Angeln ohne Angelschein

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Angeln ohne Angelschein

dass der Fisch entweder nen zertrümmerten Schädel hat oder vorher erstickt ist, weil ich zig mal die falsche Stelle getroffen oder daneben geschlagen habe. Daher fänd ich persönlich als MUSS eine praktische Ausbildung unter Anleitung am Wasser sehr sinnvoll.

Mal ernsthaft...jeder Depp kann einem Fisch den knüppel über die Rübe ziehen und je fester man das macht umso besser ist es...dem Fisch den "schädel einzuschlagen" mag zwar erstmal brachial klingen de fakto ist es aber die schnellste und sicherlich auch schmerzloseste Methode um den Fisch ins Jenseits zu befördern.

Dazu kommt ja noch das niemand einem in der ganzen Odyssee des Fischereischeinlehrganges jemals zeigt wie man einen Fisch richtig tötet.

Das ganze blabla mit der "guten fachlichen Praxis" ist nur eine Gelddrucklizens für Ämter
 

Borg

Der mit dem Hirsch tanzt
AW: Angeln ohne Angelschein

Mal ernsthaft...jeder Depp kann einem Fisch den knüppel über die Rübe ziehen und je fester man das macht umso besser ist es...dem Fisch den "schädel einzuschlagen" mag zwar erstmal brachial klingen de fakto ist es aber die schnellste und sicherlich auch schmerzloseste Methode um den Fisch ins Jenseits zu befördern.

Dazu kommt ja noch das niemand einem in der ganzen Odyssee des Fischereischeinlehrganges jemals zeigt wie man einen Fisch richtig tötet.

Das ganze blabla mit der "guten fachlichen Praxis" ist nur eine Gelddrucklizens für Ämter

Sorry, aber ich habe am Meer und auch in meiner kurzen Zeit am See schon genug Honks gesehen, die den Fisch haben ersticken lassen, weil se zu dämlich waren, ihm eins überzuziehen. Ach ja, hier im Raubfischboard gibt es übrigens auch nen Video wo gezeigt wird, wie so ein depperter Hechtangler versucht nem Hecht eins überzubraten....so viel zum Thema: Kann ja jeder.

Und die Gelddrucklizenz haben die Ämter ja jetzt schon ;). Nur im Moment müssen se nichts dafür tun ausser ein paar Bögen auswerten und sich das zusammengestellte Tackle anschauen.

Ausserdem sollte man sich als seriöser Angler immer vor Augen halten, dass es hier um das Töten eines Lebewesens geht! Da kann es meiner Meinung nach nicht genug fachliche Praxis geben! Komischerweise wird bei der Jägerprüfung oder in der Ausbildung zum Schlachter auch extremst darauf geachtet. Nur bei Fischen ist es scheinbar egal....iss ja nur ein Fisch. Stell Dir mal vor ein Schlachter würde das Rind durch Einschlagen des Schädels töten....was meinst Du, was dann los wäre, wenn das publik wird?

Gruß,
Borg
 

Ralle 24

User
AW: Angeln ohne Angelschein

Stell Dir mal vor ein Schlachter würde das Rind durch Einschlagen des Schädels töten....was meinst Du, was dann los wäre, wenn das publik wird?

Zumindest bei Schweinen kenne ich das noch aus meiner frühesten Jugend. Da kam im Herbst der Metzger mit dem großen, schweren Hackebeil. Kein Scherz. Zum Glück hielt dann auch bei dem der Bolzenschußapparat einzug.

Was das töten von Fischen angeht, bin ich eigentlich Wallerschrecks Meinung. Allerdings gestehe ich auch ein, dass grade die jüngeren Generationen oft überhaupt keine Berührung mit dem töten von Tieren hatten ( Schnitzel aus dem Supermarkt ). Sö könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der eine oder andere eben nicht weiß, wie er sich richtig verhält. Möglicherweise trifft genau das Gegenteil vom " Schädelzertrümmern " ein, nämlich ein viel zu zaghaftes Vorgehen. Ob, um das zu lernen, nun allerdings ein paar Fische während eines Kurses zu Tode gestreichelt werden, oder beim angeln am Wasser ist unterm Strich relativ Wumpe.
 

Borg

Der mit dem Hirsch tanzt
AW: Angeln ohne Angelschein

Zumindest bei Schweinen kenne ich das noch aus meiner frühesten Jugend. Da kam im Herbst der Metzger mit dem großen, schweren Hackebeil. Kein Scherz. Zum Glück hielt dann auch bei dem der Bolzenschußapparat einzug.

Auch wenn ich ein paar Jährchen jünger bin, aber das kenne ich auch noch aus meiner Jugend auffm Dorf (mein Opa war Schlachtermeister). War damals jedesmal ein Riesenspektakel wenn die Sau geschlachtet wurde, aber irgendwann endete das plötzlich und es wurde offiziell nur noch mit Bolzenschussgerät geschlachtet (ausser bei meinem Opa, der meinte "Hat 50 Jahre funktioniert, funktioniert auch weiterhin").

Natürlich ist ein Kurs auch keine Garantie dafür, dass danach jeder Teilnehmer in der Lage ist, einen Fisch waidgerecht zu erlegen, aber ich finde es wesentlich "humaner", wenn der Angler das schonmal unter Anleitung gemacht hat, anstatt nur mit seinem bescheidenen theoretischen Wissen auf die Fischheit losgelassen wird. Das waidgerechte Töten ist ja auch kein Hexenwerk, was man jahrelang studieren muss, aber man muss es halt schon ein paar Mal gemacht haben, bevor man es kann. Ich habe es damals als Kind von einem einheimischen Fischer in Spanien gelernt. Hab natürlich auch beim ersten Mal kläglich versagt, weil ich net richtig getroffen habe, aber der Fischer hat dann das arme Tier sofort erlöst....und diese Option hat der Fisch halt bei einem frisch gebackenen Fischereischeinbesitzer nicht.

Ich finde halt, dass der Prüfungsausschuss mal was sinnvolles tun könnte für sein Geld! (Ich rechne mal zusammen: Bei mir waren 35 Mann zur Prüfung a 50,- € Prüfungsgebühr = 1750,- €. Es waren vier Prüfer da und die gesamte Veranstaltung war nach 2 Std. rum, bis der Letzte durch war. 1750,- € : 4 = 437,50 € : 2 = 218,75 € Stundenlohn pro Mann..Wow, für ein bisschen Prüfungsbögen via Schablone korrigieren und sich ein bisschen Tackle anschauen und klug********n, ein netter Stundenlohn!)....und den Wesen, um die es letztendlich geht, wäre damit auch geholfen...auch wenn es "nur" ein Fisch ist.

Aber das ist ja nur meine persönliche Meinung und nicht der Weisheit letzter Schluss! ;)

Gruß,
Borg
 
Zuletzt bearbeitet:

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Angeln ohne Angelschein

hehe, die rechnung geht so aber nich auf ;)

da wird sesentlich mehr geld in gewisse ämter/behörden wasweißich fließen.

aber im prinzip bin ich auch deiner meinung. da es heutzutage einfach vielen jugendlichen nicht vergönnt ist entweder angelnde verwandte zu haben, von denen man den umgang mit fischen lernen könnte, oder wenigstens einen deut praktische erfahrung im umgang mit tieren als NUTZTIER und nicht als verhätscheltes schoßhündchen, besteht da einfach viel aufklärungsbedarf.

von daher: pro prüfung, aber am liebsten modifiziert!

grüße, david
 

Jose

Active Member
fische sind waidgerecht zu töten

  • "fische sind waidgerecht zu töten"
  • "mitzuführen ist ... ein fischtöter..."
  • usw usw
mal praktisch:
bei einem 25er mit einem handelsüblichen fischtöter DIE stelle zur 'sachkundigen' betäubung nicht mit zu treffen, das wäre schon eine kunst. zur not reichte als anleitung 'eins zwischen die augen'. dann der kiemenschnitt oder der herzstich, alles am besten "bei vollmond"?

das ist alles so lebensfremd, man glaubt es kaum.
ich hab in frankreich bei nem forellenberufsfischer gelernt zeigefinger ins maul, daumen ans kopfende und knick, genickbruch. waidgerecht? auf jeden fall hier verboten. aber sehr effektiv!
würde ich gerne mal mit ner forelle diskutieren.

ich denke, dass diese verordnungen ausschließen sollen, dass fische einfach so in den sack gesteckt werden, sorry - moderne zeiten - die plastiktüte und dort oder am ufer sich langsam erstickend zu tode zappeln.
und die richten sich auch gegen 'angler', die sich nicht trauen, den fisch anzupacken.

jedem, der fischen geht, muss doch klar sein, dass er irgendwann einen todgeweihten fisch rauszieht. da kann man sich vorher 'sachkundig' machen und das töten eines fisches in sportfischerprüfungen zu 'üben', das könnte man ja auch anhand von nem riesenshad. zumindest wüssten die dann, wo beim fisch der kopf ist :)


so, und jetzt hätte ich noch ne frage, bei nem 180+er wels, was machen wir dann?
etwa mit unserer fischtöterfliegenpatsche so lange auf den riesenschädel einklopfen, bis zumindest einer von uns betäubt ist?
dann also doch den stein, den knüppel, den wagenheber?

sagt dazu was die sportfischerprüfung, das tierschutzgesetz?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralle 24

User
AW: fische sind waidgerecht zu töten

ich hab in frankreich bei nem forellenberufsfischer gelernt zeigefinger ins maul, daumen ans kopfende und knick, genickbruch. waidgerecht? auf jeden fall hier verboten. aber sehr effektiv!

Andersrum. Daumen ins Maul, gekrümmtem Zeigefinger in den Nacken und knacks. Aber der Forelle ist´s wahrscheinlich egal.
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein

@all
hier mal Brandenburgs Prüfungsfragen: http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2331.de/f_fragen.pdf

und jetzt mal los,ihr werdet gefragt werden nach Forelleneierdurchmessern etc.
1000Fragen,geht sie mal bitte durch,
welche dieser Fragen ist für euch wirklich WICHTIG?könntet ja die NR.angeben!
für mich steht da soviel interessantes,aber zum angeln erforderlich?

Tja und wer zum angeln geht,und sich nicht mal vorher die Frage stellt...WEIß ICH EIGENTLICH WIE ICH EINEN FISCH TÖTE?
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Angeln ohne Angelschein

man kann den 180er wels als beifang zwar nicht ausschließen, aber um den in der prüfung einzuplanen ist der als anfängerfisch doch zu unwahrscheinlich ;)

wer mit dem gerät fischt mit dem man großwelse fangen kann, der ist auch meist darauf vorbereitet einen solchen zu versorgen. ob es nun nen schonender umgang + zurücksetzen oder baseball-schläger und 45er ist sei erstmal außen vor. generell ist mir das total egal WOMIT man den fisch versorgt, SOLANG man das tut.

und es geht ja soweit, dass ich schon bei jugendlichen in berlin (zu meinem entsetzen) sehen musste, dass sie sich davor geekelt haben fische anzupacken (also macht man das mit nem trockenen handtuch, hält ja auch besser) und da man ja eh keinen fisch isst wird der eimer (der übrigens die ganze zeit ohne pumpe inner sonne stand nach 3 stunden wieder aus 1,5m höhe in den kanal gekippt. das die fische danach nicht aus lauter freude über ihre zurückgewonnene freiheit rückenschwimmen üben hat übrigens keiner gesehn, warum sollte man auch mal darauf achten wies den fischen geht, ham ja ihren lebenszweck erfüllt, indem sie uns 5s spannung beim biss gegeben haben.

(ja ich hab die kids drauf angesprochen was das soll und "verbesserungsvorschläge" gegeben usw, zurück kam nur "alter verpiss dich du *******" usw, ne streife die ich drauf hinwies hat übrigens auch nur mit den jungs geredet, die sich davon nich ham beeindrucken lassen)

hier im boar reden wir nunmal unter anglern die entweder schon jahrelang erfahrungen im umgang mit den fischen haben oder angelernt wurden, oder wenigstens die motivation sich das wissen selbst anzueignen (meistens alles zusammen). einen gewissen teil wird bestimmt auch die angelprüfung dazu beigesteuert haben. (bei mir wars jedenfalls so)

ich hab zwar schon vor der prüfung viel geangelt und habe mir damals viel von anderen abgeguckt, aber es war mit sicherheit hilfreich.

grüße, david
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Angeln ohne Angelschein

ps. ich will nicht bestreiten, dass viel unsinn bzw viel unnützes zeug in den meisten prüfungen vokommt (ich denke ich habe aus meiner schul- und unilaufbahn wenigstens gelernt, dass fast keine prüfungen vollkommen sinnvoll sind), aber trotzdem gibt es bestimmt punkte die nicht sinnfrei sind.
ich werd mir das mal durchlesen, bis jetz kann ich ja auch nur aus nrw-sicht argumentieren.
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein

ps. ich will nicht bestreiten, dass viel unsinn bzw viel unnützes zeug in den meisten prüfungen vokommt (ich denke ich habe aus meiner schul- und unilaufbahn wenigstens gelernt, dass fast keine prüfungen vollkommen sinnvoll sind), aber trotzdem gibt es bestimmt punkte die nicht sinnfrei sind.
ich werd mir das mal durchlesen, bis jetz kann ich ja auch nur aus nrw-sicht argumentieren.

Mensch daci7,ja nicht falsch verstehen;)
als Unsinn hab ich die Fischerprüfung nie verstanden!

über ein Feedback nach durchlesen wäre ich sehr froh#6
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Angeln ohne Angelschein

sodele...

also ich finde sinnvoll:
sachgebiet I - fischkunde und -hege
--aufbau des fischkörpers, bau und funktion der fischorgane (allerdings nur sehr bedingt)
--unterscheidung einheimischer fischarten
--häufig auftretende fischkrankheiten

sachgebiet II - pflege der fischgewässer
--schutz der gewässer vor verunreinigung
--ufer- und gelegeschutz

teilweise fragen aus sachgebiet III - fanggeräte und deren gebrauch

sachgebiet IV - behandlung der gefangenen fische
--betäuben, töten und schlachten von fischen
--aufbewahrung von fischen
--tierschutz

von den genannten punkten ist bestimmt nicht jede frage sinnvoll, siehe die fragen nach eianzahl oder durchmesser etc. aber es gibt schon sinnvolle ansätze!

vollkommen sinnfrei für eine anglerprüfung finde ich jedoch:
sachgebiet I - fischkunde und -hege
--notwendigkeit von besatzmaßnahmen

sachgebiet II - pflege der fischgewässer
-- alle unterpunkte (außer s.o.)

sachgebiet V - einschlägige rechtsvorschriften
-- alle unterpunkte

es geht dabei nicht darum, dass ein angler soetwas nicht wissen sollte, sondern dass er es nicht zwingend braucht um sich am gewässer richtig/vernünftig zu verhalten.

außerdem:
es sind interessante sachen dabei, von denen ich mir wünschen würde, dass mehr leute sie kennen, aber das kann ich ja schlecht von jedem verlangen.
teilweise sind die fragestellungen SEHR ungeschickt/unüberlegt. zb im sachgebiet III - fanggeräte und deren gebrauch. ich finde es sinnvoll anfängern zu erklären, wie man die bremse vernünftig benutzt allerdings erschließt sich mir in keiner weise, warum ein angeleinsteiger wissen muss welcher haken zum fliegenbinden der beste ist |bigeyes

fazit: der fragenkatalog ist ausführlicher als ich ihn erwartet habe und auch ausführlicher als ich ihn in erinnerung hatte, bzw ich denke, dass in nrw einfach andere sachen gefragt wurden.
der katalog liest sich wie ein fragebogen zu einem vortrag oder einem buch, bei dem teilweise ohne sinn abgefragt wird ob, und wie genau, man das buch gelesen hat. gezielte fragen zu sachverhalten in bestimmten situationen fände ich sinnvoller.

ps. ich habe nicht alle fragen gelesen, aber die meisten ;)

pps. ich gönne es jedem anfänger fehler zu machen, ich war selbst bestimmt auch nicht fehlerfrei in meiner angelkarriere, aber man sollte schon aus rücksicht auf die tiere versuchen diese fehler, die zwingend am anfang (und auch später noch) auftreten, zu vermeiden!

ppps. danke für die aufklärung koalabär!

grüße, david
 
Zuletzt bearbeitet:

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein

@daci7
hier bei uns wird sehr oft das GEWÄSSER gesäubert!sprich Hochwasserschutz:) da liegen dann schnell mal Muscheln etc.auf dem trockenen!
von der Wasserfeder ganz zu schweigen!kennt jemand diese Wasserpflanze?
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Angeln ohne Angelschein

und sowas muss nunmal nicht sein, wenn man es denn verhindern kann, oder nicht?
wenn man lernt, dass die heimischen muschelarten zu schützen sind, dann muss doch auch einem angelneuling klar sein, dass schützen nicht heißt die an land zu legen :)

ohne prüfung ham die meisten leute doch noch nie was von den einzelnen muscheln gehört, geschweige denn davon, dass diese geschützt sein könnten. oder von krebsen, oder von uferbrütern, oder von gschützten insekten, oder von bestimmten pflanzen und und und.
natürlich wäre es wünschenswert allen leuten am ufer/im wald/eigentlich überall dieses wissen mitzugeben, aber das ist utopisch :)
aber da angler besonders viel in der natur (oder was davon noch so übrig ist) unterwegs sind, kann man wenigstens denen ein paar sachen mit auf den weg geben!

ps. bei den vielen pflanzen bin ich mir heute noch nicht sicher, und das nachdem ich die schon für diverse klausuren lernen musste #t daher denke ich, dass man auch von niemandem verlangen kann ALLE pflanzen und tierarten zu kennen/bestimmen zu können, aber ein grundwissen sollte vorhanden sein.

grüße, david
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Angeln ohne Angelschein

@ antonio

Wenn du den Sachverhalt schon anzweifelst, dann informier dich bitte vorher. Ne, aber ist klar, erstmal anzweifeln, weil man vom Hörensagen was anderes meint zu kennen. Hier der rechtliche Hintergrund z.B.

aus dem Land Sachsen:

Die Fischereibehörde lässt sich als zuständige Stelle bei der Definition des Begriffes „waidgerecht töten“
maßgeblich von der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder
Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 3. März 1997 (BGBl. I 1997 S. 405-415)
leiten.

Und aus dem Land Bayern:

[FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG):​
[/FONT][/FONT]
AVFiG, § 5 (1):​
[FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]
Wer die Prüfung ablegen will, hat an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen,
der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung
in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt; die
Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle in Art. 66 Abs. 1 FiG genannten Prüfungsgebiete und die
praktische Einweisung erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.
[/FONT]
[/FONT]
Anmerkung: Diese Vorschrift regelt den Lehrgang, der als Vorbereitung auf die Fischerprüfung von jedem
Prüfungsbewerber besucht werden muss. Unter anderem muss sich die Lehrgangsteilnahme
auch auf die praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische erstrecken. Im
Ausbildungsplan ist festgelegt, dass in diesem Lehrgangsteil jeder Lehrgangsteilnehmer die
gemäß § 4 Absatz 1 TierSchG notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Töten der Fische
erwerben muss.

Die anderen Bundesländer dürften analog dazu sein. Da kenn ich mich aber leider nicht aus, denn damit hab ich nichts am Hut

Das heisst die TierSchlV gilt auch für dich als Privatperson beim Schlachten von Fischen.

Gruss

Jan
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein

@Jan
ich spreche jetzt ausdrücklich nur für Brandenburg.Hier brauchst du solch einen Nachweis(für das schlachten von Fischen) NICHT!

Gruß Jörg
 

antonio

Active Member
AW: Angeln ohne Angelschein

@ antonio

Wenn du den Sachverhalt schon anzweifelst, dann informier dich bitte vorher. Ne, aber ist klar, erstmal anzweifeln, weil man vom Hörensagen was anderes meint zu kennen. Hier der rechtliche Hintergrund z.B.

aus dem Land Sachsen:

Die Fischereibehörde lässt sich als zuständige Stelle bei der Definition des Begriffes „waidgerecht töten“
maßgeblich von der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder
Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 3. März 1997 (BGBl. I 1997 S. 405-415)
leiten.

Und aus dem Land Bayern:

[FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG):​
[/FONT][/FONT]
AVFiG, § 5 (1):​
[FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]
Wer die Prüfung ablegen will, hat an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen,
der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung
in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt; die
Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle in Art. 66 Abs. 1 FiG genannten Prüfungsgebiete und die
praktische Einweisung erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.
[/FONT]
[/FONT]
Anmerkung: Diese Vorschrift regelt den Lehrgang, der als Vorbereitung auf die Fischerprüfung von jedem
Prüfungsbewerber besucht werden muss. Unter anderem muss sich die Lehrgangsteilnahme
auch auf die praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische erstrecken. Im
Ausbildungsplan ist festgelegt, dass in diesem Lehrgangsteil jeder Lehrgangsteilnehmer die
gemäß § 4 Absatz 1 TierSchG notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Töten der Fische
erwerben muss.

Die anderen Bundesländer dürften analog dazu sein. Da kenn ich mich aber leider nicht aus, denn damit hab ich nichts am Hut

Das heisst die TierSchlV gilt auch für dich als Privatperson beim Schlachten von Fischen.

Gruss

Jan

ja und ?
was willst du damit sagen?
als privatmann muß ich keinen befähigungsnachweis haben wie du immer noch behauptest.
ich muß lediglich die fähigkeiten und kenntnisse haben. woher ist rille.
klar gilt das tierschutzgesetz aber wo steht im tierschutzgesetz, daß ich einen nachweiß haben muß im privaten bereich?
zeig mir das mal.
und das hat nix mit anzweifeln und hörensagen zu tun, das sind die fakten.
wenn es nach deiner meinung ginge dürfte keiner zu hause kaninchen schlachten.
wie gesagt kenntnisse und fähigkeiten ja, aber nachweis nur im gewerblichen bereich.

antonio
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Angeln ohne Angelschein

Also ich erinnere mich recht deutlich das in meinem Lehrgang das töten von Fischen nur theoretisch erklärt wurde. Auf die Frage warum man das nicht am echten Fisch gezeigt bekommt meinte der lehrgangsleiter "das darf ich nicht machen weil minderjährige anwesend sind"
 
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