junior_accountant
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In Bayern müssen die zivilen Fischereiaufseher gemäß § 30 ABayFig von staatlicher Seite geprüft werden, nur dann können Sie gemäß Art. 71 BayFiG von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Fischereiberechtigten zum Kontrolleur ernannt werden. Bei der Dienstausausübung müssen die Aufseher gemäß Art. 72 Abs. 7 sich auf Verlangen ausweisen und ein Dienstabzeichen tragen.
Auszugsweise Art. 73 Bayfig: (7) Die Fischereiaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen, sofern nicht die Ausweisung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist.[/SIZE]
Heute wurde ich von einem Typen kontrolliert, der kein Dienstabzeichen trug und sich mit: "Fischereikontrolle ! Mein Name ist Ewald" vorstellte. Vor zwei Wochen wurde ich ebenfalls von einem anderem "Aufseher" kontrolliert wieder ohne Abzeichen. Die Kontrolleure waren extrem unfreudlich und patzig und winkten auf mein Verlangen mit einem blauen Zettel als Ausweis. Ich konnte aber nix erkennen. Das behagt mir ganz und gar nicht.
Ich vermute, dass es sich um schwarze (nicht staatlich geprüfte) Kontrolleure im Auftrag der Vereinsleitung handelt.
Kann ich bei der nächsten Kontrolle auf das Dienstabzeichen bestehen bzw. wenn der Aufseher kein Abzeichen vorweist die Kontrolle verweigern?
Auszugsweise Art. 73 Bayfig: (7) Die Fischereiaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen, sofern nicht die Ausweisung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist.[/SIZE]
Heute wurde ich von einem Typen kontrolliert, der kein Dienstabzeichen trug und sich mit: "Fischereikontrolle ! Mein Name ist Ewald" vorstellte. Vor zwei Wochen wurde ich ebenfalls von einem anderem "Aufseher" kontrolliert wieder ohne Abzeichen. Die Kontrolleure waren extrem unfreudlich und patzig und winkten auf mein Verlangen mit einem blauen Zettel als Ausweis. Ich konnte aber nix erkennen. Das behagt mir ganz und gar nicht.
Ich vermute, dass es sich um schwarze (nicht staatlich geprüfte) Kontrolleure im Auftrag der Vereinsleitung handelt.
Kann ich bei der nächsten Kontrolle auf das Dienstabzeichen bestehen bzw. wenn der Aufseher kein Abzeichen vorweist die Kontrolle verweigern?