Rumpelrudi
Qui vivra, verra
AW: Pilze und Pilzesammler
Stimmt, Jörg.
Im Naturschutzgebiet ist das Sammeln nur mit einer Sondererlaubnis der Försterei(Pilzsammelschein) erlaubt.
Wobei das Pflücken am Wegesrand auch ohne Erlaubnis toleriert wird. Das eigene Verhalten im Walde ist sehr ausschlaggebend.
Wird wohl ein gewerblicher Pilzsucher gewesen sein, der nicht zum eigenen Verbrauch gesammelt hat und die deutschen Gesetze nicht kennt.
In Landschaftsschutzgebieten darf aber gesammelt werden, wobei man sich ebenfalls möglichst schonend der Umwelt gegenüber verhalten sollte.
Einige Pilzarten stehen auf der Roten Liste, wie hier in NRW die Rotkappen. Wer sich nicht auskennt kann tatsächlich mit einem Bein im Knast stehen.
Habe noch nie einen Fall erlebt, wo ein Forstbeamter einen normalen Pilzsucher ermahnt hat. Viel mehr interessiert es dem Förster ebenfalls, was in "seinem" Wald so wächst.
Stimmt, Jörg.
Im Naturschutzgebiet ist das Sammeln nur mit einer Sondererlaubnis der Försterei(Pilzsammelschein) erlaubt.
Wobei das Pflücken am Wegesrand auch ohne Erlaubnis toleriert wird. Das eigene Verhalten im Walde ist sehr ausschlaggebend.
Wird wohl ein gewerblicher Pilzsucher gewesen sein, der nicht zum eigenen Verbrauch gesammelt hat und die deutschen Gesetze nicht kennt.
In Landschaftsschutzgebieten darf aber gesammelt werden, wobei man sich ebenfalls möglichst schonend der Umwelt gegenüber verhalten sollte.
Einige Pilzarten stehen auf der Roten Liste, wie hier in NRW die Rotkappen. Wer sich nicht auskennt kann tatsächlich mit einem Bein im Knast stehen.
Habe noch nie einen Fall erlebt, wo ein Forstbeamter einen normalen Pilzsucher ermahnt hat. Viel mehr interessiert es dem Förster ebenfalls, was in "seinem" Wald so wächst.