Ziel verfehlt: Zustand vieler Flüsse verschlechtert!

Die Wasserrahmenrichtlinie legte schon im Jahr 2000 fest, dass spätestens 2015 europäische Gewässer in einem "guten Zustand" sein sollen. Das Ziel wurde weit verfehlt!

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Beispielbild @pixabay


Statt der geforderten 100 Prozent erreichen deutsche Gewässer gerade einmal neun Prozent den guten ökologischen Zustand. Die Zielvereinbarungen wurde weit verfehlt, und so fordern Umweltverbände nun eine Klage von der EU gegen Deutschland.
Das Problem sei auch nicht, dass es nur schleppend voran gehe, sondern dass sich einige Gewässer sogar verschlechtert haben. Dies belegen Zahlen des Bundesumweltamtes und der Umweltagentur der EU. Besonders betroffen sind die Flussgebiete der Ems, hier erreiche kein einziges Fließgewässer einen guten Zustand. Und die Schlei und Trave sind verschlechtern sich zusehends. Experten befürchten nun, dass sich Katastrophen wie an der Oder in den kommenden Jahren häufen.

Wie sieht es an Euren Gewässern aus? Haben sie sich verbessert oder leiden die Ökosysteme? Schreibt es uns in die Kommentare!



Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/fluesse-zustand-fischsterben-oder-klimawandel-100.html
 
Im Prinzip heißt das rein theoretisch, dass ich meine Familie nicht mit zum Angeln nehmen darf. Die haben doch nicht alle auf dem Sender.
Das die Kontrolldichte gering ist, ändert nichts an der Unverfrorenheit solcher Regelungen.
Hallo,

die Familie zum Angeln mitnehmen war und ist in Bayern grundsätzlich nicht möglich, da nur der Angler das Uferbegehungsrecht hat. Ausnahme, da geht ein öffentlicher Weg entlang oder die Ufergrundstücke gehören dem Verein welchem auch das Gewässer gehört und daher auch über die Nutzung seines Grundstückes entscheiden kann.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

die Familie zum Angeln mitnehmen war und ist in Bayern grundsätzlich nicht möglich, da nur der Angler das Uferbegehungsrecht hat. Ausnahme, da geht ein öffentlicher Weg entlang oder die Ufergrundstücke gehören dem Verein welchem auch das Gewässer gehört und daher auch über die Nutzung seines Grundstückes entscheiden kann.

Petri Heil

Lajos

Ernsthaft? Wer kommt auf solche (Entschuldigung) bekloppten Regelungen???
 
Ernsthaft? Wer kommt auf solche (Entschuldigung) bekloppten Regelungen???
Hallo,

ganz einfach, der Weg zum Gewässer geht, so fern keine offiziellen Wege da entlangführen, meist über Wiesen o. Ä. auch landwirtschaftliche Nutzflächen genannt.
Bleiben wir mal bei den Wiesen, diese dürfen während der Nutz- und Aufwuchsphase (diese ist bei Wiesen von März bis Oktober) nicht betreten werden. Ausnahmen gibt es da nur für Jäger und Angler (bei letzteren eben das Uferbegehungsrecht).
Die Wiesen gehören ja jemanden und wenn da unberechtigte Personen rumlaufen, schädigen diese natürlich den Ertrag des Besitzers (Landwirt).
Mal ein einzelner Angler oder auch Jäger fällt da nicht groß ins Gewicht, zumal ja der Angler da eh meist nur am Ufer entlangläuft.
Bekloppt ist diese Regelung nicht, finde ich. Wenn jeder ungezügelt die Wiesen betreten dürfte, würden die Bewirtschafter da mitunter schon erheblich geschädigt.

Petri Heil

Lajos
 
Und das rechtfertigt, dass ich als Angler meine Partnerin nicht mitnehmen darf, damit sie nebenbei ein Buch liest? Oder die Kleine nebenbei planscht? Ernsthaft??

Ich rede nicht von Befahren mit dem Auto, ich rede nicht großen Zeltlagern...aber Sorry, die Regelung finde ich absolut familienfeindlich.
 
Und das rechtfertigt, dass ich als Angler meine Partnerin nicht mitnehmen darf, damit sie nebenbei ein Buch liest? Oder die Kleine nebenbei planscht? Ernsthaft??

Ich rede nicht von Befahren mit dem Auto, ich rede nicht großen Zeltlagern...aber Sorry, die Regelung finde ich absolut familienfeindlich.
Hallo,

na ja, es gibt ja Gewässer, an denen Angehöriger mitdürfen (öffentlicher Weg vorhanden, oder eben auch das Grundstück rundherum gehört dem Angelverein, wie bei unseren beiden Baggerseen), aber eben landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit zu betreten ist eben, logischerweise nur mit Sonderrechten erlaubt, eben durch den Angler, welcher das Uferbetretungsrecht hat. Dir ist wohl nicht klar, das durch das unberechtigte Betreten dem Eigentümer der Wiese ein Schaden entsteht.
Es ist ja nicht so dass dies, wenn erlaubt ein Einzelfall wäre, das ufert schnell aus und dann angelt einer und die anderen Leute machen Hully Gully.
So mussten wir an unseren Baggerseen die Zulassung von Angehörigen welche mitgenommen werden dürfen (erlaubt, da uns da auch die Ufergrundstücke gehören) wegen eben solcher Ausuferungen einschränken. Jetzt dürfen nur noch Ehegatte, Kinder und Enkelkinder mit. Da hatte einer geangelt und 15 andere machten Party und störten dann natürlich die anderen Angler entsprechend (war auch kein Einzelfall). Es gab in unserer Gegend mehrere Fälle, da bekam ein Verein das Gewässer nicht mehr neu verpachtet, weil es niemanden kümmerte, dass da Angehörige mit ans Wasser gingen. Kein Bauer sieht es gerne, wenn da 10 Leute auf seiner Wiese Party machen und wenn der der Gewässerverpächter ist, kann da ein Verein schnell ein Gewässer verlieren.
Davon ab, verbietet auch das Bayerische Landschaftsschutzgesetz eben u. A. das Betreten von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu bestimmten Zeiten, eben z. B. bei Wiesen von so März bis Oktober.
Das Bayerische Landschaftsschutzgesetz ist auch nicht dazu da familienfreundlich zu sein, sondern eben die Natur zu schützen und deshalb darf eben nicht jeder über eine Wiese laufen.
Wenn jemand mit seinem Auto über eine Wiese zum Gewässer fährt und wird erwischt, der ist u. U. seinen Angelschein los.

Petri Heil

Lajos
 
Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion über sowas anzetteln, zumal es nicht ganz zum Thema passt. Ich persönlich habe ein deutlich anderes Verständnis davon, was erlaubt sein muss und wie weit man den Menschen aus der Natur aussperren darf. Zumal wir, im konkreten Falle des Naturparks, keinesfalls um eine Urlandschaft handelt, sondern um eine landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft. Und für mein Verständnis kann man mir nicht verbieten, dass ich jemanden als Begleitung zum Angeln mitnehme, sei es meine Partnerin, die Kinder oder ein Kumpel zum Quatschen. Genauso wenig darf man den Leuten meines Erachtens verbieten, ihre teils jahrzehntelang genutzten Badestellen und Angelreviere zu nutzen, nur weil irgendwer meint, da irgendwas zu renaturieren und unter Schutz zu stellen.

Kann ja jeder anders sehen.
 
Übrigens ist es mit dem Schutz ganz schnell vorbei, wenn es kommerziellen Interessen dient! Hausboote und Wasserwanderer dürfen plötzlich eine Nacht lagern an der Havel. Angler theoretisch nicht. Jedenfalls nicht mit Wetterschutz.

Und um ein weiteres konkretes Beispiel zu nennen. Der Rheinsberger Rhin darf trotz hoher Schutzstufe täglich in der Saison von quasi hunderten Kanus befahren werden. Aber die Angler hätte man am liebsten raus gehabt.

Lasst mich bloß mit den ganzen Naturschützern in Ruhe...
 
Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion über sowas anzetteln, zumal es nicht ganz zum Thema passt. Ich persönlich habe ein deutlich anderes Verständnis davon, was erlaubt sein muss und wie weit man den Menschen aus der Natur aussperren darf. Zumal wir, im konkreten Falle des Naturparks, keinesfalls um eine Urlandschaft handelt, sondern um eine landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft. Und für mein Verständnis kann man mir nicht verbieten, dass ich jemanden als Begleitung zum Angeln mitnehme, sei es meine Partnerin, die Kinder oder ein Kumpel zum Quatschen. Genauso wenig darf man den Leuten meines Erachtens verbieten, ihre teils jahrzehntelang genutzten Badestellen und Angelreviere zu nutzen, nur weil irgendwer meint, da irgendwas zu renaturieren und unter Schutz zu stellen.

Kann ja jeder anders sehen.
Hallo,

na ja, aber man sollte schon wissen, vor allem, wenn man sich in der Natur bewegt, dass man nicht über eine Wiese, welche sich im Wachstum (Futter für Tiere) befindet, läuft. Gehört sich nicht und müsste einem, auch wenn man die gesetzlichen Vorgaben nicht kennt, schon der Anstand sagen. Man beschädigt fremdes Eigentum und das sollte eben nicht sein. Habe schon einige Male die völlige Verwunderung von "Wiesengehern" miterlebt, als die Polizei diese mit einem Bußgeld belegte.
Sicher würde es da nichts ausmachen, wenn da einer mal einen Kumpel oder eben die Freundin/Ehefrau mitnimmt. Aber das machen dann eben andere auch und schon laufen da jede Woche ein paar Dutzend über die Wiesen und dann entstehen eben wirklich Schäden.
Vielleicht habe ich da ein anderes Empfinden oder auch nur mehr Ahnung und Achtung vor der Natur, da ich auf einem Bauernhof aufgewachsen bin, auf jeden Fall wusste ich, lange bevor ich angelte schon, dass man nicht über eine Wiese laufen darf.


Petri Heil

Lajos
 
Zur Klarstellung. Es geht nicht um genutzte Wiesen. Sondern darum, dass theoretisch keiner ohne Schein neben mir sitzen und sich sonnen darf. Es gibt sog. Anglerwege, die ich befahren darf. Meine Frau mit Klappstuhl darf aber am Platz nicht neben mir sitzen am Wasser oder sich sonnen, während ich paddeln gehe.

Ich bin Dorfkind,vdass man Wiesen nicht platt macht, das ist klar.
 
Zur Klarstellung. Es geht nicht um genutzte Wiesen. Sondern darum, dass theoretisch keiner ohne Schein neben mir sitzen und sich sonnen darf. Es gibt sog. Anglerwege, die ich befahren darf. Meine Frau mit Klappstuhl darf aber am Platz nicht neben mir sitzen am Wasser oder sich sonnen, während ich paddeln gehe.

Ich bin Dorfkind,vdass man Wiesen nicht platt macht, das ist klar.
Hallo,

na ja, dann passt ja alles. Wenn öffentliche Wege da sind oder eben der Verein selbst Grundstücksbesitzer ist, können Nichtangler ja mit - kein Problem smile01.
Ich habe ja auch nie von etwas anderem als von landwirtschaftlichen Nutzflächen geschrieben.
Petri Heil

Lajos
 
Eben nicht. Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es gibt Wege, die Angler befahren dürfen (ich). Am Wasser darf aber dann theoretisch keiner ohne Schein sitzen oder auf einer Decke liegen. Einen Verein gibt's nicht. Es gibt eine Fischereigenossenschaft. Die gibt die Scheine aus, das war's.

Ich hatte anlässlich einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei gefragt, ob das so richtig ist, wie ich das interpretiere. Theoretisch ja war die Antwort.

Nehme ich übrigens ein Boot mit und "wasserwandere", dann kann ich ruhig Pause machen am Ufer.
 
Man beschädigt fremdes Eigentum und das sollte eben nicht sein.

Und da geht der grundsätzliche Fehler los.
Natur ist Allgemeingut für alle Geschöpfe inkl. Menschen und jeder hat das natürliche Recht diese zu betreten und zum Eigenbedarf nutzen - so funktioniert das seit Ewigkeiten.
Was Menschen denken für Geld "zu kaufen" interessiert die Natur und alle Lebewesen nicht. Warum sollte es da uns Menschen interessieren?
Weil Geld uns in bessere und schlechtere Leute bzw. "Besitzer" und "Nichtbesitzer" teilt?
Niemand kann Natur "besitzen". Sie gehört nur sich selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Irrsinn ist übrigens steigerbar. In dem Gebiet läuft die Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen Anhalt. Was ich in SA darf (Wetterschutz) darf ich in BRB nicht.

Außer ich miete teuer ein Hausboot. Dann darf ich anscheinend auch im Schutzgebiet grillen, ohne dass es jemanden stört. Bei uns wurde aber ein Gaskocher bemängelt, ein Verweis aufs kräftig räuchernde Hausboot brachte die Kontrolle in arge Erklärungsnöte.
 
Und da geht der grundsätzliche Fehler los.
natur ist Allgemeingut für alle Geschöpfe inkl. Menschen und jeder hat das natürliche Recht diese zu betreten und zum Eigenbedarf nutzen - so funktioniert das seit Ewigkeiten.
Was Menschen denken für Geld "zu kaufen" interessiert die Natur und alle Lebewesen nicht. Warum sollte es da uns Menschen interessieren?
Weil Geld uns in bessere und schlechtere Leute bzw. "Besitzer" und "Nichtbesitzer" teilt?
Niemand kann Natur "besitzen". Sie gehört nur sich selbst.

Du hast gut zusammengefasst, was ich meine. Natur muss zugänglich sein und das rechtssicher. Und nicht nur aus Mangel an Kontrollpersonal, weil die Wasserschutzpolizei mit den Einheimischen solidarisch ist oder es duldet.
 
Hallo Lajos,

deine Worte in Gottes Ohr! Wenn ich an der Regnitz unterwegs war/bin, sind an/über die Wiesen etliche Hundebesiter/innen gelaufen. Es haben sich daher schon regelrechte Trampelpfade gebildet...
Meistens laufen die zwar nur am Ufer entlang, aber das wird schon seit - zig Jahren schon so gemacht.
Bei Vach führen 2 Holzbrücken über die Zenn und die Wege dahin sind nicht befestigt. Als Angler muß ich bei der Wahl von bestimmten Stellen immer über eine dieser Brücken.

Ich folge dann immer den Pfaden bis zum Angelplatz.
Kontrollen von Polizei oder Fischereiaufsicht finden da nie statt. Landwirte, Angler, Spaziergänger bzw. Hundefreunde Leben in friedlicher Koexistenz zusammen, ohne das es wegen irgendwelcher Rechte oder deren Nichteinhaltung zu irgendwelchem Stress untereinander kommt.
 
Ganz ähnlich läuft es hier auch. Wir als Vereinsmitglieder haben eine Sondergenehmigung zum Befahren der Feldwege aber leider haben manche Kollegen nicht mehr alle Latten am Zaun und fahren quer über die Wiese, um aus dem Kofferraum angeln zu können. Bis jetzt geht es noch gut aber früher oder später schwillt einem der Bauern der Kamm und dann gibt es richtigen Stress.

Manche Leute müssen alles per Verboten und Regelungen vorgekaut bekommen, weil sie ihren Schädel nur zum Haareschneiden haben. Leider sind das manchmal auch Angler.
 
Und da geht der grundsätzliche Fehler los.
Natur ist Allgemeingut für alle Geschöpfe inkl. Menschen und jeder hat das natürliche Recht diese zu betreten und zum Eigenbedarf nutzen - so funktioniert das seit Ewigkeiten.
Hallo,

ja, so steht es ja auch im bayerischen Landschaftsschutzgesetz smile01 aber eben mit der Ausnahme während der Nutzungsphase. Denn die Wiese gehört ja dem Landwirt, als Eigentümer oder Pächter und der hat daraus das Recht zur Nutzung, weshalb während dieser Zeit eben ein Betretungsverbot besteht.
Niemand hat ein Recht jemanden an seinem Eigentum zu schädigen, das gilt auch seit Ewigkeiten.
Das mit dem Nutzen zum Eigenbedarf fremder Grundstücke sollte man nicht zu weitgehend sehen. Das Nächtigen in Zelten etc. z.B. am Wasser wird ja meist großzügig geduldet. Ist aber eigentlich nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich genehmigt ist. Denn niemand dürfte (strenggenommen) auf fremdem Grundstück ohne Genehmigung des Eigentümers ein Zelt aufstellen. Mein Recht endet da, wo ich das Recht eines anderen verletze.

Petri Heil

Lajos
 
Eben nicht. Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es gibt Wege, die Angler befahren dürfen (ich). Am Wasser darf aber dann theoretisch keiner ohne Schein sitzen oder auf einer Decke liegen. Einen Verein gibt's nicht. Es gibt eine Fischereigenossenschaft. Die gibt die Scheine aus, das war's.

Ich hatte anlässlich einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei gefragt, ob das so richtig ist, wie ich das interpretiere. Theoretisch ja war die Antwort.

Nehme ich übrigens ein Boot mit und "wasserwandere", dann kann ich ruhig Pause machen am Ufer.
Hallo,

das ist bei uns anders, wenn da ein befahrbarer Weg da ist, dürfen den natürlich auch Fußgänger benutzen und eine Fischereigenossenschaft kann, durch entsprechende Bestimmungen, den Angler reglementieren, aber einem Spaziergänger auf einem Weg, welcher mal dort eine Pause macht und sich ans Wasser setzt hat diese überhaupt nichts zu sagen.

Petri Heil

Lajos
 
Kontrollen von Polizei oder Fischereiaufsicht finden da nie statt. Landwirte, Angler, Spaziergänger bzw. Hundefreunde Leben in friedlicher Koexistenz zusammen, ohne das es wegen irgendwelcher Rechte oder deren Nichteinhaltung zu irgendwelchem Stress untereinander kommt.
Hallo,

der Fischereiaufseher hat ja einem Spaziergänger auch nichts zu sagen. Da wäre die Polizei gefragt.
Gerade den Vacher Bereich betreffend stand da im Frühjahr ein Artikel in der Zeitung in dem sich ein dortiger Landwirt bitter über die Rücksichtslosigkeit der Spaziergänger mit Hunden beklagte.

Gruß

Lajos
 
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