Kennt sich einer damit aus?

Chani04

Besser Bekannt als die *Fee*
Folgendes Problem hab ich im Moment....
Mein Mann und ich besitzen beide die Rheinkarte für dieses Jahr....
Jetzt möchte ich das noch mal ausnutzen zum Angeln aber und jetzt kommt der Haken, ich musste meiner Schwester die Papiere meines Mannes mit geben da er jetzt Geburtstag hat nächste Woche und sie ihm die neue Rheinkarte schenken möchte....

Hatte jemand schon mal einen solchen Fall???
Was wäre wenn den nun doch mal ausnahmsweise ein Kontroleur kommen würde und mein Mann hätte nichts dabei, könnte aber beweisen das er den Fischereischein und die Jahreskarte hat diese nur im Moment in Düren sind und man diese Nachreichen könnte?
Meint Ihr der Jenige würde sich drauf einlassen???
Kennt Ihr dazu vielleicht eine Gesetzteslücke oder sowas???
Ich würde gerne heute ne Std oder 2 gehen aber den schein könnte ich erst morgen wieder bekommen von meiner Schwester....
Morgen und die nächsten Tage haben wir aber warscheinlich keine Zeit zum Angeln.....
Daher meine Frage bevor noch was passiert....
gruß
Germaine
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: Kennt sich einer damit aus?

Also hier in SH ist es möglich den Schein nachzureichen , das kann aber 15 oder 20 € Strafe kosten ...
 

Achim_68

Boardkante
AW: Kennt sich einer damit aus?

Nachreichen ist kein Problem - erklär die Sachlage und reich ihm den Schein nach.
 

alex4

böhser Onkel
AW: Kennt sich einer damit aus?

Ich würde sagen, dass kommt auf den Kontrolleur drauf an. Wenn er es ebend nicht ganz so sieht, muss man ebend auf der nächst höheren Instanz Bescheid geben. Ich würde lieber mal aussetzen und nen ander mal gehen!!
Gruß Alex
 
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