Schwarzangler

Bergtroll

Member
AW: Schwarzangler

Hey

Deshalb schrieb ich ja auch "allgemeine Aussage".Jemand der nicht den gesamten Thread durchließt kann da schnell zu dem Schluß kommen :

"kinder bis 12 dürfen in begleitung ohne schein angeln."

Wollte nur zum Ausdruch bringen das die Aussage so leider nicht für unser Gesamtes Land gilt :(
 

Seelachs

Member
AW: Schwarzangler

Hallo miteinander,
Es ging darum wie verhaltet ihr Euch bei Bekannt werden eines Schwarzfisches?

Schwarzfischer ist der, der keinen Angelschein und zwangsläufig dann auch keinen Erlaubnisschein hat, weil er ersteres vorlegen muss wenn er einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer möchte (Im Normalfall).
Der Fischer der einen Angelschein hat, aber in einen Gewässer angelt ohne Erlaubnisschein begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und wird auch so bestraft (wenn er erwischt wird).
Das ist ungefähr so wie wnn du deinen Führerschein vergessen hast Ihn aber besitzt und bei einer Polizeikontrolle nich vorzeigen kannst (Auch nur ne OWi).
Kontrollieren kann und darf nur:
Polizei
Vorstandschaft
Fischerreiaufseher.
Der Normale Angler, Vereinsmitglied usw. (bitte nicht persönlich nehmen) darf gar nichts.
Er kann die genannten berechtigten Prüfer anrufen und seine Vermutung bzw. Beobachtungen mitteilen aber mehr nicht.
Und eine Anweisung von der Vorstandschaft braucht der Fischerreiaufseher überhaupt nicht nachzugehen.
Wenn er Kontrolliert dann muss er die Pflichten und Rechte nach dem Gesetz vollziehen und nicht die Wünsche der Vorstandschaft z.b. bei Jugendlichen die Augen zudrücken.
Wo fängt man hier an und wo endet es?
wenn sich jemand am Wasser nicht dem Gesetz nach verhält ist hiergegen einzuschreiten.
 

charly151

Member
AW: Schwarzangler

Seelachs schrieb:
Hallo miteinander,
Es ging darum wie verhaltet ihr Euch bei Bekannt werden eines Schwarzfisches?

Schwarzfischer ist der, der keinen Angelschein und zwangsläufig dann auch keinen Erlaubnisschein hat, weil er ersteres vorlegen muss wenn er einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer möchte (Im Normalfall).
Der Fischer der einen Angelschein hat, aber in einen Gewässer angelt ohne Erlaubnisschein begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und wird auch so bestraft (wenn er erwischt wird).
Das ist ungefähr so wie wnn du deinen Führerschein vergessen hast Ihn aber besitzt und bei einer Polizeikontrolle nich vorzeigen kannst (Auch nur ne OWi).
Kontrollieren kann und darf nur:
Polizei
Vorstandschaft
Fischerreiaufseher.
Der Normale Angler, Vereinsmitglied usw. (bitte nicht persönlich nehmen) darf gar nichts.
Er kann die genannten berechtigten Prüfer anrufen und seine Vermutung bzw. Beobachtungen mitteilen aber mehr nicht.
Und eine Anweisung von der Vorstandschaft braucht der Fischerreiaufseher überhaupt nicht nachzugehen.
Wenn er Kontrolliert dann muss er die Pflichten und Rechte nach dem Gesetz vollziehen und nicht die Wünsche der Vorstandschaft z.b. bei Jugendlichen die Augen zudrücken.
Wo fängt man hier an und wo endet es?
wenn sich jemand am Wasser nicht dem Gesetz nach verhält ist hiergegen einzuschreiten.



Angeln ohne Fischereierlaubnis wird bei Kontrolle durch staatliche Fischereiaufseher als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wird durch den Fischereirechtsinhaber (zb. Angelverein) Anzeige erstattet,
besteht eine Straftat laut § 293 StGB.
Ist in jedem Bundesland dasselbe.
Wird nur mit mehr oder weniger (meistens weniger)
Interesse verfolgt.

Gruß Charly
 

Seelachs

Member
AW: Schwarzangler

Guten Morgen,
Strafen oder ähnliches kann der Fischereiaufseher überhaupt nicht aussprechen, verhängen oder ausführen.
Maximal nen Platzverweis. Das heißt er kann ihn für den heutigen Tag das Angeln verbieten.Soweit der berechtigte Angler eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Wenn jemand ohne Fischerreischein angelt, dann begeht dieser eine Straftat, egal ob er vom Fischereiaufseher oder vom Verein angezeigt wird.
Handeln bzw. in diesen Fall muss der Fischereiaufseher immer bzw. muss er die Polizei oder seinen Vorstand anrufen.
Als Aufseher, habe ich vom Gesetz her keine Möglichkeit so etwas zu übersehen.
 

balu77md

Member
AW: Schwarzangler

Affe schrieb:
bei uns kann man auch so etwas bekommen man darf aber nur mit einem Erwachsenen angeln gehen der einen Schein hat und das glück hatte ich zwar ab und zu aber halt nur selten. Ich bin aber trotzdem jedes Wochenende Nachtangeln gegangen aber halt Schwarzangeln



also zum ersten. der jugendfischerei schein wird nur dann ausgeteilt wenn man schwimmen kann, desweiteren ist das angeln nur in begleigung erwachsener gestattet und dann auch nur auf freidfisch.. ach nachtangeln ist schon mal garnicht.. kinder sollten wenn es dunkel ist zu hause bleiben. :p
und zum schwarzangeln.. denke mir mal das es wenige gibt die erst nach der prüfung mit angeln am wasser standen.. solange eben der angler neben mir den platz sauber lässt und die vorgeschriebene angelanzahl nutzt und annähernd sich an die schonzeiten und mindestmaße hält ist mir egal ob er ein schein hat oder nicht. kenne einige angler mit schein, die des öfteren bis zu 3 ruten im wasser habe.. der entscheidene punkt ist das es einfach zu wenig kontrollen gibt!
 

mohfra

Member
AW: Schwarzangler

Ich denke schon das Gelegendlich jedes Gewässer kontrolliert wird.
Aber wenn ich mir vorstelle, dass ich Flußabschnitte kontrollieren soll, die mehrere Kilometer evtl. beide Seitenbereiche. Es ist sehr schwer jede Hackenleine, Netz (Unterwasser) etc. zu kontrollieren.
Einige Schwarzangler habe da schon Ihre Methoden es den Aufsehern richtig schwer zu machen.

Aber ruft den jeder von euch auch gleich den Verein / Aufseher bei einer verdächtigen Person an?

Bzw. was macht Ihr mit einer sehr merkwürdigen Hackenleine / Fischernetz?

Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland#6
 
W

WhiteWolf

Guest
AW: Schwarzangler

Petri Angelsportfreunde, wie verhaltet Ihr euch, wenn Ihr offensichtlich einen Schwarzangler am Gewässer antrefft?Manchmal hat man es ja, dass man einen Angler der sehr unsicher ist am Gewässer antrifft und sich im Nachhinein fragt, ob er wohl im besitz eines Erlaubnisscheins ist.Eigentlich habe ich nicht gegen Angler allgemein, aber irgendwie stört es einem doch, das man selbst nicht ganz so geringe Vereinsbeiträge zahlen muss und sich zusätzlich an die Fangbeschränkung halten muss.

Also wie ist eure Meinung und wie Verhaltet Ihr euch?

Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de#6

Also ich hab ein eigenes Gewässer, un für mich ist das ganz klar:
Je nach Situation hingehen, Ausweis verlangen, wenn se net wollen (berechtigt, bin noch kein Aufseher), und sie wollen weglaufen/abstreiten halte ich sie fest. Wenn noch nicht geschehen rufe ich die Polizei.
Ansonsten Polizei rufen, verdeckt warten, wenn se kommen druff un gib ihnen!:r|krach:
Ganz ehrlich ich hab son Hass dadrauf! Ich meine, wir besetzen, bezahln n Schweinegeld, un die holens raus...:v
Heut erst habe ich wieder erfahren, dass da welche warn, un in der spontanen Situation hat mein Freund natürlich erst nix gesacht...es nächste mal weiß ers.
Ich bin sowas von..... aaaarrrghhhh. ich kanns net ab, ich meine, wir hier hamn (fast) alle die Prüfung, bezahlen schön brav unser Geld, un die ...|evil:|evil:|evil:
 
W

WhiteWolf

Guest
AW: Schwarzangler

und zum schwarzangeln.. denke mir mal das es wenige gibt die erst nach der prüfung mit angeln am wasser standen.. solange eben der angler neben mir den platz sauber lässt und die vorgeschriebene angelanzahl nutzt und annähernd sich an die schonzeiten und mindestmaße hält ist mir egal ob er ein schein hat oder nicht
da gebe ich dir anfangs recht, aber wenn sie dies an einem fremden gewässer machen, wo sies nicht dürfen, klar und deutlich NEIN|abgelehn
 

Parasol

Member
AW: Schwarzangler

Hallo,

n.. denke mir mal das es wenige gibt die erst nach der prüfung mit angeln am wasser standen.. solange eben der angler neben mir den platz sauber lässt und die vorgeschriebene angelanzahl nutzt und annähernd sich an die schonzeiten und mindestmaße hält ist mir egal ob er ein schein hat oder nicht. ...............


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