Nein, die sind nicht überall verboten. In Vielen (nicht allen) DAV-Gewässern Berlins und Brandenburgs sind sie unter bestimmten Umständen erlaubt.
Es werden da aber Anforderungen gestellt, an die man sich unbedingt halten sollte.
So sollte der Setzkescher nach meinen Informationen mindestens 3,5m lang sein und aus knotenlosem Netz bestehen.
Er sollte vollständig ausgestreckt und unter Wasser sein. Senkrecht hängend ist nicht erwünscht.
Am Wichtigsten ist aber, daß er vor Wellenschlag geschützt ist.
Also in Kanälen mit Schiffahrt wird es wohl generell nix mit Setzkescher.
In Hessen erlaubt, außer an Rhein und Main,.. aber richtige Verankerung, mindestens 3,50m lang und 50cm Durchmesser ist ebenso Pflicht wie die Tatsache, dass deine "schöne Sache" hier gegen das Gesetz verstößt. Alle im Setzkescher gehälterten Fische darfst du anschließend abschlagen, weil sie nicht zurück- oder umgesetzt werden dürfen. So dient der Setzkescher eben nur als Frischhaltemöglichkeit, durch Lebendhälterung im Gewässer, für warme Tage.Ich find es eine schöne sache wenn man die tiere nicht alle erschlägt sondern sie nach einem angeln in andere gewässer umsetzt. So wird hier nämlich verfahren wenn der Setzkescher bei einem Event erlaubt ist vom veranstalter. Aber wie gesagt das weiss ich nur von uns hier in Brandenburg, wie es anderswo ist , keine Ahnung. schreibt dazu , es würde mich sehr interessieren.|wavey:
In Hessen erlaubt, außer an Rhein und Main,.. aber richtige Verankerung, mindestens 3,50m lang und 50cm Durchmesser ist ebenso Pflicht wie die Tatsache, dass deine "schöne Sache" hier gegen das Gesetz verstößt. Alle im Setzkescher gehälterten Fische darfst du anschließend abschlagen, weil sie nicht zurück- oder umgesetzt werden dürfen. So dient der Setzkescher eben nur als Frischhaltemöglichkeit, durch Lebendhälterung im Gewässer, für warme Tage.
Stimmt das hatte ich ja vergessen . Hier in BRB musst du auch leider aller im setzkescher gehälterten Fische abschlagen. Stimmt eine Sondergenehmigung zum umsetzen der Tiere ist erforderlich. Ich finde es trotzdem besser die fische in andere geschädigte gewässer oder gewässer mit wenig Weissfischbestand umzusetzen als pauschal alles tot zu schlagen.#6
das dürfte in (fast)allen figes, wo der setzkescher erlaubt; so geregelt sein.
für die umsetzaktionen bei hegefischen etc, wird der veranstalter dann ne ausnahmegenehmigung von der fischereibehörde besitzen.
antonio
Das fast trifft es, denn bei uns z.B. ist genau das verboten. Laut Regelung darf er in Nds. ausschließlich zum Umsetzen genutzt werden und zu sonst nichts. Leider.