Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

Rabbit79

New Member
Guten Tag,

ich bin seid Heute neues Mitglied des AB. Und ich dachte mir Ihr könnt mir mal helfen.

Es geht um die Fischereiordnung Punkt 5. in den Fischereierlaubnisschein 2012. Des Elbe-Seitenkanals

Da heißt es: ( Während der Raubfisch-Schonzeiten ist das Angeln mit künstlichem Köder verboten!)

Nun zu Punkt 8.: Artenschonzeiten: Hecht,Zander: 15. Januar bis 30. April.

So nun meine Frage wo ich hinaus will! Gilt das Gesetzt für Punkt 8?

Weil der Barsch ist ein Raubfisch der das ganze Jahr keine Schonzeiten hat. Also würde der Punkt 5. doch total überflüssig sein.

Und was ist mit der Forelle? Die ab dem 15.02.2013 keine Schonzeiten mehr hat. Dieser Fisch ist doch ein Raubfisch?

Sehr verwirrend finde ich das Ganze!!!! Wann darf ich denn nun wieder mit Kunstködern angeln am Elbe-Seitenkanal?

Ich wäre Euch sehr Dankbar, wenn mir da jemand mal detaillierte Auskunft geben könnte, um die die Fischereiordnung nicht zu verletzen!

Danke Gruß Mario
 

antonio

Active Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

vom 15.1.-30.4. ist kunstköderverbot.
forellen kannst du ab 15. 2. fangen nur eben nicht mit kunstköder bis zum 30.4.
barsche kannst du immer fangen nur nicht mit kunstköder vom 15.1.-30.4.


antonio
 

Rabbit79

New Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

vom 15.1.-30.4. ist kunstköderverbot.
forellen kannst du ab 15. 2. fangen nur eben nicht mit kunstköder bis zum 30.4.
barsche kannst du immer fangen nur nicht mit kunstköder vom 15.1.-30.4.


antonio

Warum nicht der Punkt 5. (Während der Raubfisch-Schonzeiten ist das Angeln mit künstlichem Köder verboten.)

bezieht sich doch nicht auf dem Punkt 8. ( Artenschonzeiten: Hecht,Zander: 15. Januar bis 30. April.

Sonder er bezieht sich auf die Raubfisch-Schonzeiten.

Das heißt für mich das ich jederzeit auf Barsch mit Künstlichen Köder angeln kann und auf Forelle ab dem 15.02.2013 ebenso!

So verstehe ich die Gesetzgebung.

Gruß Mario
 

antonio

Active Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

nein darfst du nicht.
die raubfischschonzeit ist vom 15.1. - 30.4.
da ist kunstköderverbot egal auf welchen fisch.
der barsch ist nicht geschont darf also immer beangelt werden nur in der o.g. zeit eben nicht mit kunstködern, genauso ist mit der forelle zu verfahren außerhalb der forellenschonzeit.
mach es doch nicht komplizierter als es ist.
ganz einfach 15.1.-30.4. kunstköderverbot.
forelle zählzt in dem sinne nicht unter raubfisch.

antonio
 

Rabbit79

New Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

nein darfst du nicht.
die raubfischschonzeit ist vom 15.1. - 30.4.
da ist kunstköderverbot egal auf welchen fisch.
der barsch ist nicht geschont darf also immer beangelt werden nur in der o.g. zeit eben nicht mit kunstködern, genauso ist mit der forelle zu verfahren außerhalb der forellenschonzeit.
mach es doch nicht komplizierter als es ist.
ganz einfach 15.1.-30.4. kunstköderverbot.
forelle zählzt in dem sinne nicht unter raubfisch.

antonio

Ich mache es nicht kompliziert! Sorry wenn so klingt als ob.

Nur komisch ist es das mir der Landessportfischerverband Niedersachsen auch keine Auskunft geben konnten.

Ich zitiere: ( Oh dieses müssen wir prüfen und Sie werden Nachricht erhalten von uns!)
 

teilzeitgott

karpfenverschrecker
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

die längste schonzeit ist ausschlaggebend.

also die von hecht und zander... verstehe auch nicht wo das problem ist, ist doch mehr als deutlich zu ersehen... das man eben barsch und forelle fangen darf bezieht sich auf die schonzeit, halt nur ohne kunstköder.

ausserdem sollte dir im zweifelsfall die kartenausgebende stelle auskunft geben können.

es gibt diese verordung in eigentlich allen angelvereine deutschlands, das in der hecht und zanderschonzeit keine kunstköder verwendet werden dürfen.

trotzdem darfs du ja dem fang von barschen oder forellen nachgehen.. eben nur ohne kunstköder.
 

antonio

Active Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

die längste schonzeit ist ausschlaggebend.

also die von hecht und zander... verstehe auch nicht wo das problem ist, ist doch mehr als deutlich zu ersehen... das man eben barsch und forelle fangen darf bezieht sich auf die schonzeit, halt nur ohne kunstköder.

ausserdem sollte dir im zweifelsfall die kartenausgebende stelle auskunft geben können.

es gibt diese verordung in eigentlich allen angelvereine deutschlands, das in der hecht und zanderschonzeit keine kunstköder verwendet werden dürfen.

das stimmt nicht

trotzdem darfs du ja dem fang von barschen oder forellen nachgehen.. eben nur ohne kunstköder.

antonio
 

teilzeitgott

karpfenverschrecker
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

moin antonio

ok, in allen vereinen deutschlands vielleicht nicht, aber in den 3 vereinen in den ich bin gibt es diese verordung das man in der hecht und zanderschonzeit keine kunstköder einsetzen darf... auch auf allen erlaubnisskarten für fremdgewässer die ich bis jetzt befischt habe steht es so.
muss dazu aber sagen das es mir grundsätzlich egal wäre, da diese fischarten so oder so nicht meine bevorzugten fischarten wären.

in zweifelsfall eben da nachfragen wo man die erlaubnisskarte erworben hat, da wird schon jemand wissen wie es zu verstehen ist.

ausserdem wäre es ja auch immer so, das wenn man auf barsch in der hecht und zanderschonzeit mit kunstköder angelt, trotzdem hecht oder zander fangen kann und das könnte wieder zu verletzungen und ähnlichen führen.

will hier auch nicht auf klug********r machen, aber eigentlich sollte das klar ersichtlich sein.
 

Bremer82

Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

Diese Frage taucht immer und immer wieder auf und jedes mal die gleiche Diskussion. Kunstköderverbot in der Schonzeit ist Kunstköderverbot in der Schonzeit! Ich finde es ist auch nicht falsch zu verstehen.

In der Schonzeit darfst du halt nicht auf Hecht oder Zander aber mit Wurm oder anderen barschgerechten Ködern auf Barsch, da dieser keine Schonzeit hat, nur eben NICHT mit Kunstködern!
 

Spartakus

Member
AW: Fischereiordnung Elbe-Seitenkanal

Hallo

Raubfisch-Schonzeit ( hier:vom 15.1. - 30.4) = Kunstköderverbot = Spinnfischenverbot

#h
 
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