Rosi
ostseetauglich
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen
Macht euch mal den Spaß und schaut nach, ihr werdet staunen. Es wird nämlich kaum eine Satzungsänderung im Amtsgericht aktualisiert, kostet ja Geld. Doch dann sollte der Verein auch nicht mahnen und Drohbriefe verschicken, wenn die Mitglieder nicht bezahlen, denn diesen Prozeß wird er nicht gewinnen.
Genau, du bekommst die aktuelle Satzung ausgehändigt, zusammen mit dem Mitgliedsausweis. Und diese Satzung muß konform im Amtsgericht hinterlegt sein. Wenn die Mitgliederversammlung z.B. beschließt in 2015 die Arbeitsstunden um 4 Stunden aufzustocken, dann muß diese Änderung notariell beglaubigt werden und der Verein hinterlegt die Neufassung im Amtsgericht. Nur so ist sie rechtlich gültig. Deine alte Fassung liegt in der Schublade. Hast du von dieser Satzungsänderung aus irgend einem Grund nix mitbekommen und mußt Strafe zahlen, weil du 4 Stunden weniger gearbeitet hast, dann ist diese Strafe vor dem Richter nichtig, wenn die Änderung nicht notariell beglaubigt im Amtsgericht hinterlegt wurde.Hallo,
ich verstehe das hier mehrfach geäusserte "die Satzung muss beim Amstgericht einsehbar sein" nicht. Bei den Angelvereinen die ich kenne wird die Satzung bei der Aufnahme ausgehändigt.
Lajos
Macht euch mal den Spaß und schaut nach, ihr werdet staunen. Es wird nämlich kaum eine Satzungsänderung im Amtsgericht aktualisiert, kostet ja Geld. Doch dann sollte der Verein auch nicht mahnen und Drohbriefe verschicken, wenn die Mitglieder nicht bezahlen, denn diesen Prozeß wird er nicht gewinnen.