Frage an euch bezüglich Gewässernutzung!!!!

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Frage an euch bezüglich Gewässernutzung!!!!

Meistens entscheidet aber nicht der Verein über die Ausgabe an Gastkarten für Angler, die im VDSF sein müssen um diese Gastkarte zu bekommen.
Beispiel: Der Mittellandkanal in Niedersachsen ist vom Niedersächsischen Landesverband gepachtet. Der Landesverband ist dem VDSF angeschlossen. Der Landesverband wiederum verpachtet einzelne Strecken des MLK an Vereine oder Interessengemeinschaften. Somit sind die Vereine oder Interessengemeinschaften Unterpächter.
In diesem Pachtvertrag steht geschrieben, dass Gastkarten nur an Angler ausgegeben werden dürfen, die dem VDSF angehören.
Warum wohl? Diese Pachtverträge kommen noch aus der Zeit, wo es nur den VDSF gab. Den DAV gab es da noch nicht.
Der Verpächter (Landesverband) hat also mit dieser Klausel sichergestellt, das nur organisierte Angler mit einer ordnungsgemäss abgelegten Prüfung Gastkarten bekommen. Das ist halt die Begründung.
 
Oben