Hallo,
Gilt Deiner Meinung nach nun die Unschuldsvermutung weiter, wenn eine Einstellung nach §153 StPO erfolgt?
Oder gilt Deiner Meinung nach mit Leistung der Ausgleichszahlung / Geldauflage die Unschuldsvermutung nicht mehr?
Ich merke nur, dass ich Dir nicht mehr so ganz folgen kann.Merkste wat?
Gilt Deiner Meinung nach nun die Unschuldsvermutung weiter, wenn eine Einstellung nach §153 StPO erfolgt?
Oder gilt Deiner Meinung nach mit Leistung der Ausgleichszahlung / Geldauflage die Unschuldsvermutung nicht mehr?