Thomas9904
Well-Known Member
Pressemeldung
In einem nachfolgendem Rechtsstreit über die Ausübung des Fischereirechtes im und am Gewässer „Speicher Kromsdorf“ und der Erteilung von Erlaubnisscheinen sah das Landgericht Erfurt die Klage des Thüringer Landesangelfischereiverbandes e.V. (TLAV) gegen die Angelvereine Interessengemeinschaft Großbrembach GbR (IG Großbrembach GbR) zum ganz überwiegenden Teil als begründet an.
Die IG Großbrembach GbR (Beklagte) wurde von der 8. Zivilkammer des Landgerichtes Erfurt dazu verurteilt, es zu unterlassen, im Speicher Kromsdorf, ab dem 12.07.2011, das Fischereirecht auszuüben und Erlaubnisscheine zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreites sowie die Kosten der Nebenintervention (Erzeugergenossenschaft Weimar – Kromsdorf e.G.) hat die IG Großbrembach GbR
zu tragen.
In seiner Entscheidungsbegründung stellt das Gericht klar fest, dass die IG Großbrembach GbR keinen gültigen Fischereipachtvertrag für das Gewässer „Speicher Kromsdorf“ abgeschlossen hat. Die vom TLAV (Kläger) im Einzelnen beschriebenen Handlungen der IG Großbrembach GbR (Beklagten) und damit deren Eingriffe in das dem TLAV zustehende Fischereirecht waren für das Gericht grundsätzlich unstreitig.
Das Landgericht Erfurt stellte weiterhin fest, dass alle in der Vergangenheit durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheide für dieses Gerichtsverfahren unerheblich sind.
Der zwischen der Fischereigenossenschaft und dem TLAV für den Speicher Kromsdorf abgeschlossene Fischereipachtvertrag vom 10.06.2010 ist somit rechtmäßig. Der TLAV hat nunmehr das alleinige Fischereiausübungsrecht für das Gewässer.
Eine Beanglung des Speichers Kromsdorf ist aktuell nur mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein des Thüringer Gewässerverbundes des TLAV möglich.
Thüringer Landesangelfischereiverband e.V.
Moritzstraße 14
99099 Erfurt
Wichtige Informationen zur aktuellen fischereilichen Nutzung des Speichers Kromsdorf
Die Fischereigenossenschaft „Speicher Kromsdorf“ (Landeigentümer) hat in ihrer Mitgliederversammlung am 9. Juni 2010 einstimmig das Fischereirecht für das Gewässer „Speicher Kromsdorf“ an den Thüringer Landesangelfischereiverband e.V. verpachtet.In einem nachfolgendem Rechtsstreit über die Ausübung des Fischereirechtes im und am Gewässer „Speicher Kromsdorf“ und der Erteilung von Erlaubnisscheinen sah das Landgericht Erfurt die Klage des Thüringer Landesangelfischereiverbandes e.V. (TLAV) gegen die Angelvereine Interessengemeinschaft Großbrembach GbR (IG Großbrembach GbR) zum ganz überwiegenden Teil als begründet an.
Die IG Großbrembach GbR (Beklagte) wurde von der 8. Zivilkammer des Landgerichtes Erfurt dazu verurteilt, es zu unterlassen, im Speicher Kromsdorf, ab dem 12.07.2011, das Fischereirecht auszuüben und Erlaubnisscheine zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreites sowie die Kosten der Nebenintervention (Erzeugergenossenschaft Weimar – Kromsdorf e.G.) hat die IG Großbrembach GbR
zu tragen.
In seiner Entscheidungsbegründung stellt das Gericht klar fest, dass die IG Großbrembach GbR keinen gültigen Fischereipachtvertrag für das Gewässer „Speicher Kromsdorf“ abgeschlossen hat. Die vom TLAV (Kläger) im Einzelnen beschriebenen Handlungen der IG Großbrembach GbR (Beklagten) und damit deren Eingriffe in das dem TLAV zustehende Fischereirecht waren für das Gericht grundsätzlich unstreitig.
Das Landgericht Erfurt stellte weiterhin fest, dass alle in der Vergangenheit durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheide für dieses Gerichtsverfahren unerheblich sind.
Der zwischen der Fischereigenossenschaft und dem TLAV für den Speicher Kromsdorf abgeschlossene Fischereipachtvertrag vom 10.06.2010 ist somit rechtmäßig. Der TLAV hat nunmehr das alleinige Fischereiausübungsrecht für das Gewässer.
Eine Beanglung des Speichers Kromsdorf ist aktuell nur mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein des Thüringer Gewässerverbundes des TLAV möglich.
Thüringer Landesangelfischereiverband e.V.
Moritzstraße 14
99099 Erfurt