Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Lajos1

Well-Known Member
Also 1000€ Geldstrafe ist für mich ein Urteil und eben kein Freispruch, egal wie irgendwelche Rechtsverdreher dies sehen.
Auch wenn dies wohl beinhaltet, dass man es auch auf ein weiteres Verfahren ankommen lassen kann und so wahrscheinlich nur noch höhere Kosten zu tragen hat.

Jürgen
Hallo,

richtig, eine Einstellung gegen eine Geldbuße ist die mildeste Form einer Bestrafung, aber es bleibt trotzdem eine Bestrafung.

Gruß

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich bin aber auch der Meinung, dass der Aufseher mit der Anzeige und seinen Aussagen der Fischerei an sich keinen Gefallen getan hat.

Solche Dinge gehören m.M. nicht in die Öffentlichkeit.
Wundert mich überhaupt nicht, ist einfach wieder mal Bayern, wie es leibt und lebt.
Da gilt auch das Wort eines Fischereiaufsehers mehr, als das x beliebiger Zeugen.
Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich diesen Menschenschlag verachte!
(Lajos ist ja glücklicherweise Franke!)
Jürgen
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Hallo,

richtig, eine Einstellung gegen eine Geldbuße ist die mildeste Form einer Bestrafung, aber es bleibt trotzdem eine Bestrafung.

Gruß

Lajos
Es wurde ein schuldhaftes ordnungswidriges Verhalten festgestellt und die Vermeidung eines Verfahrens gegen Zahlung von Bußgeld in Aussicht gestellt...

Das entrichten der Bußgeldzahlung stellt zeitgleich das einräumen/gestehen der Tat bzw des Fehlverhaltens dar - PUNKT

Es bleibt also immer etwas im Nachgang an einem hängen...

Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt lediglich im Hauptverfahren, also "im Prozeß" - dieser Möglichkeit hat man sich selbst beraubt, wenn man der Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße zustimmt!

Wir sind alle erwachsen und müssen mit unseren Entscheidungen /Wahlmöglichkeiten leben - Aber, wir müssen auch alle Nebensächlichkeiten und deren Folgen berücksichtigen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
dazu gehört übrigens auch die bevorzugte Angelmethode.
Ich würde auch auch niemand verachten, wenn er eine zugelassene Angelmethode bevorzugt, selbst wenn die meiner individuellen Einstellung widerspräche.

Das käme bei mir weniger auf die Methode an, sondern mehr wie mit den Fischen umgegangen wird.

Irgendwie muss man den latenten Rassismus ja rauslassen.
Nur weil sich der Fall in Lindau abgespielt hat, ist übrigens die Herkunft etc. der Beteiligten noch gar nicht klar.

Würde mich sogar wundern, wenn das tatsächlich "Bayern" gewesen wären.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Wundert mich überhaupt nicht, ist einfach wieder mal Bayern, wie es leibt und lebt.
Da gilt auch das Wort eines Fischereiaufsehers mehr, als das x beliebiger Zeugen.
Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich diesen Menschenschlag verachte!
(Lajos ist ja glücklicherweise Franke!)
Jürgen
Jürgen sorry,
das hat nix mit Bayern zutun ;-))
Stell das doch mal ins Verhältnis zu anderen strafbaren Handlungen,
wenn die dafür noch härtrer bestrafen ( und 1000 € sind ja nun auch kein Pappenstiel) und ewig Kapazitäten des Gerichts binden, wie willst dann Körperverletzung bestrafen ?
Handabhacken wieder einführen ? ab87
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das ist vielleicht Deine persönliche Meinung, aber sicher nicht die objektive Rechtslage.

Der Angler gilt weiterhin als unschuldig.
Dorschbremse liegt da mit seiner Einschätzung ganz richtig.
Probleme drohen dem Angler z.B., wenn er sich dort einem Verein anschließen möchte.
Bei einer Verkehrssache vor einigen Jahren, mit Einstellung bei Strafzahlung, bekam ich Post von der Führerscheinstelle und mir wurde gesagt, dass ich nun für zwei Jahre auf Bewährung stehe, weil eine Einstellung eben kein Freispruch ist.
Auch so können Konsequenzen aussehen, wenn man ein solches "Urteil" akzeptiert!

Jürgen
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Hallo,

Das ist vielleicht Deine persönliche Meinung, aber sicher nicht die objektive Rechtslage.

Der Angler gilt weiterhin als unschuldig.
Das ist nicht korrekt - Er gilt als "nicht verurteilt", da die Feststellung der Schuld durch die Amtsperson (Richter) ausbleibt...

Im Verfahren sind sowohl Schuld als auch Unschuld rechtmäßig festzustellen - drum auch die Formulierung "das Verfahren wird aus Mangel an Beweisen eingestellt -

Das gibt die StPO so her - raussuchen darfste selbst...

Zusätzlich erwähnt- im Verfahren gibt es immer Rechtsmittel, die ein Beschuldigter zu seinen Gunsten einlegen kann- bei der Einstellung gegen Zahlung eines Bußgelds gibt es im Nachhinein keine Möglichkeit mehr, seine Unschuld feststellen zu lassen oder gar das Geld wieder zu erlangen.
 

magi

Well-Known Member
Die Frage ist ja für mein Empfinden immer, warum die betreffende Person die Einstellung bzw. Das Nichzustandekommen einer weiteren Strafberfolgung inkl. Prozess scheut, wenn er sich wirklich nichts zu Schulden kommen lassen hat? Was ich bisher gehört habe laufen diese Einstellungen des Verfahrens "gegen Gebühr" meist auch auf dringendes Anraten des Rechtsanwalts. Selbst wenn der/die Betreffenden in der Situation unschuldig waren, macht dann das Social Media Konto mit zahlreichen Selbstdarstellungen inkl. C&R Ansagen sicherlich auch nochmal einen Unterschied... Das solle man immer im Hinterkopf haben. Ein Gewässer hat oft viele Augen und Ohren und nicht alle sind uns wohl gesonnen.
 
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Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das ist ne (simple) Abwägung der Kosten und des Nutzens.... Und der Lebenszeit

Nicht jeder hat eine vollumfängliche Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.... Und ist von den Zeiten her flexibel für x Verhandlungs- und Rechtsanwaltstermine....
Manche denken die Sachverhalte bzw die Folgen auch einfach nicht bis zum Ende durch.... That's life
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Na.... Dann kann man ja froh sein, dass unsere Rechtssprechung eindeutig und verbindlich schriftlich fixiert ist ab140

Meinungen sind subjektiv- wenns um meinen Arsxx geht, hab ichs lieber objektiv :whistling
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
dass unsere Rechtssprechung eindeutig und verbindlich schriftlich fixiert ist
Eben und wenn die 3. Kammer des zweiten Senats des BVerfGericht am 27.07.2020 in einer Urteilsbegründung zum Thema §153 StPo und Unschuldsvermutung die gleiche Meinung vertritt wie ich, gehe ich schon davon aus, dass ich da nicht so ganz falsch liege.

 
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Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Genau.... Zur Urteilsbegründung, korrekt!
Ein Urteil findet im Hauptverfahren statt.... Merkste wat?

Lies doch meine vorigen Postings nochmal Quer- und versteh es bitte richtig, anstatt das für dich passende rauszulesen.... Danke fürs Gespräch
 
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