Merkwürdige Fischereikontrolle

In Bayern müssen die zivilen Fischereiaufseher gemäß § 30 ABayFig von staatlicher Seite geprüft werden, nur dann können Sie gemäß Art. 71 BayFiG von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Fischereiberechtigten zum Kontrolleur ernannt werden. Bei der Dienstausausübung müssen die Aufseher gemäß Art. 72 Abs. 7 sich auf Verlangen ausweisen und ein Dienstabzeichen tragen.

Auszugsweise Art. 73 Bayfig: (7) Die Fischereiaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen, sofern nicht die Ausweisung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist.[/SIZE]

Heute wurde ich von einem Typen kontrolliert, der kein Dienstabzeichen trug und sich mit: "Fischereikontrolle ! Mein Name ist Ewald" vorstellte. Vor zwei Wochen wurde ich ebenfalls von einem anderem "Aufseher" kontrolliert wieder ohne Abzeichen. Die Kontrolleure waren extrem unfreudlich und patzig und winkten auf mein Verlangen mit einem blauen Zettel als Ausweis. Ich konnte aber nix erkennen. Das behagt mir ganz und gar nicht.

Ich vermute, dass es sich um schwarze (nicht staatlich geprüfte) Kontrolleure im Auftrag der Vereinsleitung handelt.

Kann ich bei der nächsten Kontrolle auf das Dienstabzeichen bestehen bzw. wenn der Aufseher kein Abzeichen vorweist die Kontrolle verweigern?
 

Jose

Active Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

bayern ist weit...

kann mir aber nicht vorstellen, dass ein kontrolleur sich nicht deutlich ausweisen, zur not seinen ausweis eben noch mal zeigen muss.
ich denke, du kannst verweigern.
Ewald heißt er, sagt er: nachfragen bei denen, die macht über uns haben, obs den überhaupt gibt und ansonsten anzeige gegen unbekannt wegen 'amts'(?)anmaßung: verläuft im sande, ist aber dokumentiert und vielleicht kriegt man den ja doch noch mal am verlängerten ende.
wiederholungstäter...
 

Ralle 24

User
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

In solchen Fällen stell ich mir die Frage, was ich erreichen will.

Will ich möglichst ungestört und in Ruhe angeln, und die Störung so kurz wie möglich halten, zeig ich meine Papiere vor und gut ist. Ist mir dann Latte ob der Typ berechtigt ist, oder nicht. Ich bin dann ganz besonders freundlich und bereitwillig zur Kontrolle.

Will ich beweisen, dass man das mit mir nicht machen kann, verweigere ich die Kontrolle, nehme einen Haufen Ärger und eine längerfristige Störung, das erscheinen der Polizei, sowie eventuell die Erkenntnis, dass der Typ doch berechtigt war, und damit ggfs. den Abbruch des Angeltages in Kauf.
 

Carp-MV

Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

In solchen Fällen stell ich mir die Frage, was ich erreichen will.

Will ich möglichst ungestört und in Ruhe angeln, und die Störung so kurz wie möglich halten, zeig ich meine Papiere vor und gut ist. Ist mir dann Latte ob der Typ berechtigt ist, oder nicht. Ich bin dann ganz besonders freundlich und bereitwillig zur Kontrolle.

Will ich beweisen, dass man das mit mir nicht machen kann, verweigere ich die Kontrolle, nehme einen Haufen Ärger und eine längerfristige Störung, das erscheinen der Polizei, sowie eventuell die Erkenntnis, dass der Typ doch berechtigt war, und damit ggfs. den Abbruch des Angeltages in Kauf.
Ganz so einfach ist das aber auch nicht lieber Ralle...
Ich zeige nicht jeden Hans und Franz meine Papiere in denen persönliche Daten stehen. Wenn dieser Herr nicht in der Lage ist sich selber als die Person ordnungsgemäß Auszuweisen als die er sich ausgibt, bekommt er auch keine Papiere meinerseits.

Genauso wie jeder Zivilbeamte sich richtig zu erkennen geben muss, verlange ich dies auch von jeden anderen der einen Beamtenstatus hat und was von mir verlangt.

Du lässt ja auch nicht deine eigenen vier Wände durchsuchen wenn irgend einer fremder vor deiner Tür steht ohne einen Durchsuchunsbefehl. Könnte ja jeder antanzen dann, nö nö auch wenn jemand sowas schnell hinter sich bringen möchte um Ruhe zu haben, Ordnung muss sein von beiden Seiten!!!! :m
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Das gilt auch für Fischereiaufseher. Es ist das Recht eines jeden sich nur gegenüber von Kontrollberechtigen ausweisen zu müssen und diese haben sich als solche auszuweisen.
 

FisherMan66

überarbeitet
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Vereinsinterne Kontrolleure interessieren mich als Nichtvereinsmitglied nicht, es sei denn, sie sind zusätzlich amtlich bestellt und können sich ausweisen.

Ob man etwas zu verbergen hat, oder nicht, dass ist ganz egal. Will mich jemand kontrollieren, so hat er sich auszuweisen. Macht er das nicht sofort von sich aus, dann zumindest auf eine freundliche Aufforderung hin.
 

Ralle 24

User
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Ganz so einfach ist das aber auch nicht lieber Ralle...
Ich zeige nicht jeden Hans und Franz meine Papiere in denen persönliche Daten stehen. Wenn dieser Herr nicht in der Lage ist sich selber als die Person ordnungsgemäß Auszuweisen als die er sich ausgibt, bekommt er auch keine Papiere meinerseits.

Hast mich falsch verstanden.

Ich sag nicht, man soll sich von jedem kontrollieren lassen. Ich sag, man soll abwägen, welchen Aufwand man in Kauf nimmt, um der Ordnung genüge zu tun.

Grade jüngere Menschen halsen sich da manchmal ungeahnten Ärger auf und/oder unterschätzen etwaige Folgen.

Wenn es einem die Sache wert ist, dann soll er die Kontrolle halt verweigern, absolut ok.
 

Downbeat

Kleinfischfänger
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Ich sag nicht, man soll sich von jedem kontrollieren lassen. Ich sag, man soll abwägen, welchen Aufwand man in Kauf nimmt, um der Ordnung genüge zu tun.

Grade jüngere Menschen halsen sich da manchmal ungeahnten Ärger auf und/oder unterschätzen etwaige Folgen.

Wenn es einem die Sache wert ist, dann soll er die Kontrolle halt verweigern, absolut ok.
Ich denke das kann wirklich für jeden Lebensbereich so stehen lassen!
 

namycasch

Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Petri.

Ich muss mir aber auch nicht, egal von wem, alles gefallen lassen.

Der Ton macht die Musik.

Sollte der Ton nicht freundlicher werden, kann ich mich auch beim Verein über diese Person beschweren.

Petri.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Lies einfach mal Deine Erlaubniskarte genau durch. Es gibt durchaus Vereine, bei denen die Vereinsmitglieder berechtigt sind, ihnen unbekannte Angler zu kontrollieren.
 
L

Lazarus

Guest
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Außer den staatlich bestellten Fischereiaufsehern und Polizeibeamten dürfen in Bayern auch die Eigentümer oder Pächter des Fischereirechts Kontrollieren.
Die bekommen von der Verwaltungsbehörde weder Dienstabzeichen noch Ausweis.

Kann ich bei der nächsten Kontrolle auf das Dienstabzeichen bestehen bzw. wenn der Aufseher kein Abzeichen vorweist die Kontrolle verweigern?
Sicher kannst du das. Kann aber auch sein, dass dir das vermeidbaren Ärger einbringt.
Wer will beim Angeln Ärger?
 

Chiforce

<°))>><
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Hier in Brandenburg bin ich "befreundet" mit einem Fischereiaufseher (er kommt jeden Tag zu meinem Haupt-Angelgewässer, daher "befreundet")
und er hat mir von diversen "Betrugsversuchen" erzählt, daß Fremde sich als Kontrolleure ausgeben, irgendwas bemängeln und Bußgeld in Bar einfordern.
Daher hat mein Fischereiaufseher mir gesagt, bei Kontrollen auf Ausweis und Marke mit Identischer Behördennummer bestehen, kein "echter" Kontrolleur wird das Verweigern, Falls der "unechte" soetwas nicht hat, sofort Polizei verständigen.
Die echten Kontrolleure wickeln evtl Bußgelder auch niemals in Bar ab, sondern immer mit Überweisungsträger an die Landeskasse.
(Brandenburg)

MfG
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Wer nix zu verbergen hat bricht sich auch nichts ab seine Papiere zu zeigen - meine Meinung!

Sorry, aber gerade diese Haltung führt zum größten Humbug den unsere Gesellschaft momentan produziert.
|evil:
Aber es ist ja keine Politik erlaubt hier.

Wenn mich hier jemand kontrolliert, dann kenn ich in entweder - kein Problem, die Kontrolle dauert 'ne halbe Minute, das Schwatzen 'ne halbe Stunde ;) oder er kann sich ausweisen/ mir überzeugend erklären warum er dies nicht kann - die Kontrolle dauert vielleicht 'ne Minute länger.
Von jedem Hampelmann lass ich mich nicht kontrollieren und dafür bin ich auch bereit ein wenig Zeit zu investieren - btw. das heißt nicht, dass ich pampig werde ;)
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Hallo,

es gibt hier in NRW die amtlich bestellten Aufseher ( von der Stadt ) .

Nur diese haben den städtischen Ausweis und eine (Metall-Marke) mit Nummer .

Daneben gibt es noch den vereins-internen Fischereiaufseher.

Dieser hat nur einen entsprechenden Vereinsausweis und keine Marke.

Trotzdem sind BEIDE KONTROLL-berechtigt !!!

Und BEIDE müssen sich ausweisen - der Eine mit Ausweis und Marke - der Andere nur mit Ausweis.

Doch Vorsicht : beim amtlich bestellten Aufseher steht im Ausweis genau drin, welche Gewässer er kontrollieren darf.


Es lohnt daher, sich die Papiere genau anzusehen, um Amtsmißbrauch zu entgehen .

Kontrolliert der "Amtliche" nämlich am falschen Gewässer, hat er ein gewaltiges Problem !

Denke, da mach Bayern keine Ausnahme?

Rheinspezie
 

GeorgeB

Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Im Ausgangspost stand:

In Bayern müssen die zivilen Fischereiaufseher gemäß § 30 ABayFig von staatlicher Seite geprüft werden, nur dann können Sie gemäß Art. 71 BayFiG von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Fischereiberechtigten zum Kontrolleur ernannt werden. Bei der Dienstausausübung müssen die Aufseher gemäß Art. 72 Abs. 7 sich auf Verlangen ausweisen und ein Dienstabzeichen tragen.

Lazarus schrieb:

Außer den staatlich bestellten Fischereiaufsehern und Polizeibeamten dürfen in Bayern auch die Eigentümer oder Pächter des Fischereirechts Kontrollieren.
Die bekommen von der Verwaltungsbehörde weder Dienstabzeichen noch Ausweis.

Wenn Pächter und Fischereiberechtigte kontrollieren dürfen bedeutet das noch lange nicht, dass sie (von der Behörde) unbestätigte Bevollmächtigte ernennen können.

Es nutzt nichts hier zu lamentieren was man glaubt oder nicht. Genau nachlesen, und im Zweifel bei der Behörde erkundigen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Es nutzt nichts hier zu lamentieren was man glaubt oder nicht. Genau nachlesen, und im Zweifel bei der Behörde erkundigen.
Ist genau der Punkt, da wie so oft beim Angeln das eben Ländersache ist und überall anders geregelt..

Vereinskontrolleure (also nicht öffentlich bestellte) haben zudem IMMER auch Probleme, im Ernstfall ohne Polizei weitergehend zu kontrollieren (Angel aus dem Wasser, Auto öffnen, Taschen vorzeigen etc..), da ist meist nach vorzeigen der Papiere Schluss..

Auch hier wäre eine bundesweite Lösung eigentlich zielführend, zur rechtlichen Sicherheit der Kontrollierenden genauso wie zu der der Kontrollierten..
 
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Kontrolliert der "Amtliche" nämlich am falschen Gewässer, hat er ein gewaltiges Problem !

Denke, da mach Bayern keine Ausnahme?

Rheinspezie


Moin

Das kommt ganz drauf an was vor Ort (Bezirk/Bereich) geklärt wurde,da stehen zwar die Gewässer drin im Ausweiß,trotzdem gibt es Bezirke/Bereiche die abgeklärt haben das bei Problemen/Auffälligkeiten....etc.der Aufseher von Gewässer B,auch beim Gewässer C kontrollieren darf (Aufseher hilft Aufseher) obwohl das nicht mehr in sein Zuständigkeitsbereich fällt.

Auch wenn da nun nicht das Gewässer aufgeführt ist im Ausweiß,heißt das lange noch nicht das die Kontrolle nicht rechtens ist.


Nachtrag:
So zb.sehen einige Marken in NDS aus,da fragt dann zu 99% keiner mehr nach weiteren Papieren.


#h
 

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Lazarus

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AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Wenn Pächter und Fischereiberechtigte kontrollieren dürfen bedeutet das noch lange nicht, dass sie (von der Behörde) unbestätigte Bevollmächtigte ernennen können.
Richtig. Das hat auch niemand behauptet.

Der Pächter selbst hat weder Marke noch Ausweis um seine Kontrollbefugnis nachzuweisen. Trotzdem darf er kontrollieren.
Ebenso der Eigentümer. Soll der etwa einen Grundbuchauszug dabeihaben?
 

GeorgeB

Member
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

@ Lazarus: Mein Post sollte deines nur ergänzen, ich wollte dir nix. ;)

Soll der etwa einen Grundbuchauszug dabeihaben?

Interessante Frage. :)

Allerdings: Angelt man an Privatgewässern mit einem kontrollierenden Eigentümer, weiß mal das als Angler i.d.R.
 

Case

Mitglied
AW: Merkwürdige Fischereikontrolle

Wer mich kontrolliert, weist sich aus. Dessen Name wird in mein Fangbuch eingetragen. Mit Datum, Gewässer und evtl. Bemerkungen. Ich werde von den meißten Kontrolleuren nur ein Mal kontrolliert.|supergri

Case
 
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