Strafenkatalog Eures Angelvereins- Was erwartet die kleinen Sünder?

taiko

New Member
kopfschüttel

wo liegt das problem wie das in unserem verein abläuft?!
freut euch doch, dass ihr nicht diesem oder sonst einem verein angehört und basta. niemand ist gezwungen dem beizutreten. jedoch wird mit der beantragten mitgliedschaft in unserem verein, auch die satzung (juristisch einwandfreie) anerkannt. in jedem verein wo ich mitglied bin/war, musste ich mit meiner mitgliedschaft auch dessen derzeitige satzung anerkennen. mit meiner mitgliedschaft bin ich in der lage auf einer hauptversammlung auch etwas an der satzung zu ändern.
_____________
mit unserer regelung hab ich überhaupt kein problem. ich bin froh, dass ich 200m zu fuss gehen kann und meine angeln ins wasser stippen kann. dass ich überhaupt mit 3 angeln angeln darf und nicht wo mancherorts mit 2 zum beispiel. dass ich keinen arbeitsdienst tätigen muss usw und so fort.
_____________
zum thema höhe des bussgeldes bzw. warum überhaupt ein bussgeldkatalog- ich find's noch zu niedrig angesetzt. ich lass mir einfach nichts zu schulden kommen und freu mich, wenn die "schuldigen" erwischt werden und zusätlich dazu einen beitrag zum besatz leisten.
_____________
zu den "campingähnlichen zuständen"- unsere satzung schreibt wie folgt: "15. Campingähnliche Zustände, wie Feuerstelle, Zelten, Grillen verboten. Schirm mit Überwurf erlaubt.". ist doch ganz klar geregelt.
_____________
"Frage: Gilt eine Lösezange (Elektrikerzange) als Hakenlöser?
Antwort: Solange ich je nach Bauart, damit gefahrlos für den Fisch, den Haken lösen kann, Ja"
"Und wer entscheidet das? Der Kontrolletti! Dem braucht bloss Deine Nase nicht passen..."

für solche oder ähnliche fälle oder unklarheiten kann unser ehrenrat angerufen werden, dessen aufgaben wie folgt sind (in kurzform):
- schlichtungsstelle und beschlussinstanz zwischen vereinsmitglied und vorstand
- hat unter anderem bei beschlussinstanz gleiche rechte wie der vorstand, kann darüber hinaus antrag auf beschlüsse des vorstandes bestätigen, abändern oder aufheben
_____________
bis jetzt hatte ich keine probleme mit den ganzen regelungen und "kontrolletis" und brauch mir deshalb auch keinen kopf drum zu machen.

horido ... taiko
 

Nebelung

Member
Oha oha,

das ist ja ne Debatte!

Ich bin (noch) in keinem Verein und finde das hier aufgeführte Für und Wider zur Vereinsmitgliedschaft sehr interessant.

Aus welchem Grund regen sich eigentlich alle so auf?

Wir haben doch wohl (fast) alle den Bundesfischereischein gemacht und unterwerfen uns damit Gesetzen und Bußgeldregelungen. Glauben denn wirklich alle, die hier sagen, dass die Bußgelder zu hoch sind oder die Regelungen zu sehr Auslegungssache, dass unsere deutschen Gesetze "in Stein gemeißelt" sind?

Die Richter, die im Zweifelsfall dann entscheiden, sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, und sonst gar nichts und niemandem.

Leider ist es so, dass in Vereinen Regeln aufstellen muß. Dies ist alleine durch das Vereinsgesetz geregelt. Wer gegen diese Regeln verstößt, muß bestraft werden, sonst kann man sich die Regeln sparen. Ob die Strafe nun Geld, Arbeitsdienst oder "nakt durch das Dorf laufen" bedeutet ist unerheblich, aber die Strafe muß richtig schmerzhaft sein. Da es meistens um Geldstrafen geht muß der Betrag hoch genug sein, um abzuschrecken. Wenn die Abschreckung nicht hilft, muß der Betrag ein richtiges Loch in der Geldbörse hinterlassen. So ist das nunmal (leider).

Aber ein Problem habe ich schon noch mit der oben genannten Bußgeldregelung und den dazu genannten Erläuterungen.

Ich wohne direkt an einem Fließgewässer, und habe vor dem Haus einen riesigen Parkplatz (viel zu groß für alle Anwohner). Bevor ich zum Angeln gehe prüfe ich natürlich mein Material und mache dich Ruten für den Einsatz fertig, so daß ich mit einer gebrauchsfertigen Rute direkt am Wasser stehe (ca. 5-10 m entfernt).

Damit würde ich ja schon gegen das Gesetz verstoßen, da ich keinen Erlaubnisschein habe.

Glaubt Ihr wirklich, dass mich der Fischereiaufseher deshalb anzeigen würde? Das glaub ich kaum, auch wenn er es müsste! Da haben wir Ihn wieder, den Gummiparagraphen und hier sogar in Gesetzesform.

Viele Grüße

Sven
 

Bellyboatangler

Bellyboat Junkie
Fangfertige montierte Ruten darfst Du an jedem Gewässer dabeihaben, wenn Du dort Anwohner bist oder sich das Gewässer auf dem Weg zu deinem Gewässer befindet. Dann kann Dir kein Kontrolleur Dir was!

Wir haben an den meisten Vereinsgewässern kein Kontrolleur. Jedes Mitglied muß dem anderen Mitglied seine Papiere zeigen. Steht in der Satzung. Wird in der Regel nur mit Vereinsmitgliedern gehandhabt, die man nicht kennt. Die meisten kennt man! Wir haben dadurch fast keine Probleme an den Gewässern. Natürlich haben auch wir Müllprobleme an den Gewässern, nur die schuldigen erwischt man nie! Die melden sich halt nicht. Allein deshalb ist ein Bußgeldkatalog überflüssig. Grobe Verstösse werden den Vorstand bzw. in der Monatsversammlung gemeldet und dann wird ein Ehrengericht einberufen und bei kleinen Verstössen, bekommt derjenige eine Abmahnung. Bei Wiederholung Sperrung der Angelerlaubnis bis zum Rauswurf aus dem Verein und Meldung an den Kreisverband. Dieses Mitglied wird dann in der Regel erstmal in keinem anderen Verein des Kreisverbandes aufgenommen. Habe sowas allerdings erst 1 mal erlebt!
 

Nebelung

Member
Ist auch schmerzhaft für den "Täter", und somit ein probates Mittel. Es muß ja nicht immer Geld sein.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Interessante Debatte.

Von einem Bußgeldkatalog halte ich aber auch nichts. Dazu gibt es viel zu viel Möglichkeiten gegen Bestimmungen zu verstossen um diese in einem Bußgeldkatalog zusammenzufassen.
Wie schon geschrieben wurde, erkenne ich mit dem Eintritt in einen Verein die Satzung, Gewässerordnung,... des Vereins an. Wenn mir das nicht passt, muß ich halt in einen anderen Verein eintreten.

Bei uns steht in der Satzung, daß Zuwiderhandlungen gegen die Satzung oder Gewässerordnung geahndet werden. Dieses wird bei uns nicht nach einem Katalog gemacht, sondern "aus dem Bauch heraus". Nur dadurch ann man auch weitere Umstände mit einbeziehen. Dabei gibt es keinen Nasenfaktor. Hier trifft es jüngere Vereinsmitglieder ebenso wie alte Hasen.
Ist ein Mitglied nicht mit dem vom Vorstand festgelegten Strafmaß einverstanden, Kann er den Ehrenrat anrufen. Dann wird der "Täter" sowie der Vorstand vor dem Ehrenrat gehört und der Ehrenrat trifft eine Entscheidung.
Z.B: hat ein Mitglied, welches 28 Jahre im Verein ist, eine 3monatige Sperre bekommen, weil er in der Schonzeit einen Zander gefangen und abgeschlagen hat. Obwohl er vorne gehakt war und ohne Probleme zu lösen gewesen wäre. Er hat den Ehrenrat nicht angerufen, weil er sein Vergehen eingesehen hat.

Wenn sich Vorstandsmitglieder irgendwelche Sonderrechte herausnehmen ist das nicht in Ordnung und sollte auf den jeweiligen Versammlungen zur Sprache gebracht werden.
Im übrigen hat jedes Mitglied die Möglichkeit sich in den Vorstand wählen zu lassen und dort mitzuarbeiten. Jetzt komm mit keiner mit der Ausrede, daß er dafür keine Zeit hat. Wer Zeit zum Angeln hat, hat auch Zeit für Vorstandsarbeit. Das ist immer irgendwie einzurichten.
Also klagt nicht, sondern kämpft.

Wenn ein Fischereiaufseher nach dem "Nasenfaktor" kontrolliert, ist er bei uns die längste Zeit Fischereiaufseher gewesen.

Geldstrafen sind m. E. überflüssig. Am empfindlichsten trifft man einen Angler mit dem zeitweiligen oder im schlimmsten Fall endgültigen (Vereinsausschluß) Entzug der Angelerlaubnis.

Außerdem sollte man bei dem Einzug von Geldstrafen äußerst vorsichtig dem Finanzamt gegenüber sein, wenn es ein gemeinnütziger Verein ist.
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
Die Richter, die im Zweifelsfall dann entscheiden, sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, und sonst gar nichts und niemandem.
Deshalb müssen Gesetzliche Richter ja auch unbefangen sein, um sich einem Fall anzunehmen. Andernfalls machen sie sich Strafbar.

Das geht im Verein dummerweise nicht! Man kennt sich. Da entstehen immer Sympathien und Antipathien. Auch Im Ehren- oder Sonstwasrat. Und da liegt eben das Problem.

Ich hab übrigens einen Wetterschutz, der wie ein Schirm aussieht + baut, aber kein normales Schirmgestänge hat. Ebenso ein Strandmuschelähnliches Teil (ohne Boden und Front). Wer mich nicht Leiden mag, für den ist beides kein Schirmzelt, sondern ein Zelt. Dito kann man Schirme mit direkt angenähten Seitenwänden als Zelt sehen, da bei Euch nur Teile mit ÜBERWURF erlaubt sind. Obwohl alle drei Teile im Grunde noch weniger sind wie ein Schirm+Überwurf.
Wenn mich hingegen jemand Mag, dann gilt selbst das 3x4m Hauszelt nicht als Zelt, da es sich durch den Fehlenden Boden grundlegend von einem normalen Zelt unterscheidet.

Daher halte ich mich von Vereinen und Satzungen soweit wie möglich fern. Wenn mich keiner kennt, kann mich auch keiner mögen/nicht mögen.
EINE Gerichtliche Auseinandersetzung mit nem Vorstand über die Frage, ob ich mich, wenn ich beim Kontrollieren mit Extra dafür vom Vorstand erhaltenem Schein! von einem verbotenerweise mit 3 Ruten Fischenden Vorstandssympathieträger (Nachbar vom Vorsitzenden) mit einem Hammer Bedroht werde, mit einer Gaspistole Verteidigen darf oder nicht, reicht mir eigentlich.

(Es ist nichts passiert. Das Vorzeigen der Waffe hat gereicht, den Angreifer abzuhalten. Eine Vereinsregelung existierte nicht, mein Verhalten war damals auch Gesetzeskonform. Der Vorstand ist vor Gericht Unterlegen)

Und noch was. Eure Strafen treffen reiche und arme Leute unterschiedlich hart. Gerecht?

Just Monsters
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:

Arcanion

Korinthenkacker
Moin, Ihr Haarspalters!!
Also mit den Definitionen (ob schwammig oder nicht) kann man's auch uebertreiben, wie ich finde.

Wichtig ist doch: gibt's vernuenftige Alternativen zu einer Vereinszugehoerigkeit in Eurer Naehe. Und wenn nein, muss man sich halte vorher informieren, wie der Verein gestrickt ist und ob man die Satzung mit seinem/ihrem Gewissen vereinbaren kann. Ich z.B. habe keine Lust, mich das ganze Jahr an den sog. freien Strecken mit relativ guenstigen Jahreskarten (z.B. Rhein) mit unseren Freunden, den Schwarzanglern um die Angelplaetze rumzuaergern und eine 20 Mann Polonese, die mir zu Polka-musik ueber die Ruten steigt, zu ertragen, oder mir teure Tageskarten zu kaufen, wo ich mit Beschraenkungen leben muss, das es keinen Spass mehr macht (z.B. Spinnfischen verboten, 1 Raubfisch pro Tag). Wenn ich in der Naehe traumhafte Gewaesser haette, an denen man seine Ruhe hat und der Fischbestand i.O. ist, wuerde ich mir auch ueberlegen, ob eine Vereinszugehoerigkeit (mit allen Pro's und Kontra's) in Frage kommt. Etwaige persoenliche Animositaeten sind mir bislang im Verein noch nicht aufgefallen. Und wenn ich in einen Verein gehe, halte ich mich auch an die Regeln, egal ob ich im Falle des Verstosses 'ne Packung Kaugummi spenden ,oder 500 EUR berappen muss...macht fuer mich keinen Unterschied. Mit Sicherheit gibt es Vereine, wo es auf persoenlicher Ebene schlimm zugeht, aber da waere ich auch schneller wieder draussen, als ich drinne war.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dentro

Member
In meinem Verein gibbet nur EINE Geldstrafe: (wenn man es so nennen möchte)
Wer nicht am Teichdienst teilnimmt: Muß 25.- € latzen. Ist auch richtig so. (Gut für den Besatz)
Wer keine Fangstatistik abgibt (Kanalschein): Im nächsten Jahr aussetzen.
Tja, verschmutzer Angelplatz....da ist immer der !Letzte! verantwortlich. Also, Angel ich an/auf einem verschmutzem Platz, muß !ICH! den sauber machen, oder, mir eine andere/saubere Stelle suchen. (den versauten Platz beim Gewässerwart melden)
Zum Campen: Alles was auf einem Schirm basiert darf aufgestellt werden.

Etwa so: *lol*
 

Anhänge

  • wolle.jpg
    wolle.jpg
    94,1 KB · Aufrufe: 195

sitzangler

der der nix fängt
Also ich sach mal, der Bußgeldkatalog sollte im Straßenverkehr bleiben. Jeder Angler der einen Fischereischein besitzt kennt die für Ihn zutreffenden Gesetzlichkeiten des Bundes und der Länder und da sollte er sich dran halten. Für die Bestrafung von Vergehen sind in unserem demokratischen Land bestimmte Organe zuständig man sollte nicht versuchen mit Bußgeldern (Vereinsintern) dort einzugreifen.
In unserer Vereinsatzung gibt es auch Maßnahmen für Vereinsschädigendes Verhalten, das sind Sperren für unsere Gewässer oder wenn es schlimm kommt der Rausschmiss.
Beispiel: Ein Vereinsmitglied hat im Forellenpuff geangelt ohne zu bezahlen. Für uns die Konsequenz- Rausschmiss.
Die Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung ist Sache des Betreibers der Forellenanlage.
Vieleicht habe ich gut reden denn unser Verein ist nur 27 Leute groß, wenn ich da höre 500 oder gar 1000 Mitglieder das ist schon der Hammer. Je kleiner desto besser ist der Überblick und desto besser hast du deine Leute unter Kontrolle.
Das war meine Meinung zu dem Thema.

Gruß der sitzangler:m
 

JonasH

Active Member
Otty, du hast da was von "nicht abgabe der Statistik....."
ISt das damit son Zettel gemeint wo man drauf schreibenmuss was und wieviel man gefangen hat????
 

otty

Member
@: jonash; genau der ist gemeint, der vorstand braucht ihn führ besatzmaßnahmen und eventuele schadensersatzansprüche bei fischsterben .

                         otty

 
 

Bellyboatangler

Bellyboat Junkie
@ Dentro

Wer nicht am Teichdienst teilnimmt: Muß 25.- € latzen. Ist auch richtig so

Finde ich nicht. Bei mir im Verein wird fast grundsätzlich der Arbeitsdienst auf Samstage ausgeführt. Meist vormittags. Und dann wundern sich die alten Säcke im Verein, das kaum junge Leute zum Arbeitsdienst erscheinen und sich melden. Naja die jungen Leute(auch ich) muß grundsätzlich auf Samstage arbeiten, um die Rente der Alten zu finanzieren! Meine Generation würde ohne weiteres paar Sonntage bzw. Samstagnachmittage für Arbeitsdienst im Verein opfern. So müssen halt die Alten im Verein alleine arbeiten. sie lernen es nie! Der Nachwuchs ist bereit zu helfen, nur Arbeit geht grundsätzlich vor!

Und die Abgabe der Fangstatistiken ist kaum möglich. Wir haben eine Wiedergabe von ca. 30-40%. Seit diesem Jahr haben wir dafür an fast jedem Gewässer ein Logbuch, wo sich jeder vor dem Angeln eintragen muß und nach dem Angeln den Fang eintragen muß und sich austragen muß. Jeder kann sehen, was zur Zeit an dem gewässer läuft. Finde diese Regelung nicht so besonders gut, da zu gewissen Zeiten einige mir sehr mit ihren Booten auf den Pelz gehen, wenn ich auf Aal gehe! Gönnen dem anderem nicht einen Aal mehr! Das ist die Kehrseite dieser öfflichen Fangstatistiken!
 

otty

Member
bei unserer fangstatistik wird bei ankunft am gewässer das datum und das gewässer eingetragen, edelfische werden nach dem fang sofort, der rest kann später eingetragen werden. jeder angler hat seine eigenen papiere. die wiederabgabe beträgt etwa 60%.

                               otty
 
@Gerätefetischist:
wenn Du denn so gegen Regelungen im Verein bist, solltest Du so konsequent sein und an gar keinem Gewässer angeln, denn zumindest hier bei uns im Süden, hat jedes Gewässer seine Regelungen, welche vom Besitzer bestimmt werden. Was macht es für einen Unterschied ob ich am Vereinsgewässer nicht campen darf oder am Verbandsgewässer, wo ich mir Tageskarten kaufen kann. Oder am Privatgewässer Setzkescher verboten sind.
Ich mein, Regelungen gibt es an jedem Gewässer und da zieht einfach das Argument nicht: Ich geh nicht in den Verein weil dort zuviele Regeln sind. Wenn man seinen Aufenthalt / Dasein nach mehr oder weniger Regeln bestimmt, dann ist es am Besten man geht in die Pampa (nicht dass ich Dich dort hinwünsche, Deine qualifizierten Beiträge bezügl. Gerätschaften würden mir doch sehr fehlen).
Nicht das ich alle Regeln für sinnvoll erachte, nur gibt es sie halt wo mehrere Menschen miteinander leben und werden diese Regeln überwiegend von Menschen provoziert, die sich eben nicht 'normal' verhalten - aktuell: immer häufiger Boilie-Verbot an Gewässern. Hier kommt dann das fadenscheinige Argument, es wird von Anglern ausgesprochen, welche selbst nicht mit Boilies fischen. Da muss ich dann nur müde gähnen, wenn ich an unsere Vereinsweiher denke grausst's mich: 6 Karpfen-Fischer = 12kg Boilie im Wasser und die siehst Du noch Tage später. Das muss einfach nicht sein, werden sie darauf angesprochen, etwas weniger anzufüttern gibts nur doofe Sprüche zu hören. Dann geht halt der Weiherwart zum Vorstand, schaut sich mit dem Gewässerwart und Vorstand die Sauerei an und dann wird eben ein Boilie und Anfütter-Verbot ausgesprochen. Ist das die Schuld des Vorstandes? Ich denke doch nicht.

Grüsse

Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
@ Rainerle
Ich geh auch nicht im Süden Deutschlands angeln. Da herrscht ein Nachtangelverbot. Damit sind die Gewässer Süddeutschlands für mich in etwa so anziehend wie ne Sauna voller Homosexueller.

Regeln braucht man immer und die gibts auch an jedem Wasser. Nur beim Verbandsgewässer oder am Privatgewässer kann ich mir sicher sein, dass sie für alle gleichermassen Gelten! Und dass sie auch in geringerem Mass auftreten, die versauen sich schliesslich nicht das Geschäft. Und ich muss ein Istsschoncampenodergeradenochschirmzelt auch nicht so gross ausdiskutieren.
Daher bin ich auch nicht gegen Regelungen an sich, sondern gegen selbstgerechte Vorstandsidio ten, die anderen unnötigerweise das Leben schwer machen.

Zum Boilieverbot kann ich nur dasselbe Sagen wie Deine "Fadenscheinigen" Argumente. Das ist IMHO Purer Fangneid! Sonst gäbs nämlich ne Futtermengenbeschränkung statt Boilieverbot. Denn ob nun 10 kg Boilies, 10kg Kartoffeln, 10kg Mais oder 10kg Grundfutter am Gewässerboden liegen und vergammeln ist meines erachtens nach dasselbe. Nur die eben schon angesprochenen Idio ten Verbieten ohne Sinn und Verstand lieber erstmal was, was Ihnen selbst nicht weh tun kann, statt eine gerechte einschränkung zu finden..

Herumliegende Boilies sind übrigens auch nix Schlimmes. Die werden irgendwann von Kleinlebewesen vertilgt und dann sind sie weg. Dasselbe passiert jeden Winter auch mit mehreren Tonnen Wasserpflanzen, Toten Fischen und anderen Dingen. Nur die sind nicht Leuchtgelb. Um mit Boilies eine Mittelprächtigen Teich zum Umkippen zu bringen brauchts wohl eine LKW-Ladung am Tag. In den 100x5m Hammerteich bei uns hinterm Haus kannst Du auch problemlos 100kg am tag reinkippen, das lockt höchstens nen paar Zusatzenten an, mehr passiert nicht. Die ehemals vorhandenen 5 Karpfen haben mit 2-5kg jedenfalls kurzen Prozess gemacht. In spätestens ner 1/2h war die Sache gegessen.

Leider verschwinden Mais- und Madendosen so nicht auch. Das ist hier in der Gegend eher das Problem.

Just Monsters
Holger
 

Dentro

Member
@ Bellyboatangler...
...öhm, bei uns sind sechs Termine im Jahr.
Da wird man sich doch wohl `mal einen Tag Frei nehmen können.
Und übigens, weiss man das doch, wenn man einem Verein beitritt. Wenn mir das nicht passt, trete ich doch nicht bei, oder?

Und, das mit der Rente hättest Du dir sparen können.
Bei Urlaub werden die Rentenbeiträge doch weiter gezahlt.

CYA
 

Fischbox

Salzwasserjunkie
So, dann melde ich mich auch noch mal zu Wort. Besten Dank ersteinmal für die Tipps, die mir weitergeholfen haben. Im Prinzip wurde ich in meiner eigenen Meinung bestärkt. Geldstrafen sind häufig nicht das wahre. Eine Angelsperre wie wir sie bei uns auch praktizieren, trifft den kleinen Sünder wirklich eher da wo es weh tut. Sicher wäre es am besten ganz ohne solche Maßnahmen auszukommen, aber leider sind nicht alle Vereinsmitglieder so vernünftig wie wir es sind und man weiß vorher nicht immer was für ein Hallodri in den Verein eintritt. Unser Vorstand bewertet niemanden in irgendeiner Art, weil ihm seine Nase nicht passt, und daher wird auch jeder in den Verein aufgenommen, es sei denn er ist einschlägig als Problemfall bekannt. Treten Probleme auf, weil sich Personen nicht so verhalten wie sie es mit ihrem Vereinseintritt und der damit verbundenen Akzeptierung der Satzung versprochen haben, dann muß man mit diesen Personen darüber reden. Genau das tun wir auch, aber bei nochmaligen Vergehen ist nix mehr mit Verwarnung, dann werden die Papiere eingezogen. Für wie lange, das kommt dann ganz auf die Art und Schwere des Vergehens an.
Wer nicht zu einem von den drei Einsätzen erscheint, bezahlt auch 20 Euronen mehr als die anderen, und das ist so oder so auch genau und 100%ig richtig, denn es ist genauso Pflicht seinen Beitrag zu zahlen wie zu den Arbeitseinsätzen zu gehen. So lautet die Satzung. Es wird ja auch niemanden erlaubt, seinen Beitrag nicht zu zahlen.


Zu den häufigen Zitaten:

Ich weiß schon warum ich in keinem Verein bin...


Das sind sehr sehr oberflächliche Aussagen. Ich weiß in erster Linie warum ich angel. Im Verein sind viele von uns nur, weil es für sie die einzige Möglichkeit ist zum angeln zu kommen. Nicht jeder ist in der glücklichen Lage ein Gewässer privat zu besitzen oder gepachtet zu haben, und genau da ist ein Verein ein Glücksfall.
 
Oben