AW: Seenotzeichen
aal-andy schrieb:
Folgendes: Es ist richtig, das du normalerweise einen Pyroschein (in Holland unterliegen die Dinger wirklich dem Waffengesetz) dafür benötigst, keiner wird Dich aber in einer Notsituation aus folgendem Grund dafür belangen, dass du die Dinger abgefeuert hast (genauso ist es mit dem Funk): Es ist deine Aufgabe als Bootsführer, jegliche Gefahr abzuwenden und in einer Notsituation Hilfe herbeizuholen. Gekauft bekommst Du die Raketen bei AWN Niemeyer im Internet.
Hallihallo
Das ist zwar richtig, aber ganz so einfach ist es nicht|supergri.
Im Seenotfall fragt da wirklich keiner nach - aber DAVOR bei einer Überprüfung oder so. : Es gilt bei bestimmten Signalwaffen den Sachkundenachweises für Seenotsignalmittel gemäß § 7 Absatz 1 WaffG, § 1 Absatz 1 und AWaffV und nach § 1 Absatz 3 Erste SprengV abzulegen. Der ERWERB und BESITZ ist ohne erfolgreiche Sachkundeprüfung ein Vergehen. Das Benutzen nachher im Seenotfall nicht mehr:c. OK ???
Aber Jirko hat natürlich wie bisher immer recht: Die von ihm beschriebenen Seenotmittel sind von diesen Vorschriften befreit und um diese kleinen von mir auch bevorzugten Signalmittel geht es doch hier wohl, oder?
Und richtig, diese kleinen handlichen Signalraketen lassen sich auch trefflich am Körper aufbewahren oder aber auch bei rauher See am Handgelenk befestigen.
Aber mal ne andere Frage: ROT = Aktueller Seenotfall /// WEISS: Nur Ausleuchtung; zB "Mann über Bord". Aber was bedeutet GRÜN ???????
Winke winke und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel
Dieter
(Änderung war n Schreibfehler, weil Jirko nicht Mirko heißt:g)