Schwarzangler

mohfra

Member
Petri Angelsportfreunde, wie verhaltet Ihr euch, wenn Ihr offensichtlich einen Schwarzangler am Gewässer antrefft?Manchmal hat man es ja, dass man einen Angler der sehr unsicher ist am Gewässer antrifft und sich im Nachhinein fragt, ob er wohl im besitz eines Erlaubnisscheins ist.Eigentlich habe ich nicht gegen Angler allgemein, aber irgendwie stört es einem doch, das man selbst nicht ganz so geringe Vereinsbeiträge zahlen muss und sich zusätzlich an die Fangbeschränkung halten muss.

Also wie ist eure Meinung und wie Verhaltet Ihr euch?

Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de#6
 

Affe

Member
AW: Schwarzangler

mir ist es eigendlich relativ egal, da ich vor ein paar jahren (als ich noch zu jung war einen schein zu machen) auch Schwarzgeangelt habe. Mein Onkel sagt immer zu Schwarzanglern das es ihm egal ist ob sie einen Schein haben oder nicht hauptsache sie lassen kein Müll am Gewässer liegen !
 
F

Forellenudo

Guest
AW: Schwarzangler

Erst muss man mal wissen ob es ein Schwarzangler ist,und wenn ich am Rhein am Angeln bin geh ich ja nicht direkt zu jedem hin wo ich die Vermutung habe das er keinen Schein hat,der wird in mir wohl auch kaum zeigen,nur wenn er sich nicht Benimmt oder gegen alle Verordungen verstößt würde ich in fragen,und sollte er dann keine einsicht zeigen,gibt es immer noch die Polizei,ich hatte mal einen Fall das 7 Mann am Rhein am Angeln waren wo jeder von denen 4 Ruten im Wasser hatte,das kam mir dann komisch vor,und da ich bei der Stadt am Arbeiten bin,hab ich sofort einen vom Amt angerufen,zumal die noch mit ihrem PKW in ein Naturschutzgebiet geparkt hatten,der brachte natürlich sofort die Polizei mit,und siehe da,keiner hatte einen Angelschein #d aber Grundsätzlich stellt sich die Frage,wie erkenn ich einen Schwarzangler?
 

mohfra

Member
AW: Schwarzangler

Hallo Affe,

da unsere jungen Nachfolger leider noch nicht sofort einem Angelschein machen dürfen, stimme ich Dir vollsten zu, unseren Nachwuchs auf jeden Fall mit ans Wasser zu nehmen, auch wenn diese dann als Schwarzangler gelten. Schade nur das der Scheininhaber dann als Verleiter zum Schwarzangeln gilt.

Das mit dem Müll am Gewässer kann ich auch nur bestätigen.

Aber stört es Dich nicht, wenn diese die Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbeschränkungen nicht beachten?

Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de#6
 
AW: Schwarzangler

mohfra schrieb:
Aber stört es Dich nicht, wenn diese die Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbeschränkungen nicht beachten?

Das eine muss ja nicht unbedingt das andere bedeuten. Es kann doch genauso gut Angler geben, die sich an alle Vorschriften halten, aber eben nur für das betreffende Gewässer gerade keinen Schein haben.

Wenn ich es recht überlege, bin ich ja derzeit selber einer |kopfkrat

Ich hab zwar Angelschein und auch brav den Vereinsbeitrag überwiesen, aber bei uns ist das wohl so geregelt, dass der Schein fürs Gewässer mehr oder weniger zufällig abgestempelt wird, wenn man den Kassierer mal trifft, anstatt dass der einen Einjahres Schein abschickt, wenn er den Geldeingang verbucht hat. #c
 

Affe

Member
AW: Schwarzangler

Wenn die sich nicht an die regelungen halten find ich das natürlich nicht gut.
Ich hatte bis jetzt noch nicht so besonders viel mit Erwachsenen Schwarz anglern zu tun, aber erlich gesagt finde ich es auch ein bisschen schwach das zu wenig kontrolliert wird. Ich wurde in den Ganzen Jahren in denen ich nun angel 1 mal kontrolliert.

Was ich auch schlimm find ist das ein Freund von mir und ich von einem älteren Herren "Dumm angemacht" worden sind, er meinte, dass wenn wir noch einmal mit unseren Fahrrad anhängern auf der Straße fahren haut er uns eine rein und schmeißt uns ins Wasser und das wir ja angeblich nur mit einer Rute angeln dürften e.t.c (wir haben ihm dann aber den Text aus unseren Mitgliedsbuch vorgelesen wo drin stand, dass wir mit 2 Ruten angeln dürfen
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Schwarzangler

Schicke mal am Forellenpuff alle Schwarzangler nach Hause, ich glaube dann hat man aber jede Menge Platz zum angeln.
Für Kinder ab 10 Jahre gibt es den Jugendfischereischein und preisreduzierte Gewässerkarten, ich denke das sollte man schon nutzen, was altersmäßig darunter ist: na ja, glaube nicht das irgendeiner was sagt, wenn der oder die Kleine mal ne Rute ins Wasser hält. Viel schlimmer ist es, wie schon erwähnt, wenn der Müll liegen gelassen wird oder untermaßige Fische mitgenommen werden, ich selbst würde auf Verdacht niemanden anschwärzen, das müsste schon offensichtlich sein. Und teile mal der Polizei oder einem Fischereiaufseher mit, neben dir steht eine Gruppe Angelkollegen, nach Möglichkeit noch mit osteuopäischem Akzent und jeweils mehr als 2 Ruten die keine Angelpapiere haben, Du glaubst doch nicht wirklich das da jemand kommt?
 

Affe

Member
AW: Schwarzangler

bei uns kann man auch so etwas bekommen man darf aber nur mit einem Erwachsenen angeln gehen der einen Schein hat und das glück hatte ich zwar ab und zu aber halt nur selten. Ich bin aber trotzdem jedes Wochenende Nachtangeln gegangen aber halt Schwarzangeln
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Schwarzangler

mohfra schrieb:
da unsere jungen Nachfolger leider noch nicht sofort einem Angelschein machen dürfen, stimme ich Dir vollsten zu, unseren Nachwuchs auf jeden Fall mit ans Wasser zu nehmen, auch wenn diese dann als Schwarzangler gelten. Schade nur das der Scheininhaber dann als Verleiter zum Schwarzangeln gilt.

Das stimmt so nicht ganz, oder besser, ich denke das es abhängig vom Bundesland ist.

In Thüringen wird das mit den Kindern wie folgt gehandhabt

[font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][/font][font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][size=-1]Erlaß zum Heranführen von Kindern und Versehrten (geistig/körperlich Behinderte) an die Angelfischerei[/size][/font][font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][size=-2], vom 19. November 1997


Personen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deshalb den Jugendfischereischein noch nicht erwerben können sowie Versehrte, die nicht geschäftsfähig sind und auch keine Fischerprüfung absolvieren können, dürfen unter folgenden Voraussetzungen und Maßgaben an die Angelfischerei herangeführt werden:

1. Grundsatz:
Eine volljährige Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist und über die notwendige Autorität verfügt, übt den Fischfang mit der Handangel im Sinne der §§ 26 und 34 aus. Sie steht für die Beachtung aller gültigen, die Fischereiausübung betreffenden Regelungen ein.

2. Grundsatz:
Einem Kind oder einem Versehrten dürfen Handlungen, die seine Einsicht und Befähigung übersteigen, weder ganz noch teilweise überlassen werden. Zu gewährleisten sind insbesondere die Bestimmungen des Tierschutzes. Deshalb dürfen die Kinder und diese Versehrten nicht tätig werden beim
- Abködern eines lebenden Fisches,
- Betäuben und Töten von Fischen.

3. Grundsatz:
Kinder oder Versehrte können im Rahmen ihrer Einsicht und Befähigung in die Ausübung des Fischfangs einbezogen werden. Die volljährige Person (s. 1. Grundsatz) muß aber jeder Zeit bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, damit die ordnungsgemäße Fangtätigkeit ständig gewährleistet ist.

4. Grundsatz:
Die Fischereiausübung durch den volljährigen Fischereischeininhaber und der Kinder bzw. der Versehrten darf insgesamt höchstens mit zwei Handangeln erfolgen (vgl. § 14 ThürFischVO).

Erläuterungen

1. Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise wird nicht gegen die Bestimmungen des ThürFischG verstoßen. Es werden damit aber die Möglichkeiten zur Beteiligung am Fischfang genutzt. Wichtigste Voraussetzung zur Erfüllung des ersten Grundsatzes ist, daß die volljährige Person auch die geeignete Person ist. Das trifft z. B. zu für
- Erziehungsberechtigte mit gültigem Fischereischein,
- zuständige Jugendwarte (-leiter),
- von den Eltern mit der Aufsicht betraute Personen mit gültigem Fischereischein oder
- für die Betreuung von Versehrten zuständige Personen, die einen Fischereischein besitzen.
Damit ist bestimmt, daß das Kind oder der Versehrte das Angeln nicht selbständig praktizieren kann.

2. Weil der „Erwachsene“ den Fischfang ausübt, darf er das Kind bzw. den Versehrten zu keiner Zeit mit der Angel alleine lassen. Er muß zu jeder Zeit bereit sein einzugreifen, wenn Situationen einzutreten drohen, die vom Kind oder Versehrten nicht vollständig und gefahrlos bewältigt werden können.

3. Die Anzahl der bei dieser Form der Ausübung des Fischfanges zu benutzenden Handangeln bleibt den Bestimmungen des § 14 tgba.org Thüringer Fischereiverordnung entsprechend grundsätzlich auf zwei beschränkt.
Die Montage des Angelgerätes kann unter Anleitung das Kind oder der Versehrte ebenso erstellen, wie es/er das „Auswerfen“ nach Unterweisung selbst durchführen kann. Gleiches gilt für das Keschern und das Verwerten des gefangenen Fisches. Der Anhieb und Drill können vom Kind oder Versehrten nach Einweisung selbst ausgeführt werden. Der Erwachsene Fischereischeininhaber ist im rechtlichen Sinn der Fischereiausübende. Er muß sofort und unmittelbar eingreifen, wenn dies die Sachlage, insbesondere der Tierschutz, erfordert.

4. Es gilt der Grundsatz, daß die Kinder unter 10 Jahren an das Angeln herangeführt werden sollen. Eine praktische und theoretische Ausbildung zum Angelfischer sollte daher erst nach vollendetem
10. Lebensjahr (vgl. einschlägige fischereirechtliche Regelungen im ThürFischG und ThürFischPVO) erfolgen.
Die Möglichkeit, Kinder oder Versehrte am Angeln zu beteiligen, ist so exakt wie möglich zu handhaben. Bei Verstößen des Kindes unter 10 Jahren oder des nicht geschäftstüchtigen Versehrten gegen das Fischerei- und Tierschutzgesetz haftet der erwachsene Fischereischeininhaber. [/size][/font]
 

mohfra

Member
AW: Schwarzangler

Ich denke auch, dass unsere Jungangler keine Schwarzangler sind und davon ausgeschlossen sind!Aber es gibt nun auch Schwarzangler die es einem sogar ins Gesicht sagen, dass Sie gar kein Angelschein besitzen und dieses schon seit Jahren so machen. Mit dem Argument, so was braucht ich nicht. Nun möchte man diesen Angler auch nicht gleich blöd kommen!

Wie würdet Ihr mit so einem Angler umgehen?

Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de#6
 

Raubfisch-Fan

WM-Tippspiel-Top-Tipper
AW: Schwarzangler

aal-andy schrieb:
Schicke mal am Forellenpuff alle Schwarzangler nach Hause, ich glaube dann hat man aber jede Menge Platz zum angeln.


Soweit ich weiss, darf in vielen Bundesländern jedermann im Forellenpuff angeln, wenn
- der Betreiber ausgebildeter Fischwirt ist (der darf dann beaufsichtigen)
- oder es so etwas wie den Fischereigehilfen im Gesetz gibt (z.B. Hessen) und der Betreiber einen Schein hat
 

Rosi

ostseetauglich
AW: Schwarzangler

Wer ist ein Schwarzangler?
Hat er keinen Fischereischein?
Hat er keinen Gewässerschein?
Hat er keines von beiden?
Hat er beide Scheine zu Hause in der Tasche vergessen?
Ist gerade 1. 1. und der alte Schein lief ab?
 

mohfra

Member
AW: Schwarzangler

Für mich ist ein Schwarzangler, der überhaupt keinen Angelschein besitz und sich an einen Gewässer aufhält, wo diese gefordert wird. Angler die am Forellenteich sitzen haben ja dafür bezahlt und werden auch auf Ihr tun überwacht, da wird der Forellenteichbesitzer sich ein Auge drauf haben.Und ich denke, dass jeder mal seinen Angelschein zu Hause vergessen hat, macht Ihn meiner Meinung nach aber lange noch nicht zum Schwarzangler.Auch wenn einer seine Erlaubnisfrist etwas überzogen hat, kann auch jedem passieren.Aber wenn ein Angler wissendlich sich an einem Gewässer setzt, wo es keine Berechtigung zum Angeln hat, ist für mich ein Schwarzangler.Petri Heil und strammes Seil
Frank Möhlmann
vom Angelteam Ostfriesland
www.strammes-seil.de
 

fishingaxel

Member
AW: Schwarzangler

Ja bei uns in Hessen gibt es Regelungen zu den sogenannten "Forellen-Puffs" das man unter aufsicht dort Angeln darf und sogar noch mehr das geht nicht nur dort sondern fast überall solange ein Volljähriger mit gültigem Angelschein dabei ist, ist das meistens erlaubt.

Und zu dem oben beschriebenem Angler kann man eigentlich nur vollgendes sagen und zwar das er sich das besser nochmal überlegen sollte denn wenn man ihn erwischt kann das empfindlich teuer werden.

Zu Schwarzanglern im allgemeinen kann ich nur sagen das es mir bei Kindern und Jugendlich total egal ist solange sie sich ordentlich verhalten. Auch wenn mal ein Angler einen Bekannten oder Verwandten mit ans Wasser nimmt finde ich das kein bißchen schlimm aber diese vernunftlosen Leute die sich bewusst an gar nichts halten zu denen kann ich nur sagen Ruten wegnehmen und anzeigen denn anders verstehen es die meisten davon leider nicht

MfG
 

Affe

Member
AW: Schwarzangler

Was ich aber auch schlimm finde ist das bei uns an einer Hauptverkehrsstraße ein Kanal langläuft und die Anwohner einfach Setzangeln reinsetzen ohne das jemand was macht die stehen teilweise wochenlang dadrin ...
 

snofla

langejäger@
AW: Schwarzangler

schwarzangler sollte man versuchen mit in den verein einzubinden will heissen ihnen sagen das sie in den verein eintreten sollen.

machen sie dies nicht und ich packe sie nochmal gibts ne rüffel

jugendliche die beim schwarzangeln erwischt werden in den verein zu bekommen ist meistens kein problem,wenn man welche erwischt hat teleniert man kurz mit den eltern und diese sind dann meistens froh das ihre jungs was sinnvolles machen und stimmen dem vereinsbeitritt zu #6
 
F

Forellenudo

Guest
AW: Schwarzangler

Bei uns gibt es mittlerweile viele Forelleteichanlagen wo man den Angelschein vorzeigen muss,hat man keinen darf man wieder gehen.
 
AW: Schwarzangler

Unser Vereinsbach fließt direkt an Wohnhäusern vorbei. Als ich vor einigen Jahren mit der Wathose durch den Bach gelaufen bin sah ich am Ufer auf dem Grundstück eines Hauses eine Rute (ordentliche Kohlefaserrute mit Rolle) ausgeworfen liegen. Einige Meter davon entfernt standen ein Großvater u. sein Enkel. Ich fragte sie, ob die Angel ihnen sei, was natürlich verneint wurde. Da bin ich einfach mit meinen knapp 100 kg Lebendgewicht kurz auf Rute u. Rolle rumgetrampelt u. anschließend weitergewatet. Später habe ich dort nie wieder eine Angel liegen gesehen.......
 
AW: Schwarzangler

Meine Meinung:

Ich hab im allgemeinen nix gegen Leute die Schwarzangeln...auch nich wenn sie mal nen untermaßigen Fisch einstecken oder was weiß ich...aber sie sollten doch nicht älter als 16 sein!
Grund: Spätestens mit 16 kann jeder irgendwo jobben und sich so sein Geld für nen Schein verdienen, wenn er ihn nich von Verwandten bezahtl bekommt.

Ich hab früher auch Schwarzgeangelt!(war da wohl aber noch nich strafmündig :q ) Das war Gang und Gäbe bei uns mit en paar Wurstbendeln und Angelhaken bewaffnet ans örtliche Biotop zu ziehen und en paar Karpfen zu fangen. Als Belohnung für gute Fänge gabs dann zu Hause immer Ärger mit der Mutter - war aber trotzdem toll die Fische dann zuzubereiten und zu essen obwohl so schlammige Karpfen ja eigentlich nich so perfekt schmecken *g
...außerdem: da lernt man echt einiges!...und ich mein jetzt nich nur schnell zu rennen wenn der Förster oder der Orstvorsteher kommt.
Damit hat denk ich auch meine Angelsucht angefangen und ich hab ja dann auch gleich nen Schein gemacht.
 

argon08

Member
AW: Schwarzangler

hallo leute
ich gehöre zwar nicht zu den schwarzanglern(mir zu riskant) besitze aber auch keinen angelschein!!
grund dafür sind einfach bürokratie dieses thema hat ich auch schon mal im board angesprochen
ich bin im einzelhandel tätig muss somit auch samstags dran .die meisten lehrgange finden hier zu mindest samstags statt und in hessen ist es so das man 30stunden pflicht hat um an der prüfung teilnehmen zu können.
nun kann mir keiner weiter helfen hab gestern erst mit dem verein deutscher sportfischer telefoniert und ihm mein problem erklärt der sagte promt dann haste pech (und mir eine weitere telefonnummer gegeben die ich heute wiederum angerufen habe der mir wiederum eine telefonnummer gab die ich morgen anrufe so werde ich weitergereicht) ich bekomme keiner sondergenehmigung oder ähnliches mit dem !anglergehilfen(hessen) ist auch nett der gilt nämlich nur für jugendliche und in diese katogorie falle ich auch nicht.

so was soll ich jetzt machen !!!???
so könnte man ans schwarzangeln ran geführt werden oder was meint ihr
 
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