Kontrollen/Geräteeinzug.

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Darüber diskutiere ich mit Ernie gerade per PN. |supergri
Selbst diese Sicherstellung zu Beweiszwecken geht meiner Meinung nicht.

http://www.asv-telgte.de/Downloads/Fischereiaufseher%20Merkblatt.pdf

5.2.3

Wobei ich auch mit dem "staatl. " etwas im sprachgebrauch vorsichtig wäre.
Der Fischereiaufseher ist keine Hilfskraft der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
Sondern nur eine Dienstkraft der Ordnungsbehörde.
Der Fischereibehörde.

Moin,

gemeint ist nat. der amtlich Verpflichtete F.A. ; diese Aufseher stellen neben den Vereinsaufsehern das Gros.

Zu diskutieren gibt es da auch wenig : im Grunde genommen darf der Aufseher lediglich Scheine, Fanggeräte und Fischbehälter kontrollieren;
daneben ist er lediglich berechtigt, Personen bei schweren Verstössen/ Straftat Fischwilderei , bis zum Eintreffen der Polizei, festzuhalten - und das auch nicht ohne Risiko.

Sanktionieren ( außer wegschicken ) darf er überhaupt nicht.

Der F.A. ist somit wenig befugt und auf Amtshilfe angewiesen.

Eigentlich recht tröstlich wenn man bedenkt, welche Knaller teils amtlich daherschlawenzeln.

R.S.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Moin,

gemeint ist nat. der amtlich Verpflichtete F.A. ; diese Aufseher stellen neben den Vereinsaufsehern das Gros.

Zu diskutieren gibt es da auch wenig : im Grunde genommen darf der Aufseher lediglich Scheine, Fanggeräte und Fischbehälter kontrollieren;
daneben ist er lediglich berechtigt, Personen bei schweren Verstössen/ Straftat Fischwilderei , bis zum Eintreffen der Polizei, festzuhalten - und das auch nicht ohne Risiko.

Sanktionieren ( außer wegschicken ) darf er überhaupt nicht.

Der F.A. ist somit wenig befugt und auf Amtshilfe angewiesen.

Eigentlich recht tröstlich wenn man bedenkt, welche Knaller teils amtlich daherschlawenzeln.

R.S.

Da geht es doch schon los.
Darf er ohne weiteres die Angeln zur Kontrolle rein holen?
Auf die Tour: Guten Tag, Kontrolle (zeigt Papiere) schnappt sich dann meine Taschen und durchsucht diese. Dann holt er die Angeln rein und prüft diese.

????

Es geht um das reine Dürfen.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Da geht es doch schon los.
Darf er ohne weiteres die Angeln zur Kontrolle rein holen?
Auf die Tour: Guten Tag, Kontrolle (zeigt Papiere) schnappt sich dann meine Taschen und durchsucht diese. Dann holt er die Angeln rein und prüft diese.

????

Es geht um das reine Dürfen.

somindest in Sachsen
nein ich darf die Angeln nicht selbst einholen
nein ich darf nicht die Taschen durchsuchen
aber ich kann verlangen das der Besitzer es Tut bzw mir vorzeigt sonst gibets ne Mitteilung an die Behörde
meine Befugnisse stehen im §32 SächsFischereigesetz :m
und den § gibt es bestimmt in jeden BL so oder so ähnlich
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischfrea

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Da geht es doch schon los.
Darf er ohne weiteres die Angeln zur Kontrolle rein holen?
Auf die Tour: Guten Tag, Kontrolle (zeigt Papiere) schnappt sich dann meine Taschen und durchsucht diese. Dann holt er die Angeln rein und prüft diese.

????

Es geht um das reine Dürfen.
Nein ohne meine Zustimmung darf er nicht. Greift er nach meiner Tasche macht er sich strafbar und ich lege denjenigen auf den Boden flach bis zum eintreffen der Polizei. In Verdacht auf versuchten Diebstahls ist jeder Bürger berechtigt sein Eigentum zu verteidigen und den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest zu halten.
 
W

wilhelm

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Aua, ob da der sogenannte Jederman - Paragraph greift wage ich mal stark zu bezweifeln Fischfrea.#d

Aber sonst dreht der der Fred schon gewaltig im Kreis.#q
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Da geht es doch schon los.
Darf er ohne weiteres die Angeln zur Kontrolle rein holen?
Auf die Tour: Guten Tag, Kontrolle (zeigt Papiere) schnappt sich dann meine Taschen und durchsucht diese. Dann holt er die Angeln rein und prüft diese.

????

Es geht um das reine Dürfen.

Moin,

meiner Auffassung nach, darf der F.A. ( NRW ) die Fanggeräte kontrollieren.
Liegen die draußen und er hat bspw. begründeten Verdacht, dass die wippende Rutenspitze auf einen Lebendköderfisch hindeutet, liegt es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, dass er einholt.
Er hatte nämlich einen begründbaren Verdacht - von Willkür wäre da m.M. nach nicht zu sprechen.

Fanggeräte dürfen kontrolliert werden ist der entscheidende Satz - ein normal begabter Kontrolleur fasst m.M. nach 99% der Angler nicht ans Gerät :m... Ärger vermeidet man immer gerne.

Bei einem vermeintlichen Sausack hat er m.M. nach Ermessensspielraum.

Tasche :

Generell ist die Tasche tabu - beobachtet man dagegen eine Verstauen eines Fanges in der Tasche, wird die Tasche zum Fangbehälter und darf kontrolliert werden.

Davon ab wird ein Kontrolleur, der sich umsichtig verhält, niemals grundlos eine Tasche inspizieren wollen - wenn es hart aus hart kommt, kann der Angler die Sache verweigern - und sich im Anschluss ggf. bei begründetem Verdacht einer Polizeikontrolle unterziehen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an - ist Not am Mann, darf der Kontrolleur bspw. giftige oder explodierende "Fangmittel" in Gewahrsam nehmen - auch erstmal ohne Polizei.

Alles in Allem denke ich sind Ehrenamtler im hohen Prozentbereich mit solchen Aufgaben total überfordert.

R.S.
 

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Wieso soll denn der FA die Angel selber reinholen?

Wenn ich mir §54 des LFischG anschaue, dann stehe ich als Angler in der Pflicht ihm auf Verlangen meine Fanggeräte vorzuzeigen.
§ 54
Amtliche Fischereiaufseher,
Pflichten und Befugnisse
(1) Die Fischereibehörde kann sich zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen.
(2) Den amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern sind auf Verlangen auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fische und Fanggeräte in Fischereifahrzeugen sowie die Fischbehälter vorzuzeigen.
(3) Die amtlich verpflichteten Fischereiaufseher sind bei der Durchführung der Fischereiaufsicht befugt, Grundstücke zu betreten und Gewässer zu befahren.

Mache ich das nicht, begehe ich eine Ordnungwidrigkeit (§55 LFischG).

§ 55 (Fn 11)
Bußgeldvorschriften
(1) [...]
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer
[...]8. entgegen § 54 Abs. 2 Fische, Fanggeräte oder Fischbehälter nicht vorzeigt.



Edit:

Nur mal so by the way:
Die Realität am Wasser sieht doch oft ganz anders aus...als sich auf irgendwelche Paragraphen stützen zu können.
Ich habe es heute am Rhein selbst erlebt.
--> Angler "mit leichtem Gepäck" saß da und baute seine Ruten auf. Erst eine, dann die zweite...es folgte die dritte und zu guter Letzt noch die vierte Rute.
Klare Fischwilderei. Eine Straftat.
Also habe ich die Polizei angerufen und da versuchte mir die nette Dame der 110 zu erzählen, dass dafür nicht die Polizei, sondern die Stadt zuständig sei...
Toll...
Naja, ich habe dann aber darauf bestanden, dass die Polizei für Straftaten zuständig ist, also hat mich 3 Minuten später die Wasserschutzpolizei zurückgerufen. Die waren auch erstaunlich schnell da (10 Minuten).
Leider hat der Schwarzangler beim Anblick des Polizeiwagens schnell die Schnüre durchgeschnitten, sodass die Beamten ihm nichts nachweisen können (das sagte jedenfalls einer der Polizisten später zu mir).
 
Zuletzt bearbeitet:

oberfranke

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Wenn ihr den im Beitrag 81 bereits eingestellten Link einmal folgt und ihn auch öffnet und was viel wichtiger ist auch ganz lest, sind die meisten Fragen und Thesen schon geklärt.
Der Fischereiaufseher in NRW darf doch einiges also wirklich mal lesen.
Allerdings ergibt sich aus diesem Merkblat auch ne Verpflichtung wie der FA den bei einer Kontrolle vorzugehen hat.

zb. Abzeichen offen zu tragen und sich sofort am Anfang des Gesprächs als FA zu erkennen zu geben, nicht erst in ein harmloses Gespräch vorgaukeln und dann den Kontrolleur raushängen lassen. Dienstausweis auf Verlangen usw.
Da die meisten FA da meist grobe Verstöße gegen dieses Prozedere praktizieren sind sie da am greifbarsten.

Wer sich an die Regeln hält braucht sich wegen keiner Kontrollen so aufzurüsten.
Bis auf ein paar wenige Ausnahmen habe ich bisher nur normalverlaufende Kontrollen erlebt. Wenn der FA merkt das man keine Konfrontation will sondern nur schlicht und einfach seine Rechte kennt und sicher argumentiert schwenken die nämlich ganz schnell ein.
Hat wie gesagt bis auf wenige Ausnahmen bisher funktioniert.
Die eine Ausnahme endete allerdings fast damit das ich dem FA anbot sofort zu verschwinden oder er bekommt ne Anzeige von mir bei der Fischereibehörde und dann war es seine letzte Kontrolle die er als FA durchgeführt hat-ist aber wirklich ein anderes Thema und eine absolute Ausnahme gewesen.


Wenn ein FA mitten in der Nacht darauf bestehen würde meine mühevoll ausgebrachte Wallermontage einzuholen da er sehen will ob ein lebender Köderfisch dran ist - würde ich mich völlig taubstellen und er/sie soll es nicht wagen meine Angel anzufassen.
Das könnte evtl schief gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jose

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

...Wenn ein FA mitten in der Nacht darauf bestehen würde meine mühevoll ausgebrachte Wallermontage einzuholen da er sehen will ob ein lebender Köderfisch dran ist - würde ich mich völlig taubstellen und er/sie soll es nicht wagen meine Angel anzufassen.
Das könnte evtl schief gehen.

sorry, bis dahin gut geschrieben - dann aber...#q

wenns schief geht, dann eindeutig für dich und dann hoffentlich richtig.
 

oberfranke

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

sorry, bis dahin gut geschrieben - dann aber...#q

wenns schief geht, dann eindeutig für dich und dann hoffentlich richtig.

Warum?
Keine Angst ich werde den FA nicht anfassen. Das ist für mich nur optionell wenn ich angegriffen werde.
Von mir geht bestimmt keine Gewalt aus.

Der FA selbst ist nicht berechtigt ohne Zustimmung ne Montage einzuholen. Das darf die Polizei - nicht der FA. Macht er es trotzdem wird es für ihn rechtlich schiefgehen da ich sofort Anzeige erstatten werde.
Bevor hier Mutmassungen entstehen, ich angle nicht mit lebenden Köderfisch!! Ich hältere nicht mal meine Köderfische lebend. Es gibt also auch keinerlei Anhaltspunkte dafür das ich mit lebenden Köfi angle.
Mir geht es nur um dem Aufwand mitten in der Nacht ne Wallermontage neu auszubringen- nur weil irgend jemand meint er muss da schnell mal nachschauen.
 

feko

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Lebender Köfi ist ja auch so eine Sache.
Man stelle sich vor,man angelt mit Wurm auf Aal oder Karpfen.
Die Rutenspitze zittert,es tut sich aber nichts weiter.
Kontrolle kommt,sie zittert wieder,verdacht auf lebenden Köderfisch,
Der FA bittet die Montage reinzuholen,man tuts,ahnt ja auch nix böses,und was zappelt am Haken?
Eine quicklebendige Grundel.Womöglich noch sauber gehakt.
Trau mich ja schon garnet mehr anzusitzen bei den ganzen Horrorgeschichten.
War jetzt n bissel OT =)
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Was zeichnet ihr eigentlich alle so ein Horrorbild vom "Django-Kontrolleur", der Euch an die Angeln - in die Taschen oder ins Auto will???

Ohne Grund hat dazu normalerweise keiner Bock.

Sowas habe ich in über 30 Jahren Angeln zumindest noch nicht erlebt - und ich wäre froh über MEHR Kontrollen an "meinen" Gewässern!!!

Die wenigen Kontrollen, die ich erlebt habe liefen (fast - bis auf eine!) alle sehr professionell und beinahe freundschaftlich & kollegial ab!

Nur an meinem Vereinsgewässer meinte mal der neue Vereinsvorsitzende mit seinem Riesen-Ego, er sei so eine wichtige Persönlichkeit, dass er sich nicht vorstellen oder als Kontrollberechtigter ausweisen müsse, bevor er mich nach meinen Papieren fragte....:(....ich kannte ihn bis dato nicht persönlich - teilte ihm freundlich mit, dass er sich doch bitte zuvor legitimieren soll, weil ich ihm sonst garnichts zeige und weil so ja jeder ankommen könnte - das hat ihm nicht gefallen, aber am Ende doch eingeleuchtet - Papiere gegen Papiere getauscht und nach 3 Minuten in Ruhe weitergeangelt!

Er wartet zwar seitdem darauf, das ich mich mal "falsch" verhalte - aber da kann er lange warten...;)

Ansonsten liefen die viel zu seltenen Kontrollen immer sehr freundlich und gesittet ab - warum denn auch nicht!?!

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

feko

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Also,Kontrollen waren bei mir bisher auch völlig problemlos!
Ging mir nur um die Sache mit dem Geräteeinzug,
und das ist ja geklärt.
Und gegen Kontrollen hat ja wohl keiner was der sich ordnungsgemäß verhält.
vg
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ansonsten liefen die viel zu seltenen Kontrollen immer sehr freundlich und gesittet ab - warum denn auch nicht!?!

Ernie
Weil in Bürokrateutonien das Blockwartsyndrom immer noch weit verbreitet ist?

Mit Wapo etc. hatte ich noch nie Schwierigkeiten (die mussten das ja irgendwann mal lernen und leben davon..) - mit "Aufsehern" zwar Gott sei Dank wenig (wie Ernie schreibt: Wenig Kontrollen), aber regelmäßig - man (respektive ich in den Fällen) hat oft den Eindruck, denen gehts um alles mögliche, nur nicht ums Angeln..
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Lebender Köfi ist ja auch so eine Sache.
Man stelle sich vor,man angelt mit Wurm auf Aal oder Karpfen.
Die Rutenspitze zittert,es tut sich aber nichts weiter.
Kontrolle kommt,sie zittert wieder,verdacht auf lebenden Köderfisch,
Der FA bittet die Montage reinzuholen,man tuts,ahnt ja auch nix böses,und was zappelt am Haken?
Eine quicklebendige Grundel.Womöglich noch sauber gehakt.
Trau mich ja schon garnet mehr anzusitzen bei den ganzen Horrorgeschichten.
War jetzt n bissel OT =)


Genau das ist mir beim Aalangeln am Rhein schon mehrfach passiert - sogar mit Riesenwurmbündeln - naja - WENN es da zu einer Anzeige käme, dann verlasse ich mich darauf, dass man in Sachen Lebendköfi zu einem "in dubio pro reo" - Freispruch käme, weil´s im Zweifel nicht zu beweisen ist, dass die Grundel nicht "regulär" gebissen hat!

Mit einigen Zeugenaussagen von Leuten, denen auch schonmal auf diese Art eine Grundel drangegangen ist sollte man das rechtlich hinbekommen.

Passiert ja wirklich mittlerweile regelmäßig!

...und das könnte natürlich von bösen Menschen als gute und effektive Ausrede genutzt werden.......:g


Ernie
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Warum?


Der FA selbst ist nicht berechtigt ohne Zustimmung ne Montage einzuholen. Das darf die Polizei - nicht der FA. Macht er es trotzdem wird es für ihn rechtlich schiefgehen da ich sofort Anzeige erstatten werde.

Mir geht es nur um dem Aufwand mitten in der Nacht ne Wallermontage neu auszubringen- nur weil irgend jemand meint er muss da schnell mal nachschauen.


Moin,

Anzeige erstatten gegen den Kontrolleur?

Weil er Deine Montage, die Du zuvor verweigert hast, einzuholen, inspizieren möchte?

Wogegen willst Du denn klagen?

Wurde Dir ("Querkopf") ein unverhältnismäßigv hoher "Schaden" zugefügt???

Die Sache ist ganz einfach - die Montagen sind vorzuzeigen - ob Du Lauben stippst oder Waller beangelst.

Das Einholen durch die Kontrollperson hat hier bei uns auch einen ganz gezielten Grund : wie mir ein Wasserschutzpolizist erzählte, kommt es immer wieder vor, dass Angler heftig anschlagen, um den Lebendköderfisch , der per Lippenköderung angebracht ist, bei der Kontrolle abzureißen.

Alter Trick, den die Kontrolleure kennen.

Die Sache ist doch nunmal so : unterstütze eine berechtigte Kontrolle und alle können vernünftig weitermachen...

R.S.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Wie ein Kollege doch schon schrieb.
Wenn ich aufgefordert werde die Montage reinzuholen und dies verweigere begehe ich eine Ordnungswidrigkeit.

Davon ab, finde ich es mittlerweile auch alles sehr verwirrend.
Laut Merkblatt NRW Fischereiaufseher bin ich der Meinung er darf es nicht.
Der Fischereiaufseher in NRW ist sehr von der Mitarbeit des Anglers abhängig.
Kooperiert dieser nicht ist die Polizei herbeizurufen.
In dieser "Wartezeit" kann eine vorrübergehende Festnahme erfolgen.
Um Schaden abzuwehren müssten dann natürlich auch das Gerät/ Montage aus dem Gewässer entfernt werden.


Was passiert wenn dem Fischereiaufseher die Angelrute aus der Hand gleitet und beschädigt wird?
Die Montage beim einholen abreist?
Wird vom Fischereiaufseher Schadensersatz geleistet?
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Viel häufiger trifft man doch "Django-Angler" an...

Schwarze Schafe gibt es überall.

Dennoch lass ich fremde Leute nicht ohne weiteres in meinen Sachen rumwühlen. Privatsphäre ist auch beim Angeln erwünscht.
Auch wenn ein ********n netter freundlicher Kontrolleur kommt lass ich diesen nicht mein PkW durchsuchen.
Ob er nun dies machen würde oder nicht...interessiert nicht.
Es geht ums dürfen.
Dürfte er wenn er wollte? Ich bin der Meinung nein.

Edit: gerade einen alten Thread gefunden. 2002 wurde dies auch schon diskutiert. ohne Endergebnis. http://karpfenangeln.info/board/archive/index.php?t-8155.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Naja, wie auch in dem Merkblatt steht, muss der FA mit einer Festnahme sehr vorsichtig sein...was, wenn der der Kontrollierte gar keine Straftat begangen hat, sondern nur seine Papiere zu Hause vergessen hat?

Und zum "Durchwühlen" deiner Sachen sollte es ja gar nicht kommen, da du deine Fanggeräte und Fischbehälter auf Verlangen vorzuzeigen hast.
 
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