Angeln in NRW mit Angelschein aus Niedersachsen, Fischereiabgabemarke

Winz0815

Member
Vielleicht sollte ich den Termin absagen und einfach in einen Verein eintreten. Auch wenn ich daran dann nicht teilhaben werde. Aber wenigstens können sie dann durch die Vereinsgebühren etwas für die Jugend tun. Oder auch einfach Bier davon kaufen :D
 

Captain_H00k

Well-Known Member
Bei uns kann man auch nicht mehr vor Ort vorbei,bzw das möchten die eher nicht.
Habe meinen Schein erst verlängert,wollte vorbei gehen,und der meinte das machen die nicht mehr.
Nur noch online alles abwickeln,zahlen,und man bekommt nen neuen Schein.
Der alte kann dann entsorgt werden.
 

RedIndian

Böhse Onkelz-Fan
Winz0812, wo wohnst Du denn jetzt? Ich bin Anfang 2021 aus dem Landkreis Schaumburg in den Kreis Minden-Lübbecke gezogen und habe mich das auch gefragt.
Nach §31 Absatz 7 Landesfischereigesetz NRW lese ich es so, dass unser Schein aus Nds. gültig ist, wenn man zum Zeitpunkt der Erteilung den ständigen Aufenthalt dort hatte.
Gesetzestext
 

RedIndian

Böhse Onkelz-Fan
Winz0812, wo wohnst Du denn jetzt? Ich bin Anfang 2021 aus dem Landkreis Schaumburg in den Kreis Minden-Lübbecke gezogen und habe mich das auch gefragt.
Nach §31 Absatz 7 Landesfischereigesetz NRW lese ich es so, dass unser Schein aus Nds. gültig ist, wenn man zum Zeitpunkt der Erteilung den ständigen Aufenthalt dort hatte.
Gesetzestext
Der Verein in Espelkamp hat es auch so stehen, muss nur nach Ablauf umgeschrieben werden. Da unser aus NDS aber keine Befristung hat, müsste ja eigentlich nichts gemacht werden.

Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

Edit:
Ich habe per Mail bei der "Unteren Fischereibehörde", also dem Kreis Minden-Lübbecke, nachgefragt und der Sachbearbeiter hat meine Aussage bestätigt.

Hier seine Antwort:
Sehr geehrter Herr S.,

ich versuche, Ihnen die Situation anhand der von Ihnen mitgeteilten Angaben zu erläutern.

Die gesetzliche Regelung finden Sie in § 31 Absatz 7 Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen, die einfach erklärt besagt, dass, wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins in dem Bundesland, in dem der Fischereischein ausgestellt wurde, auch Ihren Hauptwohnsitz hatten, der Fischereischein dieses Bundeslandes auch in Nordrhein-Westfalen weiter gilt. So wie Sie schildern haben Sie zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins in Niedersachsen Ihren Hauptwohnsitz gehabt und sind dann nach Nordrhein-Westfalen umgezogen. Der Ihnen in Niedersachsen unbefristet ausgestellte Fischereischein muss nicht umgeschrieben werden und gilt hier weiter fort.

Da ich 2003 den Schein gemacht habe, dort noch im zarten Alter von 23 bei meinen Eltern wohnte, und 2021 von Niedersachsen nach NRW gezogen bin, trifft zumindest bei mir die Regelung zu.
 
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