sn-angler
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Hallo! So einiges wurde im Board schon zu den Dorschfangbegrenzungen, die ab Jahresbgeinn 2017 gültig sind, geschrieben. Aus diesem Anlass habe ich mal auf der Website des LALLF M-V (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) recherchiert, welche Überarbeitungen in diesem Zuge u.a. die KüFVO erfahren haben. Dort wird fleißig das "Kleingedruckte" aktualisiert. Ich empfehle, unter http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/9_sonstiges/170116MVKueFVO2017.pdf das aktualisierte PDF zu studieren. Änderungen sind blau hervorgehoben. Augenmerk verdient vor allem Seite 4. Dort sind neue Regelungen zum Filetieren von Fischen aufgeführt. Der Fisch muss ganz, oder Filets müssen mit Haut vorliegen. Das soll die Umgehung der Fangbegrenzung dahingehend verhindern, dass gefangene filetierte Dorsche dann bei der Kontrolle z.B. als "Wittlinge" deklariert werden. Am Ende des Dokumentes sind die Verstöße/Ordungswidrigkeiten aufgeführt. Mecklenburg-Vorpommern hat hier die höchsten Bußgelder bundesweit: bis zu 75.000 EUR. Die tatsächlichen Bußgelder sind in der Praxis Einzelfallentscheidungen.
Die Höhe finde ich grotesk, in den alten Bundesländern gilt für Ordnungswidrigkeiten in der Fischerei meist eine Obergrenze von 5.000 EUR. Aber immerhin ist M-V da mal nicht das Schlusslicht, sondern führend...
Zur Zeit laufen Schulungen für die Fischereiaufsicht für diese geupdateten Verordnungen. Möglicherweise werden künftig auch bei Leihbooten am Strand oder Hafen die Fänge dahingehend kontrolliert. Die Fischereiaufsicht darf ebenso das Öffnen des KFZ zur Kontrollzwecken verlangen. Bei Verweigerung -> Ordungswidrigkeit -> siehe oben. Also beim Brandungsangeln mal schnell ein paar Dorsche zwischendurch in den Kofferraum schaufeln... Das könnte schiefgehen.
Die Höhe finde ich grotesk, in den alten Bundesländern gilt für Ordnungswidrigkeiten in der Fischerei meist eine Obergrenze von 5.000 EUR. Aber immerhin ist M-V da mal nicht das Schlusslicht, sondern führend...
Zur Zeit laufen Schulungen für die Fischereiaufsicht für diese geupdateten Verordnungen. Möglicherweise werden künftig auch bei Leihbooten am Strand oder Hafen die Fänge dahingehend kontrolliert. Die Fischereiaufsicht darf ebenso das Öffnen des KFZ zur Kontrollzwecken verlangen. Bei Verweigerung -> Ordungswidrigkeit -> siehe oben. Also beim Brandungsangeln mal schnell ein paar Dorsche zwischendurch in den Kofferraum schaufeln... Das könnte schiefgehen.