Kontrollen/Geräteeinzug.

S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich meine da mal was im BpolG über Durchsuchungen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30Km gelesen zu haben...
Bayern führt z.B. die "Schleierfahndung" durch.

Hab auch nichts von einem "bloßen Verdacht" geschrieben.
Ein begründeter Verdacht sieht da wieder anders aus...

Aber egal, geht ja um Fischereiaufseher.

Mir hat vorgestern am Rhein z.B. ein Angler glaubhaft versucht zu versichern, dass er mit seinem Fünf-Jahres-Fischereischein andere Angler kontrollieren darf. :-D

Du lachst.
Klar darf er sich den Fischereischein u. Erlaubnisschein des Kollegen zeigen lassen.
Erzwingen kann er aber nichts. ;)

Gibt kein Gesetz welches dies dem Angler verbietet.
 

gixxer

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Interessant, es dauert bestimmt in manchen Vereinen nicht mehr lange und der Gerätehersteller wird vorgeschrieben. Ist es bei euch bereits verboten den Müll anderer zu beseitigen ;) ? Ich hätte sie dem guten "Wichtigtuer" in die Hand gedrückt und gesagt : "denn entsorge du sie wenn ich das nicht darf, ich könnte sie aber auch als Fundsache beim Vorstand abgeben"

Ich habe es mit einem Lächeln zur Kentniss genommen. Der kann in mein Fangbuch reinschreiben was er will. Ach ja es steht jetzt BD drin ??? in Hessen, wo ich ursprünglich herkomme, kann ich das noch als " Blasdig dibbe " durchgehen lassen. Aber im Hochdeutschsprechenden Niedersachsen. #d |bigeyes
 

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Du lachst.
Klar darf er sich den Fischereischein u. Erlaubnisschein des Kollegen zeigen lassen.
Erzwingen kann er aber nichts. ;)

Gibt kein Gesetz welches dies dem Angler verbietet.
Ich hätte dazu schreiben sollen "gegen seinen Willen".
Deshalb das lachende smiley.
Davon war er nämlich überzeugt.
 

ronram

...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

das bei vergehen gegen die Bestimmungen

Reden wir hier eigentlich über Fischwilderei, Ordnungswidrigkeiten oder Missachtung der Bedingungen des Fischereierlaubnisvertrages (die keine Straftaten und auch keine Ordnungswidrigkeiten darstellen).

Steht im Fischereierlaubnisvertrag diese "Sanktion" drin?
Ist so eine Vertragsbedingung wirksam?


Nachtrag:
Ich glaube meine Frage hat sich erledigt. So wie ich das verstanden habe geht es um das bayerische Fischereigesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Geht jetzt zwar nicht um das Gerät sondern um die Papiere. Vor ca 4 Wochen wurde ich , wie immer, kontrolliert. In meinem Eimer war eine leere Madendose, also eine aus dem Angelladen. Den Eimer benutze ich um Getränke u.ä.zum und meinen Müll vom Wasser weg zu transportieren. Wegen der Plastikschale gab es einen Eintrag in's Fangbuch mit dem Hinweis, beim nächsten mal sind die Papiere weg. Es stand wohl in einem Heftchen unseres Clubs das ab diesem Jahr Plasitokdosen am Wasser verboten sind. Das Schriftstück habe ich nie erhalten. Frage: Einzug der Papiere aufgrund eines Plastikschälchens ? In dem Eimer befand sich im übrigen auch mein restlicher Müll. Hat den guten Mann nicht interessiert.
Zusatz: Ich habe die 50 hinter mir, gehe seit 30 Jahren Angeln und habe noch nie irgendwelchen Müll zurückgelassen. Und nun so ne Ansage. ?
Ich könnte ja meine Tochter ( Rechtsanwältin ) befragen, wollte aber mal wissen was Ihr so davon haltet.

Nehmt ihr im Verein Porzellandosen? Oder Glas?
 

gixxer

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Es geht um die Madendosen in denen die Tierchen üblicherweise im Angelladen unseres Vetrauens aus dem Kühlschrank geholt werde. Jetzt kipp ich die in einen Styroporbehälter in dem mal Tauwürmer drin waren. Das ist erlaubt.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Es geht um die Madendosen in denen die Tierchen üblicherweise im Angelladen unseres Vetrauens aus dem Kühlschrank geholt werde. Jetzt kipp ich die in einen Styroporbehälter in dem mal Tauwürmer drin waren. Das ist erlaubt.

Ja, war schon klar. :)
Wenn diese Styroporkisten erlaubt sind...#q
Was ein Irrsinn.

Dem Verein geht es ja um Müllreduzierung am Vereinsgewässer (?).
Alle Einwegbehälter sind somit zu vermeiden und auf Mehrwegdosen umzusteigen. Diese sind aber auch aus Plastik. |uhoh:
Gibt es darüber einen Mitgliederbeschluss?
Naja, aber Offtopic.
Erstell doch dazu mal einen gesonderten Thread.
 

gixxer

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich wollte deswegen nicht extra nen Trööt aufmachen. Es ging mir ja hauptsächlich um die Aussage ... beim nächsten mal sind die Papiere weg.....
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich wollte deswegen nicht extra nen Trööt aufmachen. Es ging mir ja hauptsächlich um die Aussage ... beim nächsten mal sind die Papiere weg.....

Das ist in meinen Augen Polemik.
Sicherlich kann Dir der Verein für ein Vergehen gegen die Gewässerordnung min. vorübergehend den Erlaubnisschein entziehen.
Aber auch hier muss die Verhältnismässigkeit gegeben sein.
Eine Einweg- Madendose ist sicherlich kein Grund solch drastische Massnahmen durch zuführen, wobei ja die Styropordose erlaubt ist.
Das ist #q#q

Ich würde mit dem Eintrag nun zum Vorstand gehen (was schmiert der übrigens in dein Fangbuch rum?)...
 

joedreck

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Zu Punkt 4.
Wie definiert sich das Überprüfen?
Das Auto ist z.B. mit einer Wohnung gleichgestellt.
Keine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, es sei denn Gefahr ist in Verzug.
Polizei darf dies nicht ohne weiteres. Schon gar nicht nur auf Grund eines mutmasslichen Verdachtes hin.
Nur der Zoll ist berechtigt PkWs ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen. Die sind aber nicht im Rahmen der Fischwilderei zuständig.

Es gibt viele Dinge wo wir meinen kuschen zu müssen, die Realität sieht aber anders aus.


Selten so n Stuß gelesen.
1. 44BPolG durchlesen bitte
2. Die entsprechenden Landesgesetze lesen
3. Autos sind ausdrücklich NICHT mit Wohnungen gleichgesetzt
4. Selbst bei Wohnwagen streiten die Gerichte
5. Der Zoll darf Autos im Grenzgebiet u.U. sogar auseinanderbauen
6. Versuch mal eine unaufschiebbare Maßnahme der Polizei zu verhindern
7. Höre bitte auf hier solche Unwahrheiten zu verbreiten und der Polizei damit das Leben unnötig schwer zu machen


Das mit der Plastikdose ist mal ne Frechheit. Styropor erlaubt, du nimmst es zum Wegwerfen mit und bekommst ärger. Naja gib einem Menschen Macht, dann erkennst du seinen Charakter
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Naja gib einem Menschen Macht, dann erkennst du seinen Charakter

Bei solchen Vorkommnissen zeigt sich doch immer wieder, dass sich der "moderne" Mensch erst ca. 200000 Generationen vom Australopithekus entfernt hat ....
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Selten so n Stuß gelesen.
1. 44BPolG durchlesen bitte
2. Die entsprechenden Landesgesetze lesen
3. Autos sind ausdrücklich NICHT mit Wohnungen gleichgesetzt
4. Selbst bei Wohnwagen streiten die Gerichte
5. Der Zoll darf Autos im Grenzgebiet u.U. sogar auseinanderbauen
6. Versuch mal eine unaufschiebbare Maßnahme der Polizei zu verhindern
7. Höre bitte auf hier solche Unwahrheiten zu verbreiten und der Polizei damit das Leben unnötig schwer zu machen


Das mit der Plastikdose ist mal ne Frechheit. Styropor erlaubt, du nimmst es zum Wegwerfen mit und bekommst ärger. Naja gib einem Menschen Macht, dann erkennst du seinen Charakter

#q

§44BPolg betrifft die Bundespolizei/ Zoll
Hat nichts mit der Polizei / Landespolizei zu tun.

Der private PkW ist einer Wohnung gleichgestellt.
Worüber streiten die Gerichte bei einem Wohnwagen? Gibt es Urteile?

Es gibt gewisse Bedingungen die bei einer Dursuchung von Wohnung, PKW und Wohnwagen berücksichtigt werden müssen.
Bei einer reinen Kontrolle dürfen diese "Gegenstände" nicht durchsucht werden. Aussnahme besteht für die Bundespolizei/ Zoll.
Für alle anderen bedarf es einen richterlichen Beschluss oder es muss Gefahr in Verzug sein...Gefahr für Leib und Leben bestehen etc.

Ein einfacher Verdacht auf Grund z.B. Kleidung reicht nicht für eine PkW Durchsuchung aus.
Ein Verdacht muss auch Begründet sein.

5: Dem habe ich nirgends wiedersprochen. Ganz im Gegenteil.
6. Was ist eine unaufschiebbare Massnahme?
Ich brauch die Polizei nicht aufhalten. Nur bei einer unberechtigten/ illegalen Dursuchung bekommen die Beamten u. evtl. auch der Fischereiaufseher eine Anzeige und Post von meinem Anwalt.

Von daher halte Dich mit Deinen Äusserungen etwas zurück. Denn irgendwie scheinst Du auf den falschen Trip zu sein.
 
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joedreck

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

#q

§44BPolg betrifft die Bundespolizei/ Zoll
Hat nichts mit der Polizei / Landespolizei zu tun.

Der private PkW ist einer Wohnung gleichgestellt.
Worüber streiten die Gerichte bei einem Wohnwagen? Gibt es Urteile?

Es gibt gewisse Bedingungen die bei einer Dursuchung von Wohnung, PKW und Wohnwagen berücksichtigt werden müssen.
Bei einer reinen Kontrolle dürfen diese "Gegenstände" nicht durchsucht werden. Aussnahme besteht für die Bundespolizei/ Zoll.
Für alle anderen bedarf es einen richterlichen Beschluss oder es muss Gefahr in Verzug sein...Gefahr für Leib und Leben bestehen etc.

Ein einfacher Verdacht auf Grund z.B. Kleidung reicht nicht für eine PkW Durchsuchung aus.
Ein Verdacht muss auch Begründet sein.

5: Dem habe ich nirgends wiedersprochen. Ganz im Gegenteil.
6. Was ist eine unaufschiebbare Massnahme?
Ich brauch die Polizei nicht aufhalten. Nur bei einer unberechtigten/ illegalen Dursuchung bekommen die Beamten u. evtl. auch der Fischereiaufseher eine Anzeige und Post von meinem Anwalt.

Von daher halte Dich mit Deinen Äusserungen etwas zurück. Denn irgendwie scheinst Du auf den falschen Trip zu sein.

Zur Klarstellung: PKW NICHT mit Wohnung gleichgestellt http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/69-VI-04-Entscheidung.htm
Zum BPOLG: Du hast geschrieben NUR der Zoll ist ohne richterlichen Beschluss o. Gef.i.V. befugt ein PKW zu durchsuchen. Eben NICHT denn BPOLG im 30Km Bereich der Grenze und die LaPo Niedersachsen z.b. bei Kontrollstellen. Vergleiche das NSOG.Welche Strafnorm ist denn einschlägig bei einer Durchsuchung des PKW? Ist ja geklärt, dass es Hausfriedensbruch nicht sein kann, da keine Wohnung... Also wäre eine Feststellungsklage die einzige Möglichkeit dem Beamten Post zukommen zu lassen. Neben einem Dankschreiben natürlich.Urteile gibts bestimmt. Ich schau mal nach nächste Woche. Interessant wird es nämlich wenn der Wohnwagen im Straßenverkehr teilnimmt und dort gewisse Vorschriften einzuhalten sind (Ladungssicherung, Verkehrssicherheit).Hast auch nicht widersprochen, wollte nur klarstellen, dass viele Aufgabengesetze deutlich weitreichender sind als du denkst.ZUM GLÜCK reicht "komische" Kleidung nicht aus um einen Verdacht zu begründen. Jedenfalls nicht allein. Und das ist auch gut so.Auffschiebene Wirkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung
Vergleiche noch bitte Art.22(1) Nr.6 PAG Bayern.Die irrige Annahme, dass die Polizei wenig darf stimmt so nicht. Soviel zu meinem falschen Trip. Ich denke, wenn noch Fragen offen sind können wir per PN Disskutiren oder uns auf n Bier/Kaffee treffen. Da sind dann auch Missverständnisse bzgl. des Umgangstones eher ausgeschlossen.
 
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Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Zur Klarstellung: PKW NICHT mit Wohnung gleichgestellt http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/69-VI-04-Entscheidung.htmZum BPOLG: Du hast geschrieben NUR der Zoll ist ohne richterlichen Beschluss o. Gef.i.V. befugt ein PKW zu durchsuchen. Eben NICHT denn BPOLG im 30Km Bereich der Grenze und die LaPo Niedersachsen z.b. bei Kontrollstellen. Vergleiche das NSOG.Welche Strafnorm ist denn einschlägig bei einer Durchsuchung des PKW? Ist ja geklärt, dass es Hausfriedensbruch nicht sein kann, da keine Wohnung... Also wäre eine Feststellungsklage die einzige Möglichkeit dem Beamten Post zukommen zu lassen. Neben einem Dankschreiben natürlich.Urteile gibts bestimmt. Ich schau mal nach nächste Woche. Interessant wird es nämlich wenn der Wohnwagen im Straßenverkehr teilnimmt und dort gewisse Vorschriften einzuhalten sind (Ladungssicherung, Verkehrssicherheit).Hast auch nicht widersprochen, wollte nur klarstellen, dass viele Aufgabengesetze deutlich weitreichender sind als du denkst.ZUM GLÜCK reicht "komische" Kleidung nicht aus um einen Verdacht zu begründen. Jedenfalls nicht allein. Und das ist auch gut so.Auffschiebene Wirkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_WirkungVergleiche noch bitte Art.22(1) Nr.6 PAG Bayern.Die irrige Annahme, dass die Polizei wenig darf stimmt so nicht. Soviel zu meinem falschen Trip. Ich denke, wenn noch Fragen offen sind können wir per PN Disskutiren oder uns auf n Bier/Kaffee treffen. Da sind dann auch Missverständnisse bzgl. des Umgangstones eher ausgeschlossen.


Deine Links funktionieren nicht.

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/tag/verkehrskontrolle/

Ohne einen begründeten Verdacht hat keine Durchsuchung meines PkWs stattzufinden.
Dies ist nur der Bundespolizei/ Zoll erlaubt.
Ob nun 30km innerhalb der Grenzzone oder nicht.

Ohne begründeten Verdacht läuft da nix.

Darum geht es.

Es geht um Grundsätze.
Es geht nicht darum der Polizei eine Durchsuchung zu verweigern wenn im PkW gekifft wird, eine Person unbefugt dort festgehalten wird etc.
Auch kann eine Dursuchung zulässig sein wenn ich mit dem PkW in einer Stadt fahre in der eine Demo von rechtsradikalen statt findet.
Hier könnte der Grund Gefahrenabwehr herhalten.
Alles ohne jetzt weiter ins Detail zu gehen.

Mein PkW durchsucht kein Polizist bei einer Verkehrskontrolle, weder an der Grenze noch in der Stadt oder auf dem Land ohne einen begründeten Verdacht mir zu nennen.
Genauso wenig durchsucht ein Fischereiaufseher meine Taschen und/ oder mein PkW. Nur in Anwesenheit der Polizei mit einem begründeten Verdacht.

https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht

http://www.fr-online.de/auto/stoppe...ehrskontrollen-verboten,1472790,27985200.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/402/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechte/

Was die Gleichstellung des PKW mit der wohnung betrifft, haste Recht.
geschützter Bereich ist nur die Wohnung, Wohnwagen etc..

Zoll vs Bundespolizei war für mich jetzt das Gleiche.
 
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joedreck

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Die Links hab ich in der Schnelle eingeworfen. Google hilft in Bezug auf Gesetze. Wenn ich mir das bayrische PAG durchlese, dürfen die das mit deutlich niedrigerer Schwelle als von dir beschrieben. Niedersachsen ebenso in Kontrollstellen.
In Bayern heißt es einfach " wenn sich darin Personen befinden, dessen Identität festgestellt werden darf".
Extrem niedrige Schwelle mMn.

Was in Portalen wie von dir verlinkt steht.. Dann weiss ich wie du dir die Meinung bildest. Ein Blick in Gesetze würde helfen.

Ein Fischereiaufseher geht allerdings auch bei mir nicht ans Auto. Kann ja nicht jeder in den Wald gehen und sagen er sei Förster.

Löse dich mal vom Begriff "Verdacht". Dieser gilt strafprzessual. Polizeirechtlich lauten die Voraussetzungen ganz anders
 
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

In RLP darf ein Fischereiaufseher das Auto und Taschen durchsuchen, das ist sogar extra in den Handbüchern mit den Hinweis zu den geltenden Gesetzen vermerkt.

Ob er das tut und ob der Angler das zulässt ist eine andere Sache!

Beispiel: ich sehe wie ein Angler einen Fisch im Rhein fängt, der sieht aus wie eine Großsalmonide und diesen im Auto verstaut.
Hier habe ich einen begründeten Verdacht auf eine Straftat (Lachse stehen unter Artenschutz, deswegen keine Owi) und kann den Angler auffordern mir das Auto zu öffnen das ich es durchsuchen kann.
Natürlich hat der Angler das Recht mir das zu verweigern und ich müsste das akzeptieren.
Dann kann ich die Polizei anrufen und die durchsucht das Auto.

Ob und wie ich das Auto bei einer normalen Kontrolle kontrollieren darf mußte ich nachsehen, bin aber grad am Wasser...

Wer aber nix zu tun hat, kann ja mal das "Handbuch für Fischereiaufseher" mit dem Zusatz für "sein" Bundesland googeln... Dann seht ihr was ein Fischereiaufseher in eurem BL darf und was nicht.


Mit dicken Wurstfingern auf'm Handy getappert.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Guden :)
ich fische an einem größeren Gewässer,
an dem recht streng kontrolliert wird.
Jetzt habe ich schon von mehrern ansässigen Anlern gehört,
das bei vergehen gegen die Bestimmungen unter Umständen das Angelgerät von der Fischereiaufsicht eingezogen wird,oder werden kann.
Ehrlich gesagt kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen,bzw. halte ich so ein Vorgehen für nicht rechtens.
Hat jemand schonmal was mitbekommen das tatsächlich Geschirr von einer Fischereiaufsicht konfisziert worden ist?
vg


OMG - hier hat sich eine Menge an Halb- und Unwahrheiten angesammelt.

Lieber TE, dass alles geradezurücken dauert mir zu lange.

Jedenfalls kann ich Dir ausgehend von Deinem Eingangspost am Bsp. von NRW versichern, dass (staatliche) Kontrolleure auch nach dem Landesfischereigesetz ermächtigt sind, Geräte und Mittel einzuziehen (genaugenommen erfolgt durch den Kontrolleur "nur" die Sicherstellung / Beschlagnahme - über die Einziehung befindet später erst ggf. die zust. Behörde!), die bei der Begehung von ORDNUNGSWIDRIGKEITEN seitens der Angler benutzt wurden (s. auch § 55 Abs. 4 LFischG NRW) - diese Norm gibt es entsprechend in vielen Bundesländern beinahe inhaltsgleich!

DAS gilt für OWIs.

Stehen sogar mal Straftaten (und nicht "nur" Ordnungswidrigkeiten) im Raum (wie zb Fischwilderei nach dem StGB), dann gibt es ensprechende Vorschriften bzgl einer Beschlagnahme, Sicherstellung, Einziehung der Tatwerkzeuge / Beweismittel auch darüber hinaus in der StPO, dem StGB, ggf auch in den Polizeigesetzen bzw. im Verwaltungsrecht im weiteren Sinne.

All diese Normen sind Ermächtigungsgrundlagen, die es den staatlichen Kontrolleuren und der Polizei / dem Ordnungsamt bei Vorliegen der dort aufgeführten Voraussetzungen durchaus ermöglich, Angelgerät mal zu entziehen - ob nun durch Einziehung, Sicherstellung oder Beschlagnahme, DAS ist eine Frage des Einzelfalls!

Aber - prinzipiell ist das möglich und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage auch rechtmäßig.

Dabei ist jede dieser (staatlichen) "Einziehungsmaßnahmen" stets ein Verwaltungsakt, gegen den es IMMER auch einen Rechtsbehelf gibt, worüber man i d Regel belehrt wird und wobei man stets dagegen auch den Rechtsweg beschreiten kann, wenn einem Unrecht widerfährt!!!

Das war´s in Kürze.

Detailfragen können dabei durchaus mal kompliziert werden und ein Blick ins Gesetz erleichtert dabei oft die Rechtsfindung!

Petri!

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Moin,

kurz und knackig : in NRW darf ein amtlich Verpflichteter FA. nur bei einem Beharren des Fischwilderers auf weiteren Einsatz des Fanggerätes , dieses sicherstellen.

Nur in diesem ganz eng gesteckten Rahmen.

Wobei grundsätzlich die Polizei zur Amtshilfe angefordert werden sollte.

Es ist in jedem Fall eine Quittung auszuhändigen.

Realistischerweise sind in 99,% der Fälle ( in NRW !!! ) die Fischereiaufseher NICHT BERECHTIGT , fremdes Eigentum , welches zum Fischfang verwendet wurde, einzuziehen.

Erstaunlicherweise kommt es immer mal wieder zu Ungereimtheiten, bzw. unberechtigten Handlungen seitens der F.A.

Ich führe das auf eine mangelnde Kenntnis/Kompetenz der Verpflichteten zurück - es soll sogar F.A. geben, die das Landesfischereigesetz im Ganzen nicht kennen bzw. verstehen.

Die Billiglösung durch Ehrenamtler macht´s möglich |bigeyes

R.S.
 
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Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Moin,

kurz und knackig : in NRW darf ein staatlich Verpflichteter FA. nur bei einem Beharren des Fischwilderers auf weiteren Einsatz des Fanggerätes , dieses sicherstellen.

Nur in diesem ganz eng gesteckten Rahmen.

Wobei grundsätzlich die Polizei zur Amtshilfe angefordert werden sollte.

Es ist in jedem Fall eine Quittung auszuhändigen.

Realistischerweise sind in 99,% der Fälle ( in NRW !!! ) die Fischereiaufseher NICHT BERECHTIGT , fremdes Eigentum , welches zum Fischfang verwendet wurde, einzuziehen.

Erstaunlicherweise kommt es immer mal wieder zu Ungereimtheiten, bzw. unberechtigten Handlungen seitens der F.A.

Ich führe das auf eine mangelnde Kenntnis/Kompetenz der Verpflichteten zurück - es soll sogar F.A. geben, die das Landesfischereigesetz im Ganzen nicht kennen bzw. verstehen.

Die Billiglösung durch Ehrenamtler macht´s möglich |bigeyes

R.S.


Darüber diskutiere ich mit Ernie gerade per PN. |supergri
Selbst diese Sicherstellung zu Beweiszwecken geht meiner Meinung nicht.

http://www.asv-telgte.de/Downloads/Fischereiaufseher Merkblatt.pdf

5.2.3

Wobei ich auch mit dem "staatl. " etwas im sprachgebrauch vorsichtig wäre.
Der Fischereiaufseher ist keine Hilfskraft der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
Sondern nur eine Dienstkraft der Ordnungsbehörde.
Der Fischereibehörde.
 
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