rheinfischer70
Well-Known Member
Guten Tag zusammen,
vorgestern bin ich zufällig an einem Nachbargewässer meines Vereinsgewässers gelandet (NRW).
Ein dort sitzender Angler fragte mich, was ich denn in meinem Verein möchte, da hier (Nachbargewässer meines Vereinsgewässers) viel mehr gefangen wird. Hier gibt es riesige Forellen und sogar Störe werden regelmäßig besetzt. Das Baggergewässer hat vielleicht 2 ha und der Jahresbeitrag liegt bei 120€.
Nach meinen Infos ist der Störbesatz bei uns verboten. Was würde eigentlich passieren, wenn irgendwann bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern jemand den Besatz der Fischereibehörde melden würde?
Ich frage mich, ob und wie sich ein Gewässerwart bezüglich eigener Besatzmaßnahmen absichern kann. Kann der Hegeplan der Fischereibehörde zwecks Prüfung vorgelegt werden?
vorgestern bin ich zufällig an einem Nachbargewässer meines Vereinsgewässers gelandet (NRW).
Ein dort sitzender Angler fragte mich, was ich denn in meinem Verein möchte, da hier (Nachbargewässer meines Vereinsgewässers) viel mehr gefangen wird. Hier gibt es riesige Forellen und sogar Störe werden regelmäßig besetzt. Das Baggergewässer hat vielleicht 2 ha und der Jahresbeitrag liegt bei 120€.
Nach meinen Infos ist der Störbesatz bei uns verboten. Was würde eigentlich passieren, wenn irgendwann bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern jemand den Besatz der Fischereibehörde melden würde?
Ich frage mich, ob und wie sich ein Gewässerwart bezüglich eigener Besatzmaßnahmen absichern kann. Kann der Hegeplan der Fischereibehörde zwecks Prüfung vorgelegt werden?