Thomas9904
Well-Known Member
Als Medienpartner der Initiative um die EGOH freut sich die Anglerboardredaktion, dass hier tatkräftig für die Angler in die Bresche gesprungen wird und veröffentlicht gerne den Text des Newsletters
NEWSLETTER
WWW.EGOH.DE FÜR DIE ALLIANZ GEGEN DAS VERBOT DER FREIZEITFISCHEREI IN DEN SCHUTZGEBIETEN DER AWZ BORKUMER RIFFGRUND // SYLTER AUSSENRIFF // FEHMARNBELT // KADETTRINNE // POMMERSCHE BUCHT - RÖNNEBANK
Positionen zum Angelverbot
Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister:
„Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab."
Dr. Till Backhaus, Umweltminister MV:
"Ein generelles Angelverbot in der Kadetrinne und Pommerschen Bucht wird es mit mir nicht geben."
Reinhard Sager, Landrat Kreis Ostholstein:
„Eine Küste ohne Sportanglerfahrzeuge für mich unvorstellbar."
Dieter Eisele, Meeresangler:
"Der freie Zugang zur Natur darf uns Anglern nicht verwehrt werden."
Harry Strehlow, Thünen-Institut für Ostseefischerei:
"Wir sehen keinerlei Notwendigkeit für eine Einschränkung der Freizeitfischerei zur Erreichung der Schutz-ziele bzw. Erhaltung der Schutzgüter."
Ingo Gädechens, Mitglied des Bundestages:
"Bis heute konnte das Ministerium nicht ein stichhaltiges Argument für ein Angelverbot vorlegen."
(Die ausführlichen Standpunkte zum geplanten Angelverbot finden Sie auf den folgenden Seiten oder in den nächsten Ausgaben des Newsletter.)
Schutz- und Klagefond gegründet
Um sich gegen das vom BMUB geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt zu wappnen, haben sich in Oldenburg i.H. die Vertreter des ostholsteinischen Angeltourismus getroffen und einen gemeinsamen Schutz- und Klagefond eingerichtet. Mit der Gründung des Fonds haben sich die im Verband der Bäder- und Hochseeangelschiffbesitzer organisierten Angelkutterkapitäne verpflichtet 15.000,- € in den Fond einzuzahlen.
„Unser gemeinsames Ziel ist die Verhinderung des Verbotes der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee sowie die Vertretung der Interessen all derer, die vom geplanten Verbot betroffen werden“,
so Willi Lüdtke vom Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffbesitzer.
• 1.503.043 verkaufte Fischereischeine
• 126 - 156.000 Angler in der Ostsee
• 1.240.000 Ostseeangeltage (2014)
• 112 Mio. Ausgaben für Ostseeangeln
Das Bundesumweltministerium (BMUB) plant zum Schutz der Meere ein*generelles Angelverbot in Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee. Betroffen vom Verbot sind die Gebiete Borkumer Riffgrund, Sylter Außenriff, Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht – Rönnebank.
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
"Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab. Es gibt keinen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis, dass die Angelfischerei zu einer Belastung in Schutzgebieten führt. Der Schutz von Sandbänken und Riffen ist durch die private Angelfischerei nicht in Gefahr. Allerdings wären die Auswirkungen eines Verbotes für den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft unverhältnismäßig hoch."
Dr. Till Backhaus, Minister für Land-wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
„Ich sage ganz deutlich: ein generelles Angelverbot in der Kadetrinne und Pommerschen Bucht wird es mit mir nicht geben. Diese Haltung schließt jedoch nicht aus, dass wir über punktuelle Unterschutz-stellungen in der Ostsee mit dem Bund verhandeln können und müssen, um den Schutzzielen und Schutzgegenständen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden. So ist beispielsweise die Kadetrinne ein wichtiges Bindeglied zwischen Mecklenburger Bucht und der zentralen Ostsee mit einer ökologischen Vernetzungsfunktion als Teillebensraum bzw. Wanderroute für Schweinswale und andere Wanderfische. Gleichwohl möchte ich an den Beschluss der Agrarminister aus dem Jahr 2011 erinnern, wonach zunächst fundierte Nachweise über die tatsäch-lichen Auswirkungen der Fischerei auf das Ökosystem zu erbringen sind, bevor es zu einem Verbot bzw. Einschränkungen kommen kann. Dieser Beschluss ist für mich nach wie vor bindend.“
Dieter Eisele, Meeresangler
„Die Nachricht, dass die Politik uns Anglern verbieten möchte, auf der Ostsee zu fischen hat mich sehr erschrocken. Der freie Zugang zur Natur darf uns Anglern nicht verwehrt werden.
Aus welchem nach-vollziehbarem Grund soll ein Angler nicht mit seinem Boot angeln dürfen wo er möchte? Auch die Kutterangler sind betroffen. Hier muss sich die Politik hinterfragen, *wie viele Existenzen da dran hängen und vor allem wie weit die Einschränkung und Reglementierung gehen soll. Es wird dem Menschen die Freiheit genommen.“
Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein
„Die Freizeitfischerei ist in Ostholstein wichtiger Baustein des Tourismus. Rund 70.000 Hochseeangler starten jedes Jahr von Heiligenhafen und Burgstaaken zu Angeltouren in den Fehmarnbelt. Die Betriebe des Einzelhandels, der Gastronomie und der Beherbergungsbetriebe aber auch unsere Kommunen profitieren von den Anglern.
Bereits heute sind unsere Betriebe durch das eingeführte „bag limit“ auf Dorsch erheblich belastet. Ein zusätzliches Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt wäre für unsere Betriebe nicht mehr verkraftbar und wird zum Verlust der gesamten Angelflotte führen. Nicht nur unsere regionale Wirtschaft wird leiden. Dem Tourismus geht ein wesentlicher Image-faktor verloren. Eine Küste ohne Angelkutter für mich unvorstellbar.
Bis heute konnte das Bundesumwelt-ministerium sein geplantes Verbot nicht schlüssig begründen. Ich spreche mich daher als Landrat des Kreises Ostholstein gegen das geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt aus!“
Harry Strehlow, Thünen-Institut für Ostseefischerei, Rostock
„Wir haben unsere Einschätzung gegenüber den N2000-Schutzgebieten nach FFH Richtlinien abgegeben, wobei wir keinerlei Notwendigkeit für eine Einschränkung der Freizeitfischerei zur Erreichung der Schutzziele bzw. Erhaltung der Schutzgüter (Sandbänke, Riffe, Schweinswale) in Nord- und Ostsee sehen, da von der Freizeitfischerei keine Beeinträchtigung des Meeresboden gegeben ist bzw. keine Schweinswale beigefangen werden. .......
Alle weiteren Argumente, dass die Freizeitfischerei die Zönose der Riffe stört und durch den Wegfang von Fischen die höheren trophischen Ebenen gefährdet (Nahrungsgrundlage für Schweinswale und Seevögel) halten wir für sehr unwahrscheinlich. Ersten gibt es hierzu keinerlei Daten. Zweitens ist die Ressource Fisch sowieso sehr fluid und die zeitlich/räumliche Verteilung hoch variabel, d.h. die Auswirkung des Fisch-fangs durch Angler kaum feststellbar. Drittens werden die Entnahmemengen beim Dorsch bereits in der Bestandsberechnung berücksichtigt und sind somit Teil des Fischereimanagements der Ostsee.“
Forderungen der Allianz ans BMUB
In den letzten Jahren hat sich der Zustand der Nord- und Ostsee, im Vergleich zu früheren Jahrzehnten, erheblich verbessert.
Die Allianz fordert das BMUB daher auf, weiter die eigentlichen Probleme der Nord- und Ostsee zu lösen, statt mit sinnlosem Aktionismus die Freizeitfischerei zu verbieten und damit dem Tourismus zu schaden:
Mit dem globalen Warenaustausch wächst die Schifffahrt rapide. Die Verschmutzung durch Abgase, Abwasser und Treibstoff ist enorm.
Die Überdüngung ist insbesondere für die Ostsee eines der Haupt-Umweltprobleme. Bedingt durch die Nährstoffeinträge kommt es zu einem massenhaften Algenwuchs und in der Folge zum entstehen großer sauerstoffarmer Todeszonen am Meeresboden.
Nahezu alles, was der Mensch an Land benutzt, gelangt auch ins Meer. Rund 80 Prozent der Ozeanverschmutzungen werden durch Aktivitäten an Land verursacht.
Eine besondere Gefahr für Mensch und Natur gehen von den rund 1,6 Millionen Tonnen Kampfmitteln in Nord- und Ostsee aus.
Die Rohstoffgewinnung (Öl, Gas, Sand, Kies) aus dem Meer spielt angesichts zunehmend erschöpfter Quellen an Land eine wachsende Rolle für die Wirtschaft.
Schweinswale und Seehunde sind besonders durch Unterwasserlärm betroffen. Der Lärm erschwert es ihnen, sich zu orientieren, Nahrung zu finden oder zu kommunizieren. Hauptursache für den Unterwasserlärm ist die Schifffahrt sowie Bauvorhaben (z.B. Bau Offshore-Anlagen).
IMPRESSUM
Herausgeber: Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH
meyer@egoh.de
Betreff: Anmeldung Newsletter Angelverbot
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NEIN ZUM ANGELVERBOT IN NORD- UND OSTSEE
WWW.EGOH.DE FÜR DIE ALLIANZ GEGEN DAS VERBOT DER FREIZEITFISCHEREI IN DEN SCHUTZGEBIETEN DER AWZ BORKUMER RIFFGRUND // SYLTER AUSSENRIFF // FEHMARNBELT // KADETTRINNE // POMMERSCHE BUCHT - RÖNNEBANK
Positionen zum Angelverbot
Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister:
„Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab."
Dr. Till Backhaus, Umweltminister MV:
"Ein generelles Angelverbot in der Kadetrinne und Pommerschen Bucht wird es mit mir nicht geben."
Reinhard Sager, Landrat Kreis Ostholstein:
„Eine Küste ohne Sportanglerfahrzeuge für mich unvorstellbar."
Dieter Eisele, Meeresangler:
"Der freie Zugang zur Natur darf uns Anglern nicht verwehrt werden."
Harry Strehlow, Thünen-Institut für Ostseefischerei:
"Wir sehen keinerlei Notwendigkeit für eine Einschränkung der Freizeitfischerei zur Erreichung der Schutz-ziele bzw. Erhaltung der Schutzgüter."
Ingo Gädechens, Mitglied des Bundestages:
"Bis heute konnte das Ministerium nicht ein stichhaltiges Argument für ein Angelverbot vorlegen."
(Die ausführlichen Standpunkte zum geplanten Angelverbot finden Sie auf den folgenden Seiten oder in den nächsten Ausgaben des Newsletter.)
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Schutz- und Klagefond gegründet
Um sich gegen das vom BMUB geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt zu wappnen, haben sich in Oldenburg i.H. die Vertreter des ostholsteinischen Angeltourismus getroffen und einen gemeinsamen Schutz- und Klagefond eingerichtet. Mit der Gründung des Fonds haben sich die im Verband der Bäder- und Hochseeangelschiffbesitzer organisierten Angelkutterkapitäne verpflichtet 15.000,- € in den Fond einzuzahlen.
„Unser gemeinsames Ziel ist die Verhinderung des Verbotes der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee sowie die Vertretung der Interessen all derer, die vom geplanten Verbot betroffen werden“,
so Willi Lüdtke vom Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffbesitzer.
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Freizeitfischerei in Deutschland • 1.503.043 verkaufte Fischereischeine
• 126 - 156.000 Angler in der Ostsee
• 1.240.000 Ostseeangeltage (2014)
• 112 Mio. Ausgaben für Ostseeangeln
Das Bundesumweltministerium (BMUB) plant zum Schutz der Meere ein*generelles Angelverbot in Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee. Betroffen vom Verbot sind die Gebiete Borkumer Riffgrund, Sylter Außenriff, Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht – Rönnebank.
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
"Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab. Es gibt keinen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis, dass die Angelfischerei zu einer Belastung in Schutzgebieten führt. Der Schutz von Sandbänken und Riffen ist durch die private Angelfischerei nicht in Gefahr. Allerdings wären die Auswirkungen eines Verbotes für den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft unverhältnismäßig hoch."
Dr. Till Backhaus, Minister für Land-wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
„Ich sage ganz deutlich: ein generelles Angelverbot in der Kadetrinne und Pommerschen Bucht wird es mit mir nicht geben. Diese Haltung schließt jedoch nicht aus, dass wir über punktuelle Unterschutz-stellungen in der Ostsee mit dem Bund verhandeln können und müssen, um den Schutzzielen und Schutzgegenständen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden. So ist beispielsweise die Kadetrinne ein wichtiges Bindeglied zwischen Mecklenburger Bucht und der zentralen Ostsee mit einer ökologischen Vernetzungsfunktion als Teillebensraum bzw. Wanderroute für Schweinswale und andere Wanderfische. Gleichwohl möchte ich an den Beschluss der Agrarminister aus dem Jahr 2011 erinnern, wonach zunächst fundierte Nachweise über die tatsäch-lichen Auswirkungen der Fischerei auf das Ökosystem zu erbringen sind, bevor es zu einem Verbot bzw. Einschränkungen kommen kann. Dieser Beschluss ist für mich nach wie vor bindend.“
Dieter Eisele, Meeresangler
„Die Nachricht, dass die Politik uns Anglern verbieten möchte, auf der Ostsee zu fischen hat mich sehr erschrocken. Der freie Zugang zur Natur darf uns Anglern nicht verwehrt werden.
Aus welchem nach-vollziehbarem Grund soll ein Angler nicht mit seinem Boot angeln dürfen wo er möchte? Auch die Kutterangler sind betroffen. Hier muss sich die Politik hinterfragen, *wie viele Existenzen da dran hängen und vor allem wie weit die Einschränkung und Reglementierung gehen soll. Es wird dem Menschen die Freiheit genommen.“
Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein
„Die Freizeitfischerei ist in Ostholstein wichtiger Baustein des Tourismus. Rund 70.000 Hochseeangler starten jedes Jahr von Heiligenhafen und Burgstaaken zu Angeltouren in den Fehmarnbelt. Die Betriebe des Einzelhandels, der Gastronomie und der Beherbergungsbetriebe aber auch unsere Kommunen profitieren von den Anglern.
Bereits heute sind unsere Betriebe durch das eingeführte „bag limit“ auf Dorsch erheblich belastet. Ein zusätzliches Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt wäre für unsere Betriebe nicht mehr verkraftbar und wird zum Verlust der gesamten Angelflotte führen. Nicht nur unsere regionale Wirtschaft wird leiden. Dem Tourismus geht ein wesentlicher Image-faktor verloren. Eine Küste ohne Angelkutter für mich unvorstellbar.
Bis heute konnte das Bundesumwelt-ministerium sein geplantes Verbot nicht schlüssig begründen. Ich spreche mich daher als Landrat des Kreises Ostholstein gegen das geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt aus!“
Harry Strehlow, Thünen-Institut für Ostseefischerei, Rostock
„Wir haben unsere Einschätzung gegenüber den N2000-Schutzgebieten nach FFH Richtlinien abgegeben, wobei wir keinerlei Notwendigkeit für eine Einschränkung der Freizeitfischerei zur Erreichung der Schutzziele bzw. Erhaltung der Schutzgüter (Sandbänke, Riffe, Schweinswale) in Nord- und Ostsee sehen, da von der Freizeitfischerei keine Beeinträchtigung des Meeresboden gegeben ist bzw. keine Schweinswale beigefangen werden. .......
Alle weiteren Argumente, dass die Freizeitfischerei die Zönose der Riffe stört und durch den Wegfang von Fischen die höheren trophischen Ebenen gefährdet (Nahrungsgrundlage für Schweinswale und Seevögel) halten wir für sehr unwahrscheinlich. Ersten gibt es hierzu keinerlei Daten. Zweitens ist die Ressource Fisch sowieso sehr fluid und die zeitlich/räumliche Verteilung hoch variabel, d.h. die Auswirkung des Fisch-fangs durch Angler kaum feststellbar. Drittens werden die Entnahmemengen beim Dorsch bereits in der Bestandsberechnung berücksichtigt und sind somit Teil des Fischereimanagements der Ostsee.“
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Forderungen der Allianz ans BMUB
In den letzten Jahren hat sich der Zustand der Nord- und Ostsee, im Vergleich zu früheren Jahrzehnten, erheblich verbessert.
Die Allianz fordert das BMUB daher auf, weiter die eigentlichen Probleme der Nord- und Ostsee zu lösen, statt mit sinnlosem Aktionismus die Freizeitfischerei zu verbieten und damit dem Tourismus zu schaden:
Mit dem globalen Warenaustausch wächst die Schifffahrt rapide. Die Verschmutzung durch Abgase, Abwasser und Treibstoff ist enorm.
Die Überdüngung ist insbesondere für die Ostsee eines der Haupt-Umweltprobleme. Bedingt durch die Nährstoffeinträge kommt es zu einem massenhaften Algenwuchs und in der Folge zum entstehen großer sauerstoffarmer Todeszonen am Meeresboden.
Nahezu alles, was der Mensch an Land benutzt, gelangt auch ins Meer. Rund 80 Prozent der Ozeanverschmutzungen werden durch Aktivitäten an Land verursacht.
Eine besondere Gefahr für Mensch und Natur gehen von den rund 1,6 Millionen Tonnen Kampfmitteln in Nord- und Ostsee aus.
Die Rohstoffgewinnung (Öl, Gas, Sand, Kies) aus dem Meer spielt angesichts zunehmend erschöpfter Quellen an Land eine wachsende Rolle für die Wirtschaft.
Schweinswale und Seehunde sind besonders durch Unterwasserlärm betroffen. Der Lärm erschwert es ihnen, sich zu orientieren, Nahrung zu finden oder zu kommunizieren. Hauptursache für den Unterwasserlärm ist die Schifffahrt sowie Bauvorhaben (z.B. Bau Offshore-Anlagen).
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Herausgeber: Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH
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Betreff: Anmeldung Newsletter Angelverbot