Hallo!
Darf jemand ohne Jahresschein,also mit Tagesschein mit einem Inhaber des Jahresscheins Nachts angeln gehen?Wollten nämlich Freitag Nachtangeln und würden dann gerne 2 Leute mitnehmen,die nur Tagesschein haben.
Problem ist,dass wir uns hinsetzen wollen,wo normalerweise mit Tagesschein nicht geangelt werden darf.
Aber wenn man als Jahresschein Besitzer jemanden mitnehmen darf,dann darf der auch in das "gesperrte Gebiet"??
Es handelt sich um die Ruhr bei Hattingen.
Ich hoffe,dass es einigermaßen verständlich ist und jemand weiterhelfen kann.
Danke und Gruss
Darf jemand ohne Jahresschein,also mit Tagesschein mit einem Inhaber des Jahresscheins Nachts angeln gehen?Wollten nämlich Freitag Nachtangeln und würden dann gerne 2 Leute mitnehmen,die nur Tagesschein haben.
Problem ist,dass wir uns hinsetzen wollen,wo normalerweise mit Tagesschein nicht geangelt werden darf.
Aber wenn man als Jahresschein Besitzer jemanden mitnehmen darf,dann darf der auch in das "gesperrte Gebiet"??
Es handelt sich um die Ruhr bei Hattingen.
Ich hoffe,dass es einigermaßen verständlich ist und jemand weiterhelfen kann.
Danke und Gruss