Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Rosi

ostseetauglich
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo,
ich verstehe das hier mehrfach geäusserte "die Satzung muss beim Amstgericht einsehbar sein" nicht. Bei den Angelvereinen die ich kenne wird die Satzung bei der Aufnahme ausgehändigt.
Lajos
Genau, du bekommst die aktuelle Satzung ausgehändigt, zusammen mit dem Mitgliedsausweis. Und diese Satzung muß konform im Amtsgericht hinterlegt sein. Wenn die Mitgliederversammlung z.B. beschließt in 2015 die Arbeitsstunden um 4 Stunden aufzustocken, dann muß diese Änderung notariell beglaubigt werden und der Verein hinterlegt die Neufassung im Amtsgericht. Nur so ist sie rechtlich gültig. Deine alte Fassung liegt in der Schublade. Hast du von dieser Satzungsänderung aus irgend einem Grund nix mitbekommen und mußt Strafe zahlen, weil du 4 Stunden weniger gearbeitet hast, dann ist diese Strafe vor dem Richter nichtig, wenn die Änderung nicht notariell beglaubigt im Amtsgericht hinterlegt wurde.

Macht euch mal den Spaß und schaut nach, ihr werdet staunen. Es wird nämlich kaum eine Satzungsänderung im Amtsgericht aktualisiert, kostet ja Geld. Doch dann sollte der Verein auch nicht mahnen und Drohbriefe verschicken, wenn die Mitglieder nicht bezahlen, denn diesen Prozeß wird er nicht gewinnen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo Rosi,

da läuft dann aber in der Organisation/Verwaltung bei solchen Vereinen einiges schief- oder ich bin in einem "Musterverein".
Die Satzung (mit Gewässer und Angelordnung) ist bei uns im DIN A6 Format und die einzelnen Blätter sind austauschbar.
Bei einer Änderung der Satzung bekommt man die betreffenden Blätter mit dem neuen Erlaubnisscchein ausgehändigt und tauscht diese dann gegen die alten/überholten Blätter aus.
Außerdem werden in den Vereinsnachrichten (erscheinen 4X jährlich und bekommt jedes Mitglied zugesandt) Änderungen veröffentlicht. Zudem wird auch noch bei den Monatsversammlungen (dreimaliger Besuch im Jahr Pflicht) darauf hingewiesen. Die Satzung ist beim Angeln auch mitzuführen.
Da kann sich keiner herausreden, dass er irgend etwas nicht gewusst hat

Petri Heil

Lajos
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Wenn die Mitgliederversammlung z.B. beschließt in 2015 die Arbeitsstunden um 4 Stunden aufzustocken, dann muß diese Änderung notariell beglaubigt werden und der Verein hinterlegt die Neufassung im Amtsgericht. Nur so ist sie rechtlich gültig. Deine alte Fassung liegt in der Schublade. Hast du von dieser Satzungsänderung aus irgend einem Grund nix mitbekommen und mußt Strafe zahlen, weil du 4 Stunden weniger gearbeitet hast, dann ist diese Strafe vor dem Richter nichtig, wenn die Änderung nicht notariell beglaubigt im Amtsgericht hinterlegt wurde.
Das gilt aber nur, wenn die Zahl der Arbeitsstunden in der Satzung festgeschrieben ist. Bei allen Sachverhalten, die sich ändern können - wie z.B. Arbeitsstunden, Fischbesatz usw. - ist es besser, diese in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, und in der Satzung nur hinzuweisen, dass die aktuelle Geschäftsordnung gilt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Bei einer Änderung der Satzung bekommt man die betreffenden Blätter mit dem neuen Erlaubnisscchein ausgehändigt und tauscht diese dann gegen die alten/überholten Blätter aus.
Da weisst Du aber immer noch nicht, ob die dann vom Verein auch beim Amtsgericht eingetragen wurden und somit gültig sind.

Das gilt aber nur, wenn die Zahl der Arbeitsstunden in der Satzung festgeschrieben ist. Bei allen Sachverhalten, die sich ändern können - wie z.B. Arbeitsstunden, Fischbesatz usw. - ist es besser, diese in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, und in der Satzung nur hinzuweisen, dass die aktuelle Geschäftsordnung gilt.
Das Vereinsrecht selber und vor allem dann, wenn der Verein gemeinnützig sein soll und damit AEAO dazu kommt, ist heute so kompliziert geworden, dass ich drauf wetten würde, dass es nicht viele Vereine gibt, die mit ihren Satzungen, Geschäftsordnungen und der tatsächlichen Geschäftsführung sowie dem rechtssicheren Abhalten der Versammlungen tatsächlich auf der sicheren Seite stehen...

Dass dabei dann teilweise die BGB-Vorstände noch in der persönlichen Haftung sind, machts nicht besser..

Merke:
Auch da ist nicht alles besser, wenn jede Kleinigkeit bis ins Detail geregelt wird - mehr und detailliertere Regeln führen selten zu mehr Sicherheit, sondern meist schlicht zu mehr Fehlern..
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo Thomas9904,

sicher, ob die Änderungen beim Amstgericht eingetragen wurden weiss ich natürlich nicht, wenn ich die Blätter austausche. Aber die Änderungen zur Satzung etc. werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und nicht irgendwie willkürlich durchgesetzt und dann ist es "de facto" erst einmal wurscht, dass es de jure vielleicht nicht ganz richtig ist.

Petri Heil

Lajos
 
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Ich würde nie einem Verein beitreten, der nicht geleisteten Arbeitseinsatz bestraft. Ist für mich rein von der Außenwirkung ein sehr negatives Signal, bei dem ich von einem insgesamt negativen Klima ausgehe. Belohnungen in Form von Beitragsnachlässen senden da ein völlig anderes Signal. Kommt finanziell aufs Selbe raus, aber macht für mich doch einen riesen Unterschied.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Ich finde, dass man sehr unterscheiden muss, ob die "Pflichtarbeitsstunden" einfach nur mal festgesetzt wurden, obwohl eigentlich nix oder nur wenig zu tun ist, oder ob die Arbeitspflichten eine Reaktion des Vereins waren, weil freiwillig niemand mit anpacken wollte, obwohl´s mehr als genug zu tun gab.

Manche Vereine haben aufwendige Arbeiten am Pachtgewässer zu erledigen und brauchen einfach helfende Hände aus den Reihen der Mitglieder - wenn die Mehrzahl der Mitglieder aber nur bequem ist und sich bloß auf´s angeln beschränkt, dann besteht da Handlungsbedarf.

In meinem Verein gibt es keine Pflichtarbeitsstunden - über´s Jahr gibt es einige Veranstaltungen, wo z.B. kollektiv am "Umwelttag" zusammen Müll eingesammelt wird - dabei ist die Teilnahme aber freiwillig.

Wenn Vereine aber aufwendige Arbeiten am Gewässer zu verrichten haben, dann glaube ich, die Menschen gut genug zu kennen, um zu wissen, dass es nicht immer auf ganz freiwilliger Basis klappt - das ist dann die Rechtfertigung für einen gewissen "Zwang", indem jeder zum "Mitanpacken" rangeholt wird, oder auch zahlt, wenn die anderen den Job machen - oder gar machen lassen von der vereinahmten Kohle.

Dabei finde ich es unerheblich, ob der Beitrag erstmal erhöht wird und es dann die Möglichkeit gibt, über Arbeitsstunden z.B. eine Rückzahlung zu bekommen, oder ob einfach jeder der nix tut eine Art "Ausgleichszahlung" vornimmt, für jede nicht geleistete "Pflichtstunde".

Klar - macht nur Sinn, wenn auch Arbeit da ist - aber wenn´s viel zu tun gibt und die Sache mit der Freiwilligkeit nicht läuft, dann geht´s oft nicht anders.

Zudem kennt ja jeder die Spielregeln seines Vereins und kann sich als Mitglied auch über Anträge z.B. auf der JHV mit einbringen - aber schon die JHV ist den meisten nicht wichtig genug, um mal zu erscheinen - viele wollen einfach nur angeln & müssen dann damit leben, wenn sie "regiert" werden vom Vorstand etc. - kann sich ja jeder aussuchen.

Ist im großen und im kleinen so - alle meckern - lassen sich aber von "oben" regieren ohne sich selbst einzubringen, oder mal ein Amt mitzuübernehmen - etwas besser und mal selber zu machen ist den meisten aber zu aufwendig.

Rechtlich sehe ich keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit, nur weil ein Verein quasi seine Mitglieder etwas "anpeitscht", um mit anzupacken - anders wäre das höchstens, wenn die Strafzahlungen für Pflichtstunden NUR dazu gedacht wären, Unmengen an Geld zu generieren - aber als motivatorisches Mittel, um helfende Hände für anstehende Aufgaben zu bekommen finde ich das procedere legitim, Mitglieder zur Mitarbeit (oder Zahlung) zu verdonnern & so zu motivieren!

Petri!

Ernie
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo MisterMyjoergi,

wenn eine Ausgleichszahlung für nichtgeleisteten Arbeitsdienst verlangt wird, so ist dies nur ein Beitrag zur Gerechtigkeit und keine Strafzahlung, denn wenn nicht, wären diejenigen, die Arbeitsdienst leisten ja die Deppen und das kanns ja wohl nicht sein.
Bei allen Vereinen die ich kenne sind die Mitglieder zu Arbeitstunden/Ausgleichszahlungen verpflichtet. Geht ja auch nicht anders wenn man Gewässer in der freien Natur hat.
Wie hier schon erwähnt wurde, gibt es auch Vereine ohne Arbeitsstunden, die haben aber dann Gewässer, an denen öffentliche Wege etc. vorbeigehen hier obliegt die Landschaftspflege etc. der öffentlichen Hand.
Ich leiste aber lieber Arbeitsstunden und habe dafür am Wasser meine Ruhe anstatt laufend Passanten im Rücken zu haben.
Im Übrigen trifft der Beitrag Nr. 87 von ernie1973 die ganze Sache ziemlich gut.

Petri Heil

Lajos
 
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo MisterMyjoergi,

wenn eine Ausgleichszahlung für nichtgeleisteten Arbeitsdienst verlangt wird, so ist dies nur ein Beitrag zur Gerechtigkeit und keine Strafzahlung, denn wenn nicht, wären diejenigen, die Arbeitsdienst leisten ja die Deppen und das kanns ja wohl nicht sein.

Da wird unter anderem auch "bestraft", wer am WE werktätig ist oder wie ich selbstständig. Die Rentner mit Zeit regen sich dann zusätzlich über die "faulen Mitglieder" auf. Ich habe das schon erlebt. Ich habe wie gesagt nichts dagegen, Arbeitsstunden zu entlohnen, aber ich habe etwas gegen "Bestrafung", da dies zu Gezeter führt.

Ging in meinem Segelflugverein doch auch. Recht hoher Beitrag, der sich durch Arbeitsstunden erheblich reduziert. Gezeter gabs da nicht, obwohls finanziell aufs Selbe hinaus läuft.

Es ist halt der große Unterschied der Motivation zwischen positiven und negativen Anreizen!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo,

da wird niemand "bestraft" es ist wie gesagt nur eine Aussgleichszahlung, die der Gerechtigkeit dient. Und, wenn man nicht zahlen will, einen einzigen Samstag im Jahr wird man wohl opfern können, wenn nicht so hat man in einem Verein auch nichts verloren.
Wenn die Arbeitsstunden bezahlt würden, würde sich die Katze in den Schwanz beissen, es wäre genauso wie die Ausgleichszahlung - nur andersherum.
Zu Gezeter hat das bei uns im Verein noch nicht geführt, es weiss jeder, dass es so ist und so sein muss. Schließlich fusst das Ganze auf die Mehrheitsmeinung der Mitliederversammlung.

Petri Heil

Lajos
 
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Wenn die Arbeitsstunden bezahlt würden, würde sich die Katze in den Schwanz beissen, es wäre genauso wie die Ausgleichszahlung - nur andersherum.

Sendet aber ein anderes Signal. Bei Bestrafung wird eben jemand bestraft, obwohl er den Verein im Ausgleich zusätzlich zum normalen Beitrag finanziert. Das hat in meinem letzten Angelverein dazu geführt, dass tatsächlich Leute abends im Vereinsheim andauernd besoffen über "faule Mitglieder" hergezogen sind, obwohl die denen das Grillfleisch und das Vereinsheim mitfinanzieren. Der Arbeitseinsatz hing in dem Falle kurioserweise mit der Sauferei und Grillerei zusammen. :q Bei Müllsammelaktionen etc haben sich noch immer genug gefunden.

Mit der anderen Methode der Belohnung finanziert jeder in gleichem Maße den Verein. Und die Arbeitenden werden halt belohnt, indem sie Geld wiederbekommen. Da bleibt sowas von vornherein aus, weil mein Segelflugverein als Beispiel finanziell ohne diese Zahler kaum exisitieren würde.

Es geht mir hier nur um ein Signal, das gesendet wird. Und für mich sind Vereine mit solchen negativen Signalen nichts mehr, da sich das auf die vereinsinterne Kommunikation überträgt.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo,

also dass durch die Ausgleichszahlung negative Signale rüberkommen habe ich in 55 Jahren Mitgliedschaft noch nicht bemerkt und auch noch von keinem Vereinskameraden gehört. Auch wurde sich noch NIE in der Mitgliederversammlung darüber beschwert und ich versäumte in den 55 Jahren allenfalls 5 dieser Versammlungen.
Es gibt auch Vereine, habe ich zumindest gehört, da gibt es keine Ausgleichzahlungen, da muss man eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten, wer dies nicht tut bekommt keinen Erlaubnisschein. Da finde ich die Möglichkeit der Ausgleichszahlung schon gerechter. Und als eine Bestrafung hat das bei uns noch niemand aufgefasst, weil es ja auch keine ist.

Petri Heil

Lajos
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Was soll ein Verein auch sonst machen?

Da wird 1 oder 2 x gefragt, "wer meldet sich freiwillig"?...wenn das nicht reicht, dann muß man die Leute eben motivieren, damit sie den Hintern hochkriegen, wenn´s Aufgaben zu verteilen gibt.

Ist beim Vorstand etc. nicht anders - die sind für ihre Tätigkeiten zumeist auch von der Beitragspflicht befreit, wie auch Kontrolleure, Kassenwart etc . - finde ich völlig OK, weil sonst keiner seine Freizeit für´s Gemeinwohl im Verein opfert.

Wenn alle nur angeln und keiner die Pflichten wahrnimmt, dann ist ein Verein schnell am Ende.

Im Idealfall macht man zusammen die lästigen Arbeiten / Ämter & genießt dann auch zusammen das tolle Hobby - wenn einige da nicht freiwillig mitziehen, dann muß eben irgendwoher ne Motivation kommen - Geld klappt da eigentlich recht gut in der Praxis - egal, ob als Anreiz der Beitragsminderung oder als "on Top" Strafzahlung für nicht geleistete Stunden!

Alles auf freiwilliger Basis klappt leider nicht, wie es auch die Erfahrung über Jahrzehnte zeigt --> ist ähnlich wie bei der Prüfungspflicht in NRW - so ganz freiwillig klappt´s nicht, also muss etwas Zwang her, damit ein Mindestmaß an Auseinandersetzung mit dem Thema "Angeln" vor dem Beginn des Angeln´s stattfindet - klappt meiner Meinung nach auch ganz ordentlich in NRW!...;)

Bessere Angler gibt´s dadurch sicher nicht - aber eben auch keine gänzlich Unwissenden!

;)

Ernie
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Moin zusammen,
ich hol den Thread mal aus der Versenkung, ich hätte zu dem Thema nämlich ein paat Fragen. In unserem Verein (hinter Kreuznach auf dem Land, ca.25 Mitglieder mit 35.- Jahresbeitrag, zwei kleine Weiher und ein ganzes Stückchen kleiner Bach als Gewässer) wird es wohl bei der nächsten JHV den Antrag geben, eine Pflichtzahl an Arbeitsstunden mit alternativer Zahlung eines "Ablasses pro nicht geleisteter Stunde" einzuführen. Ich persönlich bin dafür, das einzuführen. Neben einem "Dreck-Weg-Tag" am Bach gibt es im Jahr zwei oder drei Einsätze an den Teichen und vor allem das jährliche Fischerfest, um seine Stunden zu leisten. Gerade bei letzterem haben sich die Gemüter mehr und mehr erhitzt. Freitags und Samstags ist Aufbau angesagt, Sonntag das Fest und Montag der Abbau. Natürlich haben die Rentner mehr Zeit, aber man kann es auch nicht einer Hand voll 80jähriger zumuten, 50 Biergarnituren auf- und abzuladen und aufzubauen oder schwere Zeltgestänge zu montieren. Die können das irgendwann körperlich einfach nicht mehr leisten. Trotzdem sind selbst am eigentlichen Fest, wo alle helfen sollten (grillen, Getränkeausschank etc.), höchstens 50% der Mitglieder da. Es wird natürlich weiterhin die geben, die immer da sind, und diejenigen, die nie kommen. Aber vielleicht kriegen wir so den ein oder anderen doch aktiviert. Oder mehr Geld in die Vereinskasse für Besatz, Werkzeug, den Landwirt, der uns mit Mäharbeiten hilft etc...

Mich interessiert das organisatorische "Drumherum", dewegen die Fragen, wie das in Euren Vereinen läuft:
- Wie werden die geleisteten Stunden protokolliert?
- Wer im Verein ist zuständig, den Überblick zu haben bzw. Buch zu führen?
- Wie wird damit umgegangen, wenn jemand weder zum Einsatz kommt noch zahlen will?
- Können geleistete Stunden ins nächste Jahr "übertragen" oder nicht geleistete Stunden im nächsten Jahr "nachgearbeitet" werden?
- Gibt es Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen (einmalig oder auch permanent, wie schon erwähnt sind einige bei uns jenseits der 80 unterwegs)?

Meiner Meinung nach sollten wir diese Fragen klären, wenn wir auf der JHV das ganze besprechen und beschließen wollen...
Grüße,
Michael
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

* Überprüfung: Hüttenwart bzw. Gewässerwart über Anwesenheitsliste mit Unterschrift des Mitglieds


* Übertrag insofern, dass es manchmal Mitglieder gibt, die etwas ganz besonderes zeitmäßig leisten, z.B. Kiesung des Parkplatzes, das war so zeit- (und -geld (privat)) intensiv, dass hier im Bedarfsfalle eine Freistellung vom Arbeistdienstes in der nächsten Saison großzügig abgesehen werden könnte. Solche Maßnahmen lassen sich problemlos begründen und sind aber auch ein seltener Ausnahmefall.

*Ein "ich arbeite das im nächsten Jahr ein" gibt es nicht, denn erfahrungsgemäß klappt ein Vorschuss dieser Art nicht und läßt sich auch bei Nachfragen anderer Mitglieder ("Warum muss der dieses Jahr nicht") nicht begründen.


* Wenn ein Mitglied in einer Solidargemeinschaft nicht mitzieht, also weder zahlt und eben auch nicht arbeitet: Aussprache des Vorstands mit diesem => ggf. Abmahnung => ggf. für nächste Saison keine Angelberechtigungserlaubnis
(klappt problemlos und auch relativ harmonisch, bei uns will keiner sich auf Angelverbot sich einlassen und an sich sind die Mitglieeder auch vernünftig und einsichtig).


* Wer angeln kann, kann auch Arbeistdienst absolvieren, wie Müll einsammeln, ** notfalls als Anweiser mit Ratschlägen und Kommentaren an die arbeitenden ;) **... aber: anwesend muss jeder sein, außer er ist glaubhaft wegen seines Gebrechens entschuldigt (diese Mitglieder zahlen aber freiwillig ohne Aufforderung den Arbeistdienstausfall, welcher ja sowieso in Sonderbesatz umgesetzt wird)
Aber generell gilt: Wer angeln gehen kann, kann auch beim Arbeistdienst anwesend sein. (Haben im Verein nie diesbezüglich Diskusssionen gehabt.)
 
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Hallo Michael,

bei uns ist diese Thematik ganz genau geklärt weil wir in der Vergangenheit ähnliche Probleme haben.

Wir sind ein etwas größerer Verein. Unser Jahresbeitrag beträgt 100€. Jedes Mitglied soll einen Arbeitsdienst pro Jahr tägigen. Das Mitglied muss sich vorher beim Arbeitsdienstleiter telefonisch anmelden und seinen Pass mitbringen zum Arbeitsdienst. Wenn wir zum Arbeitsdienst erscheinen aber nicht wirklich anpacken, kann der Arbeitsdienstleiter entscheiden ober er eine positive Meldung an den Kassierer gibt oder nicht. Wenn wir an keinem Arbeitsdienst teilnehmen zahlen wir 60€.

Die Regeln kannst du bei uns auf der Seite auch sehr schön Nachlesen. Verein Schreibe ich dir per PN.

Grüße
Mathias
 

LuckyDuke

Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Mich interessiert das organisatorische "Drumherum", dewegen die Fragen, wie das in Euren Vereinen läuft:
- Wie werden die geleisteten Stunden protokolliert?
- Wer im Verein ist zuständig, den Überblick zu haben bzw. Buch zu führen?
- Wie wird damit umgegangen, wenn jemand weder zum Einsatz kommt noch zahlen will?
- Können geleistete Stunden ins nächste Jahr "übertragen" oder nicht geleistete Stunden im nächsten Jahr "nachgearbeitet" werden?
- Gibt es Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen (einmalig oder auch permanent, wie schon erwähnt sind einige bei uns jenseits der 80 unterwegs)?

Bei uns läuft das folgendermaßen:
Jedes Mitglied muss 10 Arbeitsstunden ableisten. Wer zur JHV kommt, bekommt dafür schon mal 2h gut geschrieben.
Dann gibt es 4 Termine a 8H im Jahr, an denen man seinen Arbeitsdienst ableisten kann.
Auf der JHV werden für die 4 Arbeitsdienste Arbeitsdienstleiter bestimmt. Die melden sich freiwillig. Gerne auch Rentner. Diese werden dann informiert welche Arbeiten zu erledigen sind und verteilen die arbeiten dann an diejenigen Mitglieder die zum Arbeitsdienst erscheinen. Zudem schreiben die Arbeitsdienstleiter auf, wer wie lange da war, und leiten die Liste dann später an den Schriftführer weiter. Wer zu keinem Arbeitsdienst erscheint erhält dann nach Ablauf aller Arbeitsdienste Post vom Schriftführer und wird gebeten die Stunden die er versäumt hat zu bezahlen. Weigert sich jemand, erhält er nochmal Post, weigert er sich weiterhin wird er aus dem Verein ausgeschlossen.

Wer über alle 4 Termine krank ist (da muss man auch keinen Krankenschein vorlegen, bei unserem kleinen Verein (40 Mitglieder) läuft das auf Vertrauen)) braucht natürlich keinen Arbeitsdienst machen. Ebenso wenig wie die Rentner. Allerdings gibt es bei uns genug Rentner, die trotzdem oft genug mit anpacken.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

- Wie werden die geleisteten Stunden protokolliert?
Nach dem Arbeitsdienst wird ein Buch ausgelegt, in dem sich jedes Mitglied einträgt, welches an dem Tag Arbeitsdienst geleistet hat
- Wer im Verein ist zuständig, den Überblick zu haben bzw. Buch zu führen?
Der jeweils Leitende des Arbeitsdienstes und zum Jahresende der Kassenwart um den Abgleich über die Mitglieder zu haben, welche zum Arbeitsdienst erschienen sind.
Wer keinen Arbeitsdienst geleistet hat, zahlt einen Bonus. Dieser wird gleich mit dem Jahresbeitrag eingezogen.
- Wie wird damit umgegangen, wenn jemand weder zum Einsatz kommt noch zahlen will?
Bis zu drei Mahnungen und dann Ausschluss, wenn der Einzug von dem Mitglied rückgängig gemacht wird.
- Können geleistete Stunden ins nächste Jahr "übertragen" oder nicht geleistete Stunden im nächsten Jahr "nachgearbeitet" werden?
Nein. Da würde man leicht den Überblick verlieren
- Gibt es Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen (einmalig oder auch permanent, wie schon erwähnt sind einige bei uns jenseits der 80 unterwegs)?
Bei Krankheit natürlich oder wenn es sich um Soldaten im Auslandseinsatz handelt (oder ähnliches).
Ab dem 60ten Lebensjahr ist man bei uns Arbeitsdienstbefreit. Es kommen aber immer wieder gerne Mitglieder, die schon das 60te Lebensjahr überschnitten haben.

Wir haben normalerweise 6 Arbeitsdienste im Jahr. Es erfolgen auch keine Einladungen oder Voranmeldungen.
Unser Verein ist nicht so groß, daß wir so vorgehen müssten.
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Danke schon mal an alle für die Auskunft! Ich nehme auf jeden Fall mal mit, dass wir dann für jeden Einsatz einen "Arbeitsdienstleiter" brauchen, der protokolliert. Sonst läuft das nämlich auf die "Schaun mer mal"-Variante hinaus, und dann hat niemand einen Überblick... Ob wir eine Altersgrenze festlegen weiß ich nicht. Da wir nur wenige Nicht-Rentner im Verein haben wird das womöglich eng. Nicht dass ich nachher der einzige "Pflichtarbeiter" bin :)

Übereinstimmend ist auch ein akzeptierter konsequenter Umgang mit "Verweigerern" zu erkennen. Das beruhigt mich im Hinblick auf diesen Punkt, da ich als zukünftiger Kassenwart dann wohl derjenige bin, der diese Mitglieder anmahnen bzw. zur Kasse bitten muss muss...

Außerdem sollten wir uns einigen, welche Anwesenheiten gezählt weden. Also ob z.B. die JHV auch zählt, oder der regionale "Dreck-Weg-Tag", den wir am Vereinsbach verbringen. Wobei da ohnehin nur die Leute auftauchen, die ihre Stunden auch ohne diese Termine vollkriegen :)
Grüße,
Michael
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Pflicht-Arbeitsstunden in gemeinnützigen Vereinen

Das mit den Arbeitsstunden kann schon seltsame Blüten treiben, wie in meinem Verein z.B..
Da werden mit hohem Aufwand an Arbeitsleistung, zwei Fischerfeste ausgerichtet.
Eines reicht wohl nicht um die Kassen zu füllen?
Mit dem Resultat, dass vor ein paar Jahren mal 3000€ ans Finanzamt abgeführt werden musste!
Der ganze überalterte Verein ist darauf ausgerichtet und gesellige Veranstaltungen haben leider einen höheren Stellenwert, als das Angeln an sich.
Ich nenne das schon lange Thekenverein!
Es sind 15 Pflichtstunden angesetzt und wer diese nicht leisten kann, oder mag, zahlt 150€ in die Kasse.
Wobei Arbeitsstunden lieber gesehen werden, als einfach zu zahlen, denn Geld ist ja ohnehin reichlich vorhanden!
Als ich vor Jahren einen schweren Bandscheibenvorfall hatte und dadurch auch beruflich ziemlich am Arxxx war (also auch finanziell!), gab es keine Gnade.
Mir wurde gesagt das ja fast jeder mal Rückenprobleme hat!
Selbst mein krebskranker Kumpel musste, kurz vor seinem Ableben, noch die 150€ leisten!
Seitdem geht mir dieser Verein auch am Arxxx vorbei und ist für mich nur noch die Möglichkeit zu angeln!
Ich zahle jetzt nur noch und zwar aus Prinzip!

Jürgen
 
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