JonnyBannana
Member
Moin, ich bin grade am Planen was man nächstes Jahr so als Jugendfreizeit machen kann.
Bin am überlegen an ne Teichanlage zu fahren.
Was ich mich jetzt allerdings Frage:
sind irgendwelche Fangbeschränkungen eigentlich rechtlich zulässig?
Als Beispiel sind an der Anlage, die ich in der engeren Auswahl hatte Aal und Wels auf 1 Fisch pro Tag und Angler begrenzt. Da es aber Mischbesatz mit 80 % Forellen gibt und wir den Teich 12 h oder vielleicht auch über nacht mieten wollten müsste man da rein rechtlich doch eigentlich alles was beisst einpacken dürfen. Weil - bezahlt ist, mit dem dem angeln aufhören muss man auch nicht, wenn die fangmenge für die begrenzten fische erreicht ist, c&r ist in deutschland veboten und fische die ich verwerten kann muss ich laut tierschutzgesetz entnehmen. Daher sollte man es da doch eigentlich drauf ankommen lassen oder sich im falle des falles geld zurück erstatten lassen?
eigentlich müsste das unzulässig sein oder? und ja, die chance mit 15 personen jeweils pro person die fangmengen auszureizen ist wahrscheinlich eh nicht machbar, aber darum geht es auch nicht, es geht rein darum, wenn ich für zeit x bezahle und nach zeit y 1 fangmenge erreicht habe, ob ich dann die fische, die ich eigentlich laut betreiber nicht mehr mitnehmen darf zurück setzen muss.
Bin am überlegen an ne Teichanlage zu fahren.
Was ich mich jetzt allerdings Frage:
sind irgendwelche Fangbeschränkungen eigentlich rechtlich zulässig?
Als Beispiel sind an der Anlage, die ich in der engeren Auswahl hatte Aal und Wels auf 1 Fisch pro Tag und Angler begrenzt. Da es aber Mischbesatz mit 80 % Forellen gibt und wir den Teich 12 h oder vielleicht auch über nacht mieten wollten müsste man da rein rechtlich doch eigentlich alles was beisst einpacken dürfen. Weil - bezahlt ist, mit dem dem angeln aufhören muss man auch nicht, wenn die fangmenge für die begrenzten fische erreicht ist, c&r ist in deutschland veboten und fische die ich verwerten kann muss ich laut tierschutzgesetz entnehmen. Daher sollte man es da doch eigentlich drauf ankommen lassen oder sich im falle des falles geld zurück erstatten lassen?
eigentlich müsste das unzulässig sein oder? und ja, die chance mit 15 personen jeweils pro person die fangmengen auszureizen ist wahrscheinlich eh nicht machbar, aber darum geht es auch nicht, es geht rein darum, wenn ich für zeit x bezahle und nach zeit y 1 fangmenge erreicht habe, ob ich dann die fische, die ich eigentlich laut betreiber nicht mehr mitnehmen darf zurück setzen muss.