AW: mit wie vielen Ruten darf man in den versch. Bundesländern angeln?
Also - hier mal der Versuch einer Definition, die einem eigentlich der gesunde Menschenverstand schon sagen sollte:
"Die Ruten beaufsichtigt nur, wer im Falle eines Bisses in der Lage ist, schnellstmöglich und ohne zeitliche Zäsur auch an der Rute zu sein."
Dabei würde ich eine Entfernung von ca. 20 m für angemessen halten - wer weiter weggeht, der sollte die Ruten dann halt´ rausnehmen, bis er zurückkommt!
Meine Meinung!!!
Das ganze erklärt sich u.a. daraus, dass ein Fisch nicht unnötig lange an der Angel zappeln soll!
Macht Sinn - eigentlich traurig, dass man da versucht dran rumzudeuteln.
Am Rhein ist es aus eben diesen Gründen in NRW auch so geregelt, dass man ENTWEDER mit einer Rute Spinnfischen darf, oder mit 2 Ruten stationär fischen darf!
1 Rute stationär und mit der anderen Spinnfischen ist NICHT gestattet!
Diese Überlegung finde ich gut & richtig!
Der Gedanke dabei ist eben auch, dass man sich nicht mit der Spinnrute zu weit von der mancherorts erlaubten stationären Rute entfernen soll, um im Falle eines Bisses schnell genug dort zu sein!
Macht Sinn - dem Fisch zuliebe!
Also - bedeutet "beaufsichtigen" für mich, dass man so nah bei den Ruten sein muss, dass man im Falle eines Bisses direkt & unmittelbar reagieren kann!
Alles andere ist Mist & das sollte jeder halbwegs ordentliche Angler auch einsehen können!
Deswegen würde ich in der Praxis, mit dem Tierschutzgedanken im Hinterkopf, das "Beaufsichtigen" der Angeln sehr restriktiv und eng auslegen!
Ernie
PS:
Zur eigentlichen Ausgangsfrage des TE:
Die max. Rutenanzahl ist nicht immer nur Ländersache, sondern wird in der Regel vom Erlaubniskartenausgeber/Gewässerbewirtschafter festgelegt und auch zumeist auf die Erlaubniskarten draufgedruckt!!!
E.