Nachweis zur Fischereiprüfung

Guten Abend und freues Neues,

ich habe vor dem NWA beizutreten, doch benötige ich ein Nachweis von der Fischereiprüfung.

Nun weiß ich, aber nicht wo dieser ist.

Habe in meiner Mappe den blauen 5 Jahres Schein und so ein kleines Heftchen. Da steht: Deutscher Sportfischer-Pass.

Ist das der Nachweis?

Falls nein, wo bekomme ich den Nachweis?
 

Anhänge

  • WIN_20170101_19_55_01_Pro.jpg
    WIN_20170101_19_55_01_Pro.jpg
    84,9 KB · Aufrufe: 372

HenningOL

Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Normal hat man eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung.
Das ist der eigentliche Nachweis.

Oft werden aber solche Sachen anerkannt die man nur mir der Prüfung bekommen haben kann. Wie das beim NWA genau ist weis ich nicht.

Allerdings hatte ich meine Bescheinung auch verschlampt - eine Nachfrage beim Verband(Weser Ems bei mir) brachte aber die Möglichkeit sich eine neue ausstellen zu lassen - die hatten das in Ihren Akten - nach 25 Jahren!

Ein Hoch auf die Deutsche Bürokratie :vik:
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Die nehmen es aber ganz genau, normal reicht doch der Jahresfischereischein (der Blaue).
Diesen bekommt man doch sowieso nur mit der Prüfbescheinigung, oder wenn man seit Anfang der 70er Jahre durchgehend den "Blauen" hat verlängern lassen!
Bist du sicher, dass die wirklich die Prüfbescheinigung sehen wollen und nicht etwa die Vorlage des (gültigen) Fischereischein ausreicht?

Jürgen
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Na ja, nur du kannst wissen ob du die Prüfung abgelegt hast und wenn ja, dann wo?
Also entweder suchen, oder bei der ausstellenden Behörde anfragen ob es dazu noch Unterlagen gibt?

Allerdings finde ich es ganz schön dreist von diesem Verein sich nicht mit dem Jahresfischereischein zufrieden zu geben, welcher dich schließlich zurm Angeln berechtigt!

Jürgen
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Na ja, nur du kannst wissen ob du die Prüfung abgelegt hast und wenn ja, dann wo?
Also entweder suchen, oder bei der ausstellenden Behörde anfragen ob es dazu noch Unterlagen gibt?

Allerdings finde ich es ganz schön dreist von diesem Verein sich nicht mit dem Jahresfischereischein zufrieden zu geben, welcher dich schließlich zurm Angeln berechtigt!

Jürgen

Wenn ein Verein so mit Interessenten umgeht, weiß man eigentlich schon, welche Blockwartmentalität einen dort erwartet. Wäre nix für mich.

PS: Hier in Franken gibt es Vereine, die sich von Bewerbern ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Das ist das Beitragsheftchen vom ehemaligen Verband, dem zu Folge warst du schon mal in einem Verein der dort Mitglied war.
Da müssten eigentlich Stempel oder Marken drin sein, die Auskunft geben wie viele Jahre dort bezahlt wurden.
Ist aber für dein Vorhaben nicht von Belang.
Allerdings so wie dieser Verein gestrickt ist, kannst du mit einer längjährigen Verbandsmitgliedschaft sogar noch punkten, dass wird denen sicherlich gefallen!

Jürgen
 
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Also nun würde ich gerne wissen, an wen ich mich wenden soll. Habe meine Prüfung in Kirchlengern absolviert. Dies gehört zum Kreis Herford.

Meinen Fischereischein habe ich in der Stadt Spenge gemacht. Mein Wohnsitz.

Soll ich mich jetzt an Kreis Herford wenden oder an die Stadt Spenge?
Oder sonst wo?#6
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Herford, weil du dort geprüft wurdest!

Jürgen
 
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Danke. Ich dachte nur an die Stadt Spenge, da ich das Fischereiprüfungszeugnis dort vorgezeigt habe und eine Kopie davon gemacht wurde.
 

Jose

Active Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

gut, wenn dein problem so gelöst wird.
ich möchte aber an dieser stelle mal auf die verquaste arroganz solcher vereine hinweisen. offensichtlich reicht denen der fischereischein nicht als "ausweis der 'qualifikation'", nein, es muss da noch son wisch her aus dem zunftdenken, "geprüft usw."

ich finde sowas als diskriminierend, ergo zum kotzen: feinste anglerbrut in den vorständen.

gab hier vor jahren im AB mal ne einladung eines vereins zum anglerfest mit tombola an der jede/r gegen vorlage der "sportfischerprüfungsbescheinigung" teilnehmen durfte. wären für mich ca. 400km gewesen, also nicht, aber dass ich mit fast 50 anglerjahren und fischereischein (übernahmeregelung 1972 nrw) wegen fehlender bescheinigung außen vor gewesen wäre, vor all den wohl noch unerfahrenen jung- aber geprüften anglern, dass fand ich doch so daneben, dass ich mich direkt an den verein gewandt hab - "jaja, wär ja nicht so --- und ich könnte natürlich..."

echt, was haben solche vereine eigentlich im kopf außer eine verschworene moral?

will man ungeprüfte also ungeschickte vom wasser fernhalten, dann mal wieder ins AB schauen "...hallo gerade prüfung, was brauch ich/mach ich usw.": diese fragen sind ja legion: geprüft = qualifiziert? Hö Hö Hö !

der fischereischein sollte diesen blockwarten ausreichen.
ich hab da aber so was im hinterkopf, dass in manchen bundesländern die prüfung nicht voraussetzung sein soll zum fischereischen - keine ahnung, nur ne dämmerung - aber falls es so sein sollte:
vorstände, mal den arxx hu und recherchieren für den erhalt eures vorgartenfeelings.

und dann?
dann käm so ein ungeprüfter mit evtl. jahrzehntelanger anglerpraxis und die weisen den ab wg. "prüfung"...

nicht nur traurig, diese vorstände, sondern anglerfeindlich, ganz offensichtlich verbanditenkomform.

ich hab da was für euch:
picture.php
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Ja, dass finde ich auch sehr unpassend für mich, da dies doch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

ABER: So oft, wie ich Anzeigen im Web usw gelesen habe, dass man sich einen Angelschein kaufen kann ohne Prüfung, finde ich diese Regelung als kleine Absicherung.
 

Jose

Active Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

super argument.

bei geschätzt 3 millionen anglern
und den relativ paar gefälschten ausweisen eine anmaßende generelle prüfungskontrolle????

dann solltest du mehr ordnung halten in deinen papieren...

fälltmirgeradeein, brechts satz mit den kälbern....
 
Zuletzt bearbeitet:

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Guten Morgen.

Also mich stört die Arroganz mit der hier einige Leute ohne Überlegung einen Verein verurteilen!

Der Wortlaut des Satzungspunktes ergibt sich aus dem Umstand dass in Niedersachsen der blaue Fischereischein nicht benötigt wird.
Daher steht dort etwas über den Nachweis zur Fischereiprüfung.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Guten Morgen.

Also mich stört die Arroganz mit der hier einige Leute ohne Überlegung einen Verein verurteilen!

Der Wortlaut des Satzungspunktes ergibt sich aus dem Umstand dass in Niedersachsen der blaue Fischereischein nicht benötigt wird.
Daher steht dort etwas über den Nachweis zur Fischereiprüfung.

Und der blaue Fischereischein ist ein Nachweis zur Fischereiprüfung. Deshalb sollte er, wenn vorhanden, hinreichend sein. Ansonsten muss halt der Prüfungsnachweis mitgebracht werden.
 

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

wofür ist eigentlich dieser Sportfischer-Pass?

Der gilt als Nachweis für die Beiträge die an den Bundesverband abgeführt worden sind.
Da der AVN an 1.1.2017 aber nicht mehr Mitglied im DASV ist, wird der Pass nicht mehr gebraucht.;)

(Gilt natürlich nur bei Mitgliedschaft in einem Verein, dessen Landesverband nicht Mitglied im DASV ist!)

Lieber Viktor,
da du hier eine Anfrage nach der anderen startest, und möglicherweise Antworten bekommst, die nicht den Tatsachen entsprechen, würde ich dir empfehlen, deine Fragen aufzuschreiben und dich direkt mit der Geschäftsstelle der NWA in Verbindung zu setzen.
Dort kann man dir schnell und rechtlich belastbar alle deine Fragen beantworten. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Und der blaue Fischereischein ist ein Nachweis zur Fischereiprüfung. Deshalb sollte er, wenn vorhanden, hinreichend sein. Ansonsten muss halt der Prüfungsnachweis mitgebracht werden.

Nein!

Rechtlich gesehen ist er das nicht!
Nur das Prüfungszeugnis ist ein rechtsverbindliches Dokument zum Nachweis der bestandenen Prüfung.
Ob der (wie auch immer erhaltene) Fischereischein als Nachweis anerkannt wird, ist immer noch Sache des Vereins.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Nein!

Rechtlich gesehen ist er das nicht!
Nur das Prüfungszeugnis ist ein rechtsverbindliches Dokument zum Nachweis der bestandenen Prüfung.
Ob der (wie auch immer erhaltene) Fischereischein als Nachweis anerkannt wird, ist immer noch Sache des Vereins.

Genau das ist ja die Korinthenkackerei, die hier kritisiert wird. Ohne Prüfung kein Fischereischein, also sollte er genügen. Weil sich irgendwelche Leute aber wichtigtun wollen, fordern sie den Prüfungsnachweis.

Klar dürfen die das, aber es sagt halt einiges über die Mentalität des Vorstands aus.
 

Angelmann67

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo Viktor,
ich hatte auch nach 10jähriger Abstinenz, bedingt durch mehrmaligem Familienzuwachs und damit verbundenem Zeitmangel, das Bedürfnis mal wieder angeln zu gehen.
Aber das verdammte Prüfungszeugnis war einfach nicht auffindbar. Also habe ich bei der Stadt angerufen(obere Fischereibehörde) und siehe da, die hatte noch den Nachweis und konnten mir, gegen eine geringe Gebühr, eine Abschrift davon zuschicken.

Allen ein Frohes neues Jahr und fette Beute:vik:
 
Oben