Stockangeln Wo genau und Paragraphen?

Wasserkrug

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Moin ich werde langsam wahnsinnig, ich angel gerne und besitze einen stockangelschein der durchaus nicht gerne gesehen wird, darum geht es aber nicht sondern um die Frage wo zum Teufel kann mann mehr über das Recht nachlesen? Im Netz bekommt man tausende Bereiche zum angeln die mir sehr fragwürdig vorkommen, aber im nächsten Moment wieder vollkommen einleuchtend sind. Und zwar geht es mir Hauptsächlich um den tideabhängigen Bereich der geeste laut vieler foren und Seiten nur bis zum Speerwerk aber laut dem Gesetz aus dem 16ten jahunder darf man doch bis zur schiffdorfer stauschleuse angeln weil das Speerwerk erst 1961 erbaut wurde und im Gesetz der stockangelei beschrieben wurde das 1991 auf das historische Gesetz Rücksicht genommen wurde also was ist jetzt Fakt und wo lassen sich die genauen Rechte und Paragraphen nachlesen oder ist dies eine Grauzone? Auch bei den zuständigen Ämtern bekommt man nur halbe Antworten. Frust!!! Anhang einer im Netz gefundenen Strecke für stockangelei! Wo ein Teil vom ASV bewirtschaftet wird.
 

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Kütfischangler
Grundsätzlich mal: Der Stockangelschein gilt nur im Land Bremen! Gewässer die in Niedersachsen liegen dürfen damit nicht befischt werden! Z.B. an der Weser oberhalb vom Wehr Bremen darf die Weser nicht auf der Seite von Dreye befischt werden da Niedersachsen; auf der anderen Seite schon da Bremen.
Wenn man sich die Geeste mal auf Google Maps anschaut dann verläuft die Geeste ab dem Sperrwerk in Niedersachsen und gehört somit nicht zu Bremen.

Gruß Heinz
 

Wasserkrug

New Member
Grundsätzlich mal: Der Stockangelschein gilt nur im Land Bremen! Gewässer die in Niedersachsen liegen dürfen damit nicht befischt werden! Z.B. an der Weser oberhalb vom Wehr Bremen darf die Weser nicht auf der Seite von Dreye befischt werden da Niedersachsen; auf der anderen Seite schon da Bremen.
Wenn man sich die Geeste mal auf Google Maps anschaut dann verläuft die Geeste ab dem Sperrwerk in Niedersachsen und gehört somit nicht zu Bremen.

Gruß Heinz
Moin ging ja schnell vielen dank, ja das ich nur in freien bremischen gewässer angeln darf ist mir bewusst, mir ging es halt um das kleine Stück vom tiedesperrwerk bis zu schiffdorfer stauschleuse, diese ist ja nicht tideabhängig aber im 16ten jahunder worauf dieses Gesetz basiert ist halt das Speerwerk die stauschleuse in schiffdorf gewesen und im Netz steht ja nur im tideabhängigen Teil der geeste sehr ungenau die Beschreibungen wie ich finde. Möchte ja nicht einfach da ageln wo ich es nicht darf.
 

Wasserkrug

New Member
Dann darf man nur Stockfische damit fangen? Hoffe es gibt keine Fangbegrenzung.
Nop der stockangelschein ist nur für bremer Bürger die hier gebürtig her kommen und ihren Wohnsitz auch im Land Bremen haben angeln darf ich damit jeden Fisch der hier in der geeste bzw Land bremen umherschwimmt. ist halt nur schwer raus zu finden wo genau ohne sich strafbar zu machen
 

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Kütfischangler
Nop der stockangelschein ist nur für bremer Bürger die hier gebürtig her kommen und ihren Wohnsitz auch im Land Bremen haben angeln darf ich damit jeden Fisch der hier in der geeste bzw Land bremen umherschwimmt. ist halt nur schwer raus zu finden wo genau ohne sich strafbar zu machen
1. Man muß nicht in Bremen gebürtig sein, Nur der 1. Wohnsitz muß in Bremen sein!
2. Ich habe doch deutlich geschrieben: Nur in der Geeste die auch im Land Bremen liegt!
Einfach mal die Landesgrenzen anschauen, dann wird alles klar. Die Geeste ab Sperrwerk liegt in Niedersachsen! Und in Niedersachsen hast Du nichts verloren!

Gruß Heinz
 

Schugga

Frau Schneider
1. Man muß nicht in Bremen gebürtig sein, Nur der 1. Wohnsitz muß in Bremen sein!
2. Ich habe doch deutlich geschrieben: Nur in der Geeste die auch im Land Bremen liegt!
Einfach mal die Landesgrenzen anschauen, dann wird alles klar. Die Geeste ab Sperrwerk liegt in Niedersachsen! Und in Niedersachsen hast Du nichts verloren!

Gruß Heinz

Punkt 2 ist nicht ganz richtig.
Die Geeste vom Sperrwerk bis zum Schiffdorfer Schleuse liegt defintiv noch im Land Bremen.
Erst ab Schiffdorfer Stauschleuse nach Osten hin ist es dann erst Niedersachsen.

Die Frage, die Wasserkrug hat, ist, ob er zwischen Tidesperrwerk und Stauschleuse mit dem Stockangelschein angeln darf - dieser Bereich liegt (wie bei Google auch ersichtlich) noch in Bremen, ist aber nicht mehr tideabhängig, da ab Tidesperrwerk nach Osten hin die Tide gesperrt wird

ABER: vor 1961 war die Schiffdorfer Stauschleuse quasi das "Tidesperrwerk", da ab da erst das neue Tidesperrwerk in Betrieb genommen wurde.

Da das Stockangelgesetz aber schon aus dem 16. Jahrhundert ist, ist davon auszugehen, dass der dort erwähnte "tideabhängige Teil der Geeste" bis zur heutigen Schiffdorfer Stauschleuse gemeint ist.
 

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