Kontrollen/Geräteeinzug.

zeitgeist91

Reinkarnation von Izaak Walton
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Moinsen,
bei einer behördlichen Kontrolle haben wir (Hamburg) mal nachgefragt. Der Aufseher meinte wenn er die Gerätschaften konfisziert sind sie für immer weg und gehen in Behördeneigentum über
Carsten
Der Aufseher ist - mit Verlaub - auch kein ausgebildeter Jurist und den Fall den er schildert könnte er nur in dem von mir dargelegten Extremfall rechtfertigen.

Beste Grüße
 

cafabu

Active Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Der Aufseher ist - mit Verlaub - auch kein ausgebildeter Jurist und den Fall den er schildert könnte er nur in dem von mir dargelegten Extremfall rechtfertigen.

Beste Grüße

Das war auch mein Argument in dem Gespräch. Er war aber der festen Überzeugung und auch aus Erfahrung (viele Jahre hauptamtlicher Fischereiaufseher) dieser Meinung: In Hamburg sind die Geräte weg.
Carsten
 
F

Franky

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Wie Tom schrieb: interessant wird's, wenn das unberechtigt geschehen ist und der Betroffene Anzeige wegen Diebstahls (räuberische Erpressung) und Verleumdung stellt - fällt beides unter Strafrecht. "Täter" sind bekannt und dürften schwer "leugnen" können ;)
 

Relgna

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich mache gerade den Schein in BW das steht das bei den Prüfungsfragen drin das das geht :)

Des hoby mit nem Schmartfon gschribe
 

labralehn

Fisch Versteher
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Hier nochmal konkret juristisch.

Die Formulierung "kann", hier im Zusammenhang mit den Aufsehern, impliziert immer einen sogenannten Ermessensspielraum. Das heisst, welche Konsequenz gewählt wird liegt in der Hand der Behörde/hier dem Aufseher.

Neben anderen Ermessensfehlern ist im hiesigen Verwaltungsrecht vor allem die Unverhältnismäßigkeit eine Eigenschaft fehlerhafter Verwaltungsakte (der Einzug von Gerät stellt einen Verwaltungsakt dar).

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der sofortige Einzug von Gerät nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig ist. Bei Wiederholungstaten ist der Fall anders gelagert, aber bei einem ersten Verstoß würde wohl jedes Verwaltungsgericht in Deutschland sagen, dass ein simpler Platzverweis Lektion genug ist. Man stelle sich vor hier sonst die folgende Diskrepanz vor :

Angler A wird beim Schwarzangeln erwischt, hat Reusen, Setzkescher und lebende Köderfische im Einsatz. (hier wäre ein Einzug des Geräts schon ok)

Angler B hat sich nicht gut genug informiert und beangelt eine falsche Stelle am Gewässer. (wenn hier grundsätzlich auch der Einzug von Gerät die Rechtsfolge wäre, wäre dies im Vergleich zum Angler A eine dramatische Ungerechtigkeit).

Wie ihr seht, ist es schon rechtens, aber nur im Einzelfall.

Beste Grüße

hmm ... lebender Köderfisch ist nicht überall in Deutschland verboten. Im Grenzgewässer der Mosel darf man, auch auf der deutschen Seite, mit "lebendem Köderfisch" regulär angeln. Nur mal so als Hinweis.

(Ps.: die entsprechenden Erlaubniskarten kann man u.A. in der Gemeindeverwaltung auf deutscher Seite regulär kaufen, ohne einen Fischerreischein zu besitzen. Hier genügt nur der Personalausweis.)
 

Daniel SN

Die Saison ist eröffnet...
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Moinsen,
bei einer behördlichen Kontrolle haben wir (Hamburg) mal nachgefragt. Der Aufseher meinte wenn er die Gerätschaften konfisziert sind sie für immer weg und gehen in Behördeneigentum über
Carsten


Das ist doch wohl ganz großer Schmarn was da erzählt wurde.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Passt nicht ganz,da für Sachsen
wir dürfen das §32 sächs.Fischereigesetz
Fischereiaufsicht Seite 3 oder das dazugehörige Merkblatt beachte Seite 3 blick in die Aservatenkammer :m
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Packt einer mein Gerät an, gibt es was auf die Neun.
Egal was in den Papieren steht.

Es wird die Polizei gerufen, dann dürfen die Kollegen gerne ein Protokoll über die konfiszierenden Geräte (Beschlagnahmeprotokoll) anlegen.

Ich denke, es geht aber eher um die Möglichkeit die Fortsetzung den Tatbestand zu unterbinden und nicht direkt um eine Konfiszierung.
 
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jranseier

Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Wenn es aber soweit kommt,was passiert mit dem Gerät?
Steht dann der Kontrolleur selber mit ner SS2 und ner Stella am Wasser? =)

Bin zwar kein Jurist, denke aber, dass der Aufseher verpflichtet ist, dir eine von ihm unterschriebene Aufstellung der eingezogenen Geräte auszuhändigen. Mit Datum Uhrzeit und Grund. Wenn er nicht dazu bereit ist, würde ich ihn darauf hinweisen, dass das andernfalls Diebstahl ist. Das wird der Kontrolleur schon zu seinem eigenen Schutz machen, denn sonst könntest Du ja behaupten, dass er dir die Geräte unter Androhung von Gewalt, etc. entwendet hat. Dann heißt es Aussage gegen Aussage.

Wenn du diese Aufstellung hast, ist zumindest geklärt wer die Sachen hat und du kannst bei der Behörde (wo die dann auch immer sind) die Herausgabe beantragen.

ranseier
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Halte ich für ein Gerücht, maximal Sicherstellen (freiwillige herausgabe) siehe auch http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html

Da liegst du z.B. bzgl. Bayern falsch. Beispiel Bodensee:

Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Bodensee
http://www.gesetze-bayern.de/jporta...5rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true

Zitat:

"§27
Staatlicher Fischereiaufseher
(2) 1 Hat der Staatliche Fischereiaufseher bei Fischern anderer Uferstaaten, die nicht Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind, Fanggeräte oder Fische sichergestellt oder beschlagnahmt, so verständigt er hiervon unverzüglich den Fischereiaufseher des Staates, dem der Fischer angehört. ..."
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Packt einer mein Gerät an, gibt es was auf die Neun.
Egal was in den Papieren steht.

Das klingt erst mal cool und männlich, was du da schreibst, aber man sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

So etwas wird hier in Bayern fast immer mit Entzug des Fischereischeins auf Lebenszeit geahndet. Von der wahrscheinlichen Anzeige wegen Angriffs auf eine staatlich ernannte Amtsperson gar nicht zu reden.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Schon klar.
Kooperation meinerseits würde ja erfolgen.
(Ich kenn aber auch die Art und Weise mancher Kontrolleure)

Ich hole die Geräte rein, Aushändigung nur gegen Beschlagnahmungsprotokoll.


Und/ oder es wird auf die Kollegen in Blau gewartet.
 
W

wilhelm

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich weiß manchmal nicht warum man sich die Mühe macht.;+
Beschlagnahme bedarf zumindest im nachhinein einer Richterlichen Anordnung so ist die Strafprozessordnung.

Aber o.K. wenn hier der ein oder andere es besser weiß hab ich damit auch kein Problem.
http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html;)
 
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S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Ich weiß manchmal nicht warum man sich die Mühe macht.;+
Beschlagnahme bedarf zumindest im nachhinein einer Richterlichen Anordnung so ist die Strafprozessordnung.

Aber o.K. wenn hier der ein oder andere es besser weiß hab ich damit auch kein Problem.
http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html;)

Nein, die Polizei darf zur Beweissicherung Gegenstände vorrübergehend Beschlagnahmen.
Das Beschlagnahmungsptrotokoll ( so nennt man dies juristisch) quitiert die von der Polizei eingezogenen Gegenstände.

Stell Dir vor ein Richter spricht Dich frei. Wo ist Dein Angelgerät geblieben?
Oder Du erhälst Dein Gerät defekt zurück. Und dann?
Pech gehabt? Nenene

Übrigens steht es so auch in Deinem verlinkten Gesetz.

Zitat:"....bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen..."
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.


Unter 5.2 Sicherstellung
Steht alles drin.
Sogar Empfangsquittung ist auszustellen.
Wenn icht freiwillig ausgehändigt wird...

Und ganz am Ende:

Zitat:"5.2.5 Ein Fischereiaufseher, der nicht zum Hilfsbeamten der
Staatsanwaltschaft bestellt ist, sollte im Zweifel von jeglicher
Sicherstellung absehen und sich an Ort und Stelle über das Gerät und die
Fischereipapiere so eingehende Notizen machen, dass diese einer
eventuellen Beschlagnahme zugänglich gemacht werden können."

Für NRW jedenfalls.

Packt der meine Sachen an, gibts was auf die Neun. ;)
 
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W

wilhelm

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Hallo Sharpo ich stimme mit dir überein, und habe nie was anderes behauptet, ich wollte nur klarstellen das nicht jeder Beschlagnahmen darf und es einer Richterlichen Anordnung zumindest im nachhinein bedarf.
Man muss eine Sicherstellung und Beschlagnahmen sauber trennen, aber vielleicht haben wir nur aneinander vorbeigeschrieben.
Fischereiaufseher können nicht Hilfsbeamte einer Staatanwaltschaft sein
das ist und bleibt die Polizei.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.

Hallo Sharpo ich stimme mit dir überein, und habe nie was anderes behauptet, ich wollte nur klarstellen das nicht jeder Beschlagnahmen darf und es einer Richterlichen Anordnung zumindest im nachhinein bedarf.
Man muss eine Sicherstellung und Beschlagnahmen sauber trennen, aber vielleicht haben wir nur aneinander vorbeigeschrieben.
Fischereiaufseher können nicht Hilfsbeamte einer Staatanwaltschaft sein
das ist und bleibt die Polizei.


Und in NRW hat er (Fischereiaufseher) auch die Finger von mein Tackle zu lassen.;)
 
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