muddyliz
der auf der Scholle angelt
In der Geschäftsordnung unseres Angelvereins steht:
"Der Jahresbeitrag beträgt 200 Euro."
"Aktive Mitglieder können durch Arbeitsleistungen ihren Jahresbeitrag um bis zu 150 € reduzieren. Für jede erbrachte Arbeitsstunde werden 15 € angerechnet."
Nun meine Frage: Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass gemeinnützige Vereine eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden festlegen können?
Mir ist ein Fall eines Angelvereins in der Nähe bekannt: Da ging ein Mitglied wegen vorgeschriebener (aber von ihm nicht erbrachter) Arbeitsstunden vor Gericht und gewann. Wie genau in diesem Verein die Arbeitsstunden festgeschrieben waren weiß ich allerdings nicht.
"Der Jahresbeitrag beträgt 200 Euro."
"Aktive Mitglieder können durch Arbeitsleistungen ihren Jahresbeitrag um bis zu 150 € reduzieren. Für jede erbrachte Arbeitsstunde werden 15 € angerechnet."
Nun meine Frage: Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass gemeinnützige Vereine eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden festlegen können?
Mir ist ein Fall eines Angelvereins in der Nähe bekannt: Da ging ein Mitglied wegen vorgeschriebener (aber von ihm nicht erbrachter) Arbeitsstunden vor Gericht und gewann. Wie genau in diesem Verein die Arbeitsstunden festgeschrieben waren weiß ich allerdings nicht.