf Antrag verfolgt.
B) Angler hat keine Erlaubnisberechtigung => Offizialdelikt, die Beamten haben also keinerlei Möglichkeit zu sagen "nehmen wir nicht auf" - sie müssten es sogar aufnehmen, selbst wenn du dich als Aufseher, Mitangler, oder sonstiger Zeuge dagegen mit Händen und Füßen wehrst.
In dem Fall "B" kann die Anzeige auch nicht mehr zurückgezogen werden - egal ob da der Vereinsvorstand ankommt oder sonst wer - es kann eingestellt werden, aber nicht zurückgezogen.
Was die Kontrollen an sich angeht - in Bayern gibt es nur bestätigte Fischereiaufseher - also Amtsträger.
Eine Kontrolle kann bereits erfolgen, wenn eine Person am oder in der Nähe eines Gewässers mit Fanggeräten angetroffen wird - egal ob diese fangfertig montiert sind oder nicht.
(=> Identitätsfeststellung: JA)
Mit fangbereitem Angelgerät am Wasser ist - ohne Inhaber einer Erlaubnisberechtigung für dieses Gewässer zu sein - bereits eine Ordnungswidrigkeit in Bayern.
Für die Kontrolle hat der Angler auch das Angeln während der Kontrolle einzustellen und ggf. Montagen aus dem Wasser zu nehmen - Grundmontagen können die bei mir aber gerne liegen lassen - wenn mit den Papieren alles passt, muss ich da ned auch noch die Montage kontrollieren, wir wollen ja die Kirche im Dorf lassen.
Was die Sicherstellung angeht - ja, dies geht nur mit dem Einverständnis des Betroffenen, aber wenn er nicht will - dann kommt halt das Team in Grün (bald Blau) und macht daraus eine Beschlagnahme - da kommen sie auch nicht herum, weil sie da nur im Rahmen der Amtshilfe agieren.
Ist auch gleich viel praktischer - immerhin wandert sichergestelltes Equipment (widerrechtlich gefangene Fische aber nicht - die werden dokumentiert und der Verwertung zugeführt - also einfach gesagt: Mahlzeit! *GG*) sowieso direkt zur Polizei, sind es doch Beweismittel, die via Polizei an die Staatsanwaltschaft gehen sollen.
Sind im Grund alles absolut einfache Sachverhalte, die man a) im Vorbereitungskurs lernt und b) mit etwas gesundem Menschenverstand auch so erkennen kann.
Ohne Grund wird ein Aufseher kein Tackle einziehen - und wenn es bewusst ohne rechtliche Grundlage gemacht wird, hat der Kontrollierende ein arges rechtliches Problem an der Backe - das geht bis zur Straftat "Verfolgung Unschuldiger" ...