Rheophilius
Member
Hallo,
der Begriff Waidgerechtigkeit (auch: Weidgerechtigkeit) oder Fischwaidgerchtigkeit taucht immer wieder auf. In der Sportfischerprüfung und den zugehörigen Lehrgängen und Unterlagen wird unzähligemale auf die Wichtigekit des waidgerechten Verhaltens hingewiesen. Was aber bedeutet dieser Begriff "Waidgerechtigkeit" bze. "waidgerecht" genau beim Angeln?
Im Grunde beginnt die Fischwaidgerechtigkeit beim Angeln in ihrer praktischen Umsetzung schon bei der Wahl und Zusammenstellung des Geräts. Eine labbrige Rute, mit der kein Anhieb vernünftig zu setzen ist und so der Fisch den Haken tief sitzen haben muss, um gehakt werden zu können erfüllt nicht die Anforderungen der Fischwaidgerechitgkeit.
Ebenso ist durch das Vorhandesein eines Unterfangkeschers im klassichen Kompaktklappformat die formale Forderung der Landehilfe erfüllt. Jedoch sind diese Unterfangkescher oftmasl nicht ausreichend, um eine fischschonende Landung durchführen zu können. Wenn der Fisch erst über den Grund geschleift werden muss, damit er nah genug an den Kescher herangeführt ist, ist der Fischwaidgerechtigkeit nicht genügend Beachtung geschenkt.
der Begriff Waidgerechtigkeit (auch: Weidgerechtigkeit) oder Fischwaidgerchtigkeit taucht immer wieder auf. In der Sportfischerprüfung und den zugehörigen Lehrgängen und Unterlagen wird unzähligemale auf die Wichtigekit des waidgerechten Verhaltens hingewiesen. Was aber bedeutet dieser Begriff "Waidgerechtigkeit" bze. "waidgerecht" genau beim Angeln?
Im Grunde beginnt die Fischwaidgerechtigkeit beim Angeln in ihrer praktischen Umsetzung schon bei der Wahl und Zusammenstellung des Geräts. Eine labbrige Rute, mit der kein Anhieb vernünftig zu setzen ist und so der Fisch den Haken tief sitzen haben muss, um gehakt werden zu können erfüllt nicht die Anforderungen der Fischwaidgerechitgkeit.
Ebenso ist durch das Vorhandesein eines Unterfangkeschers im klassichen Kompaktklappformat die formale Forderung der Landehilfe erfüllt. Jedoch sind diese Unterfangkescher oftmasl nicht ausreichend, um eine fischschonende Landung durchführen zu können. Wenn der Fisch erst über den Grund geschleift werden muss, damit er nah genug an den Kescher herangeführt ist, ist der Fischwaidgerechtigkeit nicht genügend Beachtung geschenkt.
- Gerät, Köder und Montage müssen so beschaffen sein, dass die angedachten Zielfische damit sicher und so schnell wie möglich unter den am Wasser gegebenen Umständen gelandet werden können. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Fische zumidest zum großen Teil waidgerecht gehakt werden können, das heißt, möglichst weit vorne im Maul, am besten im Bereich der Prämaxillare.
- Der Fang von Fischen abseits der angedachten Zielfische, für die auch ansonsten keine Entnahmebsicht besteht, ist durch die Zusammenstellung der Montange und die Köderwahl möglichst gering zu halten.
- Um die Hakverletzung am Fisch so gering wie möglich zu halten, sollte mit Schonhaken oder zumindest angedrücktem Widerhaken gefischt werden.
- Sämtliche Utensilien für Landung und Versorgung des Fangs (Unterfangkescher oder andere Landehilfe, Maßband, Hakenlösegerät, Priest, Messer) müssen griffbereit sein und für die vorgesehen Zielfische und die Situation am Angelplatz hinreichend bemessen sein, um eine fischschonende Landung zu gewährleisten.
- Wenn es die Situation am Angelplatz und der Hakensitz erlaubt, sind Fische, welche nicht entnommen werden sollen (dürfen), direkt im Wasser abzuhaken, möglichst ohne den Fisch dabei zu berühren. Wenn es der Fisch erlaubt, kann auch auf den Unterfangkescher verzichtet werden, da auch dieser die Schleimschicht des Fisches beschädigt.
- Muss der Fisch, bedingt durch seine Größe oder Art zum Abhaken nach dem Keschern abgelegt werden, so ist dies auf einer geeigneten Unterlage durchzuführen. Besonders geeignet sind hierfür die sogenannten Abhakmatten, welche zuvor zu befeuchten sind.
- Für kleinere und mittelgroße Fische kann auch der Kescherkopf auf den Knien/Oberschenkeln abgelegt werden. Der Kescher kann danach auch dazu verwendet werden, den abgehakten Fisch wieder schonend ins Wasser zu lassen.
- Sollte es doch nötig sein, den Fisch zu berühren, so ist dies nur mit sauberen, nassen Händen gestattet. Der Fisch muss sicher gehalten werden, darf aber nicht zu fest gefasst werden, um Hämatome und Organquetschungen zu verhindern.
- Die Hälterung von Fischen ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies aus lebensmittelhygienischen Gründen, für eine Besatzmaßnahme oder fischereibiologische Untersuchungen notwendig ist. Als Vorgaben für die Beschaffenheit und den Einsatz von Setkeschern sollten die Anmerkungen im "Setzkescherurteil" des Amtsgerichts Rinteln (Aktenzeiechen -6Cs 204 Js 4811/98 (245/98)) berücksichtigt werden.
- Die Tötung der Fische ist durch einen oder, wenn notwendig, mehrmaligen, ausreichend dosierten und gezielten Betäubungsschlag mittels geeignetem Gegenstand (Priest, Hammestiel, Rundholz) auf das kurz hinter der Augenline befindeliche Nachhirn zu beginnen. Eine ausreichende Betäubung ist durch das Ausbleiben des Augendrehreflexes erkennbar. Der Tod selbst ist durch Blutentzug mittels Herzstich, oder besser, Kiemen(rund)schnitt herbeizuführen.
- Wichtigstes Gebot beim Angeln ist, sowohl an den Fischen als auch am Gewässer, seinen weiteren Bewohnern und seinem Ufer so wenig Schaden und Eingriff wie möglich zu verursachen. Dies schließt insbesondere das Einsammeln von Abfällen (Köderdosen, Schnurreste, Zigarettenstummel, Lebensmittelverpackungen) ein - auch solche, die man nicht selbst verursacht hat. Jeder einzelne Angler trägt durch sein Verhalten am Wasser zum Bild der Angler in der Öffentlichkeit bei!
Ich gebe zu, dass dies im Detail lediglich die Aspekte der Friedfischangelei sind, welche ich persönlich auch ausschließlich betreibe.
Zuletzt bearbeitet: