AW: suche Vereinsgewässer Sachsen/Brandenburg/Berlin wo man vom Boot angeln kann
Gewässerordnung LAVB:
4.6. Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen
4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote, zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.4 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern. Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segeln oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 BbgFischO).
Du musst also nicht nach Gewässern suchen wo es erlaubt ist, sondern nach Gewässern wo es explizit untersagt ist.
Soweit zu Brandenburg. In Sachsen ist die Anzahl der Gewässer auf denen du vom Boot aus angeln darfst deutlich geringer. Gekennzeichnet durch ein B im Gewässerverzeichnis. da kommst du dann um's suchen nicht drumrum!