Kontrollen/Geräteeinzug.

R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Verdächtig..du bestreitest Vorgänge zu denen noch kein konkreter Vorwurf besteht:D:D:D
 

Pixelschubser

New Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Interessanter Thread und auch wenn ich etwas "spät" dran bin, sob bin ich arg erschrocken, was teilweise für Unwissenheit zu sehen ist.

Wie schon so treffend festgestellt wurde, ist ein Verstoß gegen fremdes Fischereirecht eine Straftat gem. 293 StGB.

Hier wird aber in der Praxis unterschieden:
A) Ein Angler übertritt auf seiner legalen Erlaubnisberechtigung die Vorgaben (Fangmengenüberschreitung, mehr Handangeln als erlaubt, etc.!) => Auch hier liegt bereits die Straftat vor, wird aber im praktischen Alltag nur auf Antrag verfolgt.

B) Angler hat keine Erlaubnisberechtigung => Offizialdelikt, die Beamten haben also keinerlei Möglichkeit zu sagen "nehmen wir nicht auf" - sie müssten es sogar aufnehmen, selbst wenn du dich als Aufseher, Mitangler, oder sonstiger Zeuge dagegen mit Händen und Füßen wehrst.
In dem Fall "B" kann die Anzeige auch nicht mehr zurückgezogen werden - egal ob da der Vereinsvorstand ankommt oder sonst wer - es kann eingestellt werden, aber nicht zurückgezogen.



Was die Kontrollen an sich angeht - in Bayern gibt es nur bestätigte Fischereiaufseher - also Amtsträger.

Eine Kontrolle kann bereits erfolgen, wenn eine Person am oder in der Nähe eines Gewässers mit Fanggeräten angetroffen wird - egal ob diese fangfertig montiert sind oder nicht.
(=> Identitätsfeststellung: JA)

Mit fangbereitem Angelgerät am Wasser ist - ohne Inhaber einer Erlaubnisberechtigung für dieses Gewässer zu sein - bereits eine Ordnungswidrigkeit in Bayern.

Für die Kontrolle hat der Angler auch das Angeln während der Kontrolle einzustellen und ggf. Montagen aus dem Wasser zu nehmen - Grundmontagen können die bei mir aber gerne liegen lassen - wenn mit den Papieren alles passt, muss ich da ned auch noch die Montage kontrollieren, wir wollen ja die Kirche im Dorf lassen.

Was die Sicherstellung angeht - ja, dies geht nur mit dem Einverständnis des Betroffenen, aber wenn er nicht will - dann kommt halt das Team in Grün (bald Blau) und macht daraus eine Beschlagnahme - da kommen sie auch nicht herum, weil sie da nur im Rahmen der Amtshilfe agieren.

Ist auch gleich viel praktischer - immerhin wandert sichergestelltes Equipment (widerrechtlich gefangene Fische aber nicht - die werden dokumentiert und der Verwertung zugeführt - also einfach gesagt: Mahlzeit! *GG*) sowieso direkt zur Polizei, sind es doch Beweismittel, die via Polizei an die Staatsanwaltschaft gehen sollen.

Sind im Grund alles absolut einfache Sachverhalte, die man a) im Vorbereitungskurs lernt und b) mit etwas gesundem Menschenverstand auch so erkennen kann.

Ohne Grund wird ein Aufseher kein Tackle einziehen - und wenn es bewusst ohne rechtliche Grundlage gemacht wird, hat der Kontrollierende ein arges rechtliches Problem an der Backe - das geht bis zur Straftat "Verfolgung Unschuldiger" ...
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Interessanter Thread und auch wenn ich etwas "spät" dran bin, sob bin ich arg erschrocken, was teilweise für Unwissenheit zu sehen ist.

Wie schon so treffend festgestellt wurde, ist ein Verstoß gegen fremdes Fischereirecht eine Straftat gem. 293 StGB.

Hier wird aber in der Praxis unterschieden:
A) Ein Angler übertritt auf seiner legalen Erlaubnisberechtigung die Vorgaben (Fangmengenüberschreitung, mehr Handangeln als erlaubt, etc.!) => Auch hier liegt bereits die Straftat vor, wird aber im praktischen Alltag nur auf Antrag verfolgt.

B) Angler hat keine Erlaubnisberechtigung => Offizialdelikt, die Beamten haben also keinerlei Möglichkeit zu sagen "nehmen wir nicht auf" - sie müssten es sogar aufnehmen, selbst wenn du dich als Aufseher, Mitangler, oder sonstiger Zeuge dagegen mit Händen und Füßen wehrst.
In dem Fall "B" kann die Anzeige auch nicht mehr zurückgezogen werden - egal ob da der Vereinsvorstand ankommt oder sonst wer - es kann eingestellt werden, aber nicht zurückgezogen.



Was die Kontrollen an sich angeht - in Bayern gibt es nur bestätigte Fischereiaufseher - also Amtsträger.

Eine Kontrolle kann bereits erfolgen, wenn eine Person am oder in der Nähe eines Gewässers mit Fanggeräten angetroffen wird - egal ob diese fangfertig montiert sind oder nicht.
(=> Identitätsfeststellung: JA)

Mit fangbereitem Angelgerät am Wasser ist - ohne Inhaber einer Erlaubnisberechtigung für dieses Gewässer zu sein - bereits eine Ordnungswidrigkeit in Bayern.

Für die Kontrolle hat der Angler auch das Angeln während der Kontrolle einzustellen und ggf. Montagen aus dem Wasser zu nehmen - Grundmontagen können die bei mir aber gerne liegen lassen - wenn mit den Papieren alles passt, muss ich da ned auch noch die Montage kontrollieren, wir wollen ja die Kirche im Dorf lassen.

Was die Sicherstellung angeht - ja, dies geht nur mit dem Einverständnis des Betroffenen, aber wenn er nicht will - dann kommt halt das Team in Grün (bald Blau) und macht daraus eine Beschlagnahme - da kommen sie auch nicht herum, weil sie da nur im Rahmen der Amtshilfe agieren.

Ist auch gleich viel praktischer - immerhin wandert sichergestelltes Equipment (widerrechtlich gefangene Fische aber nicht - die werden dokumentiert und der Verwertung zugeführt - also einfach gesagt: Mahlzeit! *GG*) sowieso direkt zur Polizei, sind es doch Beweismittel, die via Polizei an die Staatsanwaltschaft gehen sollen.

Sind im Grund alles absolut einfache Sachverhalte, die man a) im Vorbereitungskurs lernt und b) mit etwas gesundem Menschenverstand auch so erkennen kann.

Ohne Grund wird ein Aufseher kein Tackle einziehen - und wenn es bewusst ohne rechtliche Grundlage gemacht wird, hat der Kontrollierende ein arges rechtliches Problem an der Backe - das geht bis zur Straftat "Verfolgung Unschuldiger" ...


Die von Dir so genannte "Straftat", welche Du "Verfolgung Unschuldiger" nennst, kann ich jetzt im Strafgesetzbuch nicht auf Anhieb finden - welches Delikt soll das bitte genau sein?

Ansonsten - guter Beitrag.

Petri

Ernie
 

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Die von Dir so genannte "Straftat", welche Du "Verfolgung Unschuldiger" nennst, kann ich jetzt im Strafgesetzbuch nicht auf Anhieb finden - welches Delikt soll das bitte genau sein?

Ansonsten - guter Beitrag.

Petri

Ernie
Da musste ich auch etwas schmunzeln - vielleicht bezieht er sich auf das Willkürverbot Art. 3 I GG.

Spaß beiseite - nicht jeder ist studierter Jurist, wäre ja auch blöd, wenn doch.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Gentlemen

ich bin zwar kein Jurist, trau mich aber trotzdem in meiner unbekümmerten Art auf das juristische Eis.

Wie wäre es denn mit §344 StGB?

Servus
Fischer am Inn
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Hallo,

Fischereiaufseher gibt es in aller Regel nur als amtlich bestellte.

Vereinsaufseher stehen auf einem ganz anderen Blatt.

Amtlich bestellte Fischereiaufseher (Freiwillige im Auftrag der Fischereibehörde) haben nicht die Befugnisse der Poizei.

Dass die Bestimmungen zur Wegnahme von Gerät bei einer Kontrolle von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, stimmt so nicht. Die hier in Frage kommenden Gesetze sind oft Bundesgesetze.

Grundsätzlich ist es für einen FA fast unmöglich Gerät gegen den Willen des Anglers einzuziehen. Wozu auch, das macht der Richher später so wie so.
Ausnahme sehe ich bei Beweisstücken.Wenn ich den abgeschlagenen Lachs nicht einziehe, wird es schwierig einen Beweis zu führen. Dann kann der FA immer noch auf die Polizei zurückgreifen.

SnEEp
 

Jose

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

ich find solche trööts amüsant, ok, bedingt amüsant.

ich versuch mich mal mit 'ner groben zusammenfassung:
da gibts (hier im AB!):
erstmal die fraktion der gerechten angler, die sich jede einmischung eines kontrollettis verbitten ("hilfssheriffs" etc.) und ihre eigenen kleinen "rechtsanpassungen" als gerechtfertigt sehen.

die andere fraktion fordert mehr und härtere kontrollen, vor allem für alle anderen, mag auch die erstere fraktion sein

dann gibts noch den armen Jose, der immer noch nicht versteht, weshalb einerseits mehr kontrolle gefordert wird und andererseits den kontrolletis wenn nicht schon faust-, dann doch anderes recht angeboten wird.

und was der Jose nun ganz und gar nicht versteht ist, dass rechtsunkundige sich mit bauchgefühl auf rechtskundige stürzen,
wobei es doch konsens aller angler sein sollte, denen, die kontrollen machen, dankbar zu sein für ihren undankbaren job.
klar, es gibt die ein oder andere pfeife unter denen - aber was solls:
hab ich nix an der backe, kann man mir auch nix dran kleben.

pestige kontrollettis und "nervende spaziergänger" - warum nicht abperlen lassen wie warmen regen?


ich will doch nur angeln ohne verdaDAFVt zu sein.
mein jurastudium mach ich anner Uni, nicht im AB-stammtisch.

edit: sich für freiheitsrechte einzusetzen, da gibts zur zeit ja reichlich anderes und wichtigeres. nur eben (aus gutem grund) nicht in diesem forum. nicht jeden frust hier abladen...
 
Zuletzt bearbeitet:

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Jose;4345236- warum nicht abperlen lassen wie warmen regen? mein jurastudium mach ich anner Uni schrieb:
Jose , sorry für's Kürzen#h

Ja , warum nicht Ersteres|kopfkratOhne auf dicke Arme zu machen geht nichts mehr, ohne Hirn und Verstand, Toleranzbereich null

Jurastudium, da geben sich Boardis Mühe einenn fundierten Beitrag zu schreiben, der trotz vorhandenem Wissen, Nachdenken erfordert und Zeit, völlig Wurst ,
naja, ich hab jemand auf nen alten Beitrag von Sailfish aufmerksam gemacht, der hat vermutlich auch mehr Ahnung, als der Verfasser
Jose ., was regen wir uns auf , Jura lernt man doch im ...

Gruß A.
 

torino

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Hallo, ich hab mich hier mal reingelesen, da ging es mehr um geräteeizug. Wie sieht das Ganze beim einziehen von Papieren aus in vor allem Niedersachsen?
Was kann ein Betroffener tun, wenn das ganze unrechtmäßig geschieht, den Verein oder den Fischereiaufseher verklagen?
Muss der Fischereiaufseher es quittieren können das er die Papiere eingezogen hat?
 
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