AW: Nachweis zur Fischereiprüfung
gut, wenn dein problem so gelöst wird.
ich möchte aber an dieser stelle mal auf die verquaste arroganz solcher vereine hinweisen. offensichtlich reicht denen der fischereischein nicht als "ausweis der 'qualifikation'", nein, es muss da noch son wisch her aus dem zunftdenken, "geprüft usw."
ich finde sowas als diskriminierend, ergo zum kotzen: feinste anglerbrut in den vorständen.
gab hier vor jahren im AB mal ne einladung eines vereins zum anglerfest mit tombola an der jede/r gegen vorlage der "sportfischerprüfungsbescheinigung" teilnehmen durfte. wären für mich ca. 400km gewesen, also nicht, aber dass ich mit fast 50 anglerjahren und fischereischein (übernahmeregelung 1972 nrw) wegen fehlender bescheinigung außen vor gewesen wäre, vor all den wohl noch unerfahrenen jung- aber geprüften anglern, dass fand ich doch so daneben, dass ich mich direkt an den verein gewandt hab - "jaja, wär ja nicht so --- und ich könnte natürlich..."
echt, was haben solche vereine eigentlich im kopf außer eine verschworene moral?
will man ungeprüfte also ungeschickte vom wasser fernhalten, dann mal wieder ins AB schauen "...hallo gerade prüfung, was brauch ich/mach ich usw.": diese fragen sind ja legion: geprüft = qualifiziert? Hö Hö Hö !
der fischereischein sollte diesen blockwarten ausreichen.
ich hab da aber so was im hinterkopf, dass in manchen bundesländern die prüfung nicht voraussetzung sein soll zum fischereischen - keine ahnung, nur ne dämmerung - aber falls es so sein sollte:
vorstände, mal den arxx hu und recherchieren für den erhalt eures vorgartenfeelings.
und dann?
dann käm so ein ungeprüfter mit evtl. jahrzehntelanger anglerpraxis und die weisen den ab wg. "prüfung"...
nicht nur traurig, diese vorstände, sondern anglerfeindlich, ganz offensichtlich verbanditenkomform.
ich hab da was für euch: