Spinnfischen / Schonzeiten

Forelle74

Well-Known Member
Bei uns im Verein gilt ein generelles Verbot, zwischen dem 01. Februar bis einschließlich 15. Mai auf Raubfisch zu angeln. Und das finde ich auch sinnvoll.
Ja und so isses ja auch klar. geregelt.

Da aber der Barsch bei uns keine Schonzeit hat ,darf man ihn auch beangeln,genauso Wels usw.

Das man das so macht , das keine der anderen Arten verangelt werden sollte klar sein

Da braucht man doch keine zig Bestimmungen extra.
Jeder weiß doch wies gemeint ist.
Und die wo sich nicht dran halten, machen das eh nie.
Auch wenn man ihnen die Regeln ans Hirn nagelt.

Allerdings haben wir auch genug Regeln wo man über Sinn und Unsinn diskutieren kann.

Grüße Michi
 

SGH

Well-Known Member
Hy Leute,

Habe eigentlich lange überlegt ob, was und wie ich auf den für mich ebenfalls interessanten Thread antworten soll.

Wollte niemanden zitieren, möchte auch nicht " schulmeistern" , aber dennoch meine Meinung hier äußern, weniger zum Thema explizit, sondern eher allgemein zum Raubfisch Angeln.

Das große Problem liegt sicherlich bei Vereinen oder anderen leitenden Instituten die wenig am Wasser sind, für neue Erkenntnisse wenig aufgeschlossen sind und überhaupt selten darüber nachdenken, was sie gerade an Gesetzen, oder an Bestimmungen beschließen.

Bei mir ist zum Beispiel der Drilling verboten.
Warum?

Weil es so ist, weil der so fischschädlich ist usw ....
Am Kukö ist er natürlich schon OK.

Aber sonst schädigt der Drilling.
Wer modernes Hecht Angeln ausübt weiß das ich bei zwei ( kleinen ) Drillingen sofort anschlagen kann, bei zwei Einfach Haken - die erlaubt ....

Leider helfen hier weder Aufklärung, noch andere Sachen.
Und ich habe es mit Engels Zungen mehrmals versucht.

Warum kein Stahl - Zwang?
Ach ja weil der Zander spuckt - ein so ein Scheixx, wie meine "guten" Zander jedes Jahr beweisen.

Auch diverse Schonzeiten gehören überdacht - sorry Klimaerwärmung!?

Noch nie, seit ich denken kann haben sich diese Schon Zeiten verändert.
Nicht nur bei den Raubfischen.

Vermutlich muß da zuerst eine 5 Jahres Studie, die natürlich was kostet, gemacht werden.

Der Kukö, ist bei mir auf der Donau ebenfalls ganzjährig erlaubt, inkl. Drilling, Zusatzhaken - Stahl braucht man nicht usw ...

OK, wie früher die Carphunter sind jetzt die Spinner modern und Trendy und vermutlich nicht nur für die Industrie interessant.

Ich könnte da noch mehrere Saiten füllen und dennoch nur heiße Luft ablassen und überhaupt nichts ändern ....

Sehr traurig und leider sehr wahr.

Vielleicht kommt noch Mal das große Um - oder Nachdenken, man hört sich Meinungen von Anglern an, die mit der Praxis vertraut sind.

Und ändert einige Gesetze .... hoffentlich erlebe ich es noch.

TL Jürgen
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Aber an einer geschleppten oder gezupften Pose oder am Spirolino erlaubt, merkst du was?
Ich merke allenfalls, dass manche Menschen beim Lesen einer Regel sofort darüber nachdenken, wie man diese aushebeln kann. Andere Menschen denken vielleicht eher darüber nach, was mit einer Regel bezweckt werden soll und legen die Regel danach aus. Juristen nennen das teleologische Auslegung.

Letzten Endes besteht das komplette Raubfischfangverbot während der Schonzeit ja deshalb, weil beileibe nicht jeder Angler in der Lage ist, so gezielt auf Barsch zu fischen, dass Hecht und Zander ausreichend geschützt sind. Und, das gehört wohl auch dazu, macht es die Kontrolle einfacher.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Es gibt Gesetze und Verordnungen, mehr brauch kein Mensch.
Ist vermutlich Ansichtssache.

Ich kann z.B. schon nachvollziehen, wenn z.B. in Salmonidengewässern nicht mit Naturködern und Grundmontagen etc. geangelt werden darf oder Drillinge und Jighaken verboten sind. Oder dass während der Zanderschonzeit nicht mit Köderfisch auf Aal geangelt wird usw. .usw. .

In meinem Verein haben wir da keine Probleme, also auch keine gesonderten Festlegungen.
Ich bin in zwei Vereinen.

In einem klappt das wie bei Dir ganz wunderbar. Da wird aber nur aufgenommen, wer mindest zwei Bürgen aus dem Verein vorweisen kann und ein Interview + Probejahr ohne Beanstandungen absolviert hat.

Im anderen wird mittlerweile jeder genommen, der nicht bei Drei auf'm Baum ist. Dort ist es ähnlich wie im Verband ein ewiges Katz und Maus Spiel zwischen einer gewissen Klientel von Anglern und den Verordnungsgebern/Kontrollinstanzen.

Je weniger soziale Kontrolle und je heterogener die Anglerschaft desto mehr spezifsiche Regeln sind wohl nötig.

Ist meine Erfahrung nach auch keine deutsche Eigenheit, sondern auch in "gelobten Angeländern" in Europa und Nordamerika nicht unüblich.
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Sind sie ja durch die Schonzeit und müssen dementsprechend zurückgesetzt werden wenn sie zufällig am Haken hängen.
Ich denke nicht, dass wir darüber diskutieren müssen, dass Nichtfangen gegenüber Zurücksetzen der weitaus schonendere Umgang ist. Weiter oben wurde ja auf die Empfindlichkeit gerade von Zandern hingewiesen.
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Hallo,

Kommt vermutlich auf das jeweilige Bundesland an.

Gibt auch Bundesländer wo geschonte Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen, wenn sie als nicht überlebensfähig eingestuft werden.
Richtig. Und in diesem Fall darf der Fisch natürlich auch nicht verwertet werden, sondern muss an Ort und Stelle verscharrt werden...

Professor Tinca : § 4 Abs. 1 Landesfischereiverordnung NRW:
(1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten sind, wenn sie während der Schonzeiten oder vor Erreichen der Mindestmaße lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen. Muss mit ihrem Eingehen gerechnet werden, sind sie zu töten und unverzüglich zu vergraben, sofern am Fanggewässer eine anderweitige Beseitigung nicht vorgeschrieben ist. Ihre Verwertung ist auch dann verboten, wenn sie tot angelandet werden.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Letzten Endes besteht das komplette Raubfischfangverbot während der Schonzeit ja deshalb, weil beileibe nicht jeder Angler in der Lage ist, so gezielt auf Barsch zu fischen, dass Hecht und Zander ausreichend geschützt sind. Und, das gehört wohl auch dazu, macht es die Kontrolle einfacher.
Seltsam, dass es Bundesländer gibt ohne Frühjahrsschonzeit, wie z.B. Baden Württemberg.
Sind das dort die besseren Angler oder nur die, auf die man nicht so sehr aufpassen muss?
Wie SGH schreibt, werden diese Regeln nicht von Praktikern gemacht, sondern offensichtlich von ahnungslosen Bürokraten.
Er hat da z.B. an Klimaveränderung angepasste Schonzeiten angesprochen, sowas braucht bei uns hundert Jahre um aktualisiert zu werden.
Auch ein Vorfachgebot, beim Spinnfischen ist da zu überdenken.

Jürgen
 

PirschHirsch

Well-Known Member
Irgendwas laicht doch gerade immer.

Dieses spezielle Raubfisch-Gewese mit Kukö-Verbot verstehe ich nicht:

Es verbietet doch auch niemand das Karpfenangeln oder Stippen in der Schleien-Schonzeit etc.

Wo ist da der Unterschied - Fisch ist Fisch. Ob Fried- oder Raubfisch. Für mich alles gleichwertig.

In beiden Fällen besteht immer Beifang-Wahrscheinlichkeit. So what.

Insofern meinerseits: Ganz klar für Artenschonzeit ohne weitere Einschränkungen.

Oder sind Raubfische etwa irgendwie vergleichsweise "heiliger"?
 
Zuletzt bearbeitet:

thanatos

Well-Known Member
Warum kein Stahl - Zwang?
weil die Gesetzgeber vom angeln keine Ahnung haben .
Vermutlich muß da zuerst eine 5 Jahres Studie, die natürlich was kostet, gemacht werden.
weist du wie viele Studierte mit Vitamin B einen Abschluß haben die kann man nicht
so auf die normale Wirtschaft loslassen - also einen Forschungsauftrag für eine
Sache wo sie keinen ernsthaften Schaden anrichten können .
Vielleicht kommt noch Mal das große Um - oder Nachdenken, man hört sich Meinungen von Anglern an, die mit der Praxis vertraut sind.
Was bildest du dir ein , ein hochgebildeter Wissenschaftler -das wäre doch weit
unter seiner Würde .
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Anhand welcher Merkmale wird das entschieden und in welchen BL ist das so?
In Bayern stehen da keine besonderen Merkmale im Gesetz. Müsste also vermutlich im Zweifel ein Kontrollorgan das Gegenteil beweisen. Anders als in NRW ist in Bayern auch nicht gesetzlich verboten solche Fische zu verwerten.

Das müsste dann im Zweifel wohl der Bewirtschafter regeln. Einfach in freier Natur zu entsorgen dürfte in Bayern aber nicht legal sein.

An manchen Gewässern sind die ins Fangbuch einzutragen, werden aufs Limit angerechnet und ggf. müsste das Angeln eingestellt werden, wenn z.B, nur ein Raubfisch pro Tag erlaubt wäre.
 

Macumba

Well-Known Member
Nabend,
Bin ich hier alleine auf weiter Flur?
Bei MIR unktionieren manche Dinge über viele Jahre völlig problemlos...Ich beschränke mich einfach ein wenig selbst und gut ist.....beim Barschangeln in der Hechtschonzeit (als Beispiel), gehen oft genug zb. Hechte auf den Köder ,der ja eigentlich für Barsch war...mir ist es das nicht wert...sollen sie in Ruhe laichen, ich fange sie einfach etwas später und das in Topzustand.
Meine 5 Cents
Mac
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das stimmt nicht. Schau mal in §1 der Landesfischereiverordnung BW.
Also ich angle dort nun seit 35 Jahren und habe noch nie von einer allgemeinen Frühjahrsschonzeit gehört.
Zur Sicherheit jetzt noch mal nach geschaut und nichts gefunden dazu?

Jürgen
 
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