Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Euer Baggersee dürfte für die meisten Mitglieder aber wahrscheinlich eh nicht "in der unmittelbaren näheren Umgebung" liegen.
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Hallo,

das ist richtig. Wurde auch auf der Seite des Vereins explizit darauf hingewiesen. Ist halt blöd, manche machen da auch Urlaub. Läuft halt momentan nicht. Da der Verein die Sache überwachen muss, damit die 10 Einheiten nicht überschritten werden, werden Berechtigungsscheine ausgegeben; eine Nacht kostet einen Euro. Wir haben auch einen Brunnen dort, allerdings nicht für Trinkwasser freigegeben. Aber wie gesagt, Campieren wie man lustig ist geht nicht, obwohl wir dort Grundstückseigentümer sind.
Ich hoffe, dass zumindest zum 4. Mai eine Erleichterung kommt, da laufen ja bei uns (Bayern) einige Einschränkungen aus - wenn sie nicht verlängert werden , damit man dort fischen kann, der Hecht ist da ab 1. Mai frei und das Gewässer hat einen ausgezeichneten Hechtbestand. Wurde ich schon bei den Forellen ausgebremst, brauche ich das bei den Hechten nicht auch noch.

Petri Heil

Lajos
 
Hi,
die Baggerseen inkl. Ufer gehören dem Verein. Die meisten Mitglieder haben etwa 1 - 8 Km Anfahrtsweg, wobei das in NRW eh keine Rolle spielt. Zu groß dürfen Zelte nicht sein und es müssen Angelzelte sein. Wohnmobile sind dagegen schon mehr als grenzwertig. In den Verordnungen steht nur was zu Camping. Als Toilettenersatz gibt es eine Klappspatenpflicht.

Hallo,

geniesst und schweigt smile01. Ging bei uns anfangs auch so 15 Jahre gut und dann stand das Landratsamt auf der Matte :rolleyes:.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

Der Vorstand bemüht sich aber um Klärung.

Spätestens dem müssten die Behörden dann die Rechtsgrundlage erklären können,.

Am Wasser würde ich mit der Polizei auch keinen Streit anfangen wollen. Das könnte sonst ggf. dazu führen, dass die irgendwann vielleicht den Mindestabstand von 1,5m Meter unterschreiten.
 
Hi, soweit ich das gehört habe, verlief das Ganze recht entspannt und freundlich. Es gab auch keine Strafe o.Ä. Die Regelung, dass Angelzelte genutzt werden können, gilt eigentlich in der ganzen Region. Bislang war das auch problemlos, weil der Unterschied zu Campingzelten definiert wurde. Etwas anders sieht es an der Weser und den Kanälen aus. Einer meiner Vereine erlaubt sogar nur grüne Boote.
 
Hallo,

weil der Unterschied zu Campingzelten definiert wurde.

Wenn diese Definition früher rechtswirksam war und nun nicht mehr gilt, müsste das aber schon in irgendeiner Rechtsvorschrift stehen.

Das wird euer Vorstand dann aber sicherlich herausfinden.

soweit ich das gehört habe, verlief das Ganze recht entspannt und freundlich.

Weil der betroffene Angler eben sich nicht auf Streitereien mit den Ordnungshütern eingelassen hat, sondern folgsam den Bitten der Polizisten nachgekommen ist.

Aus meiner Sicht auch die klügere Lösung für diese Situation.

Für die Zukunft wird der Vorstand dann hoffentlich abklären können, wie die Rechtslage ist .
 
Hallo,

Es kommt immer auf die Polizeistreife drauf an die einen kontrolliert.

Scheint wirklich so zu sein.

Hab eben im Lokalteil gelesen, dass sich bei uns in der Gegend Anwohner beschweren, weil an einem Stausee auswärtige Angler unbeanstandet in großer Zahl Zelt an Zelt mit Grills, Bierkästen etc. hausen und entsprechenden Müll hinterlassen würden.

Anderswo werden dann Angler schon vom Gewässer verwiesen, nur weil sie ein Bivy ohne Boden aufstellen.

Wird wahrscheinlich im Ermessen der Streife liegen, wann und ob sie einschreiten wollen oder nicht.
 
Was heist " es ist klüger sich nicht zu streiten" wenn es keine rechtsgrundlage gibt das man vom wasser geschickt wird, darf man schonmal nachfragen warum...:cautious
 
Hallo,

Was heist " es ist klüger sich nicht zu streiten" wenn es keine rechtsgrundlage gibt das man vom wasser geschickt wird,

Wer kann mit Sicherheit sagen, dass es in diesen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt?

Gegen ein Frage ist m.E. auch nichts einzuwenden.

Zwischen der Frage nach der Rechtsgrundlage und einem Streit liegen schon ein paar Eskalationsstufen.

Wenn der Angler sich im Recht fühlt, die Polizisten aber ebenfalls, muss aber eine Seite irgendwann nachgeben.
 
Vielleicht mal den Sartbeitrag aktualisieren.
Angeln an kommerziellen Forellenseen in NRW wieder erlaubt
Angelgeschäfte haben auch auf.

Ich danke Dir für Deinen wichtigen Themenbeitrag !

Dieser schon seit Ostern aktuelle Beitrag , durch den ich "up to date" gebracht wurde , ging hier im allgemeinen Geplänkel völlig unter !!!

Das thema lautet"dürfen wir noch angeln" und nicht "was ist ein Wetterschutz - Zelten !?"

Wenn der Thread nicht in Plauderei abdriften soll , sondern akkurat informieren soll, dann wäre ICH dafür, wenigstens die aktuelle Situation ( wohl schon seit OSTERN )

bzgl. der Veränderten Lage an kommerziellen Angelanlagen , hier abzubilden !!!

Oben steht noch weiterhin : "Angeln in NRW an den Anlagen VERBOTEN!"

Leute plaudert nicht, sonst wird das hier zum Corona-Stammtisch - bitte endlich aktualisieren !

R.S.
 
Hallo,

Das thema lautet"dürfen wir noch angeln" und nicht "was ist ein Wetterschutz - Zelten !?

m Landkreis Günzburg (Bayern) wurden jetzt vermehrt Angler heimgeschickt weil sie ein Zelt ohne Boden aufgestellt haben.

Hängt für mich jetzt schon irgendwie zusammen.

Vor allem, wenn das vor den Corona-Verordnungen anders war.

Wenn jemand vom Gewässer verwiesen wird, nützt ihm das Recht zu Angeln auch nicht viel.
 
Daten aktualisiert. Falls ich was vergessen habe, lasst es mich wissen. Ich arbeite das dann oben ein!

Bevor hier weiterhin fatale Falschmeldungen zum Ist-Zustand aufrechterhalten und verbreitet werden, empfehle ich u.a. eine Recherche auf der Website des AV-Niedersachsen https://av-nds.de/aktuelles.html und deren facebook-Seite.

Hier ist hinsichtlich "ausgesprochener" Angelverbote aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen sogar bereits seit dem 17.04.2020 ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Die nunmehr im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zeitnah zu erwartende Entscheidung wird Ausstrahlungswirkung auf ganz Niedersachsen haben und gegebenenfalls auch für andere Bundesländer!

Wenn solch öffentlichen Vorgänge an Euch einfach vorbeifliegen, dann wäre zu empfehlen, sich entsprechender Informationen tatsächlich besser völlig zu enthalten.
 
Bevor hier weiterhin fatale Falschmeldungen zum Ist-Zustand aufrechterhalten und verbreitet werden, empfehle ich u.a. eine Recherche auf der Website des AV-Niedersachsen https://av-nds.de/aktuelles.html und deren facebook-Seite.

Hier ist hinsichtlich "ausgesprochener" Angelverbote aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen sogar bereits seit dem 17.04.2020 ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Die nunmehr im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zeitnah zu erwartende Entscheidung wird Ausstrahlungswirkung auf ganz Niedersachsen haben und gegebenenfalls auch für andere Bundesländer!

Wenn solch öffentlichen Vorgänge an Euch einfach vorbeifliegen, dann wäre zu empfehlen, sich entsprechender Informationen tatsächlich besser völlig zu enthalten.

Solange es da noch keine rechtskräftige Entscheidung gibt (du schreibst ja selbst von einer "zeitnah zu erwartenden Entscheidung") werden wir da noch keine Pferde scheu machen... Und da wir hier ein Forum und eine Communitiy (Gemeinschaft) sind, kann natürlich auch jeder User mit seinem Wissen zu aktuellen Infos dazu beitragen. Das klappt eigentlich sehr gut und dient der Gemeinschaft.
Aber klar, man kann auch erstmal nur laut sein und sich seinem Frust und Ärger (über was auch immer) hier Luft machen. Nur hilft das hier bei diesem Thema keinem weiter...
 
Nur besteht da bereits ein ausgesprochenes Verbot, welches sich unmittelbar aus einer Landesverordnung ergibt. Es geht um dessen Aufhebung und nicht, "ob" ein solches überhaupt erst erlassen werden darf. Die Polizei ist angewiesen zu handeln und verweist die Leute der Gewässer.
Und jeder der dort stattdessen angeln geht, setzt sich aktuell dem Erlass eines Bußgeldbescheides aus.

Also, wenn das keine "Information" wehrt ist, die einem vor Schaden bewahrt, sondern nur ein bloßes und folgenloses "Pferde scheuchmachen ist", dann kann ich Dir in Deiner Auffassung und Deinem Verhalten natürlich nicht weiterhelfen.

In unseren Fachkreisen nennt sich ein solches Verhalten dann "beratungsresistent"!

Btw: Ich werde nicht Deinen (!) Job hier erledigen! Das Nötigste zur Recherche habe ich Dir schon benannt!
 
Hallo,

ich habe vorhin eine Mail von "Fischwasser Österreich" bekommen, nach der rechnen die schon fast damit, dass die Gastronomiebetriebe, wenn auch mit Einschränkungen, Anfang Juni wieder öffnen :surprised. Auf jeden Fall werben die da schon wieder mit Angeln in Österreich.

Peti Heil

Lajos
 
Nur besteht da bereits ein ausgesprochenes Verbot, welches sich unmittelbar aus einer Landesverordnung ergibt. Es geht um dessen Aufhebung und nicht, "ob" ein solches überhaupt erst erlassen werden darf. Die Polizei ist angewiesen zu handeln und verweist die Leute der Gewässer.
Und jeder der dort stattdessen angeln geht, setzt sich aktuell dem Erlass eines Bußgeldbescheides aus.

Also, wenn das keine "Information" wehrt ist, die einem vor Schaden bewahrt, sondern nur ein bloßes und folgenloses "Pferde scheuchmachen ist", dann kann ich Dir in Deiner Auffassung und Deinem Verhalten natürlich nicht weiterhelfen.

In unseren Fachkreisen nennt sich ein solches Verhalten dann "beratungsresistent"!

Btw: Ich werde nicht Deinen (!) Job hier erledigen! Das Nötigste zur Recherche habe ich Dir schon benannt!

Dort geht es um Einschränkungen auf Landeskreisebene... Generell ist in Niedersachsen Angeln erlaubt.
Wir können hier nicht für jeden Landeskreis eine rechtssichere Aussage treffen und haben aus diesem Grund auch klar und deutlich im Haupttext darauf aufmerksam gemacht:
Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!
Sobald sich die Sachlage aber auf Bundesland-Ebene ändert, werden wir das anpassen.
Aber danke für den Hinweis - wir bleiben dran! thumbsup
 
Hallo,

Dort geht es um Einschränkungen auf Landeskreisebene.

Und m.W. auch nur um bestimmte Gewässer, die als Sportstätten bezeichnet werden.

Aus meiner Sicht gibt es an den Infos deshalb nichts auszusetzen.

Steht ja in rot oben drüber, dass es lokal anders geregelt sein kann.

Auf jeden Fall werben die da schon wieder mit Angeln in Österreich.

Dort hat der Tourismus m.W. auch nen größeren Anteil am BIP und momentan scheinen die Österreicher mit der Situation auch besser klar zu kommen. Die haben aber auch schneller reagiert als die Deutschen.
 
Hier ist hinsichtlich "ausgesprochener" Angelverbote aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen sogar bereits seit dem 17.04.2020 ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Die nunmehr im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zeitnah zu erwartende Entscheidung wird Ausstrahlungswirkung auf ganz Niedersachsen haben und gegebenenfalls auch für andere Bundesländer!
Solange es da noch keine rechtskräftige Entscheidung gibt (du schreibst ja selbst von einer "zeitnah zu erwartenden Entscheidung") werden wir da noch keine Pferde scheu machen...
In unseren Fachkreisen nennt sich ein solches Verhalten dann "beratungsresistent"!

Zum Thema Pferde scheu machen:
Angelverbote zum Schutz vor Covid19 nicht statthaft!!!
Hier der Link:

Zum Thema:
Btw: Ich werde nicht Deinen (!) Job hier erledigen!

Ist wohl auch besser so. Danke!

Grüße
 
Hallo,



Hätte ich in der momentanen Situation auch nicht gemacht.

Die Allgemeinverfügung von NRW kenne ich auch nicht im Detail.


Moin,

die Allgemeinverfügung NRW zu Corona, sowie die spezifische Verordnung zum Angeln in Zeiten von Corona geben beide kein Zeltverbot beim Angeln her.



Auch wenn immer mal wieder solche Gerüchte aufkommen.

Mfg

Daniel
 
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