Guten Tag,
ich bin seid Heute neues Mitglied des AB. Und ich dachte mir Ihr könnt mir mal helfen.
Es geht um die Fischereiordnung Punkt 5. in den Fischereierlaubnisschein 2012. Des Elbe-Seitenkanals
Da heißt es: ( Während der Raubfisch-Schonzeiten ist das Angeln mit künstlichem Köder verboten!)
Nun zu Punkt 8.: Artenschonzeiten: Hecht,Zander: 15. Januar bis 30. April.
So nun meine Frage wo ich hinaus will! Gilt das Gesetzt für Punkt 8?
Weil der Barsch ist ein Raubfisch der das ganze Jahr keine Schonzeiten hat. Also würde der Punkt 5. doch total überflüssig sein.
Und was ist mit der Forelle? Die ab dem 15.02.2013 keine Schonzeiten mehr hat. Dieser Fisch ist doch ein Raubfisch?
Sehr verwirrend finde ich das Ganze!!!! Wann darf ich denn nun wieder mit Kunstködern angeln am Elbe-Seitenkanal?
Ich wäre Euch sehr Dankbar, wenn mir da jemand mal detaillierte Auskunft geben könnte, um die die Fischereiordnung nicht zu verletzen!
Danke Gruß Mario
ich bin seid Heute neues Mitglied des AB. Und ich dachte mir Ihr könnt mir mal helfen.
Es geht um die Fischereiordnung Punkt 5. in den Fischereierlaubnisschein 2012. Des Elbe-Seitenkanals
Da heißt es: ( Während der Raubfisch-Schonzeiten ist das Angeln mit künstlichem Köder verboten!)
Nun zu Punkt 8.: Artenschonzeiten: Hecht,Zander: 15. Januar bis 30. April.
So nun meine Frage wo ich hinaus will! Gilt das Gesetzt für Punkt 8?
Weil der Barsch ist ein Raubfisch der das ganze Jahr keine Schonzeiten hat. Also würde der Punkt 5. doch total überflüssig sein.
Und was ist mit der Forelle? Die ab dem 15.02.2013 keine Schonzeiten mehr hat. Dieser Fisch ist doch ein Raubfisch?
Sehr verwirrend finde ich das Ganze!!!! Wann darf ich denn nun wieder mit Kunstködern angeln am Elbe-Seitenkanal?
Ich wäre Euch sehr Dankbar, wenn mir da jemand mal detaillierte Auskunft geben könnte, um die die Fischereiordnung nicht zu verletzen!
Danke Gruß Mario