AW: Kontrollen/Geräteeinzug.
Stimmt nicht. Wenn es ein AMTLICHER Aufseher ist.
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
Schaut euch die Gesetze der Länder an und die Papiere des Kontrolleurs. Ob von der Fischereibehörde oder vom Verein oder was auch immer. Da gibt es gravierende Unterschiede.
Polizei rufen ist trotzdem ne gute Idee. Und seltenst wird ein Fischereiaufseher versuchen das Gerät mit unmittelbaren Zwang an sich zu bringen (weil eher nicht erlaubt )
Und die Polizei hat mehr Möglichkeiten als die Sicherstellung zur Beweissicherung. Aber das führt zu weit. Ausserdem steht da auch jedem der Rechtsweg offen.
Ist egal ob verbeamtet oder nicht... Konsequenz ist identisch... :m
Stimmt nicht. Wenn es ein AMTLICHER Aufseher ist.
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
Schaut euch die Gesetze der Länder an und die Papiere des Kontrolleurs. Ob von der Fischereibehörde oder vom Verein oder was auch immer. Da gibt es gravierende Unterschiede.
Polizei rufen ist trotzdem ne gute Idee. Und seltenst wird ein Fischereiaufseher versuchen das Gerät mit unmittelbaren Zwang an sich zu bringen (weil eher nicht erlaubt )
Und die Polizei hat mehr Möglichkeiten als die Sicherstellung zur Beweissicherung. Aber das führt zu weit. Ausserdem steht da auch jedem der Rechtsweg offen.