Strafenkatalog Eures Angelvereins- Was erwartet die kleinen Sünder?

Fischbox

Salzwasserjunkie
Moin Anglerboard!!#h

Bis jetzt brauchten wir in meinem Verein noch keinen Strafenkatalog, aber mittlerweile bei ca. 580 Mitgliedern angekommen, wäre es doch nicht schlecht, wenn es für bestimmte Vergehen auch ganz bestimmte Strafen gibt. Es ist leider nicht mehr ein solches "jeder kennt jeden-Flair" vorhanden, bei dem man noch alles so regeln konnte.
Das wären z.B. Angeln während der Schonzeit, zu viele Ruten, Müll am Angelplatz, etc.. . Leider gibt es noch genügend andere Gründe.
Gestern haben wir auf der Vorstandssitzung beschlossen das wir einen Strafenkatalog erstellen wollen. Naja, und jetzt will ich mich ein wenig schlau machen wie ein solcher Katalog aussehen könnte.
Wer hat in seinem Verein so einen Katalog, und kann mir eine Kopie davon zukommen lassen (Meine Adresse sende ich Euch dann per PN). Und wie sind eigentlich Eure Erfahrungen damit?!
 

otty

Member
mon fischbox

1: fehlende vereinspapiere- 10€

2: angeln ohne erlaubnisschein- 60€

3: nichtabgabe der fangstatistik- 10€

4: verspätete einlösung der erlaubnisscheine- 15€

5: angeln mit mehr als 3 ruten- 60€

6: widerstand gegenüber den fischereiaufsehern- 200€

7: nichteinhaltung der schonzeit- 60€

8; angen in nicht genehmigten gewässern sowie in

 sperr-und schonbezirken - 60€

9: benutzung von nicht genehmigten fanggeräten- 60€

10: mutwillige beschädigung von fremden eigentum- 150€

11: befahren von weiden und äckern, ohne das wege daführ vorhanden sind- 100€

12: mitnahme von untermaßigen oder geschützten fischen- 60€

13: verunreinigung von ufern und gewässern- 75€

14: angeln ohne zubehöhr( maßband, kescher, hackenlöser ect.ect.)- 25€

15: campingähnliche zustände- 100€

die möglichkeit eines ausschlusses aus dem verein wird durch die erhebung einer geldauflage nicht beeinträchtigt.

die geldbuße wird ausschließlich zum fischbesatz verwendet.

 

                                 otty
 
oh man, bei euch würd ich niemals freiwillig eintreten!nicht, dass ich jetzt gegen einzelne punkte verstoßen würde, ich finde ein ordentlicher angler hält die regeln sowiso ein!die anderen, die solche allgemeinen regeln nicht einhalten, die haben in dem verein nichts zu suchen!!da brauch man nicht extra geldstrafen!
 

Laky

Rock fishing rockt
Hallo
Wieso sollte das Abschrecken;+ ?
Das sind doch einfache und klare Regeln, dessen Einhaltung eigentlich für jeden selbstverständlich sein sollte.
Der Ausschluß aus den Verein (oder die weiterführende strafrechtliche Verfolgung bei z.B. Körperverletzung) ist ja durch die Geldstrafe nicht ausgeschlossen. Und der Fischbesatz durch die Strafgelder kommt ja auch allen anderen ("anständigen") Anglern zu gute;) .
Taiko und ich gehören übrigens auch diesen Verein an.

MFG
Laky
 

angeltreff

hat keinen Titel
Herbert, genau das war mein erster Gedanke. Ich weiß auch, warum ich in keinem Verein bin.
 

Case

Mitglied
Bin auch in einem Verein mit 500 Leuten. Da wird das meißte in einem persönlichen Gespräch geregelt. Geldstrafen gibt es keine.
Bei echt schlimmen Verstößen...ich wüßte im Moment nicht mal was das für welche sind... wird die Angelerlaubnis für bis zu 3 Monaten eingezogen ( Angelverbot an Vereinsgewässern ). Läuft aber bisher immer ganz locker ab, und es gibt wenig nennenswerte Verstöße.
Warum alles reglementieren, bestrafen. Auch ein Verein muß mal ein Auge zudrücken. In 'nem vernünftigen Gespräch lässt sich vieles klarlegen und für die Zukunft verhindern.

Gruß
Case
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
Also für mich wär das auch nichts. Bin auch Vereinsfrei.

Das sind doch einfache und klare Regeln
Eben nicht!
Ist schon der, der mit einer Montierten Stipprute am gewässer langgeht als Angler ohne schein zu bestrafen? Fischt der Jugendliche der seine 4. Rute reinwirft und sofort danach Rute Nr. 3 Rausholt schon mit 4 Ruten, oder noch mit 3? Gilt eine Lösezange (Elektrikerzange) als Hakenlöser? Muss der, der zum Fangstatistikabgabetermin im Ausland oder Krankenhaus weilt die Strafe Zahlen? Was sind Campingähnliche Zustände genau? Zelt, Grill, Klappstuhl, Schirmzelt, dass nicht mehr auf einen Vollen schirm aufbaut, oder erst der Wohnwagen am Ufer?
Und ist schon eine Diskussion um die nicht greifbaren Campingähnlichen Zustände ein Widerstand gegen den Fischereiaufseher? Und darf der Angelnde Bauer seine eigenen Äcker nicht befahren?
Mag sich jetzt kleinkariert anhören, mit dem Dreck hab ich mich aber herumärgern müssen, als ich noch Jugendwart war. Ganz besonders stört mich, dass vieles Auslegungssache ist. Bei uns hatten sich damals Jugendliche beim Schwarzangeln am Privatteich des Vorsitzenden erwischen lassen. Die wurden dann auf einmal viel öfter und penibler kontrolliert als die Anderen, obwohl das Vergehen mit dem Verein nichts zu tun hatte.

Vieles bei Eurer regelung sollte aber zum sofortigen Ausschluss führen. (z.B. Angeln ohne erlaubnisschein oder nichteinhalten der Schonzeit, Vermüllen der Ufer...) Sowas macht man nicht. Anderes wird bei Vereinsmitgliedern Bestraft, bei nichtmitgliedern nicht, da diese nicht der Satzung unterliegen. Auch nicht sehr gerecht.

Just Monsters
Holger
 

Laky

Rock fishing rockt
@Geraetefetischist

Eben doch!!!

Denn Vereinsrecht steht nicht über Landes oder Bundes-Recht!

Frage:Ist schon der, der mit einer Montierten Stipprute am gewässer langgeht als Angler ohne schein zu bestrafen?
Antwort: Ja
Nds.FischG
§ 62
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt.

Frage:Fischt der Jugendliche der seine 4. Rute reinwirft und sofort danach Rute Nr. 3 Rausholt schon mit 4 Ruten, oder noch mit 3?
Antwort: Ja, in dem Moment wo 4 Ruten im Wasser sind könnten ja auch theoretisch 4 Fische anbeißen.

Frage: Gilt eine Lösezange (Elektrikerzange) als Hakenlöser?

Antwort: Solange ich je nach Bauart, damit gefahrlos für den Fisch, den Haken lösen kann, Ja, denn z.B. Arterienklemmen waren ja auch nicht dazu angedacht.

Frage: Muss der, der zum Fangstatistikabgabetermin im Ausland oder Krankenhaus weilt die Strafe Zahlen?
Antwort: Ja, was spricht gegen eine rechtzeitige Abgabe?

Frage: Was sind Campingähnliche Zustände genau? Zelt, Grill, Klappstuhl, Schirmzelt, dass nicht mehr auf einen Vollen schirm aufbaut, oder erst der Wohnwagen am Ufer?

Antwort: Das Regelt bei uns die Vereinssatzung sehr genau (kannst du ja nicht wissen;) ). Aber ich meine da greifen auch Landes und Bundes-Gesetze (hab aber keine Lust danach zu suchen.

Frage: Und ist schon eine Diskussion um die nicht greifbaren Campingähnlichen Zustände ein Widerstand gegen den Fischereiaufseher?
Antwort: Nein, der Begriff Widerstand wird auch irgendwo in einen Bundesgesetz genau definiert.

Frage: Und darf der Angelnde Bauer seine eigenen Äcker nicht befahren?
Antwort: Natürlich darf er sein Grundstück befahren (#dkein weiterer Kommentar)

Wie du siehst für die Mitglieder des Verdener Angelvereins sind die Regeln klar.
Und zum 3. Mal Der Ausschluß aus den Verein (oder die weiterführende strafrechtliche Verfolgung bei z.B. Körperverletzung) ist durch die Geldstrafe nicht ausgeschlossen.

MFG
Laky;)
 

otty

Member
mit eintritt in den verein stimmt man auch der satzung dieses vereins zu. unser verein hat etwa 1700-1800 mitglieder und da es auch unter anglern schwarze schafe geben soll, gibt es auch überschreitungen der vereins-und gesetzesbestimmungen.je nach fall wird es bei einer mündlichen ermahnung, wie case es wünscht, bleiben bis hin zu einer geldbuße, vereinausschluß oder auch strafanzeige ( zb.bei tierquällerei) oder eine kombination aus allen teilen geben. auch ich bin bei weiten nicht mit allem einverstanden, was der vorstand macht, aber dafür gibt jahreshauptversammlungen, wo man solche sachen zur sprache bringen kann; wenn man dort natürlich nicht erscheint, hat man gar keinen einfluß auf das vereinsgeschehen.

gerätefetischist: ich habe nur den bußgeldkatalog abgeschrieben, ohne die ganzen regeln,

                        otty
 

Lenzibald

Active Member
Gott sei dank bin ich in keinem Verein. Voriges jahr auf meine Frage ob mein sohn mitfischen darf NEIN der Junge von einem der Vereinsobmänner darf aber sogar mit einer rute obwohl der Vater schon mit 2 fischt . Meiner durfte nicht obwohl wir jeder nur mit einer gefischt hätten. Vereine sind zum :v
 

fishboy

Zanderangler
wollte eigentlich auch in einen verein eintreten, aber ich glaube da denk ich nochmal drüber nach, da verabrede ich mich lieber "ausvereinlich"
 

Case

Mitglied
Schön für denjenigen, der keinen Verein braucht. Bei uns in der Gegend ist nicht sehr viel Wasser, und das meißte davon ist eben in Vereinshand. Würde ich keinem Verein angehören müßte ich auf Tageskarten fischen. Und das bei 15 € täglich bei 80 Angeltagen..So hab ich wenigstens die Auswahl zwischen 3 Fließgewässern und 4 Seen.

Gruß
Case
 
U

UlliT1964

Guest
Ich bin seit 1979 in einem Verein und leiste seit einigen Jahren auch Vorstandsarbeit. Wir haben in unserer Gewässerordnung keinen Strafenkatalog vorgesehen, wohl aber die Androhung des Vereinsausschlusses. Bei schweren Verstößen berät der Vorstand über entsprechende Maßnahmen. Das kommt aber glücklicherweise nur extrem selten vor. Die Formulierung in der Gewässerordnung lautet:

Die Gewässerordnung legt die Gebote und Verbote fest, die normalerweise jeden verantwortungsbewußten Angler bei der Fischwaid sowieso leiten. Dennoch gibt es immer wieder einige Vereinsmitglieder, die sich durch verantwortungsloses Handeln außerhalb der Vereinsgemeinschaft stellen und dem Verein Schaden zufügen können, der bis zum Verlust von Vereinsgewässern führen kann. Um diese Gefahr abzuwenden und die Mehrzahl der einsichtigen Vereinsmitglieder vor den Nachteilen zu schützen, die durch das negative Verhalten einiger weniger entstehen, können Verstöße gegen die Gewässerordnung durch den Vorstand mit Vereinsausschluss geahndet werden!

Soweit ich weiß, wurde in den letzten Jahren nur eine Gruppe Jugendangler "verurteilt", die den Angelplatz als Müllhalde hinterlassen wollten. Vor die Wahl gestellt, entweder einen "Extra-Arbeitsdienst" zu leisten oder sich einen neuen Verein zu suchen, haben sie sich für den Arbeitsdienst entschieden und benehmen sich seitdem vorbildlich am Gewässer. Na also ... geht doch ;)

Petri
Ulli
 

Bellyboatangler

Bellyboat Junkie
Bei uns gibt es immer die Möglichkeit zu wählen A oder B Mitglied zu sein. Die A Mitglieder bezahlen zwar erheblich mehr, dürfen dafür aber kostenlos die Vereinsboote an verschiedenen Gewässern das ganze Jahr benutzen. Arbeitsdienst wird im Jahresbeitrag mit 5 Stunden je 5 € mit verrechnet. Wer Arbeitsdienst leistet, bekommt diese Zahlung wieder. Arbeitsdienst ist nicht Pflicht. B Mitglieder sind über unseren Verein im VDSF organisiert und haben die Möglichkeit Gastkarten unseres Vereinsgewässer oder anderer vereine zu bekommen!

Der günstigste Verein in unserer Gegend kostet im Jahr 11 €. Die Mitglieder sind damit allerdings nur über diesen Verein im VDSF organisiert und habe fast keine Rechte über die Vereinspolitik. Dieser Verein hat zwar auch Vereinsboote, nur muß dafür eine Sonderleistung von 11€ im Jahr geleistet werden. Erlaubnisscheine sind zusätzlich für das Gewässer auch einzulösen. Für einen, der nur organisiert sein will und keine Rechte und Pflichten im Verein übernehmen will , reicht diese 11€ Mitgliedschaft! Dieser Verein nimmt auch Leute aus anderen Bundesländern auf !!! Hier Der Link zum günstigsten Vereinsmitgliedschaft die ich kenne!!!

Bußgeldkatalog kenne ich in keinem Verein meiner Region!!!
 

fjordbutt

....infizierter....
hey otti - ihr habt ja ein echt klasse verein , echt super, macht bestimmt spass:c

....mehr fällt mir dazu auch nicht ein und das ist auch gut so!!!

gruss
fjoirdbutt#h ;)
 

otty

Member
es macht spaß,denn ich kann über 50km. weser, 23km. aller und etwa 50 andere gewässer beangeln,ohne im verein zu sein man gerade noch1 gewässer. die sachen, die verboten sind, sind auch wo anders verboten und sollten eigentlich selbstverständlich sein (schonzeiten- und maße, sauber den angelplatz verlassen usw. usw), leider halten sich nicht alle daran, wie man auch hier im anglerboard immer wieder nachlesen kann. ich werde 2-3 mal im jahr von der fischereiaufsicht kontroliert und habe dabei keinerlei probleme, es ist aber auch schon vorgekommen, das jugendliche aus dem verein lebende weisfische nach dem fang mit rutenhaltern beworfen haben, der1. vorsitzende aufs maul gekriegt hat, das mit 4, 5oder sogar 6 ruten geangelt wurde, oder man vor lauter bier- maden-und wurmdosen keinen angelplatz mehr sieht. würden alle menschen sich im straßenverkehr regelkonform verhalten, bräuchte man auch dort keinen bußgeld mehr verhängen, wird aber wohl nie geschehen.

                                      otty 
 

Laky

Rock fishing rockt
Hallo
Irgendwie verstehe ich nicht wieso einige hier so gegen "Bußgeld" sind. Als verantwortungsbewußter Angler interessiert mich das doch gar nicht.
Aufregen brauche ich mich doch nur, wenn ich vorhabe gegen eine oder mehrere Regeln zu verstoßen, dann würde mich das Bußgeld natürlich stören.
Anhand eines tatsächlichen Vorfalles versuche ich den Sinn einmal zu erklären. Mehrere Vereinsmitglieder habe wehrend der Laichzeit der Brassen, mit langen Schnüren, die mit lauter Drillingen besetzt waren, in einen Altarm zentnerweise Fische heraus gerissen. Diese Leute zahlten das Bußgeld und sind aus den Verein geflogen. Das Bußgeld wiederum wandert ausschließlich in den Besatz. Wer nun glaubt man könne den "tatsächlichen Schaden" ja auch vor Gericht einklagen wird sich wundern was bei so einen Versuch heraus kommt.
Ich bin auch nicht mit allem was unser Vorstand so beschließt einverstanden aber vom Bußgeld bin ich als "anständiger" Angler nicht betroffen und wenn einige meinen so die Besatzmaßnahmen finanziell zu fördern (und dann evtl. aus den Verein zu fliegen) um so besser. Wer natürlich das Glück hat in einen Verein zu sein in dem es keine "schwarzen Schafe" gibt braucht weder solche Regeln noch Bußgelder.

MFG
Laky
 

The_Duke

Alles kann, nichts muss!
Ja sagt mal! Gehts noch?

Wie setzt ihr denn das durch? Wer trägt die Beweislast? Was ist bei Aussage gegen Aussage? Gilt trotzdem die "Unschuldsvermutung"?
Mit diesen doch zum teil echt happigen Geldstrafen kommt ihr niemals durch wenn sich einer quer stellt! Wie wollt ihr diese durchsetzen? Mit Vereinsausschluss drohen? Nicht machbar, da euch hier das Vereinsrecht den Mittelfinger zeigt!
Solch eine Satzung käme bei uns in die Narrenzeitung...und das ist kein Witz!
"campingähnliche Zustände - 100€"...ich lach mich wech! Is ja voll die Gummiaussage!
Ich nehm nen Klapptisch, 4 Stühle, meine Familie, nen Klappgrill (Gas) und ne Strandmuschel als Sonnenschutz mit ans Wasser und fische NEBENHER etwas auf Grund...das würde mich 100€ kosten weil ein übereifriger Fischereiaufseher hier sofort "campingähnliche Zustände" wittern würde?
Ich glaube mein brüllendes Gelächter wäre meilenweit zu hören...was mich bestimmt auch ein paar Euro kosten würde, weil ich die Ruhe am Wasser gestört habe ;)
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
Das Bussgeld oder nicht ist nicht so das entscheidende. Das Regelwerk an sich find ich fürchterlich, die Höhe der Strafe ist völlig Nebensächlich.

Voriges jahr auf meine Frage ob mein sohn mitfischen darf NEIN der Junge von einem der Vereinsobmänner darf aber sogar mit einer rute obwohl der Vater schon mit 2 fischt . Meiner durfte nicht obwohl wir jeder nur mit einer gefischt hätten
Genau so, und noch schlimmer kenn ich das auch aus meinem Ex-Verein. Der Vorstand und deren Spezielle Freunde setzen sich über regelungen grosszügig hinweg, denn wo kein Richter...

auch ich bin bei weiten nicht mit allem einverstanden, was der vorstand macht, aber dafür gibt jahreshauptversammlungen, wo man solche sachen zur sprache bringen kann
Und Schwupps findet man sich auf der Abschussliste des Vorsitzenden wieder, wenn man mal den Mund mal aufmacht. So ists mir (und mehreren Anderen) nämlich auch ergangen.

Frage: Gilt eine Lösezange (Elektrikerzange) als Hakenlöser?
Antwort: Solange ich je nach Bauart, damit gefahrlos für den Fisch, den Haken lösen kann, Ja
Und wer entscheidet das? Der Kontrolletti! Dem braucht bloss Deine Nase nicht passen...

Frage: Und ist schon eine Diskussion um die nicht greifbaren Campingähnlichen Zustände ein Widerstand gegen den Fischereiaufseher?
Antwort: Nein, der Begriff Widerstand wird auch irgendwo in einen Bundesgesetz genau definiert.
Ja, aber diese Definition gilt für die Vereinssatzung im Extremfall eben nicht...

Frage: Und darf der Angelnde Bauer seine eigenen Äcker nicht befahren?
Antwort: Natürlich darf er sein Grundstück befahren
In Eurem Katalog steht aber was anderes. Da braucht dem Richtigen auch bloss Die Nase nicht passen...

Frage:Fischt der Jugendliche der seine 4. Rute reinwirft und sofort danach Rute Nr. 3 Rausholt schon mit 4 Ruten, oder noch mit 3?
Antwort: Ja, in dem Moment wo 4 Ruten im Wasser sind könnten ja auch theoretisch 4 Fische anbeißen.
Abgesehen davon, dass man mit 4 Theoretischen Fischen wohl genausowenig allein fertig wird wie mit 3en, und der Fang des 4. Fisches somit schwer in Frage steht Und das man Theoretisch mit nem Grossen Wobbler AUCH 3 Fische Gleichzeitig fangen kann, ist mir das irgendwie zu kleinkariert...

Also, nix mit klare Regelungen...

Irgendwer hat mal gesagt: wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein...
Seid Ihr wirklich ohne Sünde, oder habt Ihr auch schon mal den Kescher o.ä. vergessen, ne Ente gefangen oder das Runtergefallene Vorfach nicht wiedergefunden???

Just Monsters
Holger
 
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