Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für Brandenburg gilt:

Niemand hat es jetzt nötig, die Grenzen des erlaubten Handelns auszutesten. So ist zum Beispiel das Aufbauen und Verweilen in Wetterschutzvorrichtungen durch die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus nicht gedeckt.

Quelle: LAVB
 
Das Rechtliche hier rauszuklauben aus dem Geschriebenen - da habe ich schon fast keinen Bock mehr, zum angeln zu gehen .

Für mich stellt sich ebensowichtig die Frage, ob ich 1. noch angeln darf aber 2.und 3. genauso wichtig : ist 1 theoretisch erfüllt,

2. Möchte ich derzeit überhaupt noch angeln??

3. Sollte ich derzeit überhaupt noch angeln?

Ich habe keine Lust, mich oder andere zu gefährden...am See laufen gerade nicht wenige "Sorglose" zum Teil herum .

Kiddies, Jugendliche und der ein oder andere Beschränkte ( ich bspw. ) oder Asis , auch.

Das Angeln soll doch entspannen und nicht stressig sein, wenn Leute um einen herumschlawenzeln, die man nicht bei sich in der Nähe haben will?!

Sollte ich noch Angeln ? ... meine Truhe ist noch mit dem ein oder anderen Herbst-Barsch gefüllt , der baldigst mal gegessen werden sollte !

Eine schöne Flunder und 6 Platten-Filets auch noch.

Habe somit noch pie mal Daumen 10 Fisch-Essen auf Eis ... sollte ich da als Verwerter unbedingt zu Corona(Un)Zeit ans Wasser ?

Man soll doch grundsätzlich eher zu Hause bleiben - was ist das für ein signal, wenn alle Welt (inkl. Angler) zum See strömt?

Ich weiß es echt nicht.

R.S.
 
Wenn ich beim Angeln meinen Abstand einhalte zu anderen Anglern gefährte ich doch weder Andere noch mich selbst!
Ich hab, aber schon immer, nen kleinen Wasserkanister im Auto und etwas Seife das man sich mal die Hände waschen kann!
Ich kann durch Angeln absolut keine erhöhte Gefährdung erkennen!
Einkaufen ,Arzt und Apothekengänge etc sind um ein vielfaches gefährlicher !

LG
 
Hallo,

Aber wenn es vorher erlaubt war ,ist es durch Corona jetzt nicht speziell verboten!

Wer kann da schon sicher sein?

In Brandenburg scheint ja der bisher eigentlich erlaubte Wetterschutz wegen der Corona-Verordnungen momentan nicht statthaft zu sein.

Im Zweifel würde ich mich vorher beim Gewässerbewirtschafter erkundigen.

Der kann vielleicht auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber zumindest ne Verhaltensempfehlung.

Auch wenn es nicht explizit verboten ist, könnte es an manchen Gewässern momentan trotzdem nicht erwünscht sein, um kein Aufsehen zu erregen.

An abgelegenen Gewässern außer Sicht und Zugang der Öffentlichkeit kann das dann wieder ganz anders sein.

Kann man leider nicht pauschal beurteilen.

Ich wünsche euch jedenfalls positive Auskünfte und ggf. verständnisvolle Polizeibeamte.
 
Wenn ich beim Angeln meinen Abstand einhalte zu anderen Anglern gefährte ich doch weder Andere noch mich selbst!
Ich hab, aber schon immer, nen kleinen Wasserkanister im Auto und etwas Seife das man sich mal die Hände waschen kann!
Ich kann durch Angeln absolut keine erhöhte Gefährdung erkennen!
Einkaufen ,Arzt und Apothekengänge etc sind um ein vielfaches gefährlicher !

Sehe ich auch so.
 
Brandenburg scheint ja der bisher eigentlich erlaubte Wetterschutz wegen der Corona-Verordnungen momentan nicht statthaft zu sein

Das ist mir persönlich neu ! Wenn ich deine Aussage jetzt auch" nicht "anzweifel !
Wäre allerdings der Höhepunkt der Dummheit!
Was hat Wetterschutz mit Corona zu tun?
Mein Schirm oder Brolly hat noch niemand angesteckt!

LG
 
Im Zweifel würde ich mich vorher beim Gewässerbewirtschafter erkundigen.

Der kann vielleicht auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber zumindest ne Verhaltensempfehlung.

Wieso sollte ich also Bewirtschafter (1. Vorstand) hierzu irgendwelche Verhaltensempfehlungen geben?

Ich hab vorige Woche eines meiner Gewässer kontrolliert. Da war eine Gruppe junger Burschen mit ihren Freundinnen am Zelten. Die waren sichtlich in Panik. Hab ihnen gesagt, dass sie recht mutig sind, weil man ihre Autos von der Straße aus sieht, aber mich nur das regel-konforme Angeln interessiert.
 
Ich habe am Wochenende an meinem Baggersee, vom äußeren Anschein keinen Unterschied von vor und während Corona erkennen können, gut das Freizeitbad/Campingplatz ist geschlossen, aber es waren dennoch jede Menge Freizeitler unterwegs.
Surfer, Radfahrer, Leistungsschwimmer (Neopren), Hundefreunde, Leute die wohl ne kleine Goa feiern wollten, die dann aber von den Sheriffs aufgelöst wurde.
Also alles in allem ein buntes Getummel!
Mein Boot hab ich eingeweiht und ein paar Stunden gefischt, alles gut!

Jürgen
 
Im Landkreis Günzburg (Bayern) wurden jetzt vermehrt Angler heimgeschickt weil sie ein Zelt ohne Boden aufgestellt haben.
Weil das manche Polizeistreifen jetzt als Camping auslegen.
Es kommt immer auf die Polizeistreife drauf an die einen kontrolliert.


Gruss Rob
 
Hallo,

Im Landkreis Günzburg (Bayern) wurden jetzt vermehrt Angler heimgeschickt weil sie ein Zelt ohne Boden aufgestellt haben. Weil das manche Polizeistreifen jetzt als Camping auslegen.
Es kommt immer auf die Polizeistreife drauf an die einen kontrolliert.

Das war m.W. schon immer so, dass das ne Einzelfallentscheidung mit Beurteilung der Situation war und mit/ohne Boden nicht allein entscheidend war.

Kann aber durchaus sein, dass die Beamten zurzeit etwas weniger wohlwollend reagieren.

Ist halt nicht jeder so tolerant wie Naturliebhaber.
 
Hi,
in OWL (NRW) ist die Situation im Moment folgende: Normalerweise sind hier Angelzelte ob mit oder ohne Boden meist gestattet. Derzeit werden Angelzelte aber als Camping angesehen und Schirme ohne Überwurf werden geduldet. Wirklich transparent nachlesbar ist das nirgends. Leider war das absehbar, weil es sich manche Angelfreunde etwas zu gemütlich gemacht haben.
 
Hi, zumindest laut der Fischereierlaubnis sind sie erlaubt. Meist gibt es Beschränkungen bei der Farbe (grün oder tarnfarben) und Größe. Ich persönlich hatte noch keinen Kontakt zu den Ordnungshütern. Ein Vereinskollege wurde aber zum Abbau aufgefordert, weil er am Osterwochenende an einem sehr einsichtigen Baggersee gesessen hat. Er hat da nicht groß rumdiskutiert. Der Verein hat daraufhin Schilder angebracht, dass Angelzelte derzeit nicht erlaubt seien. Der Vorstand bemüht sich aber um Klärung.
 
Hallo,



Wirklich offiziell gestattet oder nur geduldet?

Die Ordnungshüter müssen bei Verstößen ja die Rechtsquelle nennen können.

Hallo,

meines Wissens sind Zelte, ob mit oder ohne Boden meist nur geduldet, da man ja nicht auf fremden Grund und Boden einfach zelten darf. Wir haben kein Jedermannsrecht wie z.B in Schweden.
Etwas anders sieht es aus, wenn z. B. dem Verein auch Ufergrundstücke gehören, also nicht nur das Fischereirecht, aber auch hier kann es Probleme mit dem Landratsamt geben, wenn da überzogen wird. Eine Wiese am Wasser, die einem Verein gehört ist trotzdem kein Campingplatz.
Unser Verein hatte da früher mal Probleme an unserem grossen Baggersee bekommen, wo uns auch einige Hektar Ufergrundstücke gehören, da konnten wir dann mit dem Landratsamt ein Gentlemen Agreement aushandeln: Auflage nicht mehr als 10 Einheiten gleichzeitig, egal ob Wohnwagen oder Zelt und anlegen von zwei Toiletten. Die Sache war mit dem Hinweis verbunden, wenn das nicht klappt kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

da man ja nicht auf fremden Grund und Boden einfach zelten darf.

So kenne ich das auch.

Wo "Wetterschutz" aufhört und "Camping" anfängt, hängt m.W. eben nicht unbedingt davon ab, ob da nun ein Boden drin ist oder nicht.

Wenn Zelten bisher offiziell genehmigt war, jetzt wegen der Coronaverordnungen aber nicht mehr, müsste da eigentlich schon was in den betreffenden Verordnungen stehen.

Euer Baggersee dürfte für die meisten Mitglieder aber wahrscheinlich eh nicht "in der unmittelbaren näheren Umgebung" liegen.
 
Hi,
die Baggerseen inkl. Ufer gehören dem Verein. Die meisten Mitglieder haben etwa 1 - 8 Km Anfahrtsweg, wobei das in NRW eh keine Rolle spielt. Zu groß dürfen Zelte nicht sein und es müssen Angelzelte sein. Wohnmobile sind dagegen schon mehr als grenzwertig. In den Verordnungen steht nur was zu Camping. Als Toilettenersatz gibt es eine Klappspatenpflicht.
 
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