Pressemeldung
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Den Reiz des Angelns spüren

Auf Initiative des Präsidenten des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen, Uli Beyer, wird 2024 erstmalig ein breit angelegtes Angelevent in Nordrhein-Westfalen stattfinden, bei dem interessierte Menschen das Angeln in Begleitung eines ausgebildeten Anglers ausprobieren und genießen können.

„Dank ‚NRW angelt‘ können wir zukünftig ganz unbürokratisch an einem Wochenende im Jahr vielen Menschen den Reiz des Angelns nahebringen und ihnen gleichzeitig den Wert des Lebensraums Gewässer vermitteln. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen sich für den Schutz der aquatischen Umwelt einsetzen, wie es die vielen Fischereivereine in Nordrhein-Westfalen tun“, sagt Uli Beyer.

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Durch die Übertragung der Idee eines nationalen „Go Fishing-Days“ – wie zum Beispiel in den USA oder Australien – auf Nordrhein-Westfalen verspricht sich der Fischereiverband, den ersten Zugang zur Angelfischerei zu erleichtern und Begeisterung zu wecken. Am neu ausgerufenen Eventwochenende können Personen ohne abgelegte Fischerprüfung unter Aufsicht und in Begleitung von Fischereischeininhaberinnen und -inhabern erste praktische Angelerfahrungen sammeln, die Natur am Wasser mit anderen Augen erleben und etwas über die nachhaltige Nutzung von Fischbeständen lernen.

Zukünftig soll das als „NRW angelt“ getaufte Eventwochenende jährlich am Samstag und Sonntag in der 24. Kalenderwoche stattfinden – in diesem Jahr also am 15. und 16. Juni 2024.

Der Fischereiverband ist zuversichtlich, dass sich dank des Events zukünftig noch mehr Menschen für dieses schöne Hobby entscheiden werden und eine Fischerprüfung ablegen wollen. Rund 8.500 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen absolvieren jährlich die staatliche Fischerprüfung. „Das Angeln bietet nicht nur einen wichtigen Ausgleich zum stressigen Alltag, sondern kann auch durch die Verwertung gefangener Fische einen kulinarischen Mehrwert liefern. Daneben leisten die in den Vereinen und Verbänden organisierten Anglerinnen und Angler einen wichtigen Beitrag zum Arten-, Natur- und Umweltschutz. Wir richten unseren Blick insbesondere auf die heimischen Gewässer und das Leben unter der Wasseroberfläche“, hebt Beyer die gesellschaftliche Bedeutung der organisierten Anglerschaft hervor.

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Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für das jährlich stattfindende Event wurden über einen Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf den Weg gebracht. Der neue Erlass basiert auf den bestehenden Regelungen zum so genannten Schnupperangeln im Vereinsrahmen. Viele Angelvereine nutzten dieses Instrument bereits in den letzten Jahren, um naturverbundene Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, an die Angelfischerei heranzuführen. Der neue Erlass eröffnet die Möglichkeit für ein jährlich stattfindendes Schnupperangelevent im gewässerreichen Land Nordrhein-Westfalen.

Die drei nordrhein-westfälischen Landesfischereiverbände (Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V., Rheinischer Fischereiverband von 1880 e. V., Landesverband Westfälischer Angelfischer e. V.), denen circa 120.000 Angler angeschlossen sind, planen am Eventwochenende öffentlich zugängliche Angelveranstaltungen an den Vereins- und Verbandsgewässern.

Alle Angelvereine und Fischereigenossenschaften in Nordrhein-Westfalen werden zum Mitmachen aufgerufen und können mit ihren Gewässern an der Aktion teilnehmen. Ab dem 1. April 2024 können auf der zentralen Webseite www.nrw-angelt.de vertretungsberechtigte Personen die Gewässer registrieren und veröffentlichen. Eine Registrierung der teilnehmenden Gewässer ist nach dem Runderlass notwendig, um sowohl den nordrhein-westfälischen Fischereischeininhaberinnen und -inhabern als auch der Fischereiaufsicht als zentrale Informationsplattform zu dienen.

Kontakt:

Fischereiverband Nordrhein-Westfalen

Sprakeler Str. 409

48159 Münster

Dr. Michael Möhlenkamp

Tel. 0251 48271 0, info@fv-nrw.de

und

Christian Kaspers

Tel. 01578 3293922, info@nrw-angelt.de

Sollte es mehr Schnupperangeltage in Deutschland geben? Was meint Ihr?
 
Interessant! Wie verhält es sich denn rechtlich wenn man doch theoretisch da selbst unter Aufsicht Tierschutzgesetz etc. doch bricht?

Oder hab ich da nen rechtlichen Denkfehler?
Hi,wird wohl ähnlich ausgelegt wie Jugendfischereischein etc.
Ich finde diese Ausnahme/Aktion auf jedenfall lobenswert.
Werdemal schauen ob unsere Gewässer /Verein daran teilnehmen.
Paar Kandidaten fallen mir spontan ein ,die dieses Angebot wohl gerne nutzen werden,ggf.wird daraus mal "richtiger " Angler.

Gruss
Mac
 
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