Kontrollen/Geräteeinzug.

joedreck

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ist egal ob verbeamtet oder nicht... ;) Konsequenz ist identisch... :m

Stimmt nicht. Wenn es ein AMTLICHER Aufseher ist.


http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Schaut euch die Gesetze der Länder an und die Papiere des Kontrolleurs. Ob von der Fischereibehörde oder vom Verein oder was auch immer. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Polizei rufen ist trotzdem ne gute Idee. Und seltenst wird ein Fischereiaufseher versuchen das Gerät mit unmittelbaren Zwang an sich zu bringen (weil eher nicht erlaubt ;) )

Und die Polizei hat mehr Möglichkeiten als die Sicherstellung zur Beweissicherung. Aber das führt zu weit. Ausserdem steht da auch jedem der Rechtsweg offen.
 

Jose

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

ich, ich hab keine ahnung, werde die aber auch nie kriegen, weil bei solchen themen es so viele ansichten gibt, multipliziert mit der föderalen gesetzgebung, geteilt durch rechthaberei.
da, meiner erfahrung nach bei solchen themen seltenst hier im AB rechtssicherheit gewonnen werden kann, erlaube ich mir, mal meine extreme persönliche sicht zu äußern:
gerät einziehen, delinquent biologisch neutral ersäufen :m


sorry, aber ich habs einfach dicke, hin und her und rauf und runter OHNE nährwert zu lesen.
 

Anthe

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.

Die Durchführung der Fischereiaufsicht ist Ländersache. Folglich regelt dies jedes Bundesland für sich (ist jedoch überall fast identisch) im Fischereigesetz.

Als Kontrollorgan für die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen setzt das Bundesland staatliche Fischereiaufseher ein, die ebenso "ehrenamtlich" ernannt sind. Diesen steht in der Regel bei der Kontrolle der Status eines Polizeibeamten gleich. Ebenso sind die Kontrollorgane des Landes sprich die Polizei befugt Fischereiaufsichtsmaßnahmen durchzuführen. Dies geschieht z.B. meist durch die Wasserschutzpolizei an geeigneter Stelle.

Je nachdem ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat besteht wird bei Verstößen eine Ermahnung / Bußgeld verhängt oder bei einer Straftat eine Anzeige erstattet. (Schwarzangeln/Angeln ohne gültige Papiere). Nur im Falle einer Straftat sind die Kontrollorgane auch berechtigt, angetroffenes Beweismaterial "sicherzustellen".

Ein vom Verein bestimmter Fischereiaufseher darf nur kontrollieren und ggf. ein Angelverbot aussprechen.
Bei einem Straftatbestand muss er Anzeige erstatten, bei "Gefahr im Verzug" einen amtlichen Fischereiaufseher oder die Polizei hinzurufen. Beschlagnahmen bzw. den berühmten "Blick in den Kofferraum" darf der Vereinsaufseher nicht.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ein vom Verein bestimmter Fischereiaufseher darf nur kontrollieren und ggf. ein Angelverbot aussprechen.


Auch das ist so pauschal nicht richtig, kann auch in jedem Bundesland anders sein, kommt drauf an, ob der Verein die Vereinsaufseher offiziell anmeldet oder nicht und diese dann offizielle Ausweise mitsich führen:

§ 44 Befugnisse der Fischereiaufsicht
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Die Fischereiaufsichtsbeamtinnen oder Fischereiaufsichtsbeamten, die Polizeivollzugskräfte der Wasserschutzpolizei und die ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufseher (Fischereiaufsichtspersonen) sind in Wahrnehmung der Aufgaben der Fischereiaufsicht befugt: [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]1.Wasserfahrzeuge, Grundstücke und Ufer zu betreten, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]2.die Personalien festzustellen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]3.den Fischereischein, den Fischereierlaubnisschein sowie nach anderen Rechtsvorschriften notwendige Fischereidokumente zu prüfen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]4.die mitgeführten oder ausliegenden Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Wasser- und Landfahrzeugen sowie die Fischbehälter zu überprüfen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]5.die Schiffsführung von Fischereifahrzeugen aufzufordern, einen bestimmten Hafen anzulaufen. [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]........[/FONT]

[FONT=Arial,Arial]Für die privaten amtlich bestätigten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher gilt Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend. [/FONT]
[/FONT]
 

cafabu

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Also ich habe noch mal im HH Fischereigesetz nachgelesen. Im §13 -Fischereiaufsicht steht, das der Fischereiaufseher berechtigt ist, bei Verstößen gegen das Fischereigesetz die Gerätschaften zu beschlagnemen und sie unverzüglich der Polizei zu übergeben.
Carsten
 

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

ich, ich hab keine ahnung, werde die aber auch nie kriegen, weil bei solchen themen es so viele ansichten gibt, multipliziert mit der föderalen gesetzgebung, geteilt durch rechthaberei.
da, meiner erfahrung nach bei solchen themen seltenst hier im AB rechtssicherheit gewonnen werden kann, erlaube ich mir, mal meine extreme persönliche sicht zu äußern:
gerät einziehen, delinquent biologisch neutral ersäufen :m


sorry, aber ich habs einfach dicke, hin und her und rauf und runter OHNE nährwert zu lesen.
Ich bin Jurist (vor dem ersten Staatsexamen). Das hat schon Hintergrund, was ich hier von mir gebe. Wirkt vielleicht etwas merkwürdig, wenn ich das bei jedem Post vorschieben würde, der sich mit Rechtsfragen beschäftigt.
 
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Packt einer mein Gerät an, gibt es was auf die Neun.
Egal was in den Papieren steht.

Es wird die Polizei gerufen, dann dürfen die Kollegen gerne ein Protokoll über die konfiszierenden Geräte (Beschlagnahmeprotokoll) anlegen.

Ich denke, es geht aber eher um die Möglichkeit die Fortsetzung den Tatbestand zu unterbinden und nicht direkt um eine Konfiszierung.


Das klingt erst mal cool und männlich, was du da schreibst, aber man sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

So etwas wird hier in Bayern fast immer mit Entzug des Fischereischeins auf Lebenszeit geahndet. Von der wahrscheinlichen Anzeige wegen Angriffs auf eine staatlich ernannte Amtsperson gar nicht zu reden.


Ich habe so was erlebt (Beleidigung, Bedrohung, mitführen eines Kantholzes und versuchter Angriff) - hat den "wilden Mann" 1600€ gekostet, kein Scheinentzug in RLP, es gibt da wohl keine Möglichkeit.


Back to Topic: man kann viel machen, in aller Regel kommt es auf den Richter und das Bundesland an. So kenne ich im Raum KO/NR/MYK in RLP keinen Fall wo Angelgeräte eingezogen wurden.
Im übrigen werden 90% der Verfahren hier eingestellt - entweder weil keine kriminlelle Energie erkennbar ist oder weil Geringfügigkeit besteht.
 
F

Franky

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Stimmt nicht. Wenn es ein AMTLICHER Aufseher ist.


http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Schaut euch die Gesetze der Länder an und die Papiere des Kontrolleurs. Ob von der Fischereibehörde oder vom Verein oder was auch immer. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Polizei rufen ist trotzdem ne gute Idee. Und seltenst wird ein Fischereiaufseher versuchen das Gerät mit unmittelbaren Zwang an sich zu bringen (weil eher nicht erlaubt ;) )

Und die Polizei hat mehr Möglichkeiten als die Sicherstellung zur Beweissicherung. Aber das führt zu weit. Ausserdem steht da auch jedem der Rechtsweg offen.


Die Folge ist aber die gleiche (Körperverletzung in welcher Fasson auch immer)! Es ist egal, ob ich einem Beamten eins auf die Nase haue oder einer anderen nicht beamteten Person. Ebenso bei der Beleidigung. Einziger Unterschied - wenn man einen Beamten beleidigt erfolgt automatisch eine Anzeige wg. Beleidigung.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Mal andersrum gedacht:
Wer würde sich das Gerät eher wegnehmen lassen und/oder darüber diskutieren oder nachfolgend Rechtsmittel wg. ungerechtfertigter Beschlagnahme/Sicherstellung?

Ein "schuldiger" Schwarz/Wildangler?

Oder ein sich unschuldig verfolgt fühlender Angler?

Im Normalfall wird sich doch kein (vernünftiger) Aufseher ohne polizeiliche Unterstützung daran machen, einem "möglichen" Schuldigen Angelgerät zu entziehen....

Es ist einfach immer wieder das Gleiche:
16 Landesgesetze (Fischerei wie Polizei), 16 Fischereiordnungen (oder noch mehr bez. KiFo/KüFo)..

Da lässt sich eine pauschale Auskunft zum Thema so einfach eben nicht treffen.

Interessant dürfte es wirklich werden, wenn sich mal einer auch gerichtlich wehrt gegen eine Beschlagnahme/Sicherstellung...
 

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Mal andersrum gedacht:
Wer würde sich das Gerät eher wegnehmen lassen und/oder darüber diskutieren oder nachfolgend Rechtsmittel wg. ungerechtfertigter Beschlagnahme/Sicherstellung?

Ein "schuldiger" Schwarz/Wildangler?

Oder ein sich unschuldig verfolgt fühlender Angler?

Im Normalfall wird sich doch kein (vernünftiger) Aufseher ohne polizeiliche Unterstützung daran machen, einem "möglichen" Schuldigen Angelgerät zu entziehen....

Es ist einfach immer wieder das Gleiche:
16 Landesgesetze (Fischerei wie Polizei), 16 Fischereiordnungen (oder noch mehr bez. KiFo/KüFo)..

Da lässt sich eine pauschale Auskunft zum Thema so einfach eben nicht treffen.

Interessant dürfte es wirklich werden, wenn sich mal einer auch gerichtlich wehrt gegen eine Beschlagnahme/Sicherstellung...
Wenn es wirklich simples schwarzangeln ist, hat eine Anfechtungsklage meiner Einschätzung nach Aussicht auf Erfolg. Um nicht zu sagen garantierten Erfolg. (Natürlich nur beim Erstverstoß).
 

joedreck

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Die Folge ist aber die gleiche (Körperverletzung in welcher Fasson auch immer)! Es ist egal, ob ich einem Beamten eins auf die Nase haue oder einer anderen nicht beamteten Person. Ebenso bei der Beleidigung. Einziger Unterschied - wenn man einen Beamten beleidigt erfolgt automatisch eine Anzeige wg. Beleidigung.


Ja eben nicht. 113StGB fällt nicht unter die KV Delikte. Ist bei Amtsträgern einfach in Tateinheit zu sehen.
Und auch Beamte haben die Möglichkeit Strafantrag wg. Beleidigung zu stellen oder eben auch nicht.

"Schwarzangeln" stellt im Übrigen i.d.R. Eine Straftat dar. Deswegen gibt es nicht nur die Möglichkeit der Beweissicherung, sondern es unterliegen die Angelsachen als Tatmittel auch dem Einzug.
für Interessierte: weiter hinten in der StPO. Also nicht 94/98 StPO
 

gixxer

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Geht jetzt zwar nicht um das Gerät sondern um die Papiere. Vor ca 4 Wochen wurde ich , wie immer, kontrolliert. In meinem Eimer war eine leere Madendose, also eine aus dem Angelladen. Den Eimer benutze ich um Getränke u.ä.zum und meinen Müll vom Wasser weg zu transportieren. Wegen der Plastikschale gab es einen Eintrag in's Fangbuch mit dem Hinweis, beim nächsten mal sind die Papiere weg. Es stand wohl in einem Heftchen unseres Clubs das ab diesem Jahr Plasitokdosen am Wasser verboten sind. Das Schriftstück habe ich nie erhalten. Frage: Einzug der Papiere aufgrund eines Plastikschälchens ? In dem Eimer befand sich im übrigen auch mein restlicher Müll. Hat den guten Mann nicht interessiert.
Zusatz: Ich habe die 50 hinter mir, gehe seit 30 Jahren Angeln und habe noch nie irgendwelchen Müll zurückgelassen. Und nun so ne Ansage. ?
Ich könnte ja meine Tochter ( Rechtsanwältin ) befragen, wollte aber mal wissen was Ihr so davon haltet.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich habe so was erlebt (Beleidigung, Bedrohung, mitführen eines Kantholzes und versuchter Angriff) - hat den "wilden Mann" 1600€ gekostet, kein Scheinentzug in RLP, es gibt da wohl keine Möglichkeit.


Back to Topic: man kann viel machen, in aller Regel kommt es auf den Richter und das Bundesland an. So kenne ich im Raum KO/NR/MYK in RLP keinen Fall wo Angelgeräte eingezogen wurden.
Im übrigen werden 90% der Verfahren hier eingestellt - entweder weil keine kriminlelle Energie erkennbar ist oder weil Geringfügigkeit besteht.

Mag sein. (War auch etwas übertrieben geäussert..)
In NRW darf der Kollege Fischereiaufseher aber nicht mein Gerät anrühren bzw. einkassieren.
Lies mal was in dem verlinkten Pdf steht.
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Geht jetzt zwar nicht um das Gerät sondern um die Papiere. Vor ca 4 Wochen wurde ich , wie immer, kontrolliert. In meinem Eimer war eine leere Madendose, also eine aus dem Angelladen. Den Eimer benutze ich um Getränke u.ä.zum und meinen Müll vom Wasser weg zu transportieren. Wegen der Plastikschale gab es einen Eintrag in's Fangbuch mit dem Hinweis, beim nächsten mal sind die Papiere weg. Es stand wohl in einem Heftchen unseres Clubs das ab diesem Jahr Plasitokdosen am Wasser verboten sind. Das Schriftstück habe ich nie erhalten. Frage: Einzug der Papiere aufgrund eines Plastikschälchens ? In dem Eimer befand sich im übrigen auch mein restlicher Müll. Hat den guten Mann nicht interessiert.
Zusatz: Ich habe die 50 hinter mir, gehe seit 30 Jahren Angeln und habe noch nie irgendwelchen Müll zurückgelassen. Und nun so ne Ansage. ?
Ich könnte ja meine Tochter ( Rechtsanwältin ) befragen, wollte aber mal wissen was Ihr so davon haltet.

Interessant, es dauert bestimmt in manchen Vereinen nicht mehr lange und der Gerätehersteller wird vorgeschrieben. Ist es bei euch bereits verboten den Müll anderer zu beseitigen ;) ? Ich hätte sie dem guten "Wichtigtuer" in die Hand gedrückt und gesagt : "denn entsorge du sie wenn ich das nicht darf, ich könnte sie aber auch als Fundsache beim Vorstand abgeben"
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Auch das ist so pauschal nicht richtig, kann auch in jedem Bundesland anders sein, kommt drauf an, ob der Verein die Vereinsaufseher offiziell anmeldet oder nicht und diese dann offizielle Ausweise mitsich führen:

Zitat:
§ 44 Befugnisse der Fischereiaufsicht
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Die Fischereiaufsichtsbeamtinnen oder Fischereiaufsichtsbeamten, die Polizeivollzugskräfte der Wasserschutzpolizei und die ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufseher (Fischereiaufsichtspersonen) sind in Wahrnehmung der Aufgaben der Fischereiaufsicht befugt: [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]1.Wasserfahrzeuge, Grundstücke und Ufer zu betreten, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]2.die Personalien festzustellen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]3.den Fischereischein, den Fischereierlaubnisschein sowie nach anderen Rechtsvorschriften notwendige Fischereidokumente zu prüfen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]4.die mitgeführten oder ausliegenden Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Wasser- und Landfahrzeugen sowie die Fischbehälter zu überprüfen, [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]5.die Schiffsführung von Fischereifahrzeugen aufzufordern, einen bestimmten Hafen anzulaufen. [/FONT]
[FONT=Arial,Arial]........[/FONT]

[FONT=Arial,Arial]Für die privaten amtlich bestätigten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher gilt Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend. [/FONT]
[/FONT]

Zu Punkt 4.
Wie definiert sich das Überprüfen?
Das Auto ist z.B. mit einer Wohnung gleichgestellt.
Keine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, es sei denn Gefahr ist in Verzug.
Polizei darf dies nicht ohne weiteres. Schon gar nicht nur auf Grund eines mutmasslichen Verdachtes hin.
Nur der Zoll ist berechtigt PkWs ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen. Die sind aber nicht im Rahmen der Fischwilderei zuständig.

Es gibt viele Dinge wo wir meinen kuschen zu müssen, die Realität sieht aber anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Zu Punkt 4.
Wie definiert sich das Überprüfen?
Das Auto ist z.B. mit einer Wohnung gleichgestellt.
Keine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, es sei denn Gefahr ist in Verzug.
Polizei darf dies nicht ohne weiteres. nd Gefahr ist sicherlich in Verzug wenn ich im PkW eine Kühlbox geschützter Fische bevorrate oder das Fanglimit damit überschritten habe.
Nur der Zoll ist berechtigt PkWs ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen. Die sind aber nicht im Rahmen der Fischwilderei zuständig.

Es gibt viele Dinge wo wir meinen kuschen zu müssen, die Realität sieht aber anders aus.

Sorry, aber das ist nicht ganz korrekt.
Die Durchsuchung deines Autos geht, durch die Polizei, auch ohne richterliche Anordnung.

Beispiele:
- Du hältst dich im Grenzgebiet zu einem anderen Staat auf.
- Es besteht der Verdacht einer Straftat.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Sorry, aber das ist nicht ganz korrekt.
Die Durchsuchung deines Autos geht, durch die Polizei, auch ohne richterliche Anordnung.

Beispiele:
- Du hältst dich im Grenzgebiet zu einem anderen Staat auf.
- Es besteht der Verdacht einer Straftat.


Das ist ein Irrtum.

So einfach ist dies nicht.
Auch der blosse Verdacht reicht absolut nicht.

Im Grenzgebiet, es darf nur der Zoll ohne richterlichen Beschluss Durchsuchungen durchführen...und nicht die Polizei.
 
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ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich meine da mal was im BpolG über Durchsuchungen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30Km gelesen zu haben...
Bayern führt z.B. die "Schleierfahndung" durch.

Hab auch nichts von einem "bloßen Verdacht" geschrieben.
Ein begründeter Verdacht sieht da wieder anders aus...

Aber egal, geht ja um Fischereiaufseher.

Mir hat vorgestern am Rhein z.B. ein Angler glaubhaft versucht zu versichern, dass er mit seinem Fünf-Jahres-Fischereischein andere Angler kontrollieren darf. :-D
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich finde dies gar nicht mal so egal.

Da zitiert Dorschgreifer eine Verordnung/ Fischereigesetz


[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]"4.die mitgeführten oder ausliegenden Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Wasser- und Landfahrzeugen sowie die Fischbehälter zu überprüfen,[/FONT][/FONT]"

Das verstösst doch schon gegen höherrangige Gesetze.
Was heisst überprüfen?
Und vorallem Wann?

Hier werden ja schon mehr Rechte dem Fischereiaufseher eingeräumt als der Polizei.
Und ich kann mirjetzt nicht vorstellen, dass in jedem Bundesland so gravierende andere Polizeirechte bestehen.

https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich glaube wir sind von verschiedenen Ausgangssituationen ausgegangen ;).

" Als Verdächtigen nach §102 StPO" --> ab hier habe ich angesetzt
 
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