S
Sharpo
Guest
AW: Kontrollen/Geräteeinzug.
Du lachst.
Klar darf er sich den Fischereischein u. Erlaubnisschein des Kollegen zeigen lassen.
Erzwingen kann er aber nichts.
Gibt kein Gesetz welches dies dem Angler verbietet.
Ich meine da mal was im BpolG über Durchsuchungen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30Km gelesen zu haben...
Bayern führt z.B. die "Schleierfahndung" durch.
Hab auch nichts von einem "bloßen Verdacht" geschrieben.
Ein begründeter Verdacht sieht da wieder anders aus...
Aber egal, geht ja um Fischereiaufseher.
Mir hat vorgestern am Rhein z.B. ein Angler glaubhaft versucht zu versichern, dass er mit seinem Fünf-Jahres-Fischereischein andere Angler kontrollieren darf. :-D
Du lachst.
Klar darf er sich den Fischereischein u. Erlaubnisschein des Kollegen zeigen lassen.
Erzwingen kann er aber nichts.
Gibt kein Gesetz welches dies dem Angler verbietet.