Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Rheinspezie

Fischender Gentleman
DEN AUFSEHER UNVERZÜGLICH AUS DEM AMT ENTFERNEN.
Zudem auf die schwarze Liste bzgl. Regionaler Erlaubniskarten-Ausgaben setzen.
Solche "Verräter" in den eigenen Reihen braucht man(n) nicht.
Es hätte eine Rüge an den Angler mehr als ausgereicht.
Die Feststellung, der Angler hätte den Hecht töten MÜSSEN, da Dieser kein Schonmass und Schonzeit dort hat, ist ebenso grundfalsch, grenzt an Nötigung und ist eine unsinnige, indirekte Aufforderung, sich strafbar zu machen.
Nochmal:dieser Kontrolleur ist unverzüglich aus dem Amt zu entfernen,ungeeignet und schädigendes, unverhältnismässiges Verhalten.

R. S.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das ist keine Ausgleichszahlung sondern ein Bußgeld im übertragenen Sinne...

Es wird kein Hauptverfahren vorm Richter eröffnet, weil durch die Zahlung dem geltenden Recht genüge getan wurde - Punkt.

Es muss keiner der Einstellung des Verfahrens durch Zahlung zustimmen- Bist Du zu Unrecht angeklagt bzw Beschuldigter, kannst Du die Zahlung verweigern und Deine Unschuld darlegen bzw feststellen lassen...

Mit der Zahlung ist der Fall für Dich (!) für den Moment erledigt und Du lebst dein Leben einfach weiter.... Aber hab nochmal den gleichen Sachverhalt oder etwas auch nur ähnliches vorm Bauch- Dann wird dir das "Alte" nochmal angerechnet und Du hast gleich ein Hauptverfahren am Hacken oder eine deutlich höhere Geldbuße.

Deine Schuld wurde nicht rechtskräftig festgestellt, aber unschuldig biste ebenfalls nicht, da Du ja durch die Zahlung zumindest gewisse Fehler eingeräumt hast....

Daher meine Formulierung - da bleibt immer was an dir hängen

Meine Meinung ist unerheblich - Ich argumentiere hier nicht im Sinne einer Diskussion
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich argumentiere hier nicht im Sinne einer Diskussion
Dann können wir uns weiteren Austausch dazu auch schenken.

Nochmal:dieser Kontrolleur ist unverzüglich aus dem Amt zu entfernen
Das kann nur der oder diejenige entscheiden, die ihn eingesetzt hat.

Rein rechtlich kann man ihm vermutlich keinen Vorwurf machen, aber im Hinblick auf Publicity und Ansehen hat er der Angerschaft m.M schon einen ziemlichen Bärendienst erwiesen.

Solche Dinge könnte man vermutlich auch anders und geräuschloser regeln.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Deine Schuld wurde nicht rechtskräftig festgestellt, aber unschuldig biste ebenfalls nicht, da Du ja durch die Zahlung zumindest gewisse Fehler eingeräumt hast....


Anscheinend doch hab ich gerade gelesen. War mir so auch nicht bekannt:

"So musste das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich in seiner Entscheidung – BVerfG 2 BvR 2132/19 – feststellen, dass die Einstellung eines Verfahrens nach § 153 keine tragfähige Grundlage für die Annahme eines Anfangsverdachts in einem neuen Ermittlungsverfahren begründet und aus ihr nicht auf die Täterschaft der betroffenen Person geschlossen werden darf......"

und
"Ermittlungsbehörden und Gerichte, die aus einer Einstellung eine Schuldfeststellung ableiten, verstoßen gegen die Unschuldsvermutung und können dafür – wenn auch mit erheblichem Aufwand– zur Verantwortung gezogen werden....."

 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Darf nicht die Grundlage des Anfangsverdachts sein.... Bedeutet nicht, dass vorige aktenkundige Vorfälle /Sachverhalte nicht zur Urteilsfindung oder zur Beurteilung herangezogen werden können /dürfen... Auch zur Abwägung des Strafmaßes.

Mal was zum Nachdenken...

Fahrerlaubnisse, Waffenbesitzkarten, Waffenscheine und Jagderlaubnisse können verwehrt oder eingezogen werden, wenn dem Inhaber die charakterliche Eignung fehlt oder abgesprochen wird.

Wie kommen die denn formajluristisch korrekt zu diesem Schluss und führen die Nachweise dazu?
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Ich bin innerlich kurz davor, euch die 20€ für ne Erstberatung beim Anwalt zu stiften.... Nehmt doch mal bitte die Scheuklappen ab und verzichtet darauf, irgendwelche Texte unbedingt in eurem Sinne deuten zu müssen.

Lest die Texte- und beachtet bitte die Zusammenhänge der Schlagwörter
 

Lajos1

Well-Known Member
Fahrerlaubnisse, Waffenbesitzkarten, Waffenscheine und Jagderlaubnisse können verwehrt oder eingezogen werden, wenn dem Inhaber die charakterliche Eignung fehlt oder abgesprochen wird.

Wie kommen die denn formajluristisch korrekt zu diesem Schluss und führen die Nachweise dazu?
Hallo,

Fischereischeine können auch verwehrt oder zeitweise versagt werden.
Zu Fahrerlaubnisse (Führerscheine) noch, da hatte ich einen Fall aus der Bekanntschaft, da hatte jemand seinen Hausschlüssel verloren und schaltete irgendwie die Polizei ein bei der er einen leicht verwirrten Eindruck hinterließ und der Schlüssel wurde auch gefunden. Die Polizei meldete den verwirrten Zustand dem Ordnungsamt, welches auch die Führerscheinstelle verständigte, welche anordnete, dass der Betroffene binnen 3 Monaten ein neurologisches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit vorlegen müsse, sonst würde der Führerschein eingezogen (am betreffenden Tag ist der aber nicht Auto gefahren und auch vorher eher nur selten).
Kurzum, der Führerschein war letzten Endes weg.

Gruß

Lajos
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Sofern die Beamten, Staatsanwälte so fahrlässig sind, dies so zu formulieren - dann ist das das Glück des Einzelnen und das Ende der Karriere wegen Unfähigkeit für den anderen....

Gönnt euch mal den Spaß und sagt eurem Hausarzt, ihr hättet eure Symptome gegoogelt.... Und achtet ganz genau auf seine Augen und Mimik :whistling
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Bedeutet nicht, dass vorige aktenkundige Vorfälle /Sachverhalte nicht zur Urteilsfindung oder zur Beurteilung herangezogen werden können /dürfen... Auch zur Abwägung des Strafmaßes.
Doch. Wenn es sich um Einstellungen handelt.
Denn:
"Ermittlungsbehörden und Gerichte, die aus einer Einstellung eine Schuldfeststellung ableiten, verstoßen gegen die Unschuldsvermutung..."

Das heißt ganz eindeutig dass die eingestellten Fälle(und nur die) überhaupt nicht für irgend eine Beurteilung herangezogen werden dürfen, sondern als nullundnichtig zu betrachten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
keine tragfähige Grundlage für die Annahme eines Anfangsverdachts in einem neuen Ermittlungsverfahren
Ich missbrauche mal Dein eigenes Zitat um Dir vor Augen zu führen, in welchem Kontext Deine Ausführungen stehen... Und ausschließlich dafür...

Für den Anfangsverdacht.... als Grundlage....

Nicht-als im Verfahren überhaupt nicht zu berücksichtigen....

Klingt vergleichbar, ist aber etwas völlig anderes
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Das lässt sich aus dem anderen Zitat nicht so eindeutig ableiten aber vor Gericht und auf hoher See ist man eh in "Gottes Hand".ab52
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

soweit ich mich erinnern kann, ging es doch eigentlich darum, ob der Angler durch die Zahlung der 1000,. € seine Schuld nun eingestanden hat oder weiterhin seine Unschuld vermutet wird.

Das entrichten der Bußgeldzahlung stellt zeitgleich das einräumen/gestehen der Tat bzw des Fehlverhaltens dar - PUNKT
Und da scheint die 3. Kammer des zweiten Senats anderer Meinung zu sein.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Du hast das Zitat schon richtig und vollständig gesetzt...

Du musst beim lesen lediglich beachten, dass es bei solchen Urteilen immer (!) um die Beurteilung eines einzelnen Sachverhalts geht, der (offensichtlich) einen Verfahrensfehler beinhaltete und somit an eine höhere Instanz weitergereicht werden musste.

Daraus ein Generalurteil für andere Verfahren abzuleiten ist schlichtweg falsch

In diesem Fall wurde durch eine im Vorfeld des aktuellen Verfahrens stattgefundene Einstellung nach 153 StPO auf die Täterschaft geschlossen, was allein sachlich und menschlich abstrus ist... Nach dem Motto- wir brauchen keinen Täter ermitteln, der XY ausm Ort hat das schon mal gemacht.

Anders isses wenn eine Person zu verschiedenen Gelegenheiten von (im Idealfall verschiedenen) Leuten wegen ähnlich gelagerter Delikte zur Anzeige gebracht wird... Warum sollte man dies nicht verwerten dürfen, nur weil die letzte Anzeige und das Verfahren gegen Zahlung eingestellt wurde?

Was ist mit den notorischen Schwarzfahrern, den Fahrraddieben, oder den Alkis, die nach Entzug der Fahrerlaubnis einfach ohne weiter fahren?

Haben die Behörden wegen dieses Urteils nu gebundene Hände?
Nein
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

ich bleibe bei meiner Meinung, dass durch die Einstellung des Verfahrens nach §153 die Unschuldsvermutung unberührt bleibt.

Und ich bin weiterhin der Meinung, dass der Aufseher der Anglerschaft einen Bärendienst erwiesen hat.

Und dass es keineswegs gesichert ist, dass es sich bei den Betroffenen um Bayern handelt.
 
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