Gleiches Recht für
Alle!
R. S.
Das gilt übrigens auch für den Fischereischein, den Touristenangelschein und das Recht auf Arbeit zu gehen, um seinen Unterhalt zu verdienen, gibt es auch noch.
Aber ich denke diese Gäste brauchen keinen Fischereischein, dafür müssen wir doch Verständnis aufbringen...
Jetzt wird gleich einer schreiben: Woher weißt du denn, daß die keinen Fischereischein haben?
Antwort: Ich weiß es nicht!
Aber ich kann mir vorstellen, dass jemand, der weder deutsch schreiben, lesen oder sprechen kann, nicht in der Lage ist die Prüfung dafür zu bestehen.
Wenn ich in einem fremden Land angeln will, dann habe ich das Recht mich an die Vorschriften in diesem Land zu halten.
Ich hoffe aber, daß die Fremdlinge alle Inhaber eines Fischereischeins sind und alles in Ordnung ist.