Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Wollebre

Well-Known Member
Als letztes europäisches Land hat Dänemark sehr strenge Gesetze zum Führen und Transport von Messer erlassen.

Deutschland, aber auch andere europäische Länder haben teilweise sehr strenge Gesetze in ihre Waffengesetze aufgenommen.

Schnell kann man bei Nichtbeachtung juristischen Ärger bekommen. Darum sollte sich jeder im eigenen Interesse über die Gesetze informieren:

www.wieland-verlag.com/sites/default/files/bildmaterial/messerrecht_neu_0.pdf

www.wieland-verlag.com/sites/default/files/downloads/messer-recht_eu_2013.pdf
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Danke Dir, gute Infos.
Ich tacker das mal oben fest.
 

bacalo

a bisserl was geht immer
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Klasse!
Danke für die links:m.

Greets
Peter
 

KarlK

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Für Deutschland lässt sich das eigentlich vereinfacht folgendermaßen zusammenfassen:

ERLAUBT:

Feststehende Messer;

bis 12cm Klingenlänge, einseitig geschliffen also kein Dolch:

Besitz & führen ohne speziellen Grund legal, Ausnahme öffentliche Veranstaltungen und sonstige Versammlungen in den explizit ein Verbot von Messern bekannt ist.



Klappmesser:

Zweihändig zu öffnende Messer (kein Butterfly, kein Automatik, keine Daumenrampe etc..) Besitz & führen problemlos machbar, eine explizite Größenbeschränkung (max 12cm.) wie bei den feststehenden Messern gibt es _NICHT_.
Folgerichtig wäre auch das führen eines Opinel-13 mit einer Klingenlänge von 23cm und einer Gesamtlänge von 50cm problemlos möglich.

Auch hier gilt die Ausnahme von Orten an denen explizit ein Messerverbot ausgesprochen wurde, so z.B. Demos. --> Öffentliche Veranstaltungen.


Generell verboten:

Balisongs/Butterfly's (außer Trainer), Dolche/beidseitig geschliffene Messer jeder Art, Faustmesser, Fallmesser

Eventuell verboten falls kein anerkannter Zweck ersichtlich:

- Automatikmesser mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm ansonsten generelles Führungsverbot (Stiletto)
- Faustmesser (mit spez. Jagderlaubnis erlaubt, ansonsten verboten)
- Einhändig zu öffnende Klappmesser jeder Art ohne beidseitigen Schliff erlaubt sofern: 1) Anerkannter Zweck ersichtlich (Angeln) und 2) bis zum Austragungsort der zweckgebundenen Handlung, nicht direkt zugriffsbereit und in einem geschlossenem Behältnis transportiert.


Leselektüre zum Ausdrucken & bei sich führen für nicht ganz helle Beamte :


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf (ab Seite 27 interessant)
http://www.radiobremen.de/wissen/themen/polizeimesser100.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html




#h
 
Zuletzt bearbeitet:

jkc

Well-Known Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

...
Klappmesser:

...
Folgerichtig wäre auch das führen eines Opinel-13 mit einer Klingenlänge von 23cm und einer Gesamtlänge von 50cm problemlos möglich.

Ja, wäre es? Hat doch einen Feststellmechanismus?

Grüße JK
 

jkc

Well-Known Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Gut, die genaue Formulierung im§42 WaffG ist

"Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm"
also vermutlich erlaubt.


Grüße JK
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Da stellt sich mir eine Frage: Was ist mit Macheten? Sind das Messer oder Werkzeuge?
 

-Ole-

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Ok danke für die Info #6
Wie ist das jetzt mit einem Filitiermesser?
Das ist ja einseitig geschliffen, feststehend aber meist doch länger als 12cm. (Meins zumindest)
Darf ich das trotzdem mitführen weil ich erklären kann zu welchem Zweck ich das benötige?

Danke #h
 

Polarfuchs

Fischosoph
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Da sind aber ein paar Fehler uns Unsicherheiten in Deiner Ausführung@ KarlK

Mit Daumenrampe meinst Du Sicher einen Flipper- Kahns wichtiger Unterschied.

Woher weißt Du, daß Angeln ein mit Rechtssicherheit anerkannter sozialadäquater Grund ist??? Butterflys und Faustmesser sind im Gegensatz zu Dolchen und beidseitig geschliffenen Metern geächtete Gegenstände und somit nicht in der selben Klasse aufzuführen...

Zu mehr Punkten kann ich jetzt aus Zeitmangel nicht schreiben aber ich denke das zeigt schon: Soooooo einfach läßt sich das Waffenrecht in Bezug auf Messer in Deutschland nicht zusammenfassen zumal wenn man sich damit mal richtig auseinandersetzt man schnell merkt, daß gerade als Angler eine ziemlich unbefriedigende Rechtsunssicherheit bleibt...
 

Polarfuchs

Fischosoph
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Ok danke für die Info #6
Wie ist das jetzt mit einem Filitiermesser?
Das ist ja einseitig geschliffen, feststehend aber meist doch länger als 12cm. (Meins zumindest)
Darf ich das trotzdem mitführen weil ich erklären kann zu welchem Zweck ich das benötige?

Danke #h

Genau DA fängt es schon an....
MIT SICHERHEIT!!!!!! kann Dir das keiner Sagen!!!!!!
 

chris1974

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Weil es auch soviel anerkannte Gründe gibt ein Filiermesser ständig am Mann zu tragen. Sry, aber langsam wird es zu einer rein theoretischen Schlupflochsucherein und Paragrafenverdrehung.

Wer beim Angeln ein Klappmesser oder Filiermesser am Mann hat, der nutzt es für einen anerkannten Zweck (gleiches gilt für Jäger). Es gibt auch keinen Grund eine Machete rumzutragen; erst recht nicht um Angelplätze frei zu hauen, sonst nimmt das irgendwann Ausmaße wie in Italien an, wo mit Fichtenmopeds ausgerückt wurde weil ein Baum beim Auswerfen gestört hat.
 

KarlK

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

@jkc:

Das Opinel 13 trug mein Bruder mal als Probe (nachdem er sich bei nem Anwalt abgesichert hatte) an einer Polizeiwache spazieren, am Gurt an der Kordel hängend und wurde auch innerhalb von wenigen Minuten angehalten und kontrolliert, wurde sicherlich 25min lang rumgeredet und gelesen, und letzlich ziehen gelassen mit den Worten ob so ein Klappmesser zu führen nun wirklich nötig sei.

Das geschah in NRW vor Rund vier Jahren, also nach der letzten Gesetzesänderung.

@-Ole-

Filitiermesser, klingt zwar erst interessant allerdings gestaltet sich das ganze dann doch recht simpel.

Filitiermesser ü 12cm -> Führen NEIN!
Transport im verschlossenem Behältnis zum Austragungsort des berechtigten Interesses/Zwecks (siehe 42a (3) ... Sport also Angeln) JA.

Genaueres zum "verschlossenem Behältnis": http://messer-werkzeuge.de/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s4

Im Zweifel gibts dann auch noch Filitiermesser die nur eine Klingenlänge von 12cm haben, diese dürftest du dann am Gurt führen und in den Supermarkt shoppen gehen, sofern du auch den Weg dorthin nicht durch eine "öffentliche Veranstaltung" müsstest, wobei auch hier das Hausrecht drüber stehen würde, solltest du also mit deinem am Gurt hängenden Filitiermesser die anderen Kunden verschrecken, darf dich der Filialleiter des Hauses verweisen :)

http://www.messerspezialist.de/roselli-messer/roselli-fisch-filetiermesser-klein-flexibel.html


@Polarfuchs

In der Tat hab ich da fälschlicherweise von Daumenrampe gesprochen obwohl ich in der Tat aber den Klingenheber meinte, allerdings macht das keinen großen Unterschied, da jeder Mechanismus der einhändiges öffnen und feststellen erlaubt in den selben Pott fällt, sei es Spyderhole, Flipper oder Daumenpin.

Ausnahme: Friction-Folder. Diese werden meist per Flipper einhändig geöffnet allerdings nicht arretiert, sind also gleichgesetzt mit Rasiermessern und unterliegen keiner Längenbeschränkung (siehe Klappmesser generell) sowie eines Führungsverbotes.

Auch hast du recht das einige der aufgezählten Messertypen noch mal anders gewertet werden, so zB das Balisong/Butterfly & das Faustmesser das einem generell verbotener Gegenstand ist, der nicht besessen werden darf, sodass sich die frage nach den anderen Sachen erübrigt.
War mir zwar bewusst, hatte ich allerdings nicht erwähnt.

Wobei auch hier: Faustmesser -> Ausnahme: "Nach § 40 Abs. 3 WaffG dürfen Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen abweichend von § 2 Abs. 3 WaffG Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen."


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulli3D

MdDHC
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Wer sich noch näher mit Messern in D auseinandersetzen will, dem empfehle ich noch die Seite BKA
Dort findet man rechtlich eBeurteiungen auch zu den skurilsten Messern.

D ist m. E. jedoch noch recht unkompliziert, was Messer angeht, wer nach Dänemark fährt, der befindet sich mit seinem Messer schnell in der Gesellschaft von Kriminellen im Knast.
#q
 

Allrounder27

Active Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

[edit by Admin: keine allgemeine Politik]

Aber ich darf mein Filetiermesser nicht zum Wasser transportieren.

Ich hab auch weiterhin mein Filetiermesser mit einer Klinge über 12cm dabei.

Was würde denn schlimmstenfalls als Strafe auf einen zu kommen?

Ich meine, so glimpflich wie bei Mord und Vergewaltigung kommt man als unbescholtener Bürger sicherlich nicht davon, aber wie schlimm wirds wirklich?

http://www.spiegel.de/panorama/just...pf-des-vaters-um-gerechtigkeit-a-1048901.html

http://www.mopo.de/nachrichten/-20-...bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html
 
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KarlK

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Um natuerlich darfst du auch weiterhin dein Filetiermesser mit zum angeln nehmen, nur muss es ein geschlossenes Behältnis sein, da reicht schon das abschließbare Handschuhfach.

Klar sind einige Gesetze bescheuert, aber es ist nun man so.
Warum sonst verbietet man butterflies mit ihren einzigartigen Öffnungsmechanismus der super fürs angeln wäre und unempfindlich gegenüber Dreck und den ganzen anderen Mist, aber meist mindestens genauso gefährliche feststehende Messer nicht?
Da haben sich einige in Berlin halt mal gesagt, so dieser Messertypus fällt besonders oft in Straftaten auf allso ist er böse und gehört verboten.

Das Banden derartige Messer meist nutzen weil sie meist von mindere Qualität und spottbilig sind, denkt sich dabei keiner, dass sind halt typische Politidioten um es mal recht drastisch zu sagen, die von der Materie über die sie entscheiden sollen, keinerlei Sachverstand haben.

Also wenn mir jemand mit nen Butterfly entgegen kommen würde, würde ich das nicht ganz so kritisch sehen, wie wenn jemand mit nem Mora auf mich zugelaufen käme, weil ich weiß wie rattenscharf die letzteren Teile sind.

Aber so sind die Gesetze nun mal, ich könnte mir nen klappbaren Messer mit einer Gesamtlänge (aufgeklappt) von 2m rumlaufen, aber lass dich mal mit nem Schwert blicken, da kriegst du eine dran die sich gewaschen hat.

Sinn und Unsinn liegt halt sehr nah beieinander :vik:
 
Zuletzt bearbeitet:

-Ole-

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Alles klar danke euch :m
Mehr wollt ich nicht wissen.
Das ich mein Filitiermesser jetzt nicht spazieren trage war mir schon klar... Ist immer im Angelkoffer und wird auch nur zum Angeln mitgenommen.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

Um natuerlich darfst du auch weiterhin dein Filetiermesser mit zum angeln nehmen, nur muss es ein geschlossenes Behältnis sein, da reicht schon das abschließbare Handschuhfach.

Klar sind einige Gesetze bescheuert, aber es ist nun man so.
Warum sonst verbietet man butterflies mit ihren einzigartigen Öffnungsmechanismus der super fürs angeln wäre und unempfindlich gegenüber Dreck und den ganzen anderen Mist, aber meist mindestens genauso gefährliche feststehende Messer nicht?
Da haben sich einige in Berlin halt mal gesagt, so dieser Messertypus fällt besonders oft in Straftaten auf allso ist er böse und gehört verboten.

Das Banden derartige Messer meist nutzen weil sie meist von mindere Qualität und spottbilig sind, denkt sich dabei keiner, dass sind halt typische Politidioten um es mal recht drastisch zu sagen, die von der Materie über die sie entscheiden sollen, keinerlei Sachverstand haben.

Also wenn mir jemand mit nen Butterfly entgegen kommen würde, würde ich das nicht ganz so kritisch sehen, wie wenn jemand mit nem Mora auf mich zugelaufen käme, weil ich weiß wie rattenscharf die letzteren Teile sind.

Aber so sind die Gesetze nun mal, ich könnte mir nen klappbaren Messer mit einer Gesamtlänge (aufgeklappt) von 2m rumlaufen, aber lass dich mal mit nem Schwert blicken, da kriegst du eine dran die sich gewaschen hat.

Sinn und Unsinn liegt halt sehr nah beieinander :vik:

Das wurde uns beim LV- Messerseminar anders erzählt.

Ein Filetiermesser ist kein Angelmesser.
Es ist zum Filetieren und gehört in keinem Angelkoffer ans Gewässer. :)
 

KarlK

Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

@Sharpo

Hmm den verstehe ich jetzt nicht, muss man anwesend gewesen sein um den Witz(ist doch einer?) zu verstehen? :D

Rein rechtlich zumindest gibt es zumindest keine ganz feinen Unterscheidungen welche Messerart für welches "berechtigtes Interesse" geeignet ist und welche nicht, zumindest solang wie sie nicht unter einer der anderen verbotenen Kategorien fällt.


@-Ole-

Solange der Angelkoffer abschließbar ist oder bis zum Gewässer anderweitig (nicht zugriffsbereit) verstaut ist, sollte alles tutti sein :)


Grüße
 
S

Sharpo

Guest
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

@Sharpo

Hmm den verstehe ich jetzt nicht, muss man anwesend gewesen sein um den Witz(ist doch einer?) zu verstehen? :D

Rein rechtlich zumindest gibt es zumindest keine ganz feinen Unterscheidungen welche Messerart für welches "berechtigtes Interesse" geeignet ist und welche nicht, zumindest solang wie sie nicht unter einer der anderen verbotenen Kategorien fällt.


@-Ole-

Solange der Angelkoffer abschließbar ist oder bis zum Gewässer anderweitig (nicht zugriffsbereit) verstaut ist, sollte alles tutti sein :)


Grüße


Nein, kein Witz.

|supergri
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Europäische Vorschriften beim Führen und Transport von Messer

...., da jeder Mechanismus der einhändiges öffnen und feststellen erlaubt in den selben Pott fällt, sei es Spyderhole, Flipper oder Daumenpin.

Ausnahme: Friction-Folder. Diese werden meist per Flipper einhändig geöffnet allerdings nicht arretiert, sind also gleichgesetzt mit Rasiermessern und unterliegen keiner Längenbeschränkung (siehe Klappmesser generell) sowie eines Führungsverbotes.

Ebenso wie Slipjoints (im Prinzip ein Friction Folder).
Um dem ganzen hin und her aus dem Weg zu gehen habe ich im Auto und unterwegs nur Einhand Slipjoints dabei und bin somit auf der "gesetzestruen" Seite.

Zu deinem Opinel Experiment, das kann ganz schnell in die Hose gehen da es in gut gängigem Zustand durchaus als Einhandmesser gewertet werden kann. Meine kleineren Opinel sind auch durchweg einhandbedienbar. Kann im Zweifel nach hinten losgehen, zur Einstufung als Einhandmesser müssen nicht zwangsläufig die gängigen Bedienelemente existieren.
 
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