Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob man am Rhein im Gebiet der RNPG Krebs fischen darf, z.B. mit Krebstellern?
Dem Angelschein konnte ich diese Info nicht entnehmen. Dort sind aber Mindestmaße und Schonzeiten für Krebse angegeben. Außerdem steht dort, dass man Welse und Krebse bis 1 Uhr nachts fischen darf. Dem entnehme ich, dass man prinzipiell also nach Krebsen fischen darf, oder?
Aber darf man das auch mit einem Krebsteller? Zählt dieser dann sozusagen als "Handangel"? Man darf ja schließlich nur mit 2 Handangeln fischen...
Und hat schon mal jemand versucht, am Rhein nach Krebsen zu fischen?
Vielen Dank und viele Grüße!
mich würde mal interessieren, ob man am Rhein im Gebiet der RNPG Krebs fischen darf, z.B. mit Krebstellern?
Dem Angelschein konnte ich diese Info nicht entnehmen. Dort sind aber Mindestmaße und Schonzeiten für Krebse angegeben. Außerdem steht dort, dass man Welse und Krebse bis 1 Uhr nachts fischen darf. Dem entnehme ich, dass man prinzipiell also nach Krebsen fischen darf, oder?
Aber darf man das auch mit einem Krebsteller? Zählt dieser dann sozusagen als "Handangel"? Man darf ja schließlich nur mit 2 Handangeln fischen...
Und hat schon mal jemand versucht, am Rhein nach Krebsen zu fischen?
Vielen Dank und viele Grüße!