Hallo,Hi,
muss rüber nach Holland fahren , da benötigst du nur einen Vispas , kostet um die 40 Euro.
Damit darfst du dann 1 Jahr lang angeln , auch ohne deutschen Angelschein oder wie auch immer sich das Teil nennt.
Gruß Udo
Hallo,Selbstverständlich nicht...ohne Angelschein darf man in deutschland nur an privaten Gewässern fischen.
An kommerziellen Forellenteichen braucht man in der Regel auch einen Angelschein...der aber an fast allen Anlagen nicht kontrolliert wird, so dass dort auch viele angler ohne schein fischen...
In Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kann man auch als Deutscher ohne Prüfung für ca. 4 Wochen im Jahr einen Touristenangelschein bekommen, sofern man nicht in diesem Bundesland wohnt.
In Thüringen kann man ohne Prüfung auch als Einheimischer einen Touristenangelschein bekommen, der auch verlängert werden kann.
Wenn du unter 10 Jahre alt bist: JA
Danke für die Ergänzung!In Bremen kann man als Bremer Bürger nach §9,BremFiG die Weser innerhalb der Landesgrenze mit einem sogn. Stockangelschein befischen (ohne Prüfung).
Ich denke es gibt noch mehr solcher Länderregelungen.
Selbstverständlich nicht...ohne Angelschein darf man in deutschland nur an privaten Gewässern fischen.
An kommerziellen Forellenteichen braucht man in der Regel auch einen Angelschein...der aber an fast allen Anlagen nicht kontrolliert wird, so dass dort auch viele angler ohne schein fischen...
Warum unter 10 Jahre? In Niedersachsen gibt es keine Scheinpflicht zum Angeln. Man kann generell ohne Schein Angeln nur Fische( Wirbeltiere) darfst du ohne abgelegte Prüfung nicht Töten. In der Region gibt es einige Forellenseen wo du ohne Schein angeln darfst, die verantwortungsvolleren Betreiber verlangen jedoch auch hier die abgelegte Prüfung und das ist gut so. Warum ohne Schein angeln gehen. Jetzt zur Winterzeit werden wieder überall Seminare angeboten so schwer ist die Prüfung nicht.
Gruß
Gerald
Es gibt in Niedersachsen keine Scheinpflicht.Es gibt noch zwei oder drei andere Bundesländer wo es ähnlich ist.Wo deine Behörde aus dem Link diese Info her hat weiß ich nicht, nur sie ist falsch. Den Fischereierlaubnisschein, bitte nicht verwechseln mit dem Fischereischein, erhält man z.B mit dem Erwerb einer Tagesangelkarte des jeweiligen Gewässers. Töten der Fische ist nur erlaubt mit einer abgelegten Anglerprüfung die einem bestätigt darüber Kenntnis erlangt zu haben. Dieses ist im Tierschutzgesetz verankert, Töten von Tieren.Fischereierlaubnisschein, Fischereischein § 57 (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen. (2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich: 1. bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten, 2. bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.