Aus erster Hand:
Gestern war die Abschlussrunde des "Runden Tisches".
Harmonie und Bekenntnisse, mit denen sich die Naturschützer überboten haben.
Die Staatsregierung will ein umfassendes Natruschutzgesetz in den Landtag einbringen, das "alles übertrifft, was an Gedanken zum Naturschutz da ist".
Für uns Angler in Bayern: Die Pläne des Naturschutzgebietes an Donau und auch an Isar werden reaktiviert; dies ist als Maßnahmenpunkt aus dem Abschlussbericht vorgesehen. Einwände seitens des Landesfischereiverbandes gibt es nicht, sondern Beifall. Naiv oder gefällig?
Auf Nachfrage nun, ob dies in den betroffenen Auenstrecken Angelverbot geben wird, wird dies ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Ebenfalls nachgefragt nach der Haltung des LFV, klare Aussage: Angeln spielte keine Rolle, wurde nicht erwähnt.
An den LFV:
Darf ich als Angler nicht erwarten, bei jedem Verständnis für Naturschutzgedanken, dass ein Verband trotzdem den Gedanken einbringt und dafür kämpft, dass keine Nachteile für die von ihm Vertretenen entstehen?
Warum ist der Gedanke "Naturnutzung schließt Naturschutz nicht aus, aber Naturschutz pauschal hingenommen durchaus die Naturnutzung" dem Landesverband so fern?
Diese meine Formel und die Erläuterung dazu von der Sondersitzung zum VB hast Du, GF des LFV, ja letzte Woche doch noch bei unserem Gespräch im Ohr gehabt, oder?
Und den Appell, als Interessenvertreter Gefahren für uns zu erkennen und abzuwehren, auch.
Aber damals wie gestern ist euch die Diskussion dazu läßtig, oder aber sie überfordert euch. ... traurig und erbärmlich ...