Seelachs schrieb:Hallo miteinander,
Es ging darum wie verhaltet ihr Euch bei Bekannt werden eines Schwarzfisches?
Schwarzfischer ist der, der keinen Angelschein und zwangsläufig dann auch keinen Erlaubnisschein hat, weil er ersteres vorlegen muss wenn er einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer möchte (Im Normalfall).
Der Fischer der einen Angelschein hat, aber in einen Gewässer angelt ohne Erlaubnisschein begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und wird auch so bestraft (wenn er erwischt wird).
Das ist ungefähr so wie wnn du deinen Führerschein vergessen hast Ihn aber besitzt und bei einer Polizeikontrolle nich vorzeigen kannst (Auch nur ne OWi).
Kontrollieren kann und darf nur:
Polizei
Vorstandschaft
Fischerreiaufseher.
Der Normale Angler, Vereinsmitglied usw. (bitte nicht persönlich nehmen) darf gar nichts.
Er kann die genannten berechtigten Prüfer anrufen und seine Vermutung bzw. Beobachtungen mitteilen aber mehr nicht.
Und eine Anweisung von der Vorstandschaft braucht der Fischerreiaufseher überhaupt nicht nachzugehen.
Wenn er Kontrolliert dann muss er die Pflichten und Rechte nach dem Gesetz vollziehen und nicht die Wünsche der Vorstandschaft z.b. bei Jugendlichen die Augen zudrücken.
Wo fängt man hier an und wo endet es?
wenn sich jemand am Wasser nicht dem Gesetz nach verhält ist hiergegen einzuschreiten.
Affe schrieb:bei uns kann man auch so etwas bekommen man darf aber nur mit einem Erwachsenen angeln gehen der einen Schein hat und das glück hatte ich zwar ab und zu aber halt nur selten. Ich bin aber trotzdem jedes Wochenende Nachtangeln gegangen aber halt Schwarzangeln
Petri Angelsportfreunde, wie verhaltet Ihr euch, wenn Ihr offensichtlich einen Schwarzangler am Gewässer antrefft?Manchmal hat man es ja, dass man einen Angler der sehr unsicher ist am Gewässer antrifft und sich im Nachhinein fragt, ob er wohl im besitz eines Erlaubnisscheins ist.Eigentlich habe ich nicht gegen Angler allgemein, aber irgendwie stört es einem doch, das man selbst nicht ganz so geringe Vereinsbeiträge zahlen muss und sich zusätzlich an die Fangbeschränkung halten muss.
Also wie ist eure Meinung und wie Verhaltet Ihr euch?
Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de#6
da gebe ich dir anfangs recht, aber wenn sie dies an einem fremden gewässer machen, wo sies nicht dürfen, klar und deutlich NEIN|abgelehnund zum schwarzangeln.. denke mir mal das es wenige gibt die erst nach der prüfung mit angeln am wasser standen.. solange eben der angler neben mir den platz sauber lässt und die vorgeschriebene angelanzahl nutzt und annähernd sich an die schonzeiten und mindestmaße hält ist mir egal ob er ein schein hat oder nicht
n.. denke mir mal das es wenige gibt die erst nach der prüfung mit angeln am wasser standen.. solange eben der angler neben mir den platz sauber lässt und die vorgeschriebene angelanzahl nutzt und annähernd sich an die schonzeiten und mindestmaße hält ist mir egal ob er ein schein hat oder nicht. ...............