Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

gadusmorhua

New Member
Ist das Thema schon diskutiert worden? Wer/wann/wo hat ein Vorrecht auf die Gewässernutzung? Der Angler, das Boot, der Schwimmer? Da gibts ja immer wieder Streit drum.

Zumindest bei Bundeswasserstrassen haben mir Juristen erzählt, dass Boote immer vorrang vor Anglern haben. Strenggenommen muss ein Angler seine Schnur sogar einholen um einem Boot Platz zu machen, ansonsten wird die Schiffahrt behindert. Es soll schon Fälle gegeben haben da sind Angler deswegen bestraft worden, weil eine relativ dicke Angelschnur im Wasser war an Stellen wo reger Schiffsverkehr herrschte. Begründung : Die Schiffschrauben sind gefährdet.

Aber wie siehts mit Gewässern aus die keine Bundeswasserstrassen sind? Mir sind einige Fälle berichtet worden wo es Ärger mit dem Ordnungsamt gab weil angeblich Badende vorrang vor Anglern haben. Und Kanus? Bundeswasserstrasse ist klar, aber sonst? Da gibts ja den ewigen Streit zwischen Kajakern und Anglern.
 

FoolishFarmer

... mag Fisch!
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Son Sportbootführerschein ist doch immer wieder nützlich... da lernt man so einiges! :g

Auf Bundeswasserstrassen hat die Berufsschiffahrt ganz klar Vorrecht.
Abseits davon gilt die gute alte Regel: Muskel vor Wind vor Motor.
Bist Du also mit Ruderboot unterwegs, haben Segler und Motorboote auf Dich Rücksicht zu nehmen.
Ansonsten gibt es auch auf dem Wasser noch Regeln wie Rechts vor Links, nicht vorm Bug wenden, überholen nur an Lee, etc.

Baden ist grundsätzlich nur dort gestattet, wo ein Badebereich eingerichtet ist. Im Normalfall ist dieser an Gewässern mit Bootsverkehr entsprechend kenntlich gemacht und für den Bootsverkehr gesperrt.
Da wo Baden nicht erlaubt ist, stellt sich eigentlich auch nicht die Frage nach der Vorfahrt. Allerdings würde ich es nicht auf eine Klage wegen vorsätzlicher Körperverletzung (ob nun wegen "Überfahren" oder als FOlge von Pöbelei) ankommen lassen wollen - das Prinzip der Rücksicht ist allgegenwärtig. Die meisten Konflikte lassen sich klären, indem man drüber spricht. ;)
 

Erik_D

Feederangler
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Hi!

Ich denke, es gibt da für die meisten Gewässer keine einheitliche Regelung.

Ich sehe es für meinen Teil immer so: Ich bezahle für meine Karte und die Berechtigung zu Angeln. Also werde ich mit Sicherheit keine Rücksicht auf Leute nehmen, die nix für's Schwimmen oder Bootfahren auf einem See bezahlen.
Ausgenommen sind natürlich ausgewiesene Bade- und Bootflächen.

Badegäste weise ich auf meine Schnüre und Haken hin, wenn sie dann trotzdem reinschwimmen -> Pech gehabt (die Schwimmer, nicht ich).

Ich lege mich ja nicht zum Sonnen auf einen Golfplatz nach dem Motto 'die Spieler sehen mich ja und können gefälligst Rücksicht nehmen'
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Hi!

Ich denke, es gibt da für die meisten Gewässer keine einheitliche Regelung.

Ich sehe es für meinen Teil immer so: Ich bezahle für meine Karte und die Berechtigung zu Angeln. Also werde ich mit Sicherheit keine Rücksicht auf Leute nehmen, die nix für's Schwimmen oder Bootfahren auf einem See bezahlen.
Ausgenommen sind natürlich ausgewiesene Bade- und Bootflächen.

Badegäste weise ich auf meine Schnüre und Haken hin, wenn sie dann trotzdem reinschwimmen -> Pech gehabt (die Schwimmer, nicht ich).

Ich lege mich ja nicht zum Sonnen auf einen Golfplatz nach dem Motto 'die Spieler sehen mich ja und können gefälligst Rücksicht nehmen'

Vooorsicht, gaaaanz dünnes Eis. Du zahlst dafür, dass Du quasi im Rahmen der allgemeinen Gewässernutzung eine Sondernutzung durchführen darfst, was Dir allerdings keine Vorrechte gegenüber den anderen Nutzern einräumt. Das einzige, was Du mehr tun darfst als der Rest der Bevölkerung ist, Du darfst dort im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und den auf der Gewässerkarte vorgegebenen Regularien Deinen Wurm baden.

Wenn jemand in Deine Schnüre schwimmt und sich dann einen Haken ins Bein zieht bist Du dran wegen fahrlässiger Körperverletzung, denn Du verursachst die Gefahr.

Das mit dem Golfplatz passt überhaupt nicht, das ist Privatgelände und wenn Du Dich da einfach so sonnst, dann bist Du immer im Unrecht, Du hast da nichts verloren!

Wenn da ein Hund auf Deine Angelsachen sch..., dann kann der sich auch auf den Standpunkt stellen, ich darf das, mein Herrchen/ Frauchen zahlt ja Steuern für mich.

So ein Verhalten, wie Du es propagierst, führt immer wieder zum Negativbild des pöbelnden Angelprolls in der Öffentlichkeit, fehlt nur noch die Flasche Schnaps und der Kasten Bier.

Da möchte ich eigentlich nicht zu gehören und ich vermute mal, die große Mehrheit der ABler auch nicht.
 
U

Udo561

Guest
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Hi!



Ich sehe es für meinen Teil immer so: Ich bezahle für meine Karte und die Berechtigung zu Angeln. Also werde ich mit Sicherheit keine Rücksicht auf Leute nehmen, die nix für's Schwimmen oder Bootfahren auf einem See bezahlen.
'

Hi,
sorry , aber genau wegen solch einer Einstellung kommt es am Wasser immer wieder zu Ärger.
Warum nimmt man nicht einfach Rücksicht aufeinander |kopfkrat
Sonst könnte ein Spaziergänger ja auch Steine da ins Wasser werfen wo du angelst , ist ja nicht verboten Steine ins Wasser zu werfen.
Seltsam , ich bin bisher weder als Angler , noch als Bootsfahrer oder Schwimmer mit einem anderen " Wasserbenutzer" aneinander geraten .
Aber bei deiner Einstellung dürftest du Ewig Ärger am Wasser haben :)
Gruß Udo
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Also - ich rede jetzt mal von meinem Vereinsgewässer - der Aggertalsperre:

Dort ist baden und sogar das Betreten des Uferstreifens für NICHT-ANGLER eigentlich verboten!

Leider kümmert sich darum anscheinend niemand und ich räume als Angler brav den Mist & Müll der Badegäste weg, wenn ich im Sommer dort zum Nachtangeln bin!

Traurig, aber da wird wohl auch von Vereinsseite kein Druck gemacht!

Tagsüber kann man das Angeln dort bei schönem Wetter komplett vergessen und das, obwohl man im Grunde genommen rein rechtlich nur als Angler dort den Uferstreifen überhaupt betreten darf!

Das Baden ist dort nur an einer Stelle gestattet - nämlich genau dort, wo ein umzäuntes und durch Bojen abgegrenztes (kostenpflichtiges!!!) Schwimmbad ist.

Aber:

Es kümmert sich niemand vor Ort um die Rechtslage und das eigentlich illegale "Wildbaden" wird anscheinend auch von Behördenseite geduldet!

...und der "dumme" Angelverein macht 1 x im Jahr seinen Umwelttag, wo alle mit Mülltüten den Uferstreifen reinigen!

Klar liegen da leider auch manchmal "anglertypische" Abfälle (Madendosen etc.) - aber der Großteil dessen, was wir wegräumen stammt von Badegästen!

Am Rhein sieht es anders aus - da gibt es z.B. einen Kanu-Verein, in der Nähe eines meiner Lieblingsangelplätze - die fahren dort auf und ab und bis auf eine Ausnahme hatte ich mit denen noch keinen Streß und man nimmt vernünftig Rücksicht aufeinander!

Einmal meinte ein älterer Herr, meine wirklich freundliche Warnung ignorieren zu müssen, dass dort meine Grundruten liegen, wo er sein Boot zu Wasser ließ - der hing dann auch prompt mal in der Schnur --> klar war ich sauer, weil das absehbar war, aber auch der hat daraus gelernt, da ich den Zug an der Rute für einen Biß hielt (*g*) und einfach mal kräftig angeschlagen habe!

...seitdem denke ich, dass er zukünftig mehr Rücksicht nehmen wird und er verließ das Wasser wortlos an meiner Angelstelle ohne weiter aufzumucken...was auch besser war!

Normalerweise kann man durch Rücksichtnahme jeglichen Streß vermeiden - aber mir ist schleierhaft, warum dieser ältere Herr meinte, sein Boot genau an meinem Angelplatz ins Wasser bringen zu müssen, da links und rechts echt alles frei war - schon kurios!

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

pfuitoifel

Perückendesigner
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Der Haken an der Sache ist wohl der,daß sich Badende oder Schlauchbootfahrer einfach nichts böses denken.Und da man zum Planschen keine Prüfung absolvieren muß,besteht auch keine Notwendigkeit,sich mit Rechtsfragen zu befassen.Und mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und gutem Willen gibts da auch keine Probleme.
Wenn an Vereinsgewässern das Baden verboten ist,dann sollten zumindest Schilder darauf hinweisen,besser wären Hinweistafeln,wie man sie auch an Naturschutzgebieten findet,die auch den Sinn und Zweck des Badeverbots erläutern.Hilft garantiert besser als ein simples
"Baden verboten"-Piktogramm.
Und zu dem leidigen Thema Müll kann ich nur anmerken,daß ich mir keinen Zacken aus der Krone breche,wenn ich mal ein paar Flaschen oder Chipstüten wegräume.Und mit dem Flaschenpfand hab ich mir schon so manche Tagesration Maden finanziert.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Das mit der Aggertalsperre ist natürlich wieder ein Sonderfall. Da ist das Betreten der Ufer verboten, ähnlich wie in den Naturschutzgebieten an der Sieg und kein Schwein hält sich dran :c

Aber trotzdem, wenn einer dieser illegalen Schwimmer durch Deine Angeln irgendwie geschädigt wird, wer ist verantwortlich? Derjenige, der den Gegenstand, von dem die Gefahr aus geht, ausgebracht hat.
 
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Wenn es ein Badeverbot gibt oder eine Einschränkung des Uferbetretungsrechts und der Angler außdrücklich aus sein Geschirr aufmerksam gemacht hat, dann ist der Schwimmer schon selbst für seinen Schaden verantwortlich.
Wenn da ein Schild steht "Vorsicht Minen", renn ich da doch auch nicht rein um hinterher wen zu verklagen oder?
 

Boendall

Borschtl
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Ist das Thema schon diskutiert worden? Wer/wann/wo hat ein Vorrecht auf die Gewässernutzung? Der Angler, das Boot, der Schwimmer? Da gibts ja immer wieder Streit drum.

Zumindest bei Bundeswasserstrassen haben mir Juristen erzählt, dass Boote immer vorrang vor Anglern haben. Strenggenommen muss ein Angler seine Schnur sogar einholen um einem Boot Platz zu machen, ansonsten wird die Schiffahrt behindert. Es soll schon Fälle gegeben haben da sind Angler deswegen bestraft worden, weil eine relativ dicke Angelschnur im Wasser war an Stellen wo reger Schiffsverkehr herrschte. Begründung : Die Schiffschrauben sind gefährdet.

Aber wie siehts mit Gewässern aus die keine Bundeswasserstrassen sind? Mir sind einige Fälle berichtet worden wo es Ärger mit dem Ordnungsamt gab weil angeblich Badende vorrang vor Anglern haben. Und Kanus? Bundeswasserstrasse ist klar, aber sonst? Da gibts ja den ewigen Streit zwischen Kajakern und Anglern.

Meiner Meinung nach gehts ja nicht um "Wer hat Recht", es "menschelt" hier immer wieder. Wenn jetzt der Angler gegenüber den Bootsfahrer "Vorrang" hätte, würden sich garantiert mehr Streitgespräche ergeben, da man ja "Im Recht" ist und umgekehrt.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass freundliches Bitten mit apellieren an die Vernunft ("Könnten sie bitte nicht durch meine Schnüre rudern, da es für unnötigen Stress sorgt und wir ja schließlich beide entspannen wollen") mehr Früchte trägt als "HEY SCHLEICH DI mit deiner Nussschoin, weil i fisch do und du host do nix zum umadumfohren*!!!" evtl. noch ein paar Schimpfworte anhängen um seinem Anliegen etwas Nachdruck zu verleihen.

*Übersetzung: "He verpiss dich mit deinem Boot immerhin bin ich hier am Angeln und du darfst hier nicht herumfahren"

Natürlich gibt es welche die nicht zu sozialem Verhalten neigen und wenn gerade wegen der Bitte durchgerudert wird, dann platzt einem schnell der Kragen.

Allerdings sind bei uns die meisten so drauf, dass sie der Bitte nachkommen, so haben beide Ruhe, der Angler und der Bootsfahrer.
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Ich sehe es für meinen Teil immer so: Ich bezahle für meine Karte und die Berechtigung zu Angeln. Also werde ich mit Sicherheit keine Rücksicht auf Leute nehmen, die nix für's Schwimmen oder Bootfahren auf einem See bezahlen.
Ausgenommen sind natürlich ausgewiesene Bade- und Bootflächen.

das ist genau die richtige Einstellung die unbedingt jeder am Wasser einnehmen sollte ! #q

ein wenig gegenseitige Rücksichtnahme von jedem auf den anderen hilft gerade an viel genutzten Gewässern ungemein das jeder an der Ausübung seines Hobby Freude haben kann !
 
U

Udo561

Guest
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Hi!

Ich bezahle für meine Karte und die Berechtigung zu Angeln. Also werde ich mit Sicherheit keine Rücksicht auf Leute nehmen, die nix für's Schwimmen oder Bootfahren auf einem See bezahlen.
'

Ist doch völlig ok , ich habe für meinen Führerschein auch bezahlt , Fußgänger niete ich auf der Strasse einfach um , die haben schließlich keine Karte gelöst #q
Gruß Udo
 

firemirl

Aalschützer
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Im Grunde genommen stimmt die grundsätzliche Einstellung, dass gegenseitige Rücksichtnahme und ein vernünftiges Miteinander die beste Lösung für eine gemeinsame Gewässernutzung ist.
Allerdings gibt es auch immer wieder, wie bereits beschrieben, ignorante Zeitgenossen welche sich einen Sch... um Ge - u. Verbote scheren.
So habe ich diesen Sommer nach ca. 30 minütigem guten Zureden und Bitten eine Truppe Jugendlicher mit Hilfe der Polizei aus einem Naturschutzgebiet mit Badeverbot verweisen lassen.
Selbst schuld!!! War ein teurer Spaß - aber wer nicht hören will............

Ansonsten klappt es wunderbar - dort wo sonst Hundebesitzer Ihre Tiere baden lassen nehmen die immer Rücksicht wenn ich Ansitze.#6
 

Schleien-Stefan

Active Member
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Ist doch völlig ok , ich habe für meinen Führerschein auch bezahlt , Fußgänger niete ich auf der Strasse einfach um , die haben schließlich keine Karte gelöst #q
Gruß Udo

So siehts nämlich aus... #6

Zum Thema: Die vielfach eingeforderte Rücksichtname, gegenseitiger Respekt und ein bisschen logisches Denken können das menschliche Miteinander stark vereinfachen.

Wenn man diese Sachen aber einfach ausblendet bzw. ignoriert hat man auf jeden Fall ein bisschen mehr Action - egal ob am Wasser oder im sonstigen Leben. Und manche scheinen diesen zusätzlichen Kick zu suchen, anders kann ich mir das Verhalten einiger die prinzipiell ihre Interessen als die einzig relvanten deklarieren nicht erklären.

Ich wünsche euch allen ein entspanntes Wochenende, ich gehe jetzt fischen - und wenn ein Kanufahrer kommt und meine Schnur nicht sieht werde ich sie einfach absenken und Ärger vermeiden... |wavey:
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliches zum Vorrecht Angler/Boot/Schwimmer ?

Wenn es ein Badeverbot gibt oder eine Einschränkung des Uferbetretungsrechts und der Angler außdrücklich aus sein Geschirr aufmerksam gemacht hat, dann ist der Schwimmer schon selbst für seinen Schaden verantwortlich.
Wenn da ein Schild steht "Vorsicht Minen", renn ich da doch auch nicht rein um hinterher wen zu verklagen oder?

Dann weise doch mal im Zweifelsfall nach, dass Du den Schwimmer informiert hast und, wenn Du siehst, nein sogar wenn Du erkennen müsstest, dass Dein Geraffel jemanden gefährden kann, dann bist Du in der Pflicht, §§823 ff BGB.

Geh einfach davon aus, dass Du in jedem Fall die goldene A...karte gezogen hast.
 
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