Aus allen Bundesländern außer Schleswig Holstein ( im Moment noch )darf man ab Sonnabend nur einreisen, wenn man einen triftigen Grund nachweisen kann. Dies kann eine Arbeit, eine Geschäftsreise oder ein Besuch beim Partner oder nahen Verwandten sein. Ein Urlaub gilt nicht als Grund. Besitzt man ein eigenes Haus in Dänemark, darf man dieses jedoch besuchen. Urlauber, die sich momentan in Dänemark befinden, können ihren Aufenthalt fortsetzen. Dänen können weiterhin nach Hause fahren.
Stand im Moment, leider.