Gewässersperrung bei Fischbesatz Pflicht?

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

"Theorie hui - Praxis pfui"


so generell kann ich das so nicht stehen lassen. Wie bitte soll man das bei einem Verein mit mehreren Gewässern logistisch umsetzen?

Lajos hat es obenstehend ja schon angesprochen. Wenn man mehrere Fließ- und Stillgewässer hat wie soll das bitte gehen.... bei einem Besatz von 6-8 Wochen dann alle Gewässer Vorschriftsgemäß zu sperren stelle ich mir auch schwierig vor.......

Und den Besatz zeitlich zu konzentrieren geht auch nicht, den mit dem Besatz muss man sich auch immer nach den Fischlieferanten richten, den sagst du hier einmal Nein der Zeitpunkt passt nicht dann kauft die Fische halt ein anderer.....

Bei Größeren Vereinen kann ich die Problematik durchaus nachvollziehen das dies schwer bis gar nicht umsetzbar ist. Den sperrt man dann wirklich alls für eine gewisse Zeit gibt es wieder die entsprechende Rückmeldungen von den Mitgliedern.....

Grad ist mir noch ein gutes Beispspiel gekommen...... jetzt im Herbst werden ja viele Teiche, Weiher usw.... abgefischt. Hier in Bayern weiß ich es selbst da ich auch Karpfenweiher habe ist es üblich das jeder zweite ein paar Raubfische nebenbei großzieht und an die Verreine dann verkauft...... je nachdem was für ein Weiher es ist handelt es sich natürlich um Hecht oder Zander..... und wenn diese Weiher abgefischt werden gibt es eben das Angebot "Raubfische" das gibt es nicht im Frühjahr sondern jetzt im Herbst......

Beispiel jetzt bekommt man im Oktober / November von 5 Lieferanten an 5 verschiedenen Terminen Satzfähige Raubfische egal welcher Art und will diese an 4 Fließgewässern besetzten. Gerade in der Zeit Oktober November soll man jetzt die 4 Fließgewässer des Vereins für das Raubfischangeln sperren weil besetzt wurde...... da werden die Spinnfischer im Verein aber kräftig dagegen halten......

Das funktioniert vielleicht in der ein oder anderen Ausnahme aber nicht in jedem Verein schon gleich gar nicht in großen Vereinen mit über 10 Gewässern oder mehr.....

Und sind wir mal ehrlich, jetzt mag zwar der ein oder andere sagen soviel Besatz ist eh falsch..... um die natürliche Reproduktion der Fische zu ermöglichen bzw. dies auch so zu fördern hat man schon gleich gar keine Möglichkeiten weil der Angeldruck an unseren Gewässern viel zu groß ist.....

so jetzt reicht es erstmal hierzu :)

Gruß
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Diese Aussage ist in ^2 Punkten falsch:
1. Sperre des Gewässers ist nicht vorgeschrieben, sondern das Angeln auf die eingesetzte Fischart
2. Gilt diese Aussage nur, wenn die Fische fangfähig sind


Wo aber liegt der Hauptfehler?
Dass Vereine immer noch Geld ausgeben für diese unsinnigen und unnötigen Lehrgänge!

Beispiel: Aktuell wird gegen Waller gelehrt mit Fakten, die lange nicht mehr haltbar sind
oder bis vor kurzen war die Quappe Hauptfeind im Gewässer (naja, jetzt hat man ja den Waller), heute wird der Quappenbesatz subventioniert!

Auch die Rechtsauffassung zum geltenden BayFiG ist schon nahezu kriminell ...


Danke für den Hinweis da habe ich mich dann falsch ausgedrückt.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

"Theorie hui - Praxis pfui" - mal wieder eine gute Gelegenheit auf die Bayern zu schimpfen...

ich sehs umgekehrt....
Gut, dass die nicht jeden Theoriedreck mitmachen ...

Servus Wolfgang,

ich sehe hier jetzt kein pauschalisiertes und automatisiertes Schimpfen auf Bayern.
Im Gegenteil, ich gebe @Thomas sogar Recht (manchmal, aber auch nur manchmal ;) ).
Hier zeigen Verein den bayerischen (allen bekannten) Weg: pragmatisch, selbstbewußt, für möglicht freies Angeln ...

Was in Starnberg vermittelt wird, überschreitet für mich die Grenze an unverantwortlicher Dogmatik.
Ich kann jedem Verein raten, Starnberg aussen vor zu lassen, es gibt keine Vorschrift, dass man dort Lehrgänge besuchen muss ... also:
Vereine spart euch das Geld und setzt dafür schöne Fische!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Stimmt Toni - da sind wir uns diesmal ABSOLUT einig in dem Punkt:
Vergiss Starnberg!

das andere, mit für möglichst freies Angeln, nuja.... ;-)))
 

Franz_16

Mitglied
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Beispiel jetzt bekommt man im Oktober / November von 5 Lieferanten an 5 verschiedenen Terminen Satzfähige Raubfische egal welcher Art und will diese an 4 Fließgewässern besetzten. Gerade in der Zeit Oktober November soll man jetzt die 4 Fließgewässer des Vereins für das Raubfischangeln sperren weil besetzt wurde...... da werden die Spinnfischer im Verein aber kräftig dagegen halten......

Willkommen in der Realität ;)

In der Theorie ist Fischbesatz so wie zum Bäcker gehen und Semmeln kaufen. Man sagt was man will und kriegt es sofort in beliebiger Menge, Größe usw.

Wenn man im April schon weiß, dass man am 17. Oktober die 23 bestellten Hechte zwischen 31cm und 33cm geliefert bekommt dann kann man auch eine strategische "Sperrplanung" machen.

In der Praxis ist Fischbesatz aber ungefähr so wie angeln oder Pilze suchen - man weiß nie was man bekommt. Das liegt u.a. daran, dass der Züchter auch erst im Detail weiß was Sache ist, wenn der Teich leer ist.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Beispiel jetzt bekommt man im Oktober / November von 5 Lieferanten an 5 verschiedenen Terminen Satzfähige Raubfische egal welcher Art und will diese an 4 Fließgewässern besetzten.

So etwas wäre einer der grandiosesten Fehler überhaupt beim Besatz. Logistisch schon schwierig, und 5 versch. Lieferanten garantieren schon fast das Einschleppen von Krankheiten, Parasiten und einen schönen Genmischmasch. Aber das nur am Rande |rolleyes.

Ihr diskutiert hier Pro und Contra von Sperrzeiten und vergesst dabei völlig warum es so etwas überhaupt gibt.
Im Fischereigesetz gibt es den Begriff Hegeziel, und da geht es immer eine einzige Sache:
jede Art von Besatz, soll dahingehend ausgerichtet sein, daß sich die entsprechende Art irgendwann ohne weitere Hilfe im Gewässer halten kann.
Deshalb sind die Sperrzeiten sind als Eingewöhnungszeit gedacht und nicht um irgendwen zu ärgern.
Sinn oder Unsinn bei z.B. fangfähig eingesetzten Forellen, die nachweislich oft verhungern, will ich nicht bewerten.
 

Hezaru

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Wir besetzen die Fische immer einen Zentimeter unter dem Schonmass....
Oder wie Franz schon Schrieb:
Willkommen in der Realität
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Servus Wolfgang,

ich sehe hier jetzt kein pauschalisiertes und automatisiertes Schimpfen auf Bayern.
Im Gegenteil, ich gebe @Thomas sogar Recht (manchmal, aber auch nur manchmal ;) ).
Hier zeigen Verein den bayerischen (allen bekannten) Weg: pragmatisch, selbstbewußt, für möglicht freies Angeln ...

Was in Starnberg vermittelt wird, überschreitet für mich die Grenze an unverantwortlicher Dogmatik.
Ich kann jedem Verein raten, Starnberg aussen vor zu lassen, es gibt keine Vorschrift, dass man dort Lehrgänge besuchen muss ... also:
Vereine spart euch das Geld und setzt dafür schöne Fische!

Hierzu würde ich gerne noch was sagen, Starnberg hat sicherlich seine Vor- und Nachteile aber auch wenn ich zugeben muss das diese Woche Urlaub die ich für diesen Theorie Unterricht genommen habe vielleicht anders sinnvoller genutzt wäre. War es trotzdem eine sehr lehrreiche Woche..... es gibt Lehrkräfte die rein aus der Theorie kommen und es gibt einfach Praktiker die selbst schon geangelt haben oder wie die Fischwirtschaftsmeister da drunten die einfach aus der Praxis kommen.

Ich möchte hier jetzt keinen Namen gut oder schlecht reden den die haben sicherlich einfach alle nur ihr Programm durchgezogen aber der Fischwirtschaftsmeister der die Zuchtanlage in Starnberg betreut ist einfach ein einmaliges Exemplar. Der hat die Theorie so gut in praktische Arbeit verpackt und wusste zu allem und jedem was, der Unterricht bei ihm sowie auch die Führung durch die Zuchtanlage mit seinen Tipps und Tricks das war schon was einmaliges (für jemanden der so etwas noch nie gesehen hatte)

Was ich sagen will, ganz umsonst ist es nicht wenn man hinfährt mann nimmt immer etwas mit und wenn es nur der Austausch mit anderen Vereinen ist.

Noch dazu kann man sich diese Lehrgänge fördern lassen..... etz fragt mich ned genau wo das beantragt wird (das macht jemand anderes bei uns im Verein) aber ein Teil der Fischereiabgabe steht für solche Lehrgänge als Fördermittel bereit..... ich glaub 80% der Lehrgangskosten werden bezuschust somit hat man eigentlich nur die Reisekosten bzw. Hotelkosten zu tragen.

Gruß
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

So etwas wäre einer der grandiosesten Fehler überhaupt beim Besatz. Logistisch schon schwierig, und 5 versch. Lieferanten garantieren schon fast das Einschleppen von Krankheiten, Parasiten und einen schönen Genmischmasch. Aber das nur am Rande |rolleyes.

Ihr diskutiert hier Pro und Contra von Sperrzeiten und vergesst dabei völlig warum es so etwas überhaupt gibt.
Im Fischereigesetz gibt es den Begriff Hegeziel, und da geht es immer eine einzige Sache:
jede Art von Besatz, soll dahingehend ausgerichtet sein, daß sich die entsprechende Art irgendwann ohne weitere Hilfe im Gewässer halten kann.
Deshalb sind die Sperrzeiten sind als Eingewöhnungszeit gedacht und nicht um irgendwen zu ärgern.
Sinn oder Unsinn bei z.B. fangfähig eingesetzten Forellen, die nachweislich oft verhungern, will ich nicht bewerten.


In deinen Augen mag es ein Fehler sein aber was machen bitte Vereine mit 10 oder mehr Gewässern, glaubst du ernsthaft die bekommen für all Ihre 10 oder mehr Gewässer die Fische von einem Händler? Das bezweifle ich....

Weshalb es die Sperrzeiten gibt bzw. über Sinn und Unsinn denke ich brauchen wir nicht reden.... den das ist wirklich mal wieder ein schönes Beispiel für Deutschland mit "Theorie und Praxis"

Gruß
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Fischen nach Besatzmaßnahme
Innerhalb von zwei Wochen, in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1und 2 des Fischereigesetzes für Bayern innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das festgesetzte Schonmaß (§ 9) erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart verboten. 2 Satz 1 gilt nicht für die Fischzucht und
Fischhaltung in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Fischereigesetzes in Bayern .

Wird in unserer Gegend unterschiedlich gehandhabt. Manche Gewässer haben ne komplette Besatzsperre, andere nur für bestimmte Fischarten, anderswo stehen die ersten Angler schon hinterm Besatzfahrzeug an.

Wundert mich , dass bei letzteren überhaupt noch besetzt wird. Könnte man die Fische doch eigentlich gleich an die Wartenden verteilen :) .
 

jranseier

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Wundert mich , dass bei letzteren überhaupt noch besetzt wird. Könnte man die Fische doch eigentlich gleich an die Wartenden verteilen :) .

Genau das ist eigentlich der Grund, warum es Besatzsperren gibt. Es existiert dann eigentlich kein "vernünftiger Grund" mehr zu angeln. Wenn das "Schützer" sehen, wird der Verein Probleme bekommen.

ranseier
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

man braucht keinen vernünftigen Grund zum Angeln - nur zum Fische töten.
Angeln ist bereits auch TSG-gemäß durch Fischereigesetze legitimiert.

Daher keinerlei Grund für Sperren
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

man braucht keinen vernünftigen Grund zum Angeln - nur zum Fische töten.
Angeln ist bereits auch TSG-gemäß durch Fischereigesetze legitimiert.

Daher keinerlei Grund für Sperren


Schon wieder muss ich dir Recht geben ... naja manchmal, aber nur manchmal ...
vll. liegst ja an deinem Geburtstag, sehe das somit als Gratulationsposting ;)
 

Danielsu83

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Hallo,

Ich kann zwar nicht für Bayern sprechen aber erklären wie wir das in NRW an unseren Seen machen.

An unserem neusten See haben wir bisher nicht besetzt ( haben wir dieses Jahr gekauft wird erst ab 2018 beangelt) , da wir hier noch keinen Überblick über den Bestand haben.

An unseren beiden anderen Seen handhaben wir das unterschiedlich.

Den einen See sperren wir regelmäßig da Fangfähige Fische besetzt werden. An dem anderen Gewässer setzen wir die Fische halt eine Nummer kleiner und lassen ihn ganzjährig offen. So haben unsere Mitglieder immer die Möglichkeit auszuweichen.

Ansonsten kann ich diese Kämpfe die einige Gewässerwarte scheinbar permanent austragen nicht nachvollziehen. In keinem mir bekanntem Verein gibt es diese "Besatzkriege " .Wenn bei uns im Verein von Mitgliedern Fragen zum Besatz aufkommen konnte man die immer auf der Sachebene klären.

Mfg

Daniel
 

LAC

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Wie die Vereine in Bayern das mit dem Fischbesatz machen - dazu kann ich nichts sagen.
Ein Gewässerwart, der von den Mitgliedern gewählt worden ist und eine Ausbildung als Gewässerwart hat - sollte schon soviel Erfahrung haben, das gesunde und die richtigen Fischarten gekauft werden und alles richtig läuft vom Einkauf bis zum Besatz und wenn er eine Sperrung bzw. Schonfrist ansetzt, dann müssen dieses die Mitglieder akzeptieren.
Das die Tätigkeit vom Gewässerwart einigen Vereinsmitgliedern nicht gefällt, da sie andere Gedanken haben, ist ganz normal und wenn er kein Durchsetzungsvermögen besitzt, dann wird er der Hampelmann von einigen Mitgliedern die sich im Verein breit machen.
So kenne ich es aus NRW, denn da habe ich mal etwas mitgemischt, da ich mal zuständig für den Besatz eines Fließgewässersystem war, wo mehrere Vereine das Gewässer gepachtet hatten über eine Interessengemeinschaft die sie gegründet hatten, die nur aus einem Vorstand bestand und für den Besatz zuständig war, d.h. ich wurde von allen Vereinen als Gewässerwart
der Interessengemeinschaft gewählt und war dadurch Obmann aller Gewässerwarte aus den Vereinen. Wenn ich einen Besatzplan den zuständigen Vereinen vorlegte - dann konnten die Angler über ihre Gewässerwarte dazu etwas sagen - mehr aber nicht. Da kam natürlich viel Müll bei raus aber einige hatten auch gute Ideen, die aufgegriffen wurden.

Die Vereinsmitglieder sehen nur die angelbaren Fische - die wollen für ihr Geld was haben - wen´s aber um einen ausgewogenen Fischbestand geht, wo auch die nicht angelbaren z.b bedrohten Fische besetzt werden sollen - dann muss der Gewässerwart gut reden können, damit er nicht beschossen wird, da jeder Fisch Geld kostet was die Angler bezahlen. Oft musste ich mir anhören, der soll erst mal dicke Fische fangen, bevor er uns was über bedrohte Fische erzählt - denn die standen bei mir auch im Besatzplan. So kämpft jeder Gewässerwart und oft ist es so, dass er das macht, was der Vorstand sagt, bzw. die sich durchsetzen im Verein - sie haben nur einen dummen gefunden, der die Arbeit macht, damit sie ihre dicken Fische fangen können.
Nun darf man nicht denken, dass ein Angler, der Mitglied im Angelverein ist, Ahnung von Fische und Besatz hat - die meisten wollen nur dicke Fische fangen, da soll der Gewässerwart für sorgen, denn sie bezahlen ja für den Fisch.
All das liegt natürlich reichlich Jahre zurück und es kann sein, das in der heutigen Zeit inzwischen die Frau vom Angler die Fischart bestimmt, den er fangen soll, dann macht er sich dafür stark, damit Frauchen zufrieden ist.
 
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rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Ich frage mich, ob im Winter eine Gewässersperre sinnvoll ist, da die Kormorane sich darüber freuen.
Natürlich hängt das von der Fischart ab. Aber die üblichen Weißfische, Karpfen und Schleien beißen bei diesen Temperaturen eh nur schlecht, aber durch das Fernbleiben der Angler haben Kormorane ein leichtes Spiel.

@LAC
Dein Posting hat einen ziemlich arroganten Touch, nach dem Prinzip: Wir "ausgebildete" Gewässerwarte arbeiten für den Verein, haben Ahnung vom Fisch - die Angler sind überwiegend doof und sollen ihre Klappe halten.
Dabei sind die Gewässerwarte die Vertreter der Angler für die Gewässer der Angler.
Ich erlebe oft Gewässerwarte, die Gutsherrenartig entscheiden, was gut ist. Auf der Versammlung wird nur runtergenuschelt, was besetzt wurde. Fragen unerwünscht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Gibt ja immer solche und solche - nicht mal ich würde grundsätzlich ehrenamtliche Gewässerwarte verteufeln, selbst wenn ich aus angelpolitischen Gründen Profis für zielführender halten würde.

Ist ja aber hier NICHT das Thema - die Frage war nach Bayern, wie es sich da rechtlich verhält mit Angel-Sperren nach Besatz
 
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