mauriangler
Member
Hallo an alle
Wahrscheinlich ist euch das thema (wie auch mir) schon leid doch trotz dem würde ich euch gerne eine frage zu dem umstrittenen Catch and Release stellen. ich betreibe selber catch and release und mein vater (nicht angler) wirft mir dies stets vor ,mit der argumentation es sei nicht mit dem tierschutzgesetz vereinbar. seine argumentation lautet wie folgt:
wenn man sich von vorneherein im klaren darüber ist ,das man karpfen ab einer bestimmten größe wieder zurücksetzen will müsste das geziehlte angeln auf sie verboten werden (wenn man sie ohnehin wieder zurücksetzen will). beim gezielten angeln auf große karpfen sprich beim modernen karpfenangeln sind sich die angler darüber meistens im klaren, das sie große exemplare wieder zurücksetzen wollen. aufgrund dieser annahme muss man davon ausgehen, das sie einzig und allein zum zweck des drills oder zum spaß am ansitz diese tiere beangeln. dies wäre natürlich ein krasser verstoß gegen das tierschutzgesetz da das tier beim fang ja schmerzen erleidet. mich würde natürlich interssieren, was ihr dazu meint und wie die argumente der anglerschaft lauten.
gruß und petri heil
Wahrscheinlich ist euch das thema (wie auch mir) schon leid doch trotz dem würde ich euch gerne eine frage zu dem umstrittenen Catch and Release stellen. ich betreibe selber catch and release und mein vater (nicht angler) wirft mir dies stets vor ,mit der argumentation es sei nicht mit dem tierschutzgesetz vereinbar. seine argumentation lautet wie folgt:
wenn man sich von vorneherein im klaren darüber ist ,das man karpfen ab einer bestimmten größe wieder zurücksetzen will müsste das geziehlte angeln auf sie verboten werden (wenn man sie ohnehin wieder zurücksetzen will). beim gezielten angeln auf große karpfen sprich beim modernen karpfenangeln sind sich die angler darüber meistens im klaren, das sie große exemplare wieder zurücksetzen wollen. aufgrund dieser annahme muss man davon ausgehen, das sie einzig und allein zum zweck des drills oder zum spaß am ansitz diese tiere beangeln. dies wäre natürlich ein krasser verstoß gegen das tierschutzgesetz da das tier beim fang ja schmerzen erleidet. mich würde natürlich interssieren, was ihr dazu meint und wie die argumente der anglerschaft lauten.
gruß und petri heil